Portner Capital GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Öhlhorn seit 8.10.2024 | Geschäftsführer |
David Alexander Kammel seit 15.9.2022 | Prokura |
Matthias Recknagel seit 15.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hermann BuhlBUHL Holding GmbH | 50.00% |
Charlotte BuhlBUHL Holding GmbH | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BUHL Personal GmbH (vormals: Buhl Gastronomie-Personal-Service GmbH)AugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018BUHL Personal GmbHDie BUHL Personal GmbH (Gesellschaft) wurde erstmals am 21. Juni 1988 als Gastronomie- und Betriebs GmbH Buhl in das Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 10146 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb gastronomischer Unternehmungen jeglicher Art, Gastronomie-Personal- und Veranstaltungsservice, Zeitarbeit für Gastronomie-Fachpersonal, Agentur für Spitzenköche sowie Arbeitsvermittlung und weitere Tätigkeiten im Bereich Hotellerie, Gastronomie, Catering und Großverpflegung. Die Gesellschaft hat am 4. August 2017 mit ihrem alleinigen Gesellschafter BUHL HOGAPAGE.de GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 20278) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Somit sind ab dem Geschäftsjahr 2018 sämtliche Gewinne an den Gesellschafter abzuführen bzw. sämtliche Verluste von diesem zu übernehmen. A. Wirtschaftsbericht 1. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1.1. Umsatz Die für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte positive Umsatzentwicklung konnte in vollem Umfang realisiert werden. Die im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen haben sich als richtig erwiesen. 1.2. Positionierung Im Laufe des Jahres 2018 wurde die Außenstelle Heidelberg zu einer eigenständigen Niederlassung und die Niederlassungen in München und Hamburg wurden zu jeweils einer Niederlassung zusammengefasst. Damit verfügt BUHL zum Jahresende 2018 bundesweit über insgesamt 51 Standorte. Der Umsatz des Unternehmens im Bereich Personaldienstleistung konnte weiter erhöht werden. Damit hat das Unternehmen seine führende Position im gastronomischen Personaldienstleistungssektor weiter gefestigt. 1.3. Mitarbeiter Die Zahl der internen Mitarbeiter beträgt zum Jahresende 2018 169 Personen. Im externen Bereich erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten auf 3.360 Personen, die zum überwiegenden Teil in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt waren. Mit unserer Struktur ist eine optimale Bearbeitung des Marktes möglich. Hier heben wir uns deutlich vom Wettbewerb ab. Die Folge ist neben der Verbesserung der Kundenbeziehung eine deutliche Qualitätssteigerung. 1.4. Auftragslage und Entwicklung Die jahreszeitlichen Schwankungen unterworfene Auftragslage ist im Vergleich zum Vorjahr als stabil und zufriedenstellend zu beurteilen. Die Marktdurchdringung konnte durch eine weitere Diversifizierung in der Kundenstruktur verbessert werden. 1.5. Finanzierung Der Kapitalbedarf des Unternehmens wird ausschließlich aus Eigenmitteln gedeckt. 1.6. Forschung und Entwicklung BUHL versteht sich als innovatives und wachstumsorientiertes Personaldienstleistungsunternehmen und arbeitet ständig an seiner Weiterentwicklung und Verbesserung der Standards. Klassische Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fallen in diesem Sektor nicht an. 1.7. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Mitglied des iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. ist die Gesellschaft vertraglich an den bestehenden flächendeckenden Tarifvertrag gebunden. Mit der Verbandszugehörigkeit sind die Tarifvertragsparteien bestrebt Regelungen zu finden, um den Missbrauch von Zeitarbeit zu verhindern. Qualifizierung und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmer sind zentrale Bestandteile für eine qualitative Weiterentwicklung der Zeitarbeit. Weitere Besonderheiten bestehen nicht. Im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagements wird regelmäßig die Kundenzufriedenheit durch Befragung ermittelt, um zeitnah auf negative Veränderungen reagieren zu können. Unsere Mitarbeiter werden laufend geschult, um ein hohes Maß an Dienstleistungsqualität auch weiterhin sicherstellen zu können. Die Fluktuation innerhalb unseres Mitarbeiterstammes ist seit Jahren rückläufig, dementsprechend steigt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit weiter an. 2. Darstellung der Lage 2.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr wurde ein Betriebsergebnis von 2.250 T€ (VJ 2.453 T€) erzielt. Durch die gestiegenen Umsatzerlöse konnte der Mehraufwand im Personalbereich mehr als ausgeglichen werden. Auf Grund der guten Ertragssituation konnte ein EBITDA von 2.878 T€ (VJ 2.506 T€) erzielt werden. 