PFLEGE - OASE Ruhla GmbH
Selbe AdresseAmbulante Pflegedienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Werner-Giese seit 16.8.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ruhla | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnbau Ruhla GmbHRuhlaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Regelungen der des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Wohnbau Ruhla GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 05. Juli 2021 wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger Abschreibungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten 250 € netto nicht übersteigen. Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten netto mehr als 250 € und bis zu 800 € betragen, kann entweder die Sofortabschreibung vollzogen oder ein Sammelposten gebildet werden, welcher über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Liegen die Anschaffungskosten zwischen 800 € und 1.000 € ist die Bildung eines Sammelpostens oder die Regelabschreibung möglich. Für jedes Geschäftsjahr wird gesondert entschieden, ob für Vermögensgegenstände bis 800 € die Sofortabschreibung genutzt wird oder ob die Bildung eines Sammelpostens erfolgt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Vermietung gebildet. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Von dem Bilanzierungswahlrecht für Geldbeschaffungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die aktivierten Geldbeschaffungskosten (T€ 20,9) werden über die jeweilige Laufzeit der Zinsbindung abgeschrieben. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert am Stichtag bilanziert. Der Sonderposten für Investitionszulage weist die zur Finanzierung des Anlagevermögens empfangenen Investitionszulagen aus. Dieser wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie nach dem Abgang der bezuschussten Anlagegüter erfolgswirksam aufgelöst. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Archivierungskosten wurde eine generelle Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren unterstellt. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen aktive latente Steuern im Posten Grundstücke mit Wohnbauten. Aufgrund der Inanspruchnahme des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden aktive latente Steuern nicht angesetzt. C. Erläuterung zu den Posten der Bilanz Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf G.u.V.-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt. Durch die Versteigerung des Objektes in der Karolinenstraße 35 im Zuge einer Erbauseinandersetzung in 2022, wurde eine Forderung in Höhe von T€ 18,2 bilanziert. Die Auszahlung erfolgte in 2023. Im Posten Unfertige Leistungen sind T€ 300,9 (Vorjahr T€ 242,7) noch nicht abgerechnete Betriebskosten-, Heiz- und Wasserkosten enthalten. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Pauschalwertberichtigungen auf Mietforderungen wurden in 2023 aufgrund einer Neubewertung um T€ 0,5 auf T€ 3,0 erhöht (Vorjahr T€ 2,5). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein Disagio in Höhe von T€ 20,9 (Vorjahr T€ 21,7) für ein Darlehen der Thüringer Aufbaubank. Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 982.650,00. Die Sonderposten enthalten die an die Gesellschaft ausgezahlten Fördermittel aus dem Stadtumbauförderungsprogramm nach den Thüringer Modernisierungsrichtlinien - Wohnumfeld, Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz für die Jahre 1999 - 2004 sowie Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz. Die Sonderposten werden über den Abschreibungszeitraum der geförderten Anlagegegenstände in jährlich gleichbleibenden Teilbeträgen erfolgswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen umfassen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten objektbezogene Modernisierungs- und Sanierungskredite in Höhe von T€ 3.941,9 (Vorjahr T€ 4.136,4). Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus Anzahlungen auf Betriebs- und Heizkosten in Höhe von T€ 401,5 (Vorjahr T€ 274,7). Die Verbindlichkeiten aus Vermietung T€ 11,7 (Vorjahr T€ 13,3) beinhalten Verpflichtungen aus Nebenkostenabrechnungen, Mietüberzahlungen und Kautionen. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten - haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 628,7, - haben eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren: T€ 1.116,7, - haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: T€ 2.632,3, - sind gesichert durch Grundpfandrechte: T€ 4.454,8 D. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 3 Arbeitnehmer in Teilzeit. Die Geschäftsführerin ist Frau Katrin Giese. Der Aufsichtsrat setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: - Marion Jung - Aufsichtsratsvorsitzende - Bauingenieurin, - Karin Richardt - Schriftführerin - Maschinenbauzeichnerin, - Nico Siller - Stellver. Vorsitzender - Lehrer, - Thomas Töpfer - Bauingenieur, - Dr. Gerald Slotosch - Bürgermeister Stadt Ruhla.
Ruhla, den 16. Februar 2024 gez. Katrin Giese Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Mai 2024 |
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