Volksbank Altshausen eGLiquidiert
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Volksbank Altshausen eGAltshausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit positionieren wir uns als eine kundennahe Gewerbe- und Privatkundenbank. Die Beratung und der Verkauf von Finanzdienstleistungen orientiert sich dabei am Kundenbedarf und liegt damit im Kundeninteresse. Dadurch erreichen wir eine Förderung unserer Mitglieder und Kunden und sichern eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zu diesen. Als Basis des unternehmerischen Selbstverständnisses und Handeln der Bank sind übergeordnete Unternehmensziele definiert. Dabei steht die nachhaltige Sicherung des Satzungsauftrages und somit die Existenz der Bank im Vordergrund. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung im Geschäftsgebiet und der anliegenden Grenzbereiche. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir neben der Hauptstelle in Altshausen die Geschäftsstellen in Wilhelmsdorf, Blitzenreute, Fronhofen und Ebersbach-Musbach. Die Mitgliederzahl im Jahr 2022 ist mit 7.626 auf Vorjahresniveau. Die Bank gehört der BVR-Institutssicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbank e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Die folgenden Informationen entstammen aus dem Hintergrundmaterial des BVR zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27. Januar und 3. März 2023, dem Geschäftsbericht 2022 der DZ BANK vom 28. März 2023, sowie den Pressemitteilungen vom 7. März 2023 der DZ BANK, vom 7. März 2023 des BVR und vom 8. März 2023 des BWGV. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands war im Jahr 2022 im Zuge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine durch steigende Leit- und damit in der Folge auch höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe, sowie den Kaufkraftentzug durch die hohe Teuerung geprägt. Gedämpft wurde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zudem durch den bereits vor dem Kriegsausbruch verbreiteten Arbeitskräftemangel und die Spätfolgen der Coronapandemie, die sich unter anderem in zeitweisen Lockdowns in wichtigen Häfen und Metropolen Chinas und den streckenweisen hohen Krankenständen hierzulande zeigten. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. Damit expandierte die Wirtschaftsleistung deutlich schwächer als 2021 (+2,6 %), trotz der auch 2022 noch andauernden Erholung vom Coronakrisenjahr 2020. Die allgemeine Teuerung legte kriegsbedingt weiter zu. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes war die Inflationsrate von 6,9 % so hoch wie seit fast 50 Jahren nicht mehr. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte sind, nach einem geringfügigen Zuwachs im Vorjahr (+0,4 %), im Verlauf von 2022 zunächst kräftig gestiegen. Angesichts der Rückführung von Infektionsschutzmaßnahmen wurde vor allem in den Bereichen Gastgewerbe sowie Freizeit, Unterhaltung und Kultur mehr ausgegeben. Zum Jahresende bremste dann jedoch der Höhenflug der Verbraucherpreise die Kaufkraft der Haushaltseinkommen verstärkt aus. Auf Jahressicht haben die privaten Konsumausgaben preisbereinigt um deutliche 4,3 % zugelegt und mit soliden 2,1 Prozentpunkten zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum beigetragen. Die Konsumausgaben des Staates sind erneut gestiegen. Branchenbezogene Entwicklung In einem gesamtwirtschaftlichen anspruchsvollen Umfeld konnten im Jahr 2022 die 737 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr erneut ausweiten. Die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken stiegen im Vorjahresvergleich um 46 Milliarden Euro auf 757 Milliarden Euro (+6,5 %). Auch die Kundeneinlagen legten zu, wobei die Sparquote der privaten Haushalte wieder auf das Vor-Pandemie-Niveau zurückgegangen ist. Die Kundeneinlagen steigerten sich insgesamt auf 861 Milliarden Euro (+3,4 %). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken stieg im Jahr 2022 um 30 Milliarden Euro oder 2,7 % auf 1.175 Milliarden Euro. Starke Kreditnachfrage insbesondere im langfristigen Laufzeitband Größere Verschiebungen und Bestandsveränderungen lassen sich im Kreditbereich der Genossenschaftsbanken per Ende 2022 durch einen Anstieg in allen drei Laufzeitbändern feststellen. Die im Jahresverlauf rückläufigen Finanzierungsanfragen angesichts der hohen Inflation und Energiepreise sowie die im zweiten Halbjahr gesunkene Vergabe neuer Kredite bremsten auf Jahressicht das Kreditwachstum insgesamt jedoch nur leicht, sodass die Rekordmarke der Genossenschaftsbanken beim Kreditwachstum von 6,9 % im Jahr 2021 nur leicht unterschritten wurde. Die Marktanteile der Genossenschaftsbanken bleiben auf hohem Niveau und erfahren im Vergleich zum Vorjahr eine Seitwärtsbewegung. Nachfrage nach Sicht-, Termineinlagen und Sparbriefen im Plus - Spareinlagen rückläufig Die Genossenschaftsbanken steigerten ihre Kundeneinlagen seit Dezember 2021 um 28 Milliarden Euro oder 3,4 % auf 861 Milliarden Euro per Ende 2022. Treiber dieses absoluten Zuwachses waren die Sichteinlagen, die um 20 Milliarden Euro auf 626 Milliarden Euro stiegen. Der Bestand an Termineinlagen nahm angesichts der im zweiten Halbjahr anziehenden Habenzinsen um 32,2 % (oder 14 Milliarden Euro) auf 56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich zu. Der Sparbriefbestand stieg auf 6 Milliarden Euro (+53 %). Hingegen sanken die Spareinlagen um knapp 8 Milliarden Euro auf 174 Milliarden Euro (-4,1 %). Regionale Entwicklung Die Kundeneinlagen bei den Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg verbuchten ein Plus von 3,8 %. Die Kundeneinlagen stiegen um rund 5,7 Milliarden Euro auf 155,3 Milliarden Euro. Mit einem Plus von 44 % legten die Termineinlagen am stärksten zu - auf 10,7 Milliarden Euro. Die täglich fälligen Kundeneinlagen stiegen um 3,7 % auf 111,1 Milliarden Euro. Rückgänge um 4,4 % auf 33,4 Milliarden Euro gab es bei den Spareinlagen. Die hohe Sparquote des Jahres 2022 resultierte aus der Verunsicherung der Menschen. Nachholeffekte im Konsumverhalten nach den restriktiven Corona-Jahren hat es nicht im erwarteten Umfang gegeben. Aufgrund sinkender Aktienkurse hat sich das außerbilanzielle Kundenanlagevolumen um 8 % auf 100,3 Milliarden Euro verringert. Durch den Zinsanstieg haben die Finanzierungsanfragen im Jahresverlauf abgenommen. Das Kreditwachstum lag mit 7,3 % nur leicht unter Vorjahresniveau (7,9 %). Viele Menschen haben sich noch vor der Zinswende günstiges Geld gesichert. Ab den Sommermonaten ist die Nachfrage spürbar gesunken. