MSL-TRANS LIMITED
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schweneker seit 8.6.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St.-Antonius-Hospital gGmbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft ist für Bereiche außerhalb der betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gemäß Anlage zum zuletzt erteilten Körperschaftsteuerbescheid gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verfolgt. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Da der Tätigkeitsschwerpunkt der Gesellschaft der Betrieb eines Krankenhauses ist, wurden die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und der Anlagennachweis nach Anlage 3 der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV) gegliedert. III. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, die Gegenstände des Sachanlagevermögens und die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten oder zu Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Es wird linear abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen im Anschaffungsjahr mit den zeitanteiligen Jahresbeträgen. Selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 250,00 wurden sofort als Betriebsausgaben abgesetzt. Selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten aktiviert und pauschaliert über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu den um Abschreibungen verminderten Werten angesetzt. Im Anlagevermögen wurden auf Wirtschaftsgüter wegen dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 1.662.778,00 vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen zum 31. Dezember 2019 beizulegen ist. Umlaufvermögen/Rechnungsabgrenzungsposten Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Wahrung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Unter den unfertigen Leistungen werden DRG-Fallpauschalleistungen ausgewiesen, die erst nach Entlassung bzw. Abschluss der Behandlung des Behandlungsfalles abgerechnet werden. Somit sind solche Patientenfälle, die im Berichtsjahr aufgenommen, jedoch erst im Folgejahr entlassen wurden, im DRG-Abrechnungssystem als unfertige und damit nicht voll erbrachte Leistungen zu aktivieren. Die Bewertung der unfertigen/nicht voll erbrachten Leistungen erfolgte gemäß §§ 253 Abs. 1 S. 1, 255 HGB insofern mit den Herstellungskosten, als diese fiktiv und retrograd über die Erlöse ermittelt wurden; auf die Berücksichtigung von Gewinnabschlägen bei der retrograden Herstellungskostenermittlung wurde verzichtet, da generell von einer Selbstkostendeckung der Erlöse auszugehen ist. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Ausfallrisiken wird durch Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden maximal zu deren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Berichtsjahr ausschließlich Ausgaben i.S.v. § 250 Abs. 1 HGB. Ausgleichsposten nach dem KHG, Sonderposten Die Bildung und Bewertung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung sowie aus Darlehensförderung und die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens erfolgen nach Maßgabe der Vorschriften der Krankenhausfinanzierungsgesetzgebung des Bundes und des Landes NRW sowie der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV). Rückstellungen Unter den Pensionsrückstellungen werden unmittelbare Verpflichtungen (Chefärzte) und mittelbare Verpflichtungen (Verpflichtungen gegenüber ehemaliger KZVK-Versicherter und ehemaliger Caritas-Versicherter) ausgewiesen. Pensionen Chefärzte Der Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Chefärzten liegt das Gutachten des Versicherungsmathematikers "Kenston Services GmbH", Köln, vom 2. Januar 2020 zugrunde. Die Bewertung entspricht handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Sie erfolgte nach den "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck (Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln). Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Rentenentwicklung ermittelt (keine Fluktuationsraten). Es wurde ein Rechnungszinssatz von 2,71 Prozent p.a., sowie ein Rententrend von 2 Prozent p.a. angenommen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 Prozent) beträgt EUR 17.246,00 Pensionen ehemalige KZVK-Versicherte Es handelt sich um mittelbare Pensionsverpflichtungen gemäß dem geltenden Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei dem Versorgungswerk Kirchliche ZusatzVersorgungsKasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Köln, (= K ZVK), gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB. Zurückgestellt wurden Verpflichtungen für Arbeitnehmer, die bis zum 1. Januar 2002 ein Dienstverhältnis bei der Gesellschaft hatten und danach nicht zu einem anderen K ZVK-pflichtigen Arbeitgeber wechselten. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der voraussichtlich bis 2026 durch die KZVK zu erhebenden Angleichungsbeträge. Die Rückstellung wurde mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Pensionen bei der Pensionskasse der Caritas VVAG Es handelt sich um mittelbare Pensionsverpflichtungen für solche Arbeitnehmer, die bei der Pensionskasse der Caritas WAG Versorgungsanwartschaften und -ansprüche haben. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der voraussichtlichen Lebenserwartung der versicherten Arbeitnehmer und deren Versorgungsanwartschaften und -ansprüche. Die Rückstellung wurde mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich Einnahmen i.S.v. § 250 Abs. 2 HGB. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Auf den nachfolgenden Anlagennachweis wird hingewiesen. Anlagenspiegel
