IGK
GmbH
Pfaffenhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
233.340,00 |
250.070,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.726,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
206.644,00 |
225.096,00 |
| III.
Finanzanlagen |
24.970,00 |
24.970,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.414.748,17 |
1.698.598,76 |
| I.
Vorräte |
510.819,09 |
582.864,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
409.375,75 |
679.583,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
541,34 |
541,34 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
11.690,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
494.553,33 |
436.150,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.355,00 |
5.987,00 |
| Aktiva |
1.654.443,17 |
1.954.655,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.176.327,67 |
1.266.359,74 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
22.800,00 |
22.800,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-7.200,00 |
-7.200,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
913.559,74 |
1.086.032,94 |
| IV.
Jahresüberschuss |
209.967,93 |
127.526,80 |
| B.
Rückstellungen |
180.487,73 |
221.781,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
297.627,77 |
466.514,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
297.627,77 |
466.514,04 |
| Passiva |
1.654.443,17 |
1.954.655,76 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
IGK GmbH, Pfaffenhofen
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft gem. § 264 Abs.
1a HGB:
Die Gesellschaft ist unter der Firma IGK GmbH mit
Sitz in Pfaffenhofen eingetragen beim Amtsgericht Memmingen
(Handelsregister) unter HRB 6339.
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des BilRUG zur Rechnungslegung
unter Beachtung der spezielleren Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB und der
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der
Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im
Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine
Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a und 288
Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich
verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung
des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die
Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde
geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich
übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz,
vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften
stehen diesem Vorgehen nicht entgegen.
Bei geringfügigen Abweichungen zwischen handels-
und steuerrechtlichen Wertansätzen ohne wesentlichen
Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wird
ggf. von einer aufwändigen Umbewertung abweichend von
der Steuerbilanz abgesehen.
2.2 Bei der Bewertung wurde von der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige
Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare bzw. degressive, ggf.
zeitanteilige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens
wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die
Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 19 Jahren. In
Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung
grundsätzlich zeitanteilig. Für Zugänge 2020
bis 2022 wurde, soweit sinnvoll, die für diese Jahre
steuerlich zulässige degressive Abschreibung geltend
gemacht, im Übrigen die lineare Abschreibung
angewandt.
Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme
der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Auf die Bildung eines Sammelpostens
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet.
2.4 Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In Ausführung befindliche Bauaufträge
wurden mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen
Herstellungskosten ausgewiesen. Diese wurden retrograd
ausgehend von den voraussichtlichen Erlösen unter
Berücksichtigung des Fertigstellungsgrads zum
Bilanzstichtag und eines Abschlags zur Eliminierung der
kalkulierten Marge und der nicht in die Herstellungskosten
einzubeziehenden Kosten ermittelt.
2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde
durch Ansatz einer 1%-igen Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen
Erstattungsansprüche für Steuern vom Einkommen
und Ertrag (Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer)
für das Berichtsjahr beruhen auf entsprechenden
Vorausberechnungen.
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesenen Bestände an Silbermünzen werden zu
den historischen Anschaffungskosten, erforderlichenfalls
zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im
Geschäftsjahr 2023 konnten für beide
Münzsorten begrenzte Wertaufholungen in Anpassung an
die wieder gestiegenen, jedoch noch unter den historischen
Anschaffungskosten liegenden Verkaufspreise, d.h.
Händler-Ankaufspreise, vorgenommen werden.
2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten
aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.
2.7 Das ausgewiesene gezeichnete Kapital wurde
entsprechend der Regelung des § 272 Abs. 1a HGB um den
Nennbetrag der von der Gesellschaft in früheren
Geschäftsjahren erworbenen eigenen Anteile
gekürzt.
2.8 Die anderen Gewinnrücklagen umfassen
zunächst Zuführungen aus
Jahresüberschüssen sowie die Zuführung von
Umstellungserträgen beim Übergang zu den
Bewertungsregeln des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Aufgrund der Regelung in § 272 Abs. 1a HGB zur
bilanziellen Darstellung von eigenen Anteilen wurden die
Unterschiedsbeträge aus dem Erwerb eigener Anteile
zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten in den
Jahren 2010 und 2011 als Minderung der Gewinnrücklage
berücksichtigt.
2.9. Die Steuerrückstellungen beziehen sich auf
die pauschale Lohnsteuer für (Werbe-)Geschenke und den
Solidaritätszuschlag für 2023.
2.10 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern erforderlich, wurden zu erwartende
künftige Kostensteigerungen berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
2.11 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.12 Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft von
der Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 a Nr. 4 HGB
befreit. Die Bildung einer Verpflichtungsrückstellung
nach § 249 HGB für latente Steuern erübrigte
sich bereits mangels aktivem Postenunterschied zwischen
Handels- und Steuerbilanz.
3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Angaben zu den Forderungen
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 541,34
(Vorjahr: TEuro 0,5).
3.2 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gem. § 284
Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu entnehmen (siehe
nachfolgende Seite). Von der Angabe von Änderungen der
Abschreibungen in Zusammenhang mit Zugängen wird
abgesehen.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses
wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.
3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 297.627,77
(Vorjahr: TEuro 466,5 ).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Abgesehen von geschäftsüblichen
Sicherheiten im Lieferverkehr bestehen keine
Sicherungsvereinbarungen.
Im Übrigen wird auf die Vermerke in der Bilanz
verwiesen.
4. Sonstige Angaben
4.1 Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB; ohne
Geschäftsführer und Azubi).
4.2 Geschäftsführer der IGK GmbH war im
Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 Herr Karlheinz
Keder, Meister für Kälteanlagenbau.
Pfaffenhofen, 27.12.2024
IGK
GmbH
Karlheinz
Keder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024
festgestellt.
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