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung (im betriebswirtschaftlichen Sinne) ist das um Bewertungsergebnisse und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im Rahmen der internen Steuerung wird dieses ergänzend auch in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme angegeben. Das Betriebsergebnis vor Bewertung in dieser Definition kann vom aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleiteten Betriebsergebnis vor Bewertung gemäß Abschnitt B.4.a) abweichen. Als bedeutsamer Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Diese Kennziffer setzt die angefallenen Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen (GuV Posten 10 und 11) ins Verhältnis zu erzielten Rohergebnis (GuV-Posten 1 - 3 und 5 - 7) und dem Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen. Bei der Berechnung werden betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren eliminiert. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR, die sich aus Kernkapital und Ergänzungskapital ermittelt. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren haben wir nicht definiert. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Im Geschäftsjahr gab es keine außergewöhnlichen Vorgänge. Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von TEUR 4.036 auf TEUR 4.711. Die Rentabilitätskennzahl betrug 0,77 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2022 bei 62,7 % (Vorjahr: 65,6 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 16,8 %; ein Zuwachs von 1,5 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr. Die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt im Rahmen unserer Erwartungen.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Das Bilanzsummenwachstum des Jahres 2022 ist insbesondere auf die Zunahme der Kundenforderungen um 12.674 TEUR und Forderungen an Kreditinstitute um 10.630 TEUR zurückzuführen, die über die um 15.471 TEUR gestiegenen Kundeneinlagen, sowie durch die überschüssige Liquidität bei der Bundesbank refinanziert wurden. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen über dem Vorjahresniveau, aufgrund neuer Zinsswaps und der Erhöhung bei unwiderruflichen Kreditzusagen.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft im Bereich der Kundenforderungen auf Kontokorrent um TEUR 6.477 oder 58,4 % ausgebaut werden. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Firmenkunden insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, die rund 20,3 % ausmachen. Die Kreditvergabe an Firmenkunden betrifft Unternehmensfinanzierungen des regionalen Mittelstands.Im gewerblichen Bereich (42,8 %) dominieren Kreditvergaben an die Branchen im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Dienstleistungen für Unternehmen. Größte Branche ist das Grundstücks- und Wohnungswesen. Der Bestand der Wertpapieranlagen ist maßgeblich geprägt durch Bankschuldverschreibungen und gedeckten Anleihen.
Wesentliche Veränderungen im Passivgeschäft sind insbesondere zurückzuführen auf erhöhte täglich fällige Einlagen aufgrund von Liquiditätshaltung sowie deutlich gestiegene befristete Einlagen (institutioneller Anleger und Gemeinden aufgrund überschüssiger Liquidität). Unsere Kunden parkten im Berichtsjahr ihre Anlagen weiterhin in täglich verfügbaren Bankanlagen. Die Kundengelder sind breit gestreut. Die für das Kundenkreditgeschäft benötigten liquiden Mittel erhielten wir insbesondere von unseren Kunden, die ihre Einlagen im Rahmen unserer Erwartungen, erhöhten. Darüber hinaus benötigte Mittel stellten uns andere Kreditinstitute zur Verfügung.
Die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft sind gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % gesunken. Das höhere Zinsniveau führt zu einer Zurückhaltung der Anlage im Wertpapier- und Depotgeschäft. Die Zahlungsverkehrserträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 %, aufgrund der Erhöhung der Kontoführungsentgelte, gestiegen. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Gezielte Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Eigenanlagen und das gestiegene Geschäftsvolumen verhalfen die Planzahlen zu erreichen. Das steigende Zinsniveau hatte in Bezug auf die Ertragslage vor Bewertung positive Auswirkungen. Der Provisionsüberschuss liegt leicht unter unseren Erwartungen. Hierbei sind insbesondere die erwarteten Erträge aus der Vermittlung von Wertpapieren und Immobilien rückläufig. Der Sachaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 125 erhöht. Der Anstieg der Personalaufwendungen um TEUR 83 ist im Wesentlichen auf tarifliche Anpassungen zurückzuführen. In der Summe bewegen sich die gesamten Verwaltungsaufwendungen nach wie vor auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Im Kreditgeschäft hat die Bank für bereits erkennbare Risiken ausreichend Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Die gestiegenen Zinsen an den Märkten führten zu einem deutlich negativen Bewertungsergebnis bei den Eigenanlagen. Das Jahresergebnis gibt Spielraum zur Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von TEUR 3.025. b) Finanzlage Kapitalstruktur Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich überwiegend durch Weiterleitungskredite, die als Kundenforderungen eins zu eins an Kunden weitergereicht werden, sowie GLRG-Geschäften zusammen. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich überwiegend aus täglich fälligen Einlagen und Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von 3 Monaten zusammen. Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns weiterhin eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung der Ausleihungen. Darüber hinaus haben wir zur Diversifizierung und auch unter Renditegesichtspunkten in Schuldscheindarlehen ausgewählter Unternehmen investiert und uns bundesweit an gewerblichen Finanzierungen der DZ HYP AG beteiligt. Zu Zwecken der Unternehmenssteuerung haben wir die Schuldscheindarlehen den Eigenanlagen zugeordnet. Alle Schuldscheindarlehen verfügen über ein Investment Grade-Rating. Zinsbindungen über 10 Jahre werden grundsätzlich nicht eingegangen. Unsere Kunden parkten im Berichtsjahr 2022 ihre Anlagen in hohem Maße in täglich verfügbaren Bankanlagen. Im Berichtsjahr erhöhte sich der Bestand an Termineinlagen aufgrund des steigenden Zinsniveaus. Die Kundengelder sind breit gestreut. Investitionen Im Jahr 2022 waren die branchenüblichen Instandhaltungsinvestitionen mit nicht wesentlicher Auswirkung auf die Ertragslage erforderlich. Die Entscheidungen für einen Neubau zur Erweiterung der Nutzfläche am Hauptsitz der Bank in Altshausen sind bereits im Jahr 2018 getroffen worden. Die belastenden Auswirkungen dieser Investition auf die Ertragslage der Bank sind in der Kapital- und Eckwertplanung berücksichtigt. Der Neubau wurde im Jahr 2022 fortgeführt und der geplante Einzug erfolgte im März 2023. Die zum Abschlussstichtag bestehenden rechtlichen und faktischen Investitionsverpflichtungen werden aus dem laufenden Geschäft finanziert. