Standard Life Versicherung Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life International DAC
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BS PAYONE GmbH (vormals: B+S Card Service GmbH)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie BS PAYONE GmbH (BS PAYONE) ist ein Zahlungsinstitut im Sinne des § 1 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) und ist unter HRB 28985 im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Lyoner Str. 9,60528 Frankfurt am Main. Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), den Vorgaben des GmbH Gesetzes, des Gesellschaftsvertrags sowie den ergänzenden im deutschen Handelsrecht geregelten Branchenvorschriften für Zahlungsinstitute (§ 340 Absatz 5 Satz 1 HGB i.V.m. §§ 340 ff. HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute (RechZahlV) aufgestellt. BS PAYONE ist im Jahre 2017 entstanden aus der Verschmelzung der PAYONE Holding GmbH und ihrer operativen Tochtergesellschaft PAYONE GmbH (PAYONE), dem Kieler Spezialisten für Zahlungen im E- und M-Commerce, auf die B+S Card Service GmbH (B+S), einem führenden nationalen Acquirer und Dienstleister am POS, die in diesem Zusammenhang auf BS PAYONE umfirmiert wurde. Die Umsetzung der Verschmelzung erfolgte im August 2017 und wurde rückwirkend zum 1. Januar 2017 rechtswirksam vollzogen. Die Verschmelzung der drei Unternehmen macht das Berichtsjahr 2017 mit den Vorjahreszahlen nicht unmittelbar vergleichbar, da bilanzielle Vorjahreszahlen nur das Rumpfgeschäftsjahr (Oktober bis Dezember 2016) betreffen und sich ausschließlich auf die ehemalige B+S beziehen. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr mit der Ausnahme von Aktivierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte unverändert. Forderungen an Kredit- und Zahlungsinstitute werden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kunden werden mit ihrem Nennbetrag, vermindert um Einzelwertberichtigungen zur Abdeckung erkennbarer sowie latenter Ausfallrisiken, angesetzt. Risikobehaftete Forderungen werden individuell bewertet. Im Mengengeschäft kommt ein System pauschalierter Einzelwertberichtigungen auf Basis einer Gruppierung der Forderungen entsprechend ihrer Altersstruktur zur Anwendung. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a und § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die in der Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen Rentenpapiere sind dem Anlagebestand zugeordnet und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungskosten bewertet. Der Unterschiedsbetrag (Agio) zwischen den Anschaffungskosten und dem nominellen Rückkaufswert wird zeitanteilig erfolgswirksam erfasst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen (nicht börsenfähig) werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen mit Außnahme von POS-Terminals sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die erworbenen immateriellen Anlagewerte betreffen entgeltlich erworbene Software (überwiegend betriebliche bestimmbare Nutzungsdauer 4 Jahre). BS PAYONE aktiviert die selbst geschaffene Software unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten erstmalig, wie zuvor bei der ehemaligen PAYONE angewendet. Die unternehmensweite Ausübung des Wahlrechts wird angestrebt. Die Sachanlagen enthalten neben üblicher Büroausstattung, überwiegend an Kunden vermietete Point of Sale-Terminals (Kartenlesegeräte), die nach dem Festwertverfahren bewertet werden, welcher eine Nutzungsdauer von 6 Jahren unterstellt. Die zum Festwertverfahren gehörenden Terminals des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bewertet und unterliegen einer regelmäßigen körperlichen Bestandsaufnahme. Im Rahmen der Fortführung des Wertansatzes werden außergewöhnliche Umstände, wie der Abverkauf und die Auslieferung gebrauchter Modelle im Kalenderjahr 2017 über einen Abgang der Anschaffungkosten abgebildet. Es bestehen noch in Abwicklung befindliche Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG. Zugänge bis 410 EUR werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen fast ausschließlich auf noch zu vermarktende (Miete oder Verkauf) POS-Terminals, die nach dem strengen Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB bewertet sind. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Vorauszahlungen auf noch zu empfangende Leistungen gebildet. Aktive latente Steuern i.S.d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden für temporäre Differenzen im Wertansatz zwischen Handels- und Steuerbilanz gebildet. Für die Bewertung der latenten Steuern ist der aktuelle Ertragssteuersatz maßgebend (31,93 % für Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag). Passive latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) waren aufgrund der Aktivierung von den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen bei ehemaliger PAYONE anzusetzen. Die aktiven und passiven latenten Steuern wurden zum 31.12.2017 saldiert. Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Aus dem Grunde und der Höhe nach noch ungewissen Verbindlichkeiten wurden Steuer- und andere Rückstellungen in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen diskontiert. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze auf der Basis der Richttafeln RT 2005 G von Prof. Klaus Heubeck mit Parametern für altersabhängige Sterbewahrscheinlichkeiten, Invalidität, Verheiratung und durchschnittlichem Altersunterschied von Ehegatten. Der Barwertberechnung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB liegt ein Rechnungszinssatz von 3,68 % (RGJ 2016: 4,01 %) zu Grunde. Die angenommenen künftigen Steigerungssätze für Gehälter und Renten liegen wie im Vorjahr bei 2,0 % bzw. 1,7 %. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen ausgewiesen, die langfristige Erträge für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Vorgaben wurden 25 % des Jahresüberschusses in die satzungsmäßigen Rücklagen eingestellt. Das von § 2 der RechZahlV vorgegebene Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung ist freiwillig um den Posten 31 "Vorabausschüttung" ergänzt, da ansonsten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Höhe unterjähriger Entnahmen aus den Gewinnrücklagen verzerrt dargestellt wäre. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten des JahresabschlussesDie Effekte der Verschmelzung im Rahmen der Bilanzwerte stellen sich wie folgt dar:
I. Aktiva 1. Forderungen an Kreditinstitute Abgesehen von der Eigenliquidität der Gesellschaft bestehen die Forderungen im Wesentlichen aus laufenden Konten bei Banken, über die der Inlands- und Auslandszahlungsverkehr abgewickelt wird, die sämtlich der Treuhandabrede zu Gunsten der Kunden der Gesellschaft unterliegen. Ferner sind hier Abrechnungsansprüche gegen Kreditkartenorganisationen ausgewiesen, die die Forderungen nach Einzug bei den kartenausgebenden Kreditinstituten auf die vorgenannten Bankkonten überweisen. Ausfallrisiken sind aufgrund der Bonität der Geschäftspartner nicht erkennbar. Das Festgeld aus dem Vorjahr in Höhe von 10.000 TEUR wurde am 04. November 2017 fällig. Der Betrag wurde auf ein Tagesgeldkonto einbezahlt und steht kurzfristig zur Verfügung. 2. Forderungen an Kunden Sämtliche Forderungen an Kunden aus Zahlungsdiensten sind wie im Vorjahr innerhalb von drei Monaten fällig. Die Forderungen an Kunden aus sonstigen Tätigkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
3. Forderungen an Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb von drei Monaten fällig. 930 TEUR (RGJ 2016: 1.174 TEUR) entfallen auf die Tochtergesellschaft B+S Payment Europe SPRL für die Erbringung von Servicedienstleistungen. 4. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des handelsrechtlichen Anlagevermögens (Finanzanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen) ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Die Sachