LE-TAX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Selbe AdresseErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Computer X Service- und Vertriebs GmbH LeipzigLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handeslgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftbetrieb dauernd zu dienen, Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unanhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: - Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. - Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstand. - Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EstG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. - Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß EstG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. - Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. - Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt. - Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- und Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. - Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. - Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höhreren Tageswert angesetzt. - Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. - Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungenspiegel ersichtlich. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögen wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältniss Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Firma: Computer X Service- u. Vertriebs GmbH Anschrift: Lampestraße 2 Sitz: 04107 Leipzig Rechtsform: GmbH Handelsregister: Leipzig HR-Nr.: HRB 5233 Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Service von Computern
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Änderungen im Berichtsjahr: keine Steuerrechtliche Verhältnisse Die steuerrechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Steuern vom Ertrag, Vermögen und Verkehrsabgaben beim Finanzamt Leipzig II geführt. Die Gesellschaft übt gemäß § 2 Abs. 2 GewStG kraft Rechtsform eine gewerbliche Tätigkeit aus und unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs.1 GewStG.
Schkeuditz, den 26. März 2025 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. März 2025 |
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