BEKO Instruments GmbHLiquidiert

Maybachstraße 2, 79843 Löffingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 320344
Vorher
Hygrosens Instruments GmbH
Eingetragen
3.1.1995
Branche
Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und VorrichtungenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
das Betreiben eines Ingenieurbüros für Meßtechnik und Elektronik, die Entwicklung, die Herstellung, der Import, der Vertrieb, die Montage und die Instandsetzung von elektronischen Schaltungen und Geräten aller Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BEKO Instruments GmbH

Löffingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 150.575,00 155.427,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.737,00 1.671,00
II. Sachanlagen 146.838,00 153.756,00
B. Umlaufvermögen 647.553,02 565.569,46
I. Vorräte 435.257,97 467.887,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 157.865,99 88.183,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.429,06 9.498,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 798.128,02 720.996,46

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 30.327,93 30.327,93
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 4.763,34 4.763,34
B. Rückstellungen 18.100,00 24.100,00
C. Verbindlichkeiten 105.896,48 66.761,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 154.324,41 121.189,46

Anhang

für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 13 Jahren.

Als Abschreibungsmethode kam für Neuanschaffungen bis einschließlich 2007, sowie ab dem Jahr 2009 sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Für Neuanschaffungen des Jahres 2014 kam ausschließlich die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Wirtschaftsgüter, die in den Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG eingestellt wurden, wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auf 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung der Gemeinkosten II wurde nicht ausgeübt.

Bei der Bewertung wurde anhand der retrograden Teilwertermittlung der Wert zu Grund gelegt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen

sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Debitorische Kreditoren 162,79 1.362,79 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.425,97 0,00 10.318,86 0,00
Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 121.335,38 0,00 48.386,59 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 21.071,85 0,00 21.071,85 0,00

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

bestehen in Höhe von 121.335,38 €.

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 121.335,38 € enthalten.

Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit Gesamt-betrag kleiner Davon mit einer Restlaufzeit
1 Jahr 1 bis 5 Jahre Größer als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und Leistungen
30

30
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 5 5
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Darlehen
644

644

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 70 70
749 749

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 648.664,60 € (Vj. 605.199,10 €).

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 648.664,60 €

(Vj. 605.199,10 €) enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch geschäftsübliche Eigentumsvorbehalte abgesichert.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag haben keine Haftungsverhältnisse bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Löffingen, den 24. April 2015

Martin Friedrich

Werner Koslowski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.4.2015.

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