Hein -
Farben GmbH
Cadolzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.097,00 |
11.405,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
556,50 |
658,50 |
| II.
Sachanlagen |
8.540,50 |
10.746,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
136.256,74 |
161.441,50 |
| I.
Vorräte |
59.734,71 |
63.966,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.543,54 |
40.271,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.978,49 |
57.204,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
222,75 |
840,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
145.576,49 |
173.687,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.282,44 |
132.224,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
66.282,44 |
106.224,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
106.224,98 |
152.572,62 |
| B.
Rückstellungen |
6.230,00 |
5.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.064,05 |
36.162,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.064,05 |
36.162,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
145.576,49 |
173.687,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde auf der Grundlage der Regelungen des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Bewertung erfolgte nach den für die
Kapitalgesellschaften geltenden Bewertungsvorschriften
unter Beachtung von BilMoG.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro
410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs in die Position GWG
eingestellt und voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten, die
fertigen Erzeugnisse mit den angefallenen
Herstellungskosten angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit den Anschaffungskosten bzw. Nennwerten aktiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern und Steuern aus der beendeten Betriebsprüfung.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr.5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Erläuterungen zur Bilanz
Bruttoanlagespiegel
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind
aus der Anlage Entwicklung des Anlagevermögens
ersichtlich.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag entfallen in
voller Höhe auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit. Die Berechnung der Steuern
vom Einkommen und Ertrag erfolgte auf der Grundlage des
Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten: 0,00 Euro
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Sonstige Angaben
1. Als Geschäftsführer sind bestellt:
Frau Gisela Brendjes-Jacob und Herr Dieter Jacob
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2011 festgestellt.
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