Otte GmbHLiquidiert

38170 Schöppenstedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 8075
Eingetragen
16.9.2005
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit sonstigen MaschinenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Handel mit Großküchengeräten und anlagen nebst Zubehör sowie Gegenstände des Gastronomiebedarfs.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Jürgen Otte
seit 23.1.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Otte GmbH

Cremlingen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

Stand am 31.12.2009
T€
A. Anlagevermögen 3.648,00 6
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 11.800,00 11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.381,11 34
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.901,25 0
35.082,36 45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 319,00 0
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 77.338,02 85
116.387,38 136

Passiva

Stand am 31.12.2009
T€
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital/50.000,00 DM) 25.564,59 25
II. Verlustvortrag 110.650,38 112
III. Jahresüberschuss 7.747,77 2
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 77.338,02 -85
A. sonstige Rückstellungen 2.000,00 2
B. Verbindlichkeiten 114.387,38 134
116.387,38 136

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde in der Gesellschafterversammlung am 8. Dezember 2011 festgestellt.

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben

Die bisher angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderung erfahren.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter Berücksichtigung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der sie ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2010. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.

Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde unter Berücksichtigung des Art. 67 Abs. 8 EGHGB (erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG) beachtet.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu Posten der Bilanz fast ausschließlich im Anhang aufgeführt.

Die Erleichterungen der Rechnungslegung für kleine Gesellschaften werden hinsichtlich des Anhangs in Anspruch genommen.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Abnutzbare bewegliche Anlagengegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2a EStG) in einem Pool zusammengefasst und mit 20% p. a. abgeschrieben.

Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet, wobei das Niederstwertprinzip beachtet wurde.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Sie haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.564,59 € (50.000,00 DM).

Sonstige Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 53.680,36 € haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 96.636,55 € entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter. Die Verzinsung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von 60.707,02 € erfolgt gemäß Darlehensvertrag mit 5,25% p. a.

Es liegt für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus Lieferungen und Leistungen eine Patronatserklärung des Gesellschafters in Höhe von 60.000,00 € vor. Das vom Gesellschafter weitergereichte Darlehn ist durch Grundschulden aus privatem Grundbesitz des Gesellschafters gesichert. Weiterhin liegen Rangrücktrittserklärungen für Gesellschafterdarlehen vor, so dass es sich bei der vorliegenden bilanziellen Überschuldung nicht um eine materielle Überschuldung handelt. Folgen gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG waren daher nicht zu ziehen.

III. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist:

 

Herr Hans-Jürgen Otte, Geschäftsführer der Otte GmbH, Schöppenstedt.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Cremlingen, den 26. Oktober 2011

Otte GmbH

Geschäftsführung

gez. Hans-Jürgen Otte

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