Grabow + Zech Generalplaner GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011
GRABOW + ZECH GENERALPLANER GMBH,
NÜRNBERG
A K T I V A
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
|
A. UMLAUFVERMÖGEN
|
887.791,83 |
24.436,40 |
| I.
Vorräte |
560.295,02 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.170,92 |
105,58 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
322.325,89 |
24.330,82 |
|
B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
21.189,18 |
23,07 |
|
908.981,01 |
24.459,47 |
P A S S I V A
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
23.959,47 |
23.959,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
-1.040,53 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
-1.040,53 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
2.500,00 |
500,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
882.521,54 |
0,00 |
|
908.981,01 |
24.459,47 |
GRABOW
+ ZECH GENERALPLANER GMBH, NÜRNBERG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis
31. Dezember 2011
Grabow + Zech Generalplaner GmbH
Nürnberg
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
erstellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Rechnungslegung der Gesellschaft wurde unter
Beachtung der Bestimmung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Unfertige Leistungen
wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten
auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder
Barwerten angesetzt. Abwertungen wegen niedrigerer
Verzinsung wurden vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten
sind zu Anschaffungskosten bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
sind zu Erfüllungswerten angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Restlaufzeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
5.170,92 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in
Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über
einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Herr Andreas Grabow
Herr Thomas Zech
E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
Grabow + Zech Generalplaner GmbH,
Nürnberg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
Nürnberg, 23. Mai 2012
gez. Herr Andreas Grabow ( Geschäftsführer
)
gez. Herr Thomas Zech ( Geschäftsführer )
Feststellung
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat die
Bilanz zum 31.12.2011 durch Beschluss festgestellt.
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