GEDAR GmbHLiquidiert
Schiffgasse 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelika Dotzler seit 19.11.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft | 95.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GEDAR GmbHNeustadt a.d.WNJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2008der Firma GEDAR GmbH, KLEINE GESELLSCHAFT § 267 ABS. 1 HGB , Neustadt/WNA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Haftungsverhältnisse D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Verbindlichkeiten". 6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergebenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßíge Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20 % und .33 % Gebrauch gemacht. 7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt. 8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden keine am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen. II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG). III. Außerplanmäßíge Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Geschäftsführer |
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