Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2090
Eingetragen
6.7.1999
Branche
Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten SchutzrechtenErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Nutzerfeststellung hinsichtlich der Wahrnehmung von Urheberrechten zugunsten von Verwertungsgesellschaften. Darüberhinaus sollen Dienstleistungen wie Vertragsvermittlungen sowie sonstige Dienstleistungen für Rechteinhaber erbracht werden.

Historie

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Management

NameRolle
Angelika Dotzler
seit 19.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

5.00% identifiziert95.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
5.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft
95.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Armin Dotzler
Weiden i.d.OPf.
95.00%
A******* D******
5.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEDAR GmbH

Neustadt a.d.WN

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 1.474,00
I. Sachanlagen 1.474,00
B. Umlaufvermögen 85,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85,89
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 164.488,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 166.048,80

Passiva

 
  31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 158.272,96
III. Jahresfehlbetrag 31.215,95
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 164.488,91
B. Rückstellungen 2.800,00
C. Verbindlichkeiten 163.248,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 166.048,80

Anhang zum Geschäftsjahr 2008

der Firma GEDAR GmbH, KLEINE GESELLSCHAFT § 267 ABS. 1 HGB , Neustadt/WN

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

IV. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der

Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Verbindlichkeiten".

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,

soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergebenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßíge Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20 % und .33 % Gebrauch gemacht.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden keine am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG).

III. Außerplanmäßíge Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

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