Filippi-Rützel Metallbau GmbHLiquidiert

36381 Schlüchtern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 90660
Eingetragen
20.5.1999
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen.

Historie

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Management

NameRolle
André Wegner
seit 12.9.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Platin 843. GmbH (zukünftig: Andre Wegner Beteiligungsgesellschaft mbH)
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Platin 843. GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Filippi-Rützel Metallbau GmbH

Schlüchtern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 110.464,00 81.734,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.382,00 1.199,00
II. Sachanlagen 102.082,00 80.535,00
B. Umlaufvermögen 618.292,96 1.569.717,83
I. Vorräte 461.894,22 1.337.311,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100.025,95 182.313,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.372,79 50.092,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.307,18 3.601,13
D. sonstige Aktiva 487,95 770,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 730.552,09 1.655.822,96

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 274.089,58 270.206,74
I. gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Gewinnvortrag 80.206,74 109.772,64
III. Jahresüberschuss 43.882,84 10.434,10
B. Rückstellungen 61.639,86 45.772,88
C. Verbindlichkeiten 394.822,65 1.339.843,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 730.552,09 1.655.822,96

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 274a HGB wird verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge - bis 2009 - an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht vorhanden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.810,18 0 110.351,32 0
Sonstige Vermögensgegenstände 30.215,77 2.202,48 71.962,50 36.419,66

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beläuft sich auf € 150.000,--, ist voll eingezahlt und stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein.

Der Gewinnvortrag per 31. 12. 2012 betrug € 80.206,74. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt einschließlich des Jahresüberschusses 37,5 %.

Rückstellungen

Für nicht genommenen Urlaub wurden 18,5 T€, für Tantiemen 11,3 T€ sowie für Gewährleistungen 15,2 T€ und für Abschlusserstellung und Steuererklärungen 4,o T€ zurückgestellt.

Verbindlichkeiten

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 0 34.351,68 34.351,68
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.190,87 33.190,87 21.857,73 21.857,73
Sonstige Verbindlichkeiten 19.053,09 19.053,09 115.657,67 16.816,92

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 33.190,87 dnrch verlängerter Eigentumsvorbehalt besichert.

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen enthalten.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in einem Gesamtbetrag von 0 €-

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bis 31. 8. 2012 bei den Herren Filippi und Rützel und ab 1. 9. 2012 bei Herrn Wegner.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB ist nicht vorhanden.:

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Schlüchtern, den 4. April 2013

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.4.2013.

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