Die Gesellschaft ist an folgenden Kapitalgesellschaften beteiligt:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Auf den nachfolgenden Forderungenspiegel wird hingewiesen. Mitzugehörigkeiten zu anderen Bilanzposten:
Verbindlichkeiten Auf den nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wird hingewiesen. Mitzugehörigkeiten zu anderen Bilanzposten:
Für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Sicherheiten in Form von Grundschulden bestellt. Des Weiteren wird auf den Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen:
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Nicht passivierte mittelbare Verpflichtung (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) Auch für die übrigen Mitarbeiter der Gesellschaft, deren mittelbare Pensionszusagen nicht unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfasst wurden, bestehen gemäß dem geltenden Tarifvertrag bei der KZVK mittelbare Pensionszusagen. Eine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionszusagen wurde nicht gebildet. Betreffend die mittelbaren Pensionszusagen bei der KZVK werden folgende Daten angegeben:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge In der Position 8. Sonstige betriebliche Erträge sind außergewöhnliche und periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen mit TEUR 7.616 sowie Erträge aus Teilforderungsverzichte der KZVK für 2016-2018 mit TEUR 735 (i.V. Auflösung von Verbindlichkeiten gegenüber Kostenträgern mit TEUR 1.473) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In der Position 21. Sonstige betriebliche Aufwendungen sind außergewöhnliche und periodenfremde Aufwendungen aus einem Verschmelzungsverlust mit TEUR 991, Aufwendungen für einen Betriebskostenzuschuss mit TEUR 1.000 sowie Aufwendungen für einen Behandlungsfehler mit TEUR 1.107 (i.V. Vergleichszahlung für Vorjahre an Kostenträger mit TEUR 1.604) enthalten. Zinsen und ähnliche Erträge Die Position enthielt im Vorjahr TEUR 464 Erstattungszinsen gem. § 233a AO betreffend Umsatzsteuererstattungen für Vorjahre. Steuern Die Position enthält mit Erträgen aus der Auflösung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten (TEUR 400) sowie Aufwendungen für Vorjahre betreffende Grundsteuern (TEUR 75) Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung (i.V. TEUR 1.300 Umsatzsteuererstattungen). V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 1.167 (i.V. 1.158) Arbeitnehmer.
Geschäftsleitung Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Betriebswirt Elmar Wagenbach, Eschweiler. Kuratorium Herr Dipl.-Kfm. Dr. Paul Pütz, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender des Kuratoriums, Eschweiler, Herr Pfarrer Michael Datene, stellvertretender Vorsitzender, Eschweiler, Frau Ruth Crumbach-Trommler, Kauffrau, Aachen, Frau Corinna Franken, Architektin, Eschweiler, Dr. Michael Klostermann, Arzt, Jülich, Herr Bernd Telschow, Schreiner und Geschäftsführer, Eschweiler, Herr Carl Pistor, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht i.R., Eschweiler. Die Mitglieder des Kuratoriums erhielten für ihre Tätigkeit EUR 31.393,20 (i.V. EUR 13.976,10).
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind bislang nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Eschweiler, den 28. Februar 2020 gez.: Dipl.-Betriebswirt Elmar Wagenbach, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom ... festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die St.-Antonius-Hospital gGmbH, Eschweiler. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St.-Antonius-Hospital gGmbH, Eschweiler, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses St.-Antonius-Hospitals, Eschweiler, ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St.-Antonius-Hospital gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB LV.m. § 30 Abs. 1 KHGG NRW erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 30 Abs. 1 und 2 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die Prüfung erstreckt sich nach § 30 KHGG NRW auch auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt. Zum 31. Dezember 2019 bestehen Vorgriffe auf Fördermittel wie folgt: Fördermittel nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW: EUR 3.170.454,53 (im Vorjahr: EUR 4.074.333,26) und Fördermittel nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 KHGG NRW: EUR 6.131.936,35 (im Vorjahr: EUR 6.057.968,16) Die Vorgriffe auf Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW werden nach vorgelegter Investitionsplanung zurückgeführt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Kuratoriums für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der St.-Antonius-Hospital gGmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Das Kuratorium ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aachen, den 28. Februar 2020 SCHLEICHER
