ELORA-WERKZEUGFABRIK GMBH
Am Blaffertsberg 33, 42899 Remscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Zurawski seit 18.1.2013 | Prokura |
Andreas Erich Werner Rauch seit 5.9.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELORA-WERKZEUGFABRIK GMBHRemscheidJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023ELORA-WERKZEUGFABRIK GMBH, REMSCHEIDA K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS Geschäftsjahr 2023ELORA-Werkzeugfabrik GmbH, RemscheidI. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge Die Firma der Gesellschaft lautet, ELORA-Werkzeugfabrik GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Remscheid und ist eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal unter HR B 11211. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzende Angaben, die in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, werden neben den übrigen Pflichtangaben nach §§ 284 ff. HGB im Anhang gesondert ausgewiesen. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im Berichtsjahr beibehalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - soweit möglich - an den bilanzsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden ebenfalls linear abgeschrieben. Für einen Teil der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 S. 1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungs oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Daneben erfolgen Gängigkeitsabschläge sowie Abschläge für Boni und Skonti. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Rückstellungen für Pensionen werden gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HBG nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen (ProjectedUnitCreditMethode PUC) bewertet. Es wurden neben den am Bilanzstichtag feststehenden Anwartschaften und Renten auch künftige Leistungssteigerungen berücksichtigt. Dabei wird für die Versorgung der Geschäftsführung als Rententrend in der Leistungsphase von einer Steigerung von 1,5 % ausgegangen; für die anderen Versorgungsberechtigten beträgt der Rententrend Satz 0 %. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen basiert auf den biometrischen Annahmen der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,83 % zum 31. Dezember 2023 (Vj. 1,78%). Mit dem IDW-Rechnungslegungshinweis vom 30. April 2021 i.V.m. dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und des Instituts der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) vom 26. April 2022 wurde der IDW RH FAB 1.021 ("Modifiziertes Teilwertverfahren") für die Bewertung der ausschließlich auf die handelsrechtliche Bilanzierung von Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherung geltende Rechnungslegungshinweis zum 31. Dezember 2022 erstmals berücksichtigt. Dem Primat der Aktivseite und der Bewertung der Rückdeckungsversicherung folgend erhöhte sich die Rückstellung für Gesellschafter um TEUR 9. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde das Deckungsvermögen der verpfändeten Rückdeckungsversicherung in Höhe des Zeitwertes mit den Pensionsverpflichtungen saldiert. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Eine Abgrenzung aktiver latenter Steuern wurde zulässigerweise nicht vorgenommen. III. Weitere Einzelangaben zur Bilanz 1. Entwicklung des Anlagevermögens Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens in die Herstellungskosten mit einbezogen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Pensionsrückstellungen Die Pensionszusage an einen Versorgungsberechtigten ist in Höhe der verpfändeten Rückdeckungsversicherung insolvenzgesichert. Der Vermögensgegenstand (Anschaffungskosten/Zeitwert TEUR 548, Vj. TEUR 509) wurde als Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag verrechnet. Der aus der Bewertungsänderung der Pensionsrückstellungen bei der Berichtsgesellschaft resultierende Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 2 u.3. HGB (niedrigerer Erfüllungsbetrag der Rückstellung) beträgt TEUR 12. 4. Sonstigen Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten:
5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 207.181,93 (Vj. EUR 305.055,98) haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 760.812,21 (Vj. EUR 744.674,76) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EUR 953.343,48 (Vj. EUR 926.732,97). Den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegt der im Jahre 2005 geschlossene SicherheitenPoolvertrag zugrunde. Bestandteil des Vertrages ist die Sicherungsübereignung des gesamten Vorratsvermögens sowie die Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Abtretung aus Warenkreditversicherungen und die Verpfändung der Markenrechte "Elora" und "Elofort". Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mittels der üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gesichert. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 26). Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen in Höhe von EUR 1.299,73 (Vj. EUR 208,59). V. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 53 (Vorjahr: 49) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 35 (Vj. 32 gewerbliche Arbeitnehmer und 18 (Vj. 17) Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt. 2. Geschäftsführung Zum einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer berufen, war im Geschäftsjahr: Herr Dipl.-Ing. Andreas Rauch, Kaufmann, Remscheid. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Schutzklausel gem. § 286 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Haftungsverhältnisse Als Haftungsverhältnis besteht eine Patronatserklärung für Verbindlichkeiten der Erich Rauch GmbH & Co. KG in der Ausgestaltung, dass Kreditlinien der Berichtsfirma als Betriebskapitalgesellschaft und der Erich Rauch GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft unter gesamtschuldnerischer Haftung eingeräumt wurden. Zum Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus der Bestellung für Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 185.817,29 (Vj. EUR 331.405,10). Diese bestehen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. 4. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte / sonstige finanzielle Verpflichtungen Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich der Art nach um Miet- und Leasingverträge für technische Anlagen und Maschinen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ausschlaggebend für den Abschluss dieser Geschäfte sind ausschließlich wirtschaftliche Gründe. Die Vorteile aus dem Abschluss dieser Geschäfte sind die Liquiditätsschonung und die Vermeidung von Restwert- und Verwertungsrisiken. Risiken ergeben sich aus zukünftigen Zahlungsverpflichtungen sowie aus der Bindung an die geleasten technischen Anlagen und Maschinen. Die Gesellschaft hat einen Betriebspachtvertrag und verschiedene Miet- und Leasingverträge mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren abgeschlossen, hieraus ergibt sich ein Restobligo von insgesamt TEUR 281. Für 2024 ergeben sich daraus Zahlungen von voraussichtlich TEUR 217. 5. Verbundene Unternehmen Die ELORA-Werkzeugfabrik GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Erich Rauch GmbH & Co. KG, Remscheid. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen. Remscheid, am 3. April 2024 ELORA-Werkzeugfabrik GmbH - Geschäftsleitung - gez. Dipl.-Ing. Andreas Rauch Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist am 7. Juni 2024 erfolgt. |
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