aps alpha
Personal-Service GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
10.845,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
10.844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.632,21 |
219.129,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.409,53 |
88.683,52 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.217,32 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.222,68 |
130.446,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
335,40 |
| Aktiva |
102.632,21 |
230.310,46 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
84.041,93 |
148.069,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.348,42 |
10.348,42 |
| III.
Bilanzgewinn |
47.693,51 |
111.720,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
111.720,75 |
121.750,67 |
| B.
Rückstellungen |
7.700,00 |
25.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.890,28 |
56.341,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.890,28 |
56.341,29 |
| Passiva |
102.632,21 |
230.310,46 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Die aps alpha Personal-Service GmbH i. L.
(Amtsgericht Würzburg, HRB 3865) mit Sitz in
Würzburg ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der Allgemeinen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und der Regelungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Soweit zulässig, wurde von
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, werden grundsätzlich in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung, hilfsweise im Anhang gemacht.
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
Allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Weitere Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt und soweit der Abnutzung
unterliegend um die planmäßige Abschreibung
entsprechend der üblichen Nutzungsdauer verringert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Abschreibung erfolgte entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear und zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen / sonstigen
Vermögensgegenstände und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Gegenüber einem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen
Forderungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0).
Dabei handelt es sich um Forderungen, die im Zusammenhang
mit der Auflösung / Liquidation der Gesellschaft
stehen und nicht verzinst werden.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1
HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit den höheren Tageswerten
angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Für die Verbindlichkeiten bestehen
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 8 Arbeitnehmer.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
von § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. Der im Bilanzgewinn
enthaltene Gewinnvortrag aus dem Vorjahr betrug TEUR 112.
Die Geschäfte des Unternehmens wurden
während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch
die Geschäftsführerin Frau Bianca Amthor
(Diplom-Betriebswirtin (FH)) geführt.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
02.12.2022 die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung
zum Ablauf des 31.12.2022 beschlossen. Zur Liquidatorin
wurde die bisherige Geschäftsführerin Frau Bianca
Amthor bestellt.
Würzburg,
19.04.2024
Gez.
Bianca Amthor, (Liquidatorin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2024
festgestellt.
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