Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 223157
Eingetragen
19.1.2016
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Vermögensverwaltung und Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wst Capital GmbH

Emmering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1380159

1708147

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

1380159

1380159

B. Umlaufvermögen

10739

10739

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10739

10739

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

336734

33530

Summe Aktiva

2043805

2034375



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

4843

5413

C. Verbindlichkeiten

2038962

2028962

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

2043805

2034375

ANHANG

Allgemeine Angaben

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterun­gen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip. Gründe für hiervon abweichende Ansätze waren nicht erkennbar.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Eine generelle Bewertung des Betriebsvermögens nach Liquidationswerten, die unter Ansehung der Kapitalstruktur optional wäre, ist nicht vorgenommen worden, da außer den Finanzanlagen, die auf einen aktuellen Wert per 31. Dezember 2018 bewertet worden sind, lediglich Nominalwerte zu aktivieren bzw. passivieren waren, die keiner abweichenden Bewertung bedurft haben.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht aktiviert.

Der Ansatz von latenten Steuern ist mit einem durchschnittlichen Gewinnsteuersatz von 15,8 % vorgenommen worden. Dieser Satz entspricht einem Körperschaftsteuersatz von 15% und dem hier­auf entfallenden Solidaritätszuschlag.

Verbindlichkeiten mit einer vertraglich vereinbarten Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind nicht passiviert.

Verbindlichkeiten mit einer vertraglich vereinbarten Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht passiviert.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht passiviert.

Sonstige Angaben

Zum Abschlußstichtag war zur Geschäftsführung bestellt:

Herr Manfred Weißensteiner, Emmering.

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

Haftungsverhält­nisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Ge­schäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.

 

München, den 04. November 2019

M. Weißensteiner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. November 2019

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