Stammdaten

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Amtsgericht Stendal HRB 6046
Vorher
ACC HOVERING - BOAT GmbH
Eingetragen
23.1.2007
Branche
Großhandel mit Schiffen und Booten (ohne Freizeitboote) sowie deren Ersatzteilen und ZubehörBoots- und YachtbauTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Hovercraft, Luftkissenbooten, Motorbooten, Marinezubehör, Service, Entwicklung, Eventbegleitung sowie der Handel mit Wasserfahrzeugen, Freizeitfahrzeugen, international sowie Errichtung und Bau von Sport- und Freizeitbooten und Gutachtertätigkeiten im Bootsbau

Historie

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Management

NameRolle
Axel Ostwald
seit 23.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Axel Oswald
Köthen (Anhalt)
10.000 €
40.00%
Falk Oswald
Köthen (Anhalt)
7.500 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elbe - Bootscenter GmbH

(vormals: ACC HOVERING - BOAT GmbH)

Köthen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 58.599,37 44.867,18
I. Sachanlagen 58.599,37 44.867,18
B. Umlaufvermögen 47.994,35 80.663,71
I. Vorräte 3.082,09 62.930,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.568,45 13.911,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.343,81 3.822,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 282,14 2.312,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 106.875,86 127.843,54

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 38.676,88 41.920,11
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 13.676,88 16.920,11
B. Rückstellungen 8.488,00 4.890,39
C. Verbindlichkeiten 59.710,98 81.033,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 106.875,86 127.843,54

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine wesentlichen Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bilanzierungsmethode wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Postens beibehalten.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Bilanzierungsmethode wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Postens beibehalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 42.568,45 0,00 13.911,17 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 59.710,98 23.884,27 81.033,04 17.239,50

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 14.500,00 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Axel Ostwald

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Köthen, den 30.11.2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2011.

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