Prime Time
Studio GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.524,00 |
19.662,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
611,00 |
1.001,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.913,00 |
18.661,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.216,36 |
48.086,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.895,84 |
21.983,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.320,52 |
26.103,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.262,11 |
918,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.002,47 |
68.667,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.829,56 |
23.012,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.987,62 |
1.768,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
182,82 |
219,08 |
| B.
Rückstellungen |
14.665,25 |
14.689,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.507,66 |
30.965,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.637,66 |
9.055,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.002,47 |
68.667,46 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Prime Time Studio GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Prime Time Studio GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Absatz 1, § 276
und § 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a)
Gliederungsvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der des Vorjahres.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
so dass eine Anpassung dieser Posten zur Vergleichbarkeit
mit denen des Vorjahres nicht erforderlich war.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu
anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
b)
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich hierzu nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, sofern nicht aufgrund gesetzlicher
Spezialnormen eine Saldierung vorzunehmen war.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur entsprechend
der Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
c)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden einzeln und vorsichtig bewertet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne fanden nur dann Niederschlag, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
wurden i.H.v. € 20.000,00 durch eine
Sicherheitübereignung von Anlagevermögen, die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v.
€ 13.870,00 durch Bürgschaften und Abtretungen
von Ansprüchen aus Lebensversicherungen besichert.
Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten
im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft
Gesetzes entstehende Sicherheiten.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Pierre Brand
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 20.548,01 Euro
Hamburg, 29. Juni 2011
Der Geschäftsführer:
Gez. Pierre Brand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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