2.2. Vermögens- und Finanzlage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 8.291 T€ (VJ 8.291 T€). Die Eigenkapitalquote beträgt damit 43 % (VJ 49 %). Die weiteren Passivposten der Bilanz sind Rückstellungen mit 4.060 T€ = 21 % (VJ 4.170 T€ = 25%), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 908 T€ = 5 % (VJ 773 T€ = 5 %), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 3.301 T€ = 17 % (VJ 760 T€ = 5%) und sonstigen Verbindlichkeiten T€ 2726 = 14 % (VJ 2.748 T€ = 16 %). Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultiert aus der für 2018 erstmals zur Anwendungen kommenden Verpflichtung aus dem bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, den Gewinn an den Gesellschafter abzuführen. Die Verbindlichkeiten entsprechen dem Geschäftsverlauf und beinhalten keine Besonderheiten oder außergewöhnlichen Risiken. Der Wert der Vorräte beläuft sich auf 419 T€ = 2 % (VJ 425 T€ = 3 %). Die Forderungenaus Lieferungen und Leistungen sind mit 7.139 T€ = 37 % (VJ 7.685 T€= 46 %) aufgrund erhöhten Umsatzvolumens gestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich auf 11.710 T€ = 61 % (VJ 8.611 T€ = 51 %) erhöht. Der Barbestand zeigt sich bei 1 T€ (VJ 4 T€). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen unverändert 16 T€ (VJ 16 T€). 2.3. Liquiditätslage Die stabile Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens zeigt sich auch in der guten Liquiditätslage. Es wurde ein Cash-Flow von 2.840 T€ (VJ 1.809 T€) erzielt. 2.4. Branchenvergleich Durch die geringe Anzahl vergleichbarer Marktteilnehmer ist ein Branchenvergleich nicht aussagefähig. B. Risiken- und Chancenbericht Im Jahresdurchschnitt 2017 waren in Deutschland 1,03 Mio. Personen als Leiharbeitnehmer in 51.400 Verleihbetrieben beschäftigt (+41.000 bzw. +4% zum Vorjahr). 11.500 dieser Betriebe hatten den Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung. Rund 5 % der Betriebe hatten 100 oder mehr Beschäftigte, 76 % der Betriebe beschäftigten weniger als 10 Arbeitnehmer. Damit beträgt der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung weniger als 3 %. Etwa jeder zehnte Leiharbeitnehmer übte dabei einen personenbezogenen Dienstleistungsberuf im Gastgewerbe aus. Insgesamt erhöhte sich in 2017 die AnzahI der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Zeitarbeit um 40.000. Im Durchschnitt waren 2017 961.000 Menschen in der Zeitarbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der seit Jahren anhaltende Aufschwung lässt Mechanismen greifen, die dazu führen, dass Leiharbeitnehmer zu festen Mitarbeitern des Entleihbetriebs werden. Grundlage hierfür bilden Tarifverträge, in denen vereinbart ist, dass Leiharbeiter, die länger als 30 Monate in einem Unternehmen waren von diesen fest einzustellen sind. Daneben hat die Einführung von Branchentarifzuschlägen insbesondere im Bereich Metall und Elektro zu einer weiteren Verstärkung von Personalübernahmen durch unsere Auftraggeber beigetragen. Durch die zum 01.04.2017 eingeführte Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden diese Mechanismen verschärft. Die Reform sieht vor, dass nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung dem Leiharbeitnehmer grundsätzlich der gleiche Lohn zu bezahlen ist wie dem Stammpersonal. Darüber hinaus wurde die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate reduziert. Diese Entwicklung lässt den Markt für Zeitarbeit an seine Wachstumsgrenze stoßen und führt zunehmend zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften. Die Gesellschaft sieht die sich hieraus ergebenden Risiken als Chance für eine weitere Stärkung der Position am Markt. Der zum 1. Januar 2012 eingeführte flächendeckende Mindestlohn in der Zeitarbeit sowie die Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird weiter zu einer Marktbereinigung unter den Zeitarbeitsfirmen führen, aus der seriöse und finanziell gut aufgestellte Personaldienstleistungsunternehmen, wie die BUHL Personal GmbH, gestärkt hervorgehen. Durch die Vereinbarung flächendeckender Branchentarifzuschläge zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. und den Gewerkschaften des DGB wird die Forderung der Bundesarbeitsministerin auf eine Einigung zu welchem Zeitpunkt die Zeitarbeiter den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft eines Unternehmens weiter vorangetrieben. und diesen Bereinigungsprozess noch verstärken. Die Herausforderung für die Zeitarbeitsbranche wird sein in ausreichendem Umfang qualifiziertes Personal zu rekrutieren, um ein