& Dr. jur. ROBERTZ GmbH & Co. KG
Dr. K.-H. Paffen, Wirtschaftsprüfer M. Jacobs, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Gesellschaftsform Alleiniger Gesellschafter ist die Stiftung Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Eschweiler. Im Jahre 2018 hat die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Eschweiler, ihr Sondervermögen "St.-Antonius-Hospital" auf Grundlage des Sachgründungsberichtes vom 27. Juni 2018 auf die neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma "St.-Antonius-Hospital gGmbH" (kurz: SAH gGmbH) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ausgegliedert. Bis dahin wurde das St.-Antonius-Hospital in einem Sondervermögen der Kirchengemeinde verwaltet und war in drei Bereiche gegliedert: den Krankenhausbetrieb, in dem alle Vermögenswerte und Aktivitäten ausgewiesen wurden, die direkt und unmittelbar die Versorgung der Patienten berührten, den sogenannten Stiftungsfonds, dessen Vermögen jedoch ausschließlich dem Zweck der finanziellen Sicherheit der Krankenhausbetriebsführung diente, und die Ambulanten Dienste, in denen das Servicezentrum Häusliche Pflege (Alten- und Krankenpflege) geführt wurde. Grundlage hierfür bildet der Beschluss des Kirchenvorstands der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Eschweiler, betreffend die Ausgliederung des Sondervermögens St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Haus St. Josef Eschweiler auf zwei GmbHs bzw. die Errichtung einer kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts vom 20. Juni 2018. Im Rahmen der Beschlussfassung des Kirchenvorstandes wurde der Übertragung der Anteile der Kirchengemeinde St. Peter und Paul an der Euregio-Reha-Zentrum gGmbH (kurz: ERZ gGmbH), der St.-Antonius-Hospital Eschweiler MVZ gGmbH (MVZ gGmbH) und der Eschweiler Krankenhaus-Versorgungs- und Anlagenbetriebs-GmbH Eschweiler (KVA GmbH) auf die SAH gGmbH zugestimmt. Mit notarieller Urkunde vom 27. Juni 2018 (Notar Dr. Christoph Dorsel, Bonn, UR.-Nr. 877/2018) wurde die Ausgliederung beschlossen und als Bestandteil des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschaftsvertrag der SAH-gGmbH festgestellt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 wurde die Tochtergesellschaft "Eschweiler Krankenhaus-Versorgungs- und Anlagenbetriebs-GmbH Eschweiler (KVA GmbH)" auf die SAH gGmbH verschmolzen; mit notarieller Urkunde vom 9. Oktober 2019 wurde die 100prozentige Tochtergesellschaft "SAH Service GmbH, Eschweiler" gegründet. Die Gesellschaftsstruktur stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar: St.-Antonius-Hospital gGmbH
Betriebsstrukturen des Hospitals Die betriebliche Struktur und die betriebliche Organisation des St.-Antonius-Hospitals bleibt mit Ausnahme der bereits genannten Sachverhalte (Verschmelzung KVA GmbH; Gründung SAH Service GmbH) unverändert. Das St.-Antonius-Hospital Eschweiler ist ein Plankrankenhaus der regionalen Grundversorgung mit Einrichtungen für eine hoch differenzierte Diagnostik und Therapie. Im Landeskrankenhausplan NRW, mit aktuellem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 19. Dezember 2019, ist das Krankenhaus mit 398 Betten ausgewiesen. Das primäre Einzugsgebiet befindet sich in Eschweiler sowie in der Region zwischen Aachen und Düren bis in die Eifel hinein. Wir bieten für unsere Patienten ein umfassendes medizinisches Leistungsspektrum in elf medizinischen Disziplinen an:
Darüber hinaus werden als Rechtsnachfolger des Sondervermögens St.-Antonius-Hospital (Servicezentrums) gemäß gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gem. § 132 Abs. 1 SGB V und § 72 Abs. 1 SGB XI Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie ambulante Pflegeleistungen erbracht. Die Apotheke am St.-Antonius-Hospital sorgt für eine pharmazeutische Versorgung des Krankenhauses sowie weiterer externer Kunden. Ergänzt wird das medizinische Angebot für die Patienten durch Kooperationen mit niedergelassenen Partnern einschließlich des klinikeigenen Medizinischen Versorgungszentrums mit den Fachbereichen Gynäkologie und Orthopädie. Physiotherapeutische Leistungen werden im Rahmen eines Kooperationsvertrages von der Tochtergesellschaft Euregio Reha-Zentrum gGmbH erbracht. Mit dem Institut für Pathologie Prof. Klosterhalfen besteht ein Kooperationsvertrag, wonach die Pathologieleistungen Histologie, Zytologie, Sektionen, Schnellschnitte und Molekularpathologie vom Kooperationspartner auf dem Klinikgelände sowie am Klinikum in Düren erbracht werden. Laborleistungen werden auf der Basis eines Kooperationsvertrages durch die MVZ SYNLAB Leverkusen GmbH erbracht. Alle radiologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Leistungen sind Bestandteil des Kooperationsvertrages mit der Med360° Gruppe. Die neu gegründete SAH Service GmbH erbringt unterstützende Dienstleistungen im Bereich Patientenservice und Reinigung für die St.