Kaven
Consulting GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
2,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
884.056,40 |
921.645,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.236,67 |
76.866,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.670,30 |
8.746,50 |
| II.
Wertpapiere |
748.703,61 |
782.092,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.116,12 |
62.686,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.769,94 |
624,27 |
| Aktiva |
888.827,34 |
922.271,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
843.801,97 |
857.760,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
832.760,55 |
822.312,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.958,58 |
-10.447,92 |
| B.
Rückstellungen |
2.750,00 |
27.755,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.275,37 |
36.755,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
42.275,37 |
36.755,75 |
| Passiva |
888.827,34 |
922.271,30 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
Kaven Consulting GmbH, Düsseldorf
I.
Allgemeine Angaben
Die Kaven Consulting GmbH hat Ihren Sitz in
Düsseldorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht
Düsseldorf unter HRB 58073 eingetragen.
II. Allgemein Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Kaven Consulting GmbH weist zum Abschlusstag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gemäß § 267a HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum
31.12.2022 als Vortrag übernommen. Aufbau und
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen dem Vorjahr.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die dem Jahresabschluss 2023 zugrunde liegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle
zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Ergänzung zur Bilanz
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive RAP sind periodengerechte Abgrenzungen
berücksichtigt.
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlagepositionen und ihre
Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 ergeben sich aus dem
auf der folgenden Seite dargestellten Anlagenspiegel.
(Anlagenspiegel einfügen)
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
VI.
Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Miet-, Dienstleistungs- und
Leasingveträgen mit einer mehrjährigen
Vertragslaufzeit beträgt für das
Geschäftsjahr 2023 rund 33.649,15 €.
Die Gesellschaft beschäftigte 2023 außer
dem Geschäftsführer keinen weiteren Mitarbeiter.
Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dirk Kaven zum
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt.
VII.
Unterschrift zum Jahresabschluss
Düsseldorf, den ...................
................................................
(Geschäftsführer)
VIII.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Auf Vorschlag des Geschäftsführers soll der
Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 13.958,58 € auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
Düsseldorf, den ...................
................................................
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, den
19.09.2024
gez.
Dirk Kaven
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024
festgestellt.
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