Konrads Restaurant GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Fuchs seit 22.5.2014 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steinmetz-Fuchs GmbHForchheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.05.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20.05.-31.12.2010Steinmetz-Fuchs GmbH, ForchheimAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Als kleine Kapitalgesellschaft wurde von den laut § 288 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Sachanlagen Die Sachanlagen des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der zugelassenen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Anlagegüter in den Wertgrenzen von 150,00 - 1.000,00 € werden als Sammelposten über 5 Jahre linear abgeschrieben. 2. Vorräte In den Vorräten waren Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware zum gewogenen Einstandpreis oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden mit den steuerlichen Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und aus geminderter Verwertbarkeit ergaben, wurden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert. 4. Liquide Mittel Die liquiden Mittel wurden mit den Nennwerten angesetzt. 5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten. 6. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung. 7. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen war. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Das Stammkapital betrug zum Abschlussstichtag Euro 25.000,00 und war angabegemäß voll eingezahlt. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag durch Verluste aufgebraucht. Es wird demzufolge ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 26.738,73 ausgewiesen, der jedoch als buchmäßiger Fehlbetrag grundsätzlich nicht zu einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne der Insolvenzordnung führen muss. Wir haben die Geschäftsführung auf die Vorschrift des § 49 Abs. 3 GmbHG, die Insolvenzantragspflicht gem. § 64 Abs. 1 GmbHG sowie die Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Eigenkapitalersatz aufmerksam gemacht. Der Gesetzgeber hat durch Art. 5 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMSTG) den § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) neu definiert. Der Geschäftsführer Herr Fuchs hat eine Fortbestehensprognose erstellt. Aufgrund dessen hält er die Fortführung des Unternehmens in den nachfolgenden Geschäftsjahren für überwiegend wahrscheinlich. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr bzw. größer als 5 Jahre sowie den Betrag und die Art der Sicherungsrechte:
Darüber hinaus bestanden für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstandene Sicherheiten. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Dietmar Fuchs, Gastronom Herr Uwe Steinmetz, Gastronom Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Bamberg, den 28. Dezember 2012 Dietmar Fuchs Uwe Steinmetz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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