-Antonius-Hospital gGmbH. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Nach Feststellungen des DKI (Deutsches Krankenhaus Institut) hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser weiter verschlechtert. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten dualen Finanzierung sind die Investitionen der Krankenhäuser durch die Länder sicherzustellen. Der Anteil der durch die Länder geförderten Investitionen hat sich in den vergangenen Jahren jedoch schrittweise reduziert. Aktuelle Untersuchungen der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) belegen, dass sich allein in den letzten zehn Jahren ein Investitionsstau von mindestens 30 Mrd. € aufgetürmt hat. Die DKG bemängelt vor allem, dass die Länder weiterhin nicht die dringend notwendigen Finanzmittel bereitstellen. DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 2019 Die St.-Antonius-Hospital gGmbH erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.363 T€. Dieses Ergebnis ist durch einige prägnante Sondertatbestände gekennzeichnet. Bedingt durch die Verschmelzung der Tochtergesellschaft "Eschweiler Krankenhaus-Versorgungs-und Anlagenbetriebs GmbH" in die SAH gGmbH ergab sich ein Verschmelzungsverlust inkl. der Schließungskosten für die Küche von 1,8 Mio. €. Weiterhin hat die Gesellschaft im Jahr 2019 der Tochtergesellschaft "St.-Antonius-Hospital Eschweiler MVZ gGmbH" einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1,0 Mio. € gewährt, der ebenso das Ergebnis des Jahres 2019 belastete wie eine Teilwertabschreibung für einzelne Gebäude. Positiv wirkte sich eine Neubewertung der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 7,6 Mio. € aus sowie ein Teilforderungsverzicht der KZVK in Höhe von 735 T€. Durch die deutliche Leistungssteigerung in der stationären Patientenversorgung in fast allen Abteilungen sowie der Neuetablierung der Sektionen Wirbelsäulenchirurgie und Gastroenterologie konnte das operative Betriebsergebnis um rund 2,47 Mio. € verbessert werden. Ebenso ergaben sich Steigerungen im Bereich der ambulanten Erlöse hier in erster Linie im Bereich der Zytostatikaabrechnungen. Insofern entsprach der Geschäftsverlauf den Erwartungen der Geschäftsführung und ist als sehr zufriedenstellend zu bezeichnen. Die Steigerung im operativen Betriebsergebnis ist auf eine deutliche Steigerung im Bereich der Krankenhausleistungen zurückzuführen. Diese Steigerung konnte die Personalkostensteigerung bedingt durch Tarifsteigerungen und Erhöhungen aufgrund von Stellenzuwächsen auffangen. Ausbau des stationären Behandlungsangebotes Die für das Jahr 2019 geplanten stationären Leistungssteigerungen konnten erreicht werden. Die einzelnen Fachabteilungen konnten ihre individuellen Zielsetzungen überwiegend erreichen, eine deutlich positive Entwicklung im Verhältnis zum Vorjahr hatten die Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie und die Gynäkologie zu verzeichnen.
Der Case-Mix (die Summe der effektiven Bewertungsrelationen) ist von 19.572 im Jahr 2018 (nach Abzug von weiteren MDK-Kürzungen) auf 20.595 im Jahr 2019 um 5,2 % gestiegen. Insgesamt liegt der (bereinigte) Case-Mix über alle Kliniken um 1.023 Punkte über dem Vorjahreswert, wobei noch weitere Kürzungen durch die Krankenkassen infolge von MDK-Prüfungen zu erwarten sind. Maßnahmen zur Entwicklung des stationären und ambulanten Behandlungsangebotes In einigen Kliniken konnten bereits bestehende Leistungsangebote erweitert werden. Durch die ganzjährige Eröffnung der dritten Wahlleistungsstation konnte wiederholt ein deutlich verbesserter Patientenkomfort angeboten werden. Dies wirkt sich positiv auf die Quote der Selbstzahler- und Privatpatienten aus. In 2019 wurden wiederholt erfolgreich das Brustzentrum, das Prostatakarzinomzentrum, das Trauma Zentrum sowie das Endoprothetikzentrum rezertifiziert. Im September 2019 ist das St.-Antonius-Hospital zudem als erstes nichtuniversitäres Haus der Region als Cardiac Arrest Center zertifiziert worden. DARSTELLUNG DER ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Ertragslage/Ergebnisentwicklung Dieser Darstellung der Ertragslage liegt eine aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete wirtschaftliche Erfolgsrechnung zugrunde. Um ein betriebliches Ergebnis zeigen zu können, sind verschiedene Aufwendungen und Erträge abweichend von der Gewinn- und Verlustrechnung auf- bzw. umgegliedert worden. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung betreffend den Fördermittelbereich werden miteinander verrechnet und als "Ergebnisbelastende Abschreibungen" dargestellt. Als Neutrales Ergebnis werden u.a. die Sondereffekte Verschmelzung Tochtergesellschaft inkl. Küchenschließung, mittelbare Pensionsverpflichtungen (KZVK), Sonderabschreibungen aufgrund der Bewertung der Gebäudestrukturen sowie Aufwendungen für einen Zuschuss an die MVZ gGmbH ausgewiesen. Die Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2019 und 2018 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten:
* = Veränderungen über 100 v.H. bzw.
