Fischer
Elektronik-Bau GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.325,50 |
123.557,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
922,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
100.003,50 |
111.155,50 |
| III.
Finanzanlagen |
12.400,00 |
12.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
979.377,91 |
583.047,94 |
| I.
Vorräte |
543.668,57 |
168.040,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
158.963,01 |
325.541,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
276.746,33 |
89.466,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.863,95 |
21.920,58 |
| Aktiva |
1.103.567,36 |
728.526,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
473.987,25 |
456.466,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
410.466,62 |
367.001,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.520,63 |
63.464,66 |
| B.
Rückstellungen |
213.363,72 |
161.150,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
416.216,39 |
110.908,49 |
| Summe
Passiva |
1.103.567,36 |
728.526,02 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB ihren
Jahresabschluss unter Beachtung der
§§ 242 ff. HGB sowie der sie
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes
aufzustellen und gemäß der
§§ 325 ff. HGB offenzulegen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 274a, 276, 288 HGB teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft mit Sitz in Dresden ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer
HRB 3767 eingetragen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten und "Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer beträgt drei Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der
aufgelaufenen
Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen
gekürzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu € 250 werden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im
Anschaffungsjahr in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im
Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die in der Berichtsperiode ausgewiesenen Wertpapiere
des Anlagevermögens sind mit den
historischen Anschaffungskosten bewertet. Es
handelt sich um Genossenschaftsanteile.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
unter Beachtung des Niederstwertprinzipes zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Herstellungskosten der in Arbeit befindlichen
Aufträge wurden retrograd auf Grundlage des
Auftragsvolumens ermittelt und unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung
getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear
entsprechend dem Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des Erfüllungsbetrages
gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
III.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
haben T€ 19 eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr (Vj.: T€ 13).
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben T€ 8 eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr (Vj.: T€ 4).
Die übrigen Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich
kurzfristig fällig.
III.2
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
bestehenden Miet- und Leasingverträgen
betragen T€ 60. Davon entfallen
T€ 16 auf das Folgejahr.
V.
Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 8 (Vj.: 9) Mitarbeiter.
Dresden, 22. Mai 2025
Fischer Elektronik-Bau GmbH
-Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Uwe-Jens Fischer
gez. Enno Oehlschlägel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2025
festgestellt.
|