LCA GmbH
Wendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
36.027,00 |
47.035,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.340,00 |
3.071,00 |
| II. Sachanlagen |
33.687,00 |
43.964,00 |
| B. Umlaufvermögen |
2.048.793,69 |
2.832.435,68 |
| I. Vorräte |
1.642.532,62 |
1.654.208,98 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
341.980,87 |
991.919,04 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
64.280,20 |
186.307,66 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
20.930,52 |
19.144,32 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
427.179,41 |
|
| Aktiva |
2.532.930,62
|
2.898.615,00 |
Passiva
|
|
31.5.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
245.641,02 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.570,00 |
25.570,00 |
| II. Kapitalrücklage |
1.386.510,35 |
1.386.510,35 |
| III. Verlustvortrag |
1.166.439,33 |
572.839,44 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
672.820,43 |
593.599,89 |
| V. nicht gedeckter Fehlbetrag |
427.179,41 |
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| B. Rückstellungen |
34.500,00 |
73.934,52 |
| C. Verbindlichkeiten |
2.498.430,62 |
2.579.039,46 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.204.774,40 |
2.279.039,46 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
293.656,22 |
300.000,00 |
| Summe Passiva |
2.532.930,62 |
2.898.615,00 |
Anhang
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklasse ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gräßenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und Bewertung
Rechnungswesen Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft erfasst und unter Anwendung
des EDV-Buchführungssystem der Wolters Kluwer Software und Service GmbH ausgewertet.
Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses beinhaltet nicht die Prüfung der
Buchführung. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Programm
ADDISON Lohn & Gehaltsabrechnung) in der Steuerberatungskanzlei geführt. Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON-Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsystemprüfung
der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 27. Juli 2023
bestätigt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach meiner Feststellung den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum 31.12.2022
an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt.
Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen. Das Anlagenverzeichnis wurde elektronisch mit dem Programm ADDISON Anlagenbuchhaltung
erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der
ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 27. Juli 2023 bestätigt. Für das Vorratsvermögen liegt eine Inventur vor. An der körperlichen Bestandsaufnahme
habe ich nicht teilgenommen. Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Salden- und Nachtragslisten belegt. Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen
bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen
belegt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsansätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
zu verzeichnen. Die Gesellschaft macht von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung
der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB Gebrauch. Der Anhang enthält Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie sonstige nach HGB und
GmbHG erforderlichen Angaben und Erläuterungen, soweit die darzustellenden Sachverhalte
vorliegen. Im Übrigen wird auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft
im Anhang verwiesen.
Gliederung Die Gliederung der Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die in § 266 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die in § 275 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zu entnehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Wendorf, 01.08.2025 gezeichnet Cyriak Laner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt.
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