ohne Aussagekraft
Die St.-Antonius-Hospital gGmbH konnte 2019 ein positives Ergebnis ausweisen. Ausgewiesen wird ein Jahresergebnis in Höhe von 3.363 T€. Die Ergebnisentwicklung 2019 ist vor allem geprägt durch die starke Leistungssteigerung in fast allen Abteilungen sowie durch viele Sondereffekte. Das Jahresergebnis wird beeinflusst durch die diversen positiven und negativen Sondereffekte, die im neutralen Ergebnis dargestellt sind. Dies sind zum einen der Teilforderungsverzicht sowie die Neubewertung der mittelbaren Pensionsrückstellung der KZVK mit einem positiven Ergebniseffekt in Höhe von insgesamt +8.351 T€. Ergebnisbelastend in Höhe von insgesamt 1.906 T€ stellte sich im Jahre 2019 die Schließung der Küche inkl. der Verschmelzung der Tochtergesellschaft "Eschweiler Krankenhaus-Versorgungs-und Anlagenbetriebs GmbH" dar. Ein Zuschuss für die Tochtergesellschaft MVZ gGmbH, eine Rückstellung für Behandlungsfehler sowie die Teilwertabschreibung einiger Gebäude belasteten das Neutrale Ergebnis zusätzlich mit 3.694 T€. Die weiteren Positionen des Neutralen Ergebnisses bilden insbesondere Rückstellungszuführungen, die mit dem Betriebsergebnis nicht in Zusammenhang stehen. Somit wird insgesamt ein Neutrales Ergebnis in Höhe von 2.707 T€ ausgewiesen. Das abgelaufene Geschäftsjahr in Bezug auf das Krankenhaus ist wie bereits erwähnt geprägt durch ein steigendes Leistungsvolumen in einzelnen Bereichen bei zukünftig weiter positiver Aussicht. Das stationäre Leistungsvolumen stieg auf insgesamt 20.595 CM-Punkte. Die reinen DRG-Erlöse erhöhten sich um 4.638 T€ (7,03%) auf 70.586 T€. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen stiegen insgesamt um 4.949 T€ auf 76.906 T€; die Ordentlichen Erträge inklusive Apotheke stiegen auf 115.494 T€ (+5.866 T€). Im Bereich der Apothekenbelieferung gingen die Erlöse deutlich zurück, da ein großer Kunde die Belieferung zum 31. Dezember 2018 beendete. Gestiegen sind die Erlöse im Bereich der ambulanten Zytostatikabelieferung. Die Personalkostensteigerungen in 2019 (+ 4.289 T€) ohne Veränderung der Pensionsrückstellungen und Veränderungen des Finanzierungsbeitrages konnten erstmalig nach Jahren durch die gestiegenen Krankenhauserlöse (DRG-Erlöse / gesamte Pos G.u.V. Position 1 Erlöse aus Krankenhausleistungen +4.949 T€) aufgefangen werden. Der gesamte Aufwand für den Medizinischen Bedarf (inkl. der Fremdbelieferung Apotheke und inkl. der Ambulanzen) beträgt 33,9 Mio. € und liegt um 1.290 T€ unter dem Vorjahreswert. Auf das St.-Antonius-Hospital entfallen davon 26,6 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Der Rückgang ist im Bereich der Fremdbelieferung Apotheke zu erkennen aufgrund der Beendigung mehrerer Lieferverhältnisse zum 31. Dezember 2018. Weitere Rückgänge sind im Bereich der Fremdleistungen für den Bereich der § 116b-Erlöse zu erkennen, da hier die Abrechnungssystematik geändert wurde und einige Leistungen aus der 116b-Abrechnung in den Bereich der ASV- Abrechnung übergeleitet wurden und hier die Fremdleistungen direkt durch die Anbieter mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Im Bereich des stationären med. Sachbedarfs ist eine Erhöhung zu sehen, die jedoch in Einklang mit der Leistungssteigerung in den Bereichen steht. Die gegenüber dem Vorjahreswert um rund -1.290 T€ veränderten Aufwendungen ergeben sich aus:
Die Anzahl der behandelten Patienten (+992 DRG-Fälle) konnte nochmals erfolgreich gesteigert werden, dies führte bei einer um 0,012 leicht gesunkenen Fallschwere auf einen CMI von 1,022 und einer Steigerung der abgerechneten Case-Mix-Punkte auf 20.595 Case Mix-Punkte. Insgesamt sind bei den Ordentlichen Aufwendungen im Jahr 2019 Steigerungen in Höhe von insgesamt 3.396 T€ zu erkennen, insbesondere bedingt durch
Vermögens- und Kapitalstruktur In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2019 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2018 gegenübergestellt. Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet. Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet. Betriebswirtschaftlich gesehen zählen zum Eigenkapital alle die Mittel, die langfristig ohne Rückzahlungsverpflichtung und Zinsbelastung der Gesellschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung zur Verfügung stehen, d.h. neben dem Eigenkapital im juristischen Sinne auch die Sonderposten aus Fördermitteln und sonstigen Zuschüssen (= Zahlungen ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung des Zuschussempfängers). Diese Sonderposten werden daher in den folgenden Ausführungen als Eigenkapital des Krankenhauses behandelt. Demgegenüber ist der aktivische Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung als Korrekturposten zum Eigenkapital anzusehen und von diesem abzuziehen. Das Eigenkapital wird für die nachfolgenden Vergleiche und für die im Folgenden erläuterten Kennzahlen als betriebswirtschaftliches Eigenkapital definiert. Innerhalb des Fremdkapitals erfolgt eine Zuordnung nach langfristiger (Gesamttilgung größer als ein Jahr) bzw. kurzfristiger Verfügbarkeit. Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen:
* = Veränderungen über 100 v.H. bzw.