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einen Wert von mindestens 115 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 166,7 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und in den Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich von TEUR 55.135 auf TEUR 60.227 erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,07 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 10 (Genussrechtskapital), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 92 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 8 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden überwiegend dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Wertpapierbestand sind zu 81 % festverzinsliche und zu 19 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten guter Bonität enthalten. Davon entfallen TEUR 6.132 auf öffentliche Emittenten, TEUR 126.043 auf Kreditinstitute, TEUR 34.499 auf Nichtbanken. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Investmentfonds in Höhe von TEUR 10.845 sowie Aktien in Höhe von TEUR 3.361 welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 152.001 wie Anlagevermögen bewertet. Bedingt durch die Zinsentwicklung im Geschäftsjahr bestehen stille Lasten in Höhe von TEUR 9.985 bei den Wertpapieren des Anlagevermögens. Daneben bestehen TEUR 801,7 stille Lasten bei Schuldscheindarlehen und TEUR 180,9 bei den Derivaten. Diesen stehen stille Reserven in Höhe von TEUR 1.400,1 bei den Wertpapieren, TEUR 444,8 bei den Schuldscheindarlehen und TEUR 3.621,2 bei den Derivaten gegenüber. Daneben bestehen stille Reserven in Beteiligungen über TEUR 1.149,5, aus Immobilien über TEUR 2.522,3 und aus Edelmetallen über TEUR 609,7. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr günstig, weil im Ergebnis sich entsprechend ein absolut als auch relativ höheres Betriebsergebnis vor Bewertung gegenüber dem Vorjahr zeigt. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung erfüllt. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Vor dem Hintergrund eines leicht gestiegenen Zins- und Provisionsüberschuss entwickelte sich die Ertragslage der Bank stabil. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumensentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategieüberprüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken. Unsere Risikosteuerung zielt vielmehr auf eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung ab. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze: - Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar ist. - Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. - Risikobegrenzung durch Übertragung nicht strategiekonformer Risiken auf andere Marktteilnehmer (beispielweise über Versicherungsverträge). - Ein risikobewusster Umgang mit Risikokonzentrationen wird durch quantitative (u.a. Limitsysteme) oder qualitative Instrumente (z. B. regelmäßige Risikoanalysen) gewährleistet. - Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Die Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft als unabhängige Instanz die vorhandenen Risikocontrolling- und Steuerungssysteme auf Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Unternehmenseinheiten und -prozessen. Die Funktion der Internen Revision ist vollständig an die Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgelagert. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen, sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Wir berechnen die Risikotragfähigkeit unserer Bank GuV/bilanzorientiert. Der Vorstand definiert ausgehend von der Risikotragfähigkeitsberechnung die Risikodeckungsmasse, welche als Ressource zur Abdeckung der eingegangenen Risiken zur Verfügung gestellt wird. Hierbei wird im sogenannten Risikoszenario ein Gesamtbank-Risikolimit aus dem voraussichtlichen Betriebsergebnis und vertretbaren Teilen des Eigenkapitals (Vorsorgereserve gem. § 340f HGB sowie der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB) abgeleitet. Bei der Ermittlung der Risikodeckungsmasse für Stresstests werden weitere Teile des Eigenkapitals (Vorsorgereserve gem. § 340f HGB sowie der Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) berücksichtigt. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung eines Risikopuffers das Gesamtbankrisikolimit ab. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch unterjährig laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse mindestens vierteljährlich durch unser Risikocontrolling überprüft. Es erfolgt eine Betrachtung für definierte Risikoszenarien und Stresstests bis zum übernächsten Bilanzstichtag und damit eine Überprüfung, ob das Jahreslimit des Folgejahres die Risiken im Folgejahr ebenfalls abdeckt. Die Risikomessung erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates, den Vorstand zu überwachen. Um ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen zu können, erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig einen Risikobericht, in dem die Risikosituation der Bank für die wesentlichen Risikokategorien dargestellt und erläutert ist. Der Inhalt wird regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen erörtert. Darüber hinaus werden von der Geschäftsleitung unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen unverzüglich an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Zum 1. Januar 2023 erfolgt die Umstellung auf das barwertige Risikotragfähigkeitskonzept. Zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit ab 2023 werden die beiden Perspektiven normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze gesehen. In der ökonomischen Perspektive werden Risikodeckungspotenzial (RDP) und Risiken gegenübergestellt. Dabei erfolgt die Bewertung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. In unserem Institut erfolgt die Bewertung mit einem barwertigen Ansatz. Dabei achten wir auf Konsistenz zwischen der Ermittlung von RDP und Risiko. In der normativen Perspektive werden regulatorische Anforderungen betrachtet. