BICO BAU WALDSIEVERSDORF LIMITEDLiquidiert
Weg zum Krummen Pfuhl 25, 15377 Waldsieversdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Münch seit 6.10.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BICO BAU Waldsieversdorf Ltd.WaldsieversdorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz zum 31. Dezember 2009BICO BAU Waldsieversdorf Ltd., WaldsieversdorfAKTIVA
BilanzanhangI. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet und sind, da abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert worden. Das bewegliche Sachanlagevermögen wurde entsprechend des beiliegenden Anlagenspiegels unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften des § 7 EStG fortentwickelt. Hierbei wurde die Abschreibungsmethode gem. § 7 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 EUR wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG bewertet. Für Wirtschaftsgüter ab 150 € bis 1000 € wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Im Anlagevermögen befinden sich keine selbsterstellten Wirtschaftsgüter. Die Forderungen wurden gem. § 252 Abs.1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet und sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit zum Bilanzerstellungstag entsprechende Erkenntnisse vorlagen, wertberichtigt worden. Entsprechend den Vorschriften des §146 Abs.1 Satz 2 AO sind die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben im Kassenbuch täglich festgehalten worden. Der so ermittelte Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein. Die Bankbestände sind mit den dazugehörigen Kontoauszügen verglichen und somit mit dem Nennwert angesetzt worden. Der Bilanzansatz stimmt mit dem Rechnungsabschluss des betreffenden Institutes zum Bilanzstichtag überein. Passiva Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken Rechnung getragen worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert worden. II. EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten im Sinne der § 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. III. Forderungen und VerbindlichkeitenEs besteht eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin laut dem Bilanzausweis. IV. GeschäftsführerWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. V. Gesellschafterliste
VI. Vorschlag der ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss ist mit dem heutigen Tag durch die Gesellschafterversammlung gebilligt worden.
Strausberg, 26. Januar 2012
Mathias Götzel, Steuerberater Andrea Minch, Geschäftsführerin |
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