ohne Aussagekraft
Finanzielle Leistungsindikatoren Die Ertrags-, Vermögens- und Kapitalstruktur sowie die Finanzlage stellen sich in Kennzahlen wie folgt dar: Ertragsstruktur:
Die Vermögens- und Kapitalstruktur ist unverändert stabil. Wichtige Kennzahlen der Gesellschaft liegen auf einem angemessenen Marktniveau, auch bedingt durch das erfreuliche Jahresergebnis 2019. Das St.-Antonius-Hospital ist weiterhin gezwungen, über die vom Land NRW bereitgestellten pauschalen Fördermittel hinaus, aus Eigenmittel Investitionen (vor-) zu tätigen, um eine adäquate Ausstattung der medizinischen Einrichtungen in einer modernen infrastruktur zu gewährleisten. Diese Investitionen werden im Vorgriff auf pauschale Fördermittel ausgewiesen. Derzeit beläuft sich das vom SAH vorfinanzierte Investitionsvolumen auf insgesamt rund 6,132 Mio. €. Auch die sogenannte Baupauschale befindet sich derzeit im Vorgriff (3,170 Mio. €). Der positive Cashflow (Mittelzufluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 3,249 Mio. € (Vorjahr: 0,561 Mio. €). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiterzufriedenheit Im Jahre 2018 wurde zum zweiten Mal nach dem Jahr 2013 eine Mitarbeiterbefragung zur Zufriedenheit mit der Arbeitsstelle durch die Forschungsgruppe Metrik durchgeführt. Insgesamt beträgt liegt die Zufriedenheit der Mitarbeiter im Durchschnitt aller Krankenhäuser. Patientenzufriedenheit In Zusammenarbeit mit der Forschungsgruppe Metrik GmbH & Co KG wurde im St.-Antonius-Hospital in der Zeit vom 1. Februar bis 1. Mai 2019 eine retrospektive schriftliche Zufriedenheitsbefragung aller stationären Patienten im Benchmark mit anderen bundesdeutschen Krankenhäusern durchgeführt. Im bundesdeutschen Vergleich erreichte das St.-Antonius-Hospital mit einer zufriedenstellenden Rücklaufquote von 33% in allen Themenbereichen mindestens einen durchschnittlichen Zufriedenheitswert. Bei den einzelnen Themen zur medizinischen Versorgungsqualität konnte erfreulicherweise eine überdurchschnittliche Patientenzufriedenheit ermittelt werden. Verbesserungspotential zeigte die Patientenzufriedenheitsanalyse in den Bereichen Entlassungsmanagement und Speiseversorgung. Mit der Etablierung eines neuen Speiseversorgers sowie dem Ausbau des Casemanagements konnten hier bereits entsprechende Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden. Personal Am 1. Juli 2019 hat Herr Thomas Kaulhausen als Sektionsleiter den Bereich Sektion Wirbelsäulenchirurgie übernommen. Zum 1. August 2019 hat Herr Ibrahim Musa als Sektionsleiter den Bereich Sektion Gastroenterologie übernommen. GESAMTAUSSAGE Das zweite Geschäftsjahr nach Gründung der St.-Antonius-Hospital gGmbH, Eschweiler, ist als sehr zufriedenstellend zu betrachten. Im Gesamtbild entwickelte sich die Gesellschaft, vor allem auch mit Blick auf die Leistungskennzahlen, erfreulich. Wir erwarten auch zukünftig wieder nachhaltig positive Deckungsbeiträge, um den Anforderungen des Versorgungsauftrages wie bisher weiterhin gerecht zu werden. Positive Jahresergebnisse sind erforderlich, um auf der Grundlage einer soliden Finanzierung das medizinische und pflegerische Leistungsangebot für die Bevölkerung Eschweilers und der Region hinsichtlich Leistungsqualität und Komfort nachhaltig weiter zu entwickeln. 3. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT Prognose,- und Chancenbericht Unter den aktuellen gesetzgeberischen und politischen Rahmenbedingungen (Ausgliederung der Pflege, MDK-Reformgesetz und Reform der Notfallversorgung) ist eine zuverlässige Prognose schwer möglich. Die St.- Antonius-Hospital gGmbH geht weiterhin von einer positiven Leistungsentwicklung aus. Die Kapazitäten des Hauses stehen im Jahr 2020 nach Abschluss der Sanierung der 3. Wahlleistungsstation und Sanierung der Patientenrufanlage wieder weitgehend zur Verfügung. Medizinisch-inhaltlich ergeben sich weiterhin potentielle Wachstumsfelder in den Sektionen Wirbelsäulenchirurgie und Gastroenterologie, die erstmals beide ganzjährig zur Verfügung stehen. Zum 1. Januar 2020 wurde die neu geschaffene Chefarztposition der Klinik für Akut-und Notfallmedizin besetzt. SAH Service GmbH Durch die Gründung des Tochterunternehmens SAH Service-GmbH erwartet das St.