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen - Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelzielkennziffer - sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals - bspw. die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. Risiken Das Kundenkreditgeschäft stellt ein Kerngeschäftsfeld unserer Bank dar. Die Bedeutung des Adressenausfallrisikos schätzen wir daher als wesentlich ein. Durch den satzungsmäßigen Auftrag sind die Kreditrisiken aus dem Kundenkreditgeschäft regelmäßig die Hauptrisikoart. Die Adressrisiken im Kundenkreditgeschäft werden sowohl auf Ebene des einzelnen Kreditnehmers als auch auf Ebene des Gesamtkreditportfolios gesteuert. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Die Risikobetrachtung erfolgt auf Jahresende und ab Mitte des Jahres auf einen Risikohorizont von 250 Tagen. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Am 19. März 2023 wurde die von schweizerischen Behörden forcierte Übernahme der Credit Suisse durch die UBS angekündigt. Vorangegangen war der massive Abzug von Kundengeldern sowie der Einbruch des Aktienkurses der Credit Suisse, trotz einer gewährten Liquiditätslinie durch die Schweizerische Nationalbank von 50 Mrd. CHF. Die Transaktion steht noch unter dem üblichen Vorbehalt aller regulatorischer Zusagen. Laut der UBS wird mit einer beschleunigten Finalisierung, bereits im II. Quartal 2023, gerechnet. Die UBS wird alle Geschäftssegmente übernehmen, trotz kartellrechtlicher Bedenken aufgrund der marktdominierenden Stellung in der Schweiz. Gleichzeitig kündigte die neue Inhaberin an, das Kapitalmarktgeschäft deutlich zurückfahren zu wollen. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzbar. Nach derzeitigem Planungstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2023 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank gegeben. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Das Adressenausfallrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur berechnen wir das Risiko mit einem Konfidenzniveau von 99 %. Demnach ergibt sich ein CVaR von TEUR 2.408 mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameterzugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt und regelmäßig mit dem aufgelaufenen Bewertungsergebnis verglichen. Sofern höhere Belastungen als erwartet auftreten, wird der Überschreitungsbetrag als Planabweichung bei der Berechnung der Limitauslastung berücksichtigt. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktpreisrisiko unterschieden in Zinsänderungsrisiko und Kursänderungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Das Währungsrisiko ist aufgrund unwesentlicher Positionen im Bestand von untergeordneter Bedeutung für uns. Die Steuerung erfolgt GuV/bilanzorientiert. Im Rahmen der GuV/bilanzorientierten Steuerung des Zinsspannenrisikos werden vierteljährlich die Veränderung des Zinsergebnisses zum Jahresende und für das Folgejahr rollierend für 12 Monate unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Grundlage der Berechnung sind standardisierte Zinselastizitäten, gleitende Durchschnitte sowie die erwartete Geschäftsstruktur. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Für die Risiko- und Stressmessung nutzt die Bank die von der parcIT zur Verfügung gestellten VR-Zinsszenarien. Diese beschreiben eine mögliche Zinsentwicklung. Auf Basis der vorgenannten Zinsszenarien werden zur Quantifizierung des Zinsspannenrisikos Simulationsrechnungen vorgenommen. Dabei wird bei den Stressszenarien das jeweils schlechteste Ergebnis bezogen auf die Summe der Marktpreisrisiken dargestellt. Das Kursänderungsrisiko bei den festverzinslichen Wertpapieren wird durch die Simulationen der Kursentwicklung auf Basis der VR-Zinsszenarien ermittelt. Kursrisiken bei Aktien und Fonds werden mit Value-at-Risk-Ansätzen gemessen. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches wird das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Die Risiken werden nach der Veränderung des Barwertes des Zinsbuches mit dem Value-at-Risk-Ansatz gemessen. Der Value-at-Risk für das strategische Zinsbuch basiert auf der historischen Simulation mit einem Beobachtungszeitraum von 2.500 Tagen. Das Konfidenzniveau ist mit 99 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen festgelegt. Zur Minderung des Zinsänderungsrisikos setzt die Bank neben bilanziellen Instrumentarien auch derivative Instrumente in Form von Swaps als Zinsbuchsteuerung (Aktiv-/Passivsteuerung) ein. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum von 6 Monaten führen wir anhand kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten Cashflow-Ermittlungen überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel-LCR-Quote von 125 % definiert. Für die Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) 115 %. Im Rahmen der Liquiditätstragfähigkeit werden verschiedene szenariobasierte Liquiditätsablaufbilanzen, welche potenzielle Liquiditätslücken abbilden, einem jeweils zu berücksichtigenden Liquiditätsdeckungspotenzial gegenüberstellt. Aus der Gegenüberstellung wird ermittelt, wie lange wir potenziell auftretende Liquiditätsabflüsse durch Liquidierung des Liquiditätsdeckungspotenzials abdecken können. Da das Liquiditätsrisiko nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann, wird es von uns, unter Verweis auf AT 4.1 Tz 4 MaRisk, nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich als geringes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich niedriger Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank wird maßgeblich durch das stabile Kundengeschäft bestimmt. Sie stellt die Basis der Liquiditätsausstattung dar. Darüber hinaus können wir, aufgrund der Einbindung in die genossenschaftliche Liquiditätsausgleichsfunktion, zurückgreifen. Dadurch ist es der Bank möglich, sich unabhängig vom Kapitalmarkt zu refinanzieren. Wir haben eine Risikotoleranz in Bezug auf eine Mindestliquiditätskennziffer und auf ein Mindestvolumen kurzfristig verfügbarer Liquidität definiert. Ein Notfallplan für Liquiditätsengpässe ist eingeführt. