Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 6339
Vorher
IGK Pfaffenhofen GmbH Industrie- und Gewerbekühlung
Eingetragen
8.9.1994
Branche
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den HaushaltWärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Vertrieb und die Montage von Kälteanlagen für Industrie und Gewerbe, die Ausführung von Service- Leistungen an Kälteanlagen für Industrie und Gewerbe, der Vertrieb und die Installation von Kühl- und Tiefkühlmöbeln aller Art mit den dazugehörigen Anlagenkomponenten, der Vertrieb und die Montage von Iso-Bauelementen für die Erstellung von Kühl-, Tief kühl- und Klimaräumen für Industrie, Handel und Gewerbe, die Planung und der Vertrieb von Elektroinstallationen, Elektroanlagen, Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und verfahrentechnischen Anlagen. Ferner: die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von elektronischen und elektromechanischen Baugruppen und Steuerungsgeräten nebst entsprechenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Karlheinz Keder
seit 21.5.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
52.00%
S***** S**********
24.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Karlheinz Keder
Pfaffenhofen
15.600 €
52.00%
S***** S**********
7.200 €
24.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IGK GmbH

Pfaffenhofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 233.340,00 250.070,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.726,00 4,00
II. Sachanlagen 206.644,00 225.096,00
III. Finanzanlagen 24.970,00 24.970,00
B. Umlaufvermögen 1.414.748,17 1.698.598,76
I. Vorräte 510.819,09 582.864,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 409.375,75 679.583,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 541,34 541,34
davon gegen Gesellschafter 0,00 11.690,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 494.553,33 436.150,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.355,00 5.987,00
Aktiva 1.654.443,17 1.954.655,76

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.176.327,67 1.266.359,74
I. ausgegebenes Kapital 22.800,00 22.800,00
1. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
2. eigene Anteile -7.200,00 -7.200,00
II. Gewinnrücklagen 30.000,00 30.000,00
III. Gewinnvortrag 913.559,74 1.086.032,94
IV. Jahresüberschuss 209.967,93 127.526,80
B. Rückstellungen 180.487,73 221.781,98
C. Verbindlichkeiten 297.627,77 466.514,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 297.627,77 466.514,04
Passiva 1.654.443,17 1.954.655,76

Anhang zum 31. Dezember 2023


IGK GmbH, Pfaffenhofen

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Identifikation der Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1a HGB:

Die Gesellschaft ist unter der Firma IGK GmbH mit Sitz in Pfaffenhofen eingetragen beim Amtsgericht Memmingen (Handelsregister) unter HRB 6339.

Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des BilRUG zur Rechnungslegung unter Beachtung der spezielleren Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages.

Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet.

Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB dargestellt.

Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde.

Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde geachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz, vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen nicht entgegen.

Bei geringfügigen Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ohne wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wird ggf. von einer aufwändigen Umbewertung abweichend von der Steuerbilanz abgesehen.

2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse).

2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare bzw. degressive, ggf. zeitanteilige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 19 Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig. Für Zugänge 2020 bis 2022 wurde, soweit sinnvoll, die für diese Jahre steuerlich zulässige degressive Abschreibung geltend gemacht, im Übrigen die lineare Abschreibung angewandt.

Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Auf die Bildung eines Sammelpostens gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet.

2.4 Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

In Ausführung befindliche Bauaufträge wurden mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Diese wurden retrograd ausgehend von den voraussichtlichen Erlösen unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrads zum Bilanzstichtag und eines Abschlags zur Eliminierung der kalkulierten Marge und der nicht in die Herstellungskosten einzubeziehenden Kosten ermittelt.

2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Ansatz einer 1%-igen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Erstattungsansprüche für Steuern vom Einkommen und Ertrag (Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer) für das Berichtsjahr beruhen auf entsprechenden Vorausberechnungen.

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Bestände an Silbermünzen werden zu den historischen Anschaffungskosten, erforderlichenfalls zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 konnten für beide Münzsorten begrenzte Wertaufholungen in Anpassung an die wieder gestiegenen, jedoch noch unter den historischen Anschaffungskosten liegenden Verkaufspreise, d.h. Händler-Ankaufspreise, vorgenommen werden.

2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.

2.7 Das ausgewiesene gezeichnete Kapital wurde entsprechend der Regelung des § 272 Abs. 1a HGB um den Nennbetrag der von der Gesellschaft in früheren Geschäftsjahren erworbenen eigenen Anteile gekürzt.

2.8 Die anderen Gewinnrücklagen umfassen zunächst Zuführungen aus Jahresüberschüssen sowie die Zuführung von Umstellungserträgen beim Übergang zu den Bewertungsregeln des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Aufgrund der Regelung in § 272 Abs. 1a HGB zur bilanziellen Darstellung von eigenen Anteilen wurden die Unterschiedsbeträge aus dem Erwerb eigener Anteile zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten in den Jahren 2010 und 2011 als Minderung der Gewinnrücklage berücksichtigt.

2.9. Die Steuerrückstellungen beziehen sich auf die pauschale Lohnsteuer für (Werbe-)Geschenke und den Solidaritätszuschlag für 2023.

2.10 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern erforderlich, wurden zu erwartende künftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

2.11 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.12 Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft von der Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 a Nr. 4 HGB befreit. Die Bildung einer Verpflichtungsrückstellung nach § 249 HGB für latente Steuern erübrigte sich bereits mangels aktivem Postenunterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz.

3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Angaben zu den Forderungen

Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 541,34 (Vorjahr: TEuro 0,5).

3.2 Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden, freiwilligen Anlagespiegel gem. § 284 Abs. 3 HGB in der Fassung des BilRUG zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Von der Angabe von Änderungen der Abschreibungen in Zusammenhang mit Zugängen wird abgesehen.

Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.

3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 297.627,77 (Vorjahr: TEuro 466,5 ).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Abgesehen von geschäftsüblichen Sicherheiten im Lieferverkehr bestehen keine Sicherungsvereinbarungen.

Im Übrigen wird auf die Vermerke in der Bilanz verwiesen.

4. Sonstige Angaben

4.1 Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB; ohne Geschäftsführer und Azubi).

4.2 Geschäftsführer der IGK GmbH war im Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 Herr Karlheinz Keder, Meister für Kälteanlagenbau.

 

Pfaffenhofen, 27.12.2024

IGK GmbH

Karlheinz Keder

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024 festgestellt.

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