M. Findorff Bau GmbHLiquidiert
21357 Bardowick, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Findorff seit 4.3.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M. Findorff Bau GmbHBardowickJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der M. Findorff Bau GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden aufgrund erstmaliger Anwendung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes durchbrochen (Art. 67 VIII Satz 1 EGHGB). Bilanz (Anlage 1) und Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend Art. 67 VIII Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt. Für die ab dem 1. Januar 2008 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die ausgewiesenen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken wurden in angemessener Höhe berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB n. F. abgezinst. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode (sog. Anwartschaftsbarwertmethode) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen zum 01.01.2010 i. H. v. € 2.689,00 erforderlich. Der Zuführungsbetrag wurde insgesamt in 2010 erfolgswirksam verbucht. Die Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz Vom Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: Euro 39.675,99 (im Vorjahr: Euro 38.148,84). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 39.675,99 (im Vorjahr: Euro 38.148,84) enthalten. Gegen die Körperschaftsteuerveranlagung 1995 hat die Gesellschaft unter dem 23.05.2008 vor dem Niedersächsischem Finanzgericht Klage erhoben. Die Geschäftsführung geht zur Zeit nicht von einer Belastung für die Gesellschaft aus und hat daher auf die Bildung einer entsprechenden Rückstellung verzichtet. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 26.618,30 (im Vorjahr: Euro 10.712,03). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 2.025,77 (im Vorjahr: Euro 3.254,03) sowie Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro 95,82) enthalten. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss beträgt Euro 3.240,06. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von Euro 3.240,06 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von Euro 920,87 als Bilanzgewinn in Höhe von Euro 4.160,93 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Sonstige Angaben Angaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Alleiniger Geschäftsführer: Herr Dieter Findorff, Maurermeister
Bardowick, den 24. Oktober 2011 gez. Dieter Findorff Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.11.2011 |
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