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in der Berechnung der Risikotragfähigkeit vorab im Risikobudget berücksichtigt. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich niedrig ein. Das Risiko hat eine 0,10 % Eintrittswahrscheinlichkeit und ein Schadenspotenzial von TEUR 594. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Vertriebsrisiko und Immobilienrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Rechtsstreitigkeiten, aus denen wesentliche Auswirkungen auf die Vermögenslage zu erwarten wären, sind derzeit nicht vorhanden. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sehen wir keine direkten Risiken, da wir derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Begrenzung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken einsetzen. Diese Absicherungsgeschäfte erfolgen sowohl auf Einzelgeschäftsebene auf Basis der Critical Term Match Methode, als auch auf Gesamtbankebene im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung. Die Risiken hieraus, insbesondere Marktpreis- und Bonitätsrisiken, sind von untergeordneter Bedeutung. Gegenpartei ist ausschließlich die DZ BANK AG. Gesamtbild der Risikolage Das Jahr 2022 wurde vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann, geprägt. Der Krieg führte zu steigenden Energie- und Rohstoffpreisen, die sich wiederum global in den höchsten Verbraucherpreisinflationsraten seit mehreren Jahrzehnten niederschlugen. Dabei traf die kriegsbedingte Energie- und Nahrungsmittelinflation auf eine bereits hohe Kerninflation, die den Preisauftrieb ohne diese beiden Faktoren misst. Diese hatte in den USA im Dezember 2021 bereits bei annualisiert 5,5 % gelegen, im Euroraum bei 2,6 %. 2022 stiegen beide Werte weiter und erreichten 5,7 % beziehungsweise 5,2 %. Verantwortlich hierfür waren anfangs vor allem Angebotsengpässe infolge aufgehobener Coronabeschränkungen weltweit - mit Ausnahme von China - und fortbestehende Lieferkettenprobleme infolge eben dieser Beschränkungen. Im Jahresverlauf kamen Zweitrundeneffekte hinzu, als von höheren Kosten betroffene Unternehmen ihre Preise erhöhten. Weltweit reagierten Notenbanken auf die hohe Inflation mit Zinserhöhungen im Rahmen einer restriktiven Geldpolitik. Die EZB erhöhte ihre Zinsen im Juli 2022. Parallel zu den Zinserhöhungen änderte die Notenbank nachträglich die Bedingungen der an Banken ausgereichten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (englisch TLTRO). Mit diesen hatte sie unter anderem während der Coronapandemie Kreditinstituten günstige Finanzierungskonditionen angeboten, mit dem Ziel einer Stabilisierung beziehungsweise Erhöhung der Kreditvergabe. Nach derzeitigem Planungsstand ist ausreichend Risikodeckungsmasse vorhanden und die Risikotragfähigkeit auch im Geschäftsjahr 2023, trotz der vorhandenen Risiken, unverändert gegeben. Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit unter den von uns simulierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Zum 1. Januar 2023 erfolgt die Umstellung des Risikotragfähigkeitskonzepts auf die normative und ökonomische Perspektive. Durch die Umstellung sind keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Nach unseren aktuellen Erwartungen ist auch die Risikotragfähigkeit zukünftig unter der barwertigen Konzeption gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit auch unter der barwertigen Konzeption angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- / Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2023 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Unter der Annahme konstanter Zinsstrukturen verzeichnen wir Wiederanlagechancen, die zu steigenden Zinsüberschüssen führen werden. Nach dem zum 31. Dezember 2022 gemessene Zinsänderungsrisiken kann die Zinsergebnisentwicklung insbesondere auch bei weiter steigenden Zinsen oder einer Änderung der Steilheit (flacher oder steiler) der Zinsstrukturen negativ beeinträchtigt werden. Die Eigenkapitalausstattung konnte durch das erwirtschaftete Ergebnis auf eine noch breitere Basis gestellt werden und bietet eine solide Grundlage, die vorhandenen, prognostizierten und simulierten Risiken auch in den kommenden Jahren abzudecken. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden im Geschäftsjahr 2022 jederzeit eingehalten. Chancen für die Ertragslage sehen wir bei einer nachhaltig besseren Konjunkturentwicklung als erwartet, was insgesamt zu einer positiveren Geschäftsentwicklung führen könnte. In einem solchen Szenario würden wir von einer höheren Investitionsbereitschaft und Kreditnachfrage unserer Kunden in Verbindung mit weiterhin überschaubaren Kreditrisiken sowie steigenden Wertpapierkursen profitieren. D. Prognosebericht Seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs wurde ein dauerhafter Gaslieferstopp Russlands immer als größtes Risiko für die deutsche Wirtschaft angesehen. Zwar ist dies tatsächlich Realität geworden, aber seit Kriegsbeginn wurden enorme Anstrengungen unternommen, um die Gasspeicher zu füllen. Vor allem Produktionseinschränkungen in der Industrie bremsen jedoch das Wirtschaftswachstum. Der lange Aufwärtstrend am deutschen Immobilienmarkt setzte sich 2022 zunächst fort. Im zweiten Quartal ließ die zuvor von historisch niedrigen Finanzierungskonditionen und Kapitalmarktrenditen angetriebene Immobiliennachfrage jedoch durch markant gestiegene Zinsen abrupt nach. 2023 dürften die Kaufpreise um 4 bis 6 % nachgeben. Trotz des hohen Preisniveaus am Immobilienmarkt dürfte das knappe Immobilienangebot einer stärkeren Preiskorrektur entgegenwirken. Die stark gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten stoppten jedoch viele Bauvorhaben. Deshalb ist 2023 ein nennenswerter Rückgang der Baufertigstellungen zu erwarten. Die hohe Inflation beschneidet die Ausgabenspielräume der Konsumenten, dadurch gerät die deutsche Volkswirtschaft auch ohne eine tatsächliche Unterversorgung mit Erdgas in eine Rezession. Im Jahr 2023 ist mit einem leichten Rückgang des Zuwachses des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen. Die von der Bundesregierung geplanten Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und privaten Haushalte wie die Gas- und Strompreisdeckel werden die energiepreisbedingten Folgen der rekordhohen Inflation etwas dämpfen, jedoch nicht komplett aufheben. Die Inflationsprognose für 2023 liegt bei 6,5 % - nach 8,7 % im Jahr 2022. Es wird ein stärkerer Preisdruck von den Industriegütern und den Nahrungsmitteln erwartet. In Deutschland haben die deutlich gesunkenen Energiepreise in den letzten Monaten für eine Stimmungsaufhellung bei Unternehmen und Verbrauchern und für eine Besserung der konjunkturellen Perspektiven gesorgt. Entwicklung Finanzsektor Im Jahr 2022 vollzog sich an den Finanzmärkten ein in diesem Ausmaß nicht vorhergesehener geldpolitischer Richtungswechsel der wesentlichen Notbanken weltweit in Form einer Abkehr von der durch die Finanzmarktkrise induzierten, expansiven Geldpolitik und einer massiven Erhöhung der Leitzinsen. Der Hauptrefinanzierungssatz der EZB stieg, ausgehend von der Nulllinie, aktuell auf 3,0 %. Das zinsinduzierte Geschäft des Finanzsektors sollte von der Verschiebung des Zinsgefüges in den positiven Bereich profitieren. Allerdings besteht die Befürchtung, dass insbesondere weiterhin steigende Zinsen, verbunden mit der prognostiziert schwachen Konjunkturlage, zu höheren Kreditausfällen sowie zu Einbrüchen an den Finanzmärkten, wie beispielweise dem Immobilien- oder dem Rentenmarkt führen könnten. Die erwartete Preisentwicklung dürfte den Ausschlag dafür geben, inwieweit der Zyklus der Zinserhöhungen seitens der wichtigsten Zentralbanken bereits im Jahr 2023 zum Abschluss kommen wird und die Leitzinsen dann auf einem Niveau liegen werden, um die Realzinsen in den restriktiven Bereich zu drücken und somit dem Ziel der Preisstabilität wieder näher zu kommen. Unabhängig von den beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen steht der Finanzsektor seit einigen Jahren unter erheblichem Anpassungs- und Kostendruck, der durch den wettbewerbsinduzierten Strukturwandel bedingt ist, aber durch den akuten Preisdruck und eine möglicherweise drohende Lohn-Preis-Spirale beschleunigt werden könnte. Eine Vielzahl oftmals technologiegetriebener Wettbewerber stellt den Finanzsektor vor die Herausforderungen, bestehende Geschäftsmodelle zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen, sowie die Effizienz durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse deutlich zu steigern. Gemäß unseren bisherigen Planungen erwarten wir auch im Geschäftsjahr 2023 eine erneut leicht zunehmende Kreditnachfrage sowohl im Firmenkundengeschäft als auch im Privatkundengeschäft. Im Zuge der geplanten Kreditzuwächse rechnen wir mit einem leicht steigenden Kreditrisiko, das allerdings aufgrund unserer Kreditpolitik und der breiten Streuung der Kundenkredite zu keiner wesentlichen Belastung führen dürfte. Auch im Einlagengeschäft erwarten wir im Jahr 2023 durchschnittliche Steigerungsraten analog den Vorjahren. Mit attraktiven Produkten und einer ganzheitlichen Beratung wollen wir unsere Kundeneinlagen weiter stärken. Mit entsprechenden Produkten werden wir dabei auf die individuellen Spar- und Anlagewünsche unserer Kunden reagieren. Zusammengefasst setzen wir weiterhin auf qualitatives Wachstum sowohl im Kredit- als auch im Einlagengeschäft. Für die Ertragslage ist auch im Jahr 2023 die Entwicklung des Zinsüberschusses von entscheidender Bedeutung. Im Verlauf des Jahres 2023 erwarten wir im kurz- und mittelfristigen Bereich weiter steigende Zinsen. Die Wiederanlagerisiken bleiben nach wie vor hoch. Mit geeigneten Steuerungsmaßnahmen versuchen wir, den Zinsänderungsrisiken des Zinsbuches im Rahmen der Aktiv-/Passiv-Steuerung zu begegnen und die hochgerechneten Ergebnisse zu stabilisieren. Für das Jahr 2023 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft und bei den Kundeneinlagen von jeweils 4 % angenommen. Daneben erwarten wir einen Provisionsüberschuss auf Vorjahresniveau. Bei den Personal- und Sachaufwendungen erwarten wir im Jahr 2023 moderate Steigerungen im Rahmen unseres angestrebten Wachstums sowie der üblichen Tarifveränderungen. Preissteigerungen bei den Verwaltungskosten aus der inflationären Entwicklung im Jahr 2022 haben wir in der Planung für das Jahr 2023 im angemessenen Umfang berücksichtigt. Für das Jahr 2023 rechnen wir mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von TEUR 6.020. Die Höhe der Risikovorsorge wird im Jahr 2023 wesentlich von der weiteren Konjunktur- und Zinsentwicklung abhängig sein. Sie wird nach unserer Einschätzung aus dem operativen Ergebnis darstellbar sein und weiterhin eine angemessene Dotierung der Eigenmittel ermöglichen. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2023 bis 2027 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben, sowie Nachrangeinlagen derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch im Jahr 2023 und Folgeperioden gültig bleiben werden. Die für das Jahr 2023 geplante Gesamtkapitalquote soll im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 weiter steigen und zwischen 17 % und 18 % liegen. Für den bedeutsamen Leistungsindikator BE vor Bewertung/dBS (Rentabilitätskennzahl) prognostizieren wir eine steigende Entwicklung von 0,17 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr. Für den bedeutsamen Leistungsindikator CIR planen wir für 2023 mit 60,1 %. Unser Wertpapierportfolio hat einen Anteil von 10,2 % an gedeckten Anleihen, was ungefähr dem Durchschnitt der Genossenschaftsbanken entspricht. Wir rechnen auch im kommenden Jahr nicht mit wesentlichen bonitätsbedingten Belastungen auf unseren Wertpapierbestand, wie wir sie zuletzt auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise erlebt haben. Der bisherige Bestand der Wertpapiere im Anlagevermögen ist zu Einlösungskursen bzw. mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bilden eine solide Substanz. Risiken für die Ertragslage bestehen bei einer schlechteren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung und zu erhöhten Kreditrisiken führen könnte. Zusammenfassend blicken wir trotz alledem zuversichtlich auf das vor uns liegende Geschäftsjahr 2023. Sofern sich die Konflikte lösen lassen, erwarten wir ein zufriedenstellendes, jedoch steigendes Ergebnis gegenüber dem Vorjahr. Bestandsgefährdende Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hätten, sind derzeit nicht zu erkennen. Das prognostizierte Ergebnis ermöglicht eine angemessene Eigenkapitalstärkung und gewährleistet weiterhin, die vorhandene solide und gute Eigenkapitalausstattung zu stabilisieren. Unsere mehrjährige Kapitalplanung über das Jahr 2023 hinaus bestätigt die Zukunftsfähigkeit unserer Bank.
