GvE Vermögensverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Schoenemeyer seit 23.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Verla-Pharm Arzneimittel-fabrik Apotheker H.J.v. Ehrlich GmbH & Co. KG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Xenofit GmbHTutzingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZAKTIVA
Anhang der Xenofit GmbH, Tutzing für das Wirtschaftsjahr 01.07.2022 - 30.06.2023
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Xenofit GmbH, Tutzing
(Amtsgericht München, HR B 85422) wurde nach den
§§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB)
Die
immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreeibungen, nach der linearen Abschreibungsmethode
bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben.
Die
Vorräte werden mit dem gewichteten
Durchschnittspreis bewertet. Wenn der letzte Einkaufspreis
niedriger ist, als der gewichtete Durchschnittspreis,
erfolgt die Bewertung mit diesem niedrigeren Preis. Posten
mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Sofern
notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisiko angemessene
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß
§ 250 Abs. 1 HBG Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, abgegrenzt. Die Auflösung der Posten
erfolgt entsprechend dem Zeitablauf bzw. der
wirtschaftlichen Zugehörigkeit.
Der Ansatz und Ausweis des
Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272
HGB.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung und sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag i.S. d. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt.
Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden
künftige Preis-und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
gem. § 253 Abs.2 S.1 bzw. S.2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vom Wahlrecht des Nicht-Ansatzes von latenten Steuern
bei einem sich insgesamt ergebenden Aktivüberhang wird
Gebrauch gemacht.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die
Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der
Gefahrenübergang erfolgt ist.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verlust, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, werden
berücksichtigt. Gewinne werden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
Inanspruchnah
me bei größenabhängigen
Erleichterungen:
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in §
267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften (teilweise) in Anspruch
genommen.
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
kleiner oder gleich einem Jahr werden am Abschlussstichtag
mit dem Devisenkasssamittelkurs gewertet.
B. ANGABEN ZUR BILANZ
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig über die voraussichtlich
Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig
abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßige
Abschreibung wird linear über eine Nutzungsdauer von 5
Jahren vorgenommen.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Abgesehen von
branchenüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
ausgewiesenen Verbindlichkeiten nicht weiter besichert.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Aufwendungen für Warenretouren, noch
nicht genommene Urlaubsansprüche, Weihnachtsgeld,
Jahresabschlusskosten und
Handelsvertreterausgleichsansprüche.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind gleichzeitig Verbindlichkeiten
gegenüber der Alleingesellschafterin.
C.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Geschäftsführer
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau
Apothekerin Gabriele von Ehrlich-Treuenstätt.
2.
Personal
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3
Angestellte beschäftigt.
3.
Mutterunternehmen und Konsolidierungskreis
Mutterunternehmen ist die Verla-Pharm Arzneimittel GmbH
& Co. KG. Sie stellt zugleich den kleinsten und
größten Konsolidierungskreis dar. Ein
Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Tutzing, den 14.02.2024
Gabriele von Ehrlich-Treuenstätt
Tutzing, den 14. Februar 2024 gez. Gabriele von Ehrlich-Treuenstätt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Mai 2024 |
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