Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 2465
Eingetragen
21.5.1991
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von KrafträdernSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Pflege, Wartung und Reparatur von Kfz-Technik, Reparatur von fahrbereiten Kfz's, die mit Otto- bzw. Dieselmotor angetrieben werden, sowie deren Anhänge- und Zubehörteile, Verkauf von Ersatzteilen bzw. von Schmierstoffen.

Historie

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Management

NameRolle
Jens Fischer
seit 3.11.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kfz-Service GmbH Pfaffroda Reparatur u. Pflege Kfz

Pfaffroda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 201.828,87 214.095,87
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 195,50
II. Sachanlagen 201.827,37 213.900,37
B. Umlaufvermögen 125.540,03 201.537,67
I. Vorräte 63.277,77 69.181,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.985,44 131.259,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.276,82 1.096,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.634,56 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 329.003,46 415.633,54

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 96.618,71 93.533,78
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 42.404,59 39.363,69
III. Jahresüberschuss 3.084,93 3.040,90
B. Rückstellungen 24.906,00 19.156,00
C. Verbindlichkeiten 207.478,75 302.943,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 329.003,46 415.633,54

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010



Allgemeine Angaben


Im Geschäftsjahr 2010 waren keine besonderen Geschäftsvorfälle mit größerer Auswirkung für die Steuerbilanz zu verzeichnen.


Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Form einer Steuerbilanz unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften sowie nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Wertansätze in der Bilanz der Kfz-Service GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungswert bis 410 Euro wurden im Geschäftsjahr sofort abgeschrieben.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum

niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen

erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw.

unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag

beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.

Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in der Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Soweit zulässig, wurden im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften stehende

Berechnungsverfahren verwendet.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Grundlagen der Währungsumrechung


Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen sofern vorhanden zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.



Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel

dargestellt, der Bestandteil der Anlage zu diesem Anhang ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.


Bei den sonstigen Vermögensgegenständen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem Jahr.

Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von

mehr als 5 Jahren


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als

5 Jahren beträgt Euro 0,00 . ( Vorjahr Euro 99.852,14)

Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Personalstand


Im Geschäftsjahr 2010 waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Herrn Jens Fischer.



Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses

Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB

angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Pfaffroda, den




..........................................................................

Geschäftsführer


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.11.2011.

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