-Antonius-Hospital zukünftig noch mehr Dienstleistungen am Patienten und mehr Effektivität in der Reinigung bei gleichzeitig konstanten Kostenentwicklungen. Strukturmaßnahme Schließung Geburtshilfe Nach der Schließung erfolgte eine Reduktion des gynäkologischen Leistungsvolumens, mit dem Potential, dieses mittelfristig deutlich zu steigern. Diese Steigerung konnte im Jahre 2019 umgesetzt werden. Ebenso wurde der gestellte Förderantrag aus dem Krankenhausstrukturfonds für die standortübergreifende Zusammenlegung zweier Fachabteilungen im Jahre 2019 vom Ministerium positiv mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 887 T€ beschieden. Notfallversorgung Das Geschäftsmodell der stationären Krankenversorgung muss künftig auch den ambulanten Bereich zunehmend einbeziehen. Durch die Etablierung eines MVZ verbunden mit dem zugehörigen Erwerb von Kassensitzen und damit den Eintritt in die spezialfachärztliche Versorgung wurden Möglichkeiten der Erschließung auch ambulanter Bereiche genutzt. Die Kosten aller deutscher Krankenhausambulanzen überschreiten aufgrund der Vielzahl an nicht dringend stationär versorgungspflichtigen Notfallpatienten stets signifikant die gegenüberstehenden Erlöse durch die Notfall-bzw. Abklärungspauschalen. Aufgrund des GBA-Beschlusses zur Notfallversorgung muss das St.-Antonius-Hospital die Planung einer Strukturmaßnahme ergreifen, um für die heute bereits sehr kostenintensive Vorhaltung der chirurgischen und internistischen Notaufnahme zugunsten einer zentralen Notfallambulanz aufzugeben. Die räumliche und organisatorische Planung ist in den Jahren 2018 und 2019 erfolgt, die Umsetzung wird in 2020 durch die neue Leitung projektiert. Medizinische Kooperationen Bereits 2013 etablierte Partnerschaften mit anderen Krankenhäusern im Sinne einer Spezialisierung auf der Ebene der Fachabteilungen wurden fortgeführt. Mit der Gründung des RegioNetzwerk für die Frau erfolgte 2016 eine verbindliche Partnerschaft mit dem Krankenhaus Stolberg. Die Erfahrungswerte dieser Kooperation zeigen, dass die Umsetzung künftig genutzt werden kann, um weitere Kooperationsfelder mit diesem und anderen Häusern zu prüfen. Unterfinanzierung der Personalkosten In 2019 wurde die Personalbesetzung durch die Betriebsleitung regelmäßig bewertet. Die St.-Antonius-Hospital gGmbH setzt auch zukünftig auf definierte, zur dauerhaften Refinanzierung auch erforderliche Wachstumspotentiale. Ausgliederung der Pflegepersonalkosten Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz vom 11. Dezember 2018 wurde beschlossen, einen großen Teil der aktuell über die DRG vergüteten Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System herauszulösen und zukünftig gesondert zu vergüten. Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2020 also auf eine Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die Auswirkungen dieser Systemumstellung sind mit Chancen, aber auch mit nicht unerheblichen Budgetrisiken verbunden, die derzeit noch nicht abschließend zu bewerten sind. Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes Das MDK Reformgesetz sieht eine Neutralisierung des Medizinischen Dienstes vor. Im MD- Verwaltungsrat werden krankenhausseitig keine benannten Mitglieder sitzen. Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Mitgliedern. 16 Vertreter werden von den Verwaltungsräten oder Vertreterversammlungen der Landesverbände der Orts-, Betriebs-, und Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Krankenkasse, der Ersatzkassen und der BAHN- BKK gewählt. In 2020 ist die Prüfquote für vollstationäre Schlussrechnungen auf 12,5% festgesetzt. Ab 2021 gibt es eine krankenhausindividuelle kasseneinheitliche Prüfquote. Die Prüfquote wird sich anhand der Nichtbeanstandungsquote bestimmen. Zudem sind Aufschläge bei Beanstandungen vorgesehen. Bei jeder MD- Beanstandung von vollstationären Schlussrechnungen muss das Krankenhaus einen Aufschlag als Sanktion zahlen, neben der Rückzahlung des Differenzbetrages. Durch Aufschläge bei Beanstandungen bei Krankenhausrechnungen sind weitere Rückgänge der Liquidität zu erwarten. Langfristige Ziel- und Maßnahmenplanung Die Sicherstellung der Leistungserbringung am St.