Altshausen, 30. März 2023 Volksbank Altshausen eG Der Vorstand Franz Schmid Gerhard Weisser 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022Volksbank Altshausen eG, AltshausenGenossenschaftsregisternummer 550043 beim Amtsgericht UlmAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
3. AnhangA. Allgemeine Angaben Die Volksbank Altshausen eG mit Sitz in Altshausen ist beim Amtsgericht Ulm unter der Genossenschaftsregisternummer 550043 eingetragen. Der Jahresabschluss der Volksbank Altshausen eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Bei wie Anlagevermögen behandelten Schuldscheindarlehen werden Anschaffungskosten über dem Nennwert auf den niedrigeren Rückzahlungsbetrag abgeschrieben. Die latenten Kreditrisiken bei den Forderungen an Kreditinstituten und an Kunden (Aktivposten 3 und 4) sowie bei den Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (Passivposten 1 und 2 unter dem Bilanzstrich) wurde durch Bildung von Pauschalwertberichtigungen bzw. -rückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Des Weiteren wurden widerrufliche Kreditzusagen berücksichtigt. Die Berechnung des erwarteten Verlustes erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall, sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften, sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Von den Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde in folgendem Fall abgewichen: Bei den im Darunter-Ausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" zu Aktivposten 4 ausgewiesenen Beträgen ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen in der Ermittlungslogik. Die Abweichung resultiert aus einer veränderten programmseitigen Vorgabe hinsichtlich der Reihenfolge der Sicherheitenanrechnung auf den Realkreditausweis. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Im Jahr 2022 wurden Wertpapiere von der Liquiditätsreserve in das Anlagevermögen umgewidmet. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swap- und Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung verwendet. Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wurde die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt, sofern diese der Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienen. Dazu wird bei Fälligkeit der einzelnen Teiloptionen der auf diese entfallende Prämienanteil erfolgswirksam ausgebucht. Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsvereinbarungen zur Absicherung von zinstragenden Geschäften werden zeitanteilig abgegrenzt. Sicherungsgeberpositionen in getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps, mit denen ausschließlich Ausfallrisiken übertragen werden und bei denen beabsichtigt ist, sie bis zur Fälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten, wurden als gestellte Kreditsicherheiten nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft entwickelten Grundsätzen behandelt. Bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme wurden Verbindlichkeitsrückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Bei Sicherungsnehmerpositionen in Credit Default Swaps, die der Absicherung von zinsbezogenen Finanzinstrumenten im Rahmen einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB dienen, wurden geleistete Prämienzahlungen ratierlich als Aufwand erfasst und saldiert mit den laufenden Erträgen aus den abgesicherten Grundgeschäften im Zinsergebnis ausgewiesen. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs, einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate, werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2022 war keine Rückstellung zu bilden. Sofern die Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der Zweiten DZ Beteiligungs-GmbH & Co. KG Baden-Württemberg erfolgt nach Tauschgrundsätzen mit Gewinnrealisierung in vergangenen Berichtszeiträumen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Erhöhte Absetzungen für Abnutzung und Abschreibungen gemäß § 6b EStG sowie Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wird die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt, sofern diese der Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienen. Dazu wird bei Fälligkeit der einzelnen Teiloptionen der auf diese entfallende Prämienanteil erfolgswirksam ausgebucht. Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsvereinbarungen zur Absicherung von zinstragenden Geschäften werden zeitanteilig abgegrenzt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden auf Basis der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) bewertet und bilanziert. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,50 % zugrunde gelegt. Zu der Abzinsung der Pensionsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,47 % (Vorjahr 1,52 %) verwendet, der sich gemäß IDW RS HFA 30 (Randziffer 57) in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personalbestandes, für die entsprechende Versorgungszusagen bestehen, ergibt. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Hierbei wird ein Rechnungszinssatz von 0,0 % p.a. verwendet, der sich gemäß IDW RS HFA 30 (Randziffer 57) in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personalbestandes ergibt. Als Rechnungsgrundlage werden die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden in angemessener Höhe gebildet. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichten Referenzkursen des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig entsprechen. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde in folgenden Fall abgewichen: Die Abweichungen hatten folgenden Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Bei allen Wertpapieren des Aktivpostens 5, die wie Anlagevermögen behandelt werden, wurde zum 31.12.2022 erstmals das gemilderte Niederstwertprinzip gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB angewendet. Dadurch ergaben sich für diese Wertpapiere zinsinduziert stille Lasten in Höhe von EUR 9.985.464,96. Es wurde vom Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 Gebrauch gemacht. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2022
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 21.013.296 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 3.216.931 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 38.876.694 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB): Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere beträgt EUR 151.016.530, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 141.083.256 Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2022 wie folgt:
Mit dem unter Buchstabe a) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 9.918.319 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 734.413 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.649 (Vorjahr EUR 3.126) enthalten. Der unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasste Buchwert der Zinsbegrenzungsvereinbarungen (Caps) des Nichthandelsbestandes beläuft sich auf EUR 50.824,30. Nachrangige Vermögensgegenstände In dem folgenden Posten bzw. Unterposten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.386.715 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 86.061.592 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 20.073 (Vorjahr EUR 23.714) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den passiven Steuerlatenzen aus Beteiligungen und Sachanlagen stehen höhere aktive Steuerlatenzen aus den Rückstellungen sowie den gebildeten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB gegenüber. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 41.830 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt und ggf. vom jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Die Verpflichtungen wurden darüber hinaus in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung einbezogen (siehe auch Abschnitt B.), der jeweils entsprechend daraus resultierende Betrag als Rückstellung ausgewiesen und von den oben genannten Bilanzposten abgesetzt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie Haftungsverhältnisse aus getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden bzw. Referenzschuldner beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 3.113.251 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte in oder mit Zinsswaps und Caps des Nichthandelsbestands. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). Da Derivategeschäfte ausschließlich mit der DZ BANK abgeschlossen werden, erfolgt eine Nullanrechnung der hieraus resultierenden Adressrisiken (Gegenparteiausfallrisiken), gemessen als risikogewichtete Positionsbeträge entsprechend den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. (Angaben in TEUR):
Darüber hinaus werden einheitlich zu bilanzierende strukturierte Finanzinstrumente erworben. Sie beinhalten neben einem Basisinstrument noch zusätzlich - eine Zinsobergrenzenvereinbarung (Cap) und/oder - eine Zinsuntergrenzenvereinbarung (Floor) und/oder - eine Zinsober- und -untergrenzenvereinbarung (Collar / MiniMaxFloater) und/oder - ein Einfach- bzw. Mehrfach-Kündigungsrecht des Schuldners und/oder - eine Kopplung an einen Referenzzins (Kapitalmarktfloater) und/oder - einen Credit Default Swap Zinsswaps des Nichthandelsbestandes werden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag an der Barwertmethode bewertet. Für die Bewertung von Optionen des Nichthandelsbestands wurden Optionspreismodelle (Black-Scholes) eingesetzt. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 149 (Vorjahr EUR 145) vermindert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Vermittlung, insbesondere für die Immobilienvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Versicherungen und die Vermittlung von Krediten nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 34.847 (Vorjahr EUR 107.635) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Steuerrechtliche Abschreibungen gemäß § 254 HGB a.F., die aus Vorjahren beibehalten wurden, haben das Jahresergebnis nur unbedeutend beeinflusst. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 30.123. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 97.879. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2022 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.579.112. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 99.969 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 5.241.977 Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 50.761, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 1.342.556. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2022 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 8 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Der Abgang bei der Haftsumme resultiert aus dem laut Satzung der Bank ab 1.1.2022 gültigen Ausschluss einer Nachschusspflicht.
