Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 1421 HU
Eingetragen
29.6.2005
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
die Entwicklung, Produktion, Planung, Handel, Installation und Service mit Lichtsystemen für Innen- und Außenbeleuchtung sowie der Handel mit Waren aller Art per Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Hasselbusch
seit 29.6.2005
Geschäftsführer

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Toni Maroni GmbH

Haselund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 36.583,00 19.164,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 36.579,00 19.160,00
B. Umlaufvermögen 258.062,12 162.699,67
I. Vorräte 101.956,81 65.042,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.033,20 32.840,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 120.072,11 64.816,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.670,00 1.712,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 296.315,12 183.575,67

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 207.195,72 144.453,06
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 182.195,72 119.453,06
B. Rückstellungen 53.746,50 19.100,00
C. Verbindlichkeiten 35.372,90 20.022,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 296.315,12 183.575,67

Anhang zum 31. Dezember 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Toni Maroni GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben zur Gliederung und Darstellung

- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

- Sonstige Angaben

Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.

Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des Jahresergebnisses.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Fremdwährungsumrechnung

Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

- Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

- Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

- Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

- angewandte Abschreibungsmethoden

- Vorrätebewertung

Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

- notwendige Materialgemeinkosten,

- notwendige Fertigungsgemeinkosten und

- Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.

Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die im Folgenden genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst.

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.

Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

- Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und

- Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.

Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres: 119.453,06 Euro (Vorjahr: 61.611,87 Euro).

Umlaufvermögen

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 1.332,16 Euro vor (§ 268 Abs. 4 HGB).

Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen.

Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens für einen latenten Steueraufwand wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 35.372,90 Euro vor.

Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen insgesamt 0,00 Euro.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

- Olaf Hasselbusch und Sven Sievertsen

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:

  Forderungen
(in EUR)
Verbindlichkeiten
(in EUR)
Olaf Hasselbusch 0,00 1.627,88

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinen Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.

Unterlassene Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.

Gezeichnet in Haselund am 04.04.2011

 

Olaf Hasselbusch und Sven Sievertsen

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