-Antonius-Hospital bedingt auch weiterhin eine stringente Auseinandersetzung mit der künftigen qualitativen Aufstellung der medizinischen Fachabteilungen im Wettbewerbsumfeld sowie der ökonomischen Bewertung der erbrachten Leistungen. RISIKOBERICHT Das im St.-Antonius-Hospital als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems sich etablierende Risikomanagement-System verfolgt die Zielsetzung, finanzielle und sonstige Risiken - insbesondere entwicklungsbeeinträchtigender oder existenzbedrohender Art - rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um durch die etwaige Realisation der Risiken einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis bzw. die Liquidität möglichst weitgehend zu vermeiden. Das Verfahren beschreibt die Vorgehensweise der Risikoidentifizierung,-analyse und -bewertung bis zur Entwicklung von Maßnahmen, mit denen die Risiken überwacht und begrenzt werden sollen. Es wird jährlich ein Risikoinventar aktualisiert. Liquiditätsrisiken Die wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität sind eine weitere Reduzierung der Verweildauern sowie eine Senkung des Ressourceneinsatzes angepasst an die InEK-Kalkulation. Die Kapitalbindung für Investitionen erfolgt nach restriktiver Steuerung, die Investitionstätigkeit aus Eigenmitteln bleibt gewährleistet. Im Jahr 2020 ist die notwendige Liquidität durch das zu erwartende operative Geschäft, die pauschalen Fördermittel des Landes, die ggf. zusätzlich aufzunehmenden Investitionskredite sichergestellt. Eine entsprechende Liquiditätsplanung ist Teil des regelmäßigen Berichtswesens. Ausfallrisiken Dem Ausfallrisiko von Forderungen wird durch ein kontinuierliches Forderungsmanagement Rechnung getragen. Zudem sind Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen auf den Forderungsbestand gebildet. Dem Risiko von Forderungsausfällen auf Grund von MDK Prüfungen wird durch eine gesonderte Rückstellungsbildung vorgebeugt. Die Ausgestaltung und Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes werden eng begleitet. Personalrisiken Trotz des deutschlandweit spürbaren Fachkräftemangels ist es im Ärztlichen Dienst bisher gelungen, weitgehend alle vakanten Stellen zeitnah qualifiziert wiederzubesetzen. Im Pflegedienst konnte erfolgreich der Personalbestand schon vor der Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen auf das notwendige Maß erhöht werden. Laut einer aktuellen Hochrechnung der Bertelsmann-Stiftung könnten deutschlandweit bis zum Jahr 2030 rund 500.000 Vollzeitstellen fehlen. Der Wettbewerb um Pflegekräfte wird durch die zukünftige, vollständige Refinanzierung und die Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen nochmals deutlich zunehmen. Krankenhausfinanzierung Die nicht zufriedenstellend geregelte Investitionsfinanzierung verlangt nach wie vor erhebliche Finanzierungsanteile aus Eigenmitteln, um eine auf Dauer attraktive und wettbewerbsfähige Infrastruktur bieten zu können. Datenschutzrisiko Der unzulässige Umgang mit personenbezogenen Daten kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Es besteht eine Meldepflicht bei Datenpannen, sofern unbefugte Kenntnis über personenbezogene Daten erhalten haben. Bußgelder werden dann fällig, wenn die Aufsichtsbehörde diese verhängt. Die St.- Antonius-Hospital gGmbH hat, neben dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, einen externen Datenschutzbeauftragten an das Haus gebunden. Gemeinsam mit dem externen Datenschutzbeauftragten wurde eine Organisation zum Datenschutz aufgebaut. Corona-Virus Das Corona-Virus ist seit Ende Februar auch in NRW angekommen. Insgesamt ist das SAH auf die derzeitige Situation gut vorbereitet und stimmt sich mehrfach täglich mit allen Beteiligten, darunter Stadtverwaltung und Feuerwehr der Stadt Eschweiler, ab. Auf diese Weise ist eine stets aktuelle Bewertung der sich ändernden Situation möglich. Ein Maßnahmenplan für die verschiedenen Eskalationsstufen wurde vom Koordinierungsstab des St.-Antonius-Hospitals erarbeitet. Die größten Risiken bestehen derzeit in möglichen Personalausfällen der Mitarbeiter sowie der Absage von elektiven Patientenbehandlungen. Jahresziele für 2020
Eschweiler, den 28. Februar 2020 gez.: Dipl.-Betriebswirt Elmar Wagenbach, Geschäftsführer |
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