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht vorzunehmen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Schmid, Franz, Geschäftsleiter Markt Weisser, Gerhard, Geschäftsleiter Marktfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Roth, Hartwig, - Vorsitzender - , Gärtner- und Landwirtschaftsmeister, selbstständig Stadler, Willi, - stellvertretender Vorsitzender - , Geschäftsführer, Willi Stadler GmbH Boos, Peter, Lohnunternehmer, selbstständig Klett, Heinrich, Rechtsanwalt, selbstständig Kaplan, Dr. Renate, Leitung Finanzamt Friedrichshafen Müller, Dr. Johanna, Teamleiterin Corporate Strategy / M&A, Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, (seit 31.8.2022) Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres ist folgender Vorgang von besonderer Bedeutung eingetreten: Bankenfusion Credit Suisse mit UBS Am 19. März 2023 wurde die von schweizerischen Behörden forcierte Übernahme der Credit Suisse durch die UBS angekündigt. Vorangegangen war der massive Abzug von Kundengeldern sowie der Einbruch des Aktienkurses der Credit Suisse, trotz einer gewährten Liquiditätslinie durch die Schweizerische Nationalbank von 50 Mrd. CHF. Die Transaktion steht noch unter dem üblichen Vorbehalt aller regulatorischer Zusagen. Laut der UBS wird mit einer beschleunigten Finalisierung, bereits im 2. Quartal 2023, gerechnet. UBS wird alle Geschäftssegmente übernehmen, trotz kartellrechtlicher Bedenken aufgrund der marktdominierenden Stellung in der Schweiz. Gleichzeitig kündigte die neue Inhaberin an, das Kapitalmarktgeschäft deutlich zurückfahren zu wollen. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzbar. Durch die Auswirkungen auf dem Finanzmarkt können sich negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage bedingt durch Wertpapierabschreibungen ergeben. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 400.054,43 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 6.123,39 (Bilanzgewinn von EUR 406.177,82) - wie folgt zu verwenden:
Altshausen, 30. März 2023 Volksbank Altshausen eG Der Vorstand Franz Schmid Gerhard Weisser Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Altshausen eG, Altshausen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Altshausen eG, Altshausen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen: 2. Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss: Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1.a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 365,3 Mio. EUR. Dies entspricht 59,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 20,2 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 50,7 Mio. EUR. Innerhalb des Postens nehmen die gewerblichen Kredite eine bedeutende Rolle ein. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen insbesondere im gewerblichen Kreditgeschäft für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Zugehörigkeit zu von den direkten und indirekten Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs betroffenen Branchen und die Gesamtzusage berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs von den rückläufigen Konjunkturaussichten, von der Zinsentwicklung und / oder der Preisentwicklung (z. B. Energie) und dem damit veränderten Konsumverhalten betroffen sind. zu 1.c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Auswirkungen zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. zu 2.a) Die im Geschäftsjahr gestiegenen Marktzinsen haben insbesondere Auswirkungen auf die künftige Zinsmarge der Genossenschaft sowie auf die Marktpreise der Wertpapiere. Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 580,2 Mio. EUR bzw. 94,3 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, den verbrieften Verbindlichkeiten und den nachrangigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite (insgesamt 551,6 Mio. EUR bzw. 89,7 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-/Passiv-Steuerung) abgeschlossene Zinsderivate mit einem Nominalwert von 78,5 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2022 war keine Rückstellung zu bilden. Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 182,0 Mio. EUR. Dies entspricht 29,6 % der Bilanzsumme. Davon werden 152,0 Mio. EUR (24,7 % der Bilanzsumme) im Jahresabschluss 2022 erstmals wie Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen in Höhe von 10,0 Mio. EUR vermieden. Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung von Rückstellungen als auch der Beurteilung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohen Ausmaß Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter mit entsprechenden Ermessensspielräumen zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2.b) Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträgen, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir weiter die Bestände an Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter die für Schätzwerte relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Annahmen und Datenquellen identifiziert haben. Anhand ausgewählter Einzelfälle haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Ermessensentscheidungen und genutzten Bewertungswahlrechte risikoorientiert im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Die Zulässigkeit von Umwidmungen in das Finanzanlagevermögen haben wir unter Einbeziehung des IDW RH 1.014 beurteilt. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertminderung lediglich von vorübergehender Natur ist. Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes haben wir beurteilt, ob die Ausführungen mit dem geprüften Jahresabschluss und den Erkenntnissen aus der Prüfung im Einklang stehen. zu 2.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Forderungen und Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für das von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Kai-Uwe Dienstdorf.
Stuttgart, 13. Juli 2023 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Kai-Uwe Dienstdorf, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleitstungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen erforderliche Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr 19 mal. Er erörterte die Kreditgewährung, bei denen im Einklang mit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist. Der vorliegende Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht wird vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss 2022, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Hartwig Roth aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl von Herrn Hartwig Roth ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus. Insbesondere danken wir allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern der Volksbank Altshausen eG für das entgegengebrachte Vertrauen und die langjährige Treue.
Altshausen, 31. März 2023 Der Aufsichtsrat Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2022("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Altshausen eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Altshausen eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Altshausen eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 TEUR 12.823. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 58,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 4.126. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 690 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Altshausen eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 02.08.2023 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 400.054,43 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 6.123,39 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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