Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
BEKO Instruments GmbHLiquidiert
Maybachstraße 2, 79843 Löffingen, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BEKO Instruments GmbHLöffingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2014Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungImmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 13 Jahren. Als Abschreibungsmethode kam für Neuanschaffungen bis einschließlich 2007, sowie ab dem Jahr 2009 sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Für Neuanschaffungen des Jahres 2014 kam ausschließlich die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Wirtschaftsgüter, die in den Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG eingestellt wurden, wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auf 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung der Gemeinkosten II wurde nicht ausgeübt. Bei der Bewertung wurde anhand der retrograden Teilwertermittlung der Wert zu Grund gelegt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 121.335,38 €. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 121.335,38 € enthalten. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 648.664,60 € (Vj. 605.199,10 €). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 648.664,60 € (Vj. 605.199,10 €) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch geschäftsübliche Eigentumsvorbehalte abgesichert. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag haben keine Haftungsverhältnisse bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Löffingen, den 24. April 2015 Martin Friedrich Werner Koslowski Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.4.2015. |
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