meDent
GmbH
Wendelstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2.443,00 |
2.643,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.443,00 |
2.643,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
69.928,66 |
56.145,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.432,46 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.496,20 |
56.145,23 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.775,06 |
17.999,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.646,72 |
89.287,97 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.999,74 |
56.187,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.224,68 |
13.187,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.775,06 |
17.999,74 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.746,72 |
88.287,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.646,72 |
89.287,97 |
Anhang
1.
Vorbemerkung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i. V. § 267 Abs. 1
HGB auf.
Die Gesellschaft ist daher als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen und nicht
prüfungspflichtig.
2.
Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma meDent GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften war die Regelung des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
ermittelt.
Sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Währungsschulden waren nicht vorhanden.
3.
Eventualverbindlichkeit
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und der
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, sowie
aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen oder aus Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
4.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zur Geschäftsführerin war bestellt:
Frau Dr. Dr. Evelyn Göhler, Wendelstein
5.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
Gegen Gesellschafter/Geschäftsführer
bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe
von 81.409,05 €
6.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Es liegen keine besonderen Umstände nach §
264 Abs. 2 HGB vor, die zusätzliche Angaben
erforderlich machen würden.
Nürnberg, den18.10.2010
gez. Dr. Dr. Evelyn Göhler
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