Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
ESA Automation GmbHLiquidiert
Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Berndt seit 12.1.2016 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESA Automation GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeines Der Jahresabschluss der ESA Automation GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden bis auf nachfolgend beschriebene Änderung (Auflösung Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 247 Abs. 3 HGB a.F.) beibehalten. Der Auflösungsbetrag wurde gem. Art. 67 Abs.3 EGHG erfolgsneutral in die Gewinnrücklage eingestellt. Die Änderungen (unter Berücksichtigung/Abzug passiver latenter Steuern) haben zusammengefasst folgende Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungkosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro 1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungsko Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Herstellungskosten umfassen die einzelnen und die notwendigen Gemeinkosten. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Ergebniseffekt aus dem erstmaligen Ansatz von latenten Steuern zum 1. Januar 2010 wurde in den Gewinnrücklagenerfasst. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sogenannter davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,575 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Andere Gewinnrücklagen Die anderen Gewinnrücklagen haben sich aufgrund von Einstellungen aus Anpassungen im Rahmen des BilMoG wie folgt entwickelt:
Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt Euro 221.506,00 (Vorjahr: Euro 141.149,48). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.(Vorjahr: Euro 0,00) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 383,28. Davon sind Euro 383,28 durch Sicherungsübereignung von Gegenständen des Anlagevermögens gesichert. Darüber hinaus bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Sonstige Pflichtangaben Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Dietmar Berndt (Diplom Ingenieur) Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Herr Dietmar Berndt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt. |
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