K - A - M-S GmbHLiquidiert
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K - A - M - S GmbHBröckelJahresabschluss zum 31. Dezember 2006BilanzAKTIVA
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2006I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. 2. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu 410 Euro werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. 3. Vorräte Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt und am Absatzmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände, ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwerbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. 5. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. 6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahresabschlusses1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus beigefügtem Anlagengitter. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie Rechts- und Beratungskosten gebildet. 3. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren enthalten. IV. Sonstige Angaben1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtung gemäß § 251 HGB bestehen nicht. 2. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. 3. Geschäftsführung Geschäftsführerin der Gesellschaft war zum 31. Dezember 2006 Elisabeth Judick.
Bröckel, 23. Mai 2007 Elisabeth Judick |
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