weiteres Wachstum darstellen zu können. Das Wachstum der Gesellschaft durch die Strukturoptimierung sowie die positive Entwicklung der Kernstandorte haben auch 2018 zu einer starken Marktpositionierung beigetragen. Durch die klare Unternehmensstruktur konnte weiteres Kundenpotential erschlossen werden. Bis auf wenige Ausnahmen wurde in allen Niederlassungen ein Umsatzwachstum erzielt. Die Investitionen im Vertriebsbereich zahlen sich aus. Durch die Schaffung eines Qualitätsmanagements in 2010 wurden begonnene Prozessverbesserungen in 2018 weiter vorangetrieben, die zu einem zusätzlichen Ausbau von Kundenbeziehungen durch optimierte Dienstleistungen führt. Der weitere Wachstumskurs der Gesellschaft wird durch die Entwicklung zu Beginn des Jahres 2019 bestätigt. Die sich ergebenden Nachteile aus der AÜG Reform zum 01.04.2017 konnten durch entsprechende Gegenmaßnahmen im Bereich Marketing/Vertrieb erfolgreich kompensiert werden. Allerdings wird die Beschaffung von zusätzlichen, ausreichend qualifizierten Personal auf Grund der stabilen Inlandskonjunktur zunehmend aufwändiger. Im Juni 2018 lag der aktuelle Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aus der Arbeitnehmerüberlassung bundesweit bei fast 249.000. Besondere Risiken werden - sofern sich nicht durch künftige gesetzliche Regelungen Beeinträchtigungen ergeben - zur Zeit nicht gesehen, zumal die wesentlichen Finanzierungsrisiken ausgelagert wurden. Ferner werden Kundensegmente weiter erschlossen, die von Wirtschaftskrisen und Auswirkungen von Terroranschlägen weitgehend unabhängig agieren. Das installierte Controllingsystem, das uns umfangreich und detailliert über die einzelnen Standorte informiert lässt uns auftretende Risiken zeitnah erkennen. C. Prognosebericht Für 2019 und die kommenden Jahre sehen wir, wie auch in den Vorjahren, einen durch qualitatives Wachstum geprägten positiven Geschäftsverlauf. Unter der Prämisse gleichbleibender Rahmenvoraussetzungen setzen wir auch für 2019 einen positiven Geschäftsverlauf voraus.
Augsburg, den 14.Februar 2019 BUHL Personal GmbH Georg Graf Matthias Recknagel Ulf Lampke Anlage zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018BUHL Personal GmbHBericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) verpflichtet die BUHL Personal GmbH (Gesellschaft) für das Geschäftsjahr 2018 einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstatten. Nähere Einzelheiten hierzu regelt § 21 EntgTranspG. A. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Die Auswahl der Mitarbeiter bei der Einstellung und der Besetzung von Führungspositionen erfolgt in der Gesellschaft ausschließlich nach fachlicher und persönlicher Qualifikation und Entwicklung, Verfügbarkeit sowie den bisher erbrachten Leistungen unabhängig vom Geschlecht. Besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in der Gesellschaft aus diesem Grund nicht installiert. B. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Die Gesellschaft ist als Spezialanbieter im Bereich der gastronomischen Personaldienstleistung tätig und in dieser Tätigkeit Mitglied im iGZ Interessenverband Deutsche Zeitarbeitsunternehmen e.V. Für die Gesellschaft ist insoweit das iGZ-Tarifwerk verbindlich anzuwenden. Die verbindliche Anwendung des iGZ-Tarifwerks hat für die Zeitarbeitnehmer der Gesellschaft die Konsequenz, dass sich die Entlohnung geschlechtsunabhängig nach den im Tarifvertrag definierten Entgeltgruppen richtet. Die Arbeitnehmer werden zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entsprechend der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert. Werden den Arbeitnehmern Arbeiten übertragen, die einer höheren Entgeltgruppe entsprechen werden diese durch eine Zulage für die entsprechende Dauer abgegolten. Bei gleicher Qualifikation und gleichen Arbeitsanforderungen wird in der Gesellschaft keine Unterscheidung der Entlohnung für Frauen und Männer gemacht. C. Angaben zur Anzahl und Aufteilung der Beschäftigten Die Aufschlüsselung der Beschäftigten nach Geschlecht sowie nach Voll- und Teilzeit ergibt für 2017 folgendes Bild:
BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangAllgemeine Angaben Die BUHL Personal GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Augsburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer HR B 10146 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist gem. § 267 (3) HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie die in der Bilanz unterlassenen Pflichtangaben. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die im Vorjahr in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter wurden in 2018 gesondert ausgewiesen, die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung des § 250 HGB bilanziert. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Im Verhältnis zum Vorjahr (und auch in den Vorjahresvergleichszahlen) wurden strukturelle Kontenzuordnungsänderungen vorgenommen, die keine Ergebnisauswirkung haben. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet: Die Vorräte werden zu den Anschaffungskosten oder den Herstellungskosten oder zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessener Form vorgenommen. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Rechnungsabgrenzungen für Zahlungen, die geleistet wurden und das folgende Wirtschaftsjahr betreffen, wurde berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag sind ausschließlich durch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstanden. Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 8.061.236,86 € enthalten. Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von T€ 628 (Vj. T€ 120). Davon entfallen T€ 562 (Vj. T€ 43) auf die Auflösung von in Vorjahren zu hoch gebildeten Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 27 (Vj. T€ 25) enthalten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit T€ 20 (Vj. T€ 860) durch Ertragsteuern belastet. Haftungsverhältnisse Für die zum 31.12.2018 bestehenden Forderungen gegen die CHB GmbH von EUR 11.477.437,36 (Vj. EUR 8.249.623,46) hat die Gesellschaft mit Erklärung vom 01.02.2017 einen qualifizierten Rangrücktritt hinter alle derzeitigen und zukünftigen Gläubiger erklärt. Der vereinbarte Rangrücktritt endet, wenn die rechnerische Überschuldung der CHB GmbH beseitigt ist. Sonstige Angaben Geschäftsführer (§ 285 Nr.10 HGB) Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bestellt: Frau Charlotte Buhl, Geschäftsführerin - Personal, Marketing, Vertrieb (bis 07.01.2019) Herr Hermann Buhl, Geschäftsführer - Strategie und Planung (bis 07.01.2019) Herr Georg Graf, Geschäftsführer - Kaufmännischer Bereich Herr Matthias Recknagel, Geschäftsführer - Operativer Bereich Herr Ulf Lampke, Geschäftsführer - Vertrieb Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr.9 HGB) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde unter Anwendung der Schutzvorschrift nach § 286 (4) HGB verzichtet. Anzahl der Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) Zum Bilanzstichtag besteht kein Wechselobligo. Es bestehen Mietbürgschaften und Garantieerklärungen in Höhe von € 609.373,60 (Vj. T€ 638) die sich wie folgt aufgliedern:
Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. Gesamthonorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 11.300,00 (Vj. T€ 11). Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) Es bestehen keine Ausgleichsansprüche gem. § 89 b HGB. Auf Grund bestehender Verträge ergeben sich folgende Mietverpflichtungen: Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 0,00 ab. Das in 2018 erwirtschaftete Ergebnis ist auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags in voller Höhe an die BUHL HOGAPAGE.de GmbH, Augsburg (AG Augsburg HR B 20278) abzuführen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, über die zu berichten wäre. Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 268 (4)+(5) HGB i. V. m. SABI 3/86 und § 285 Nr. 1a HGB) Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer bestehen nicht. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen bestehen in Höhe von T€ 48 (Vj. T€ 41) Sämtliche Verbindlichkeiten haben ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 455.785,72 (VJ EUR 1.222.333,98) auf Verbindlichkeiten aus Steuern sowie EUR 0,00 (VJ EUR 44.641,35) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und EUR 810,49 (VJ EUR 0,00) auf Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsführern. Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB)
Augsburg, den 22. Februar 2019 BUHL Personal GmbH Georg Graf Matthias Recknagel Ulf Lampke BestätigungsvermerkAn die BUHL Personal GmbH, AugsburgEingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der BUHL Personal GmbH, Augsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BUHL Personal GmbH, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhaltsin allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Entgegen § 285 Nr. 9 Buchst. a) HGB wurden im Anhang die Gesamtbezüge der Geschäftsführer nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsereingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 26. März 2019 R&B
Revisions- und Beratungs GmbH
Alexander Besser, Wirtschaftsprüfer" Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2019. |
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