Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 24608
Eingetragen
23.9.2008
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen AnlagenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Planung und die Entwicklung, der Vertrieb vom und der Handel mit Maschinen, Anlagen und Projekten, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Projektleitung, technische und kaufmännische Be-triebsführung und Service sowie Beteiligungen aller Art im Bereich erneuerbare E-nergien, soweit öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erforderlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Georg Krumpholz
seit 23.9.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

60.00% identifiziert7.50% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
ATB RIVA CALZONI RINNOVABILI S.r.l.ITA
7.50%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

ATB RIVA CALZONI RINNOVABILI S.r.l.
Italy
7.500 €
40.00%
92348 Berg-Meilenhofen, Am Röthenbühl 34
10.000 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

S&G Engineering GmbH

Berg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 14,00 980.396,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 752.453,00
II. Sachanlagen 6,00 227.943,00
B. Umlaufvermögen 811.825,92 806.366,02
I. Vorräte 400.087,97 400.087,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 355.336,25 399.450,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.401,70 6.828,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 607,00 580,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 812.446,92 1.787.342,02

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 615.106,86 512.086,12
I. gezeichnetes Kapital 33.333,00 33.333,00
II. Kapitalrücklage 326.467,00 326.467,00
III. Bilanzgewinn 255.306,86 152.286,12
B. Rückstellungen 3.450,00 6.500,00
C. Verbindlichkeiten 193.890,06 1.268.755,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 812.446,92 1.787.342,02

Anhang



A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Die Gesellschaft wurde am 08.08.2008 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 23.09.2008 im Handelsregister des Amtsgerichtes Nürnberg unter HRB 24608 eingetragen. Sie firmiert unter S & G Engineering GmbH, Sitz ist Berg.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5.  Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei  30,66%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 12.815,41 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 24.532,00 Euro.

2. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in den Sonstigen Vermögensgegenstände sind im Berichtsjahr Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von  352.828,20 Euro  und im Vorjahr Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 396.943,21 Euro enthalten.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 5.101,11 Euro und im Vorjahr in Höhe von 0,00 Euro.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 615.105,82 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 512.086,12 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 3.200,00 Euro ( Vj. 3.000,00 Euro ) sowie Sonstige Rückstellungen in Höhe von 250,00 Euro ( Vj. 3.500,00 Euro ) .

Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 96.117,49 Euro und im Vorjahr in Höhe von 168.845,08 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betehen im Berichtsjahr in Höhe von 97.772,57 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.099.910,82 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 0,00 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.000.000,00 Euro.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Mitglieder der Geschäftsführung in 2016 sind:

Dipl. Ing. Georg Krumpholz
Dr. Thomas Stötter

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 5.101,11 Euro und im Vorjahr in Höhe von 0,00  Euro.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Berg, den 27.04.2017

( Dipl. Ing. Georg Krumpholz) (Dr. Thomas Stötter )
Geschäftsführer  Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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