XTEND
Verwaltungs-GmbH
Teuschnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.238,81 |
12.625,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.489,98 |
9.877,93 |
| 1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
10.489,98 |
9.864,27 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
0,00 |
13,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.748,83 |
2.747,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.738,81 |
25.125,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.118,81 |
24.525,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
474,72 |
1.149,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
593,53 |
675,04 |
| B.
Rückstellungen |
620,00 |
600,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
20,00 |
0,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
600,00 |
600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.738,81 |
25.125,28 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
den einschlägigen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Ein
Lagebericht war nicht aufzustellen.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar
2010 angewendet.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen wurden die
Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 268-274a, 276-278 HGB und unter
zusätzlicher Beachtung der steuerlichen Bestimmungen,
erstellt.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
2. Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren unverändert die nachfolgenden Bewertungsmethoden
maßgebend:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Währungsumrechnungen waren nicht
vorzunehmen.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert
bewertet und in Euro ausgewiesen. Währungsumrechnungen
waren nicht vorzunehmen.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind nach den Grundsätzen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
3. Gegenüber dem Vorjahr
abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
waren keine vorzunehmen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Nachfolgend werden die in der Bilanz
zusammengefassten Posten gesondert erläutert. Soweit
nichts anderes vermerkt ist, sind die Werte in den
tabellarischen Aufgliederungen in TEUR gegeben.
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände
haben TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr, die übrigen eine Restlaufzeit von
kleiner einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen
sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr
TEUR 0,1) enthalten.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Abschluss- und Prüfungskosten gebildet.
3. Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
a) Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine nicht in der
Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB.
b) Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
III. Sonstige Angaben
1. Organe
Geschäftsführer: Marco
Neubauer
2. Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterversammlung hat zum Zeitpunkt
der Bilanzerstellung noch nicht über die Verwendung
des Bilanzgewinns entschieden. Der Jahresabschluss soll
daher vor Ergebnisverwendung aufgestellt werden.
Teuschnitz, den 13. Mai 2011
gez. Marco Neubauer
- Geschäftsführer -
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