FE GmbH
Planungs- & Ingenieurbüro
Neckarsulm
(vormals:
Bad Friedrichshall)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.740,00 |
20.520,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.325,00 |
14.665,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.415,00 |
5.855,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.762,40 |
39.495,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.545,74 |
16.390,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.216,66 |
23.104,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.502,40 |
60.015,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.599,12 |
39.514,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.514,74 |
5,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.084,38 |
14.509,14 |
| B.
Rückstellungen |
25.738,07 |
10.115,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.165,21 |
10.385,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.165,21 |
10.385,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.502,40 |
60.015,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FE GmbH Planungs- &
Ingenieurleistungen wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Es wurden die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
und neuen Vorschriften zur Rechnungslegung in vollem
Umfang berücksichtigt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB
sind die Grundsätze der Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Eine
Anpassung von Vorjahresbeträgen hat insoweit nicht zu
erfolgen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Es wurden weder Posten der Aktivseite mit Posten der
Passivseite, noch Aufwendungen mit Erträgen
verrechnet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und sowohl
linear als auch degressiv vorgenommen. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt dann,
wenn diese zu einer höheren Abschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
werden ab einem Wert von Euro 410,-- im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Bewertung vorhandener unfertiger und noch nicht
abgerechneter Leistungen erfolgt retrograd vom Auftragswert
in Abhängigkeit des Grads der Fertigstellung. Dem
Postulat der verlustfreien Bewertung wird Rechnung
getragen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere werden mit ihrem Nennwert angesetzt.
Vorhandene Risiken werden im Rahmen von Abschlägen
berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind im Rahmen einer
vernünftigen kaufmännischen Beurteilung
ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und
gegebenenfalls der Vorjahre. Ausgewiesene latente Steuern
beziehen sich auf nur steuerlich zulässige
Abrechnungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
C. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2011
1. Anlagevermögen
Auf die Beifügung eines Anlagegitters wird im
Rahmen der im elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichenden Daten gem. § 274 Ziff. 1 HGB
verzichtet.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Rückstellungen oder Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
D. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden wie folgt:
|
31.12.2011
|
31.12.2010
|
|
Forderungen
|
Verbindlich-
|
Forderungen
|
Verbindlich-
|
|
|
keiten
|
|
keiten
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Gesellschafter
|
0
|
0
|
0
|
90
|
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 90,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2012 festgestellt.
|