REGAMAX
GmbH
Warstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
284,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2,00 |
283,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.886,39 |
34.933,28 |
| I.
Vorräte |
1.760,00 |
1.956,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.206,48 |
10.416,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.436,12 |
5.961,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.919,91 |
22.560,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
120,00 |
120,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.009,39 |
35.337,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.705,39 |
32.186,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
12.705,39 |
7.186,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
7.186,43 |
4.727,07 |
| B.
Rückstellungen |
3.185,00 |
3.010,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119,00 |
140,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
119,00 |
140,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.009,39 |
35.337,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Regamax GmbH
wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
vom 25. Mai 2009 unter Berücksichtigung der
Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des EGHGB
aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB sind
§ 252 Abs. Nr. 6 HGB (Bewertungsstetigkeit), §
256 Abs. 1 HGB (Form der Darstellung) und § 284 HGB
Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabepflichten im Anhang bei
Abweichungen von der Bilanzierungs- und
Bewertungsstetigkeit) im Jahr der erstmaligen Anwendung des
HGB i. d. F. des BilMoG nicht anzuwenden. Eine Anpassung
der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Artikel 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht. Durch die erstmalige Anwendung
der handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des
BilMoG ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen
somit eingeschränkt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. §
267 HGB auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem.
§§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht..
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des
GmbHG und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wurde abgestellt auf die
betriebliche Erfahrung.
Die Vorräte wurden durch die
Geschäftsführung bewertet. Der Wertansatz
erfolgte nach deren Aussage mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen
für Kosten ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag
für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag
geleistet wurden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Für Verbindlichkeiten, die in Ihrer Höhe
nach nicht genau bestimmbar sind, waren Rückstellungen
zu bilden. Die Höhe der Rückstellung orientiert
sich an den zu erwartenden Kosten und ist in Höhe des
Betrages angesetzt, wie er nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt, der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Geschäftsführer: Rainer Nickel
gez. Rainer Nickel
Warstein, den 30. Juni 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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