FK Planungen GmbHLiquidiert

74906 Bad Rappenau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728924
Vorher
FE GmbH Planungs- & Ingenieurbüro
Eingetragen
11.2.2009
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Erbringung von Planungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere im Bereich Metallbau und Metallkonstruktionen. Darüber hinaus die Bauüberwachung, Tragwerksplanungen sowie die Erbringung von Leistungen im Bereich der Statik.

Historie

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Management

NameRolle
Erich Josef Fink
seit 19.1.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Thomas Kreppen
Fockenhalde 3, 71720 Oberstenfeld
17.000 €
68.00%
Sperlingweg 3, 74906 Bad Rappenau
8.000 €
32.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FE GmbH Planungs- & Ingenieurbüro

Neckarsulm

(vormals: Bad Friedrichshall)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 21.740,00 20.520,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.325,00 14.665,00
II. Sachanlagen 9.415,00 5.855,00
B. Umlaufvermögen 104.762,40 39.495,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.545,74 16.390,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88.216,66 23.104,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 126.502,40 60.015,00

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 89.599,12 39.514,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 14.514,74 5,60
III. Jahresüberschuss 50.084,38 14.509,14
B. Rückstellungen 25.738,07 10.115,00
C. Verbindlichkeiten 11.165,21 10.385,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.165,21 10.385,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 126.502,40 60.015,00

Anhang



A. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der FE GmbH Planungs- & Ingenieurleistungen wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Es wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten und neuen  Vorschriften zur Rechnungslegung in vollem Umfang berücksichtigt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


  

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen hat insoweit nicht zu erfolgen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Es wurden weder Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite, noch Aufwendungen mit Erträgen verrechnet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und sowohl linear als auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt dann, wenn diese zu einer höheren Abschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens werden ab einem Wert von Euro 410,-- im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.


Die Bewertung vorhandener unfertiger und noch nicht abgerechneter Leistungen erfolgt retrograd vom Auftragswert in Abhängigkeit des Grads der Fertigstellung. Dem Postulat der verlustfreien Bewertung wird Rechnung getragen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Vorhandene Risiken werden im Rahmen von Abschlägen berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und gegebenenfalls der Vorjahre. Ausgewiesene latente Steuern beziehen sich auf nur steuerlich zulässige Abrechnungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


  

C. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2011




1. Anlagevermögen

Auf die Beifügung eines Anlagegitters wird im Rahmen der im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Daten gem. § 274 Ziff. 1 HGB verzichtet.



2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.



3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

  

D. Angaben gem. § 42 III GmbHG


Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden wie folgt:

  

 
31.12.2011
31.12.2010
 
Forderungen
Verbindlich-
Forderungen
Verbindlich-
 
 
keiten
 
keiten
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Gesellschafter
0
0
0
90

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 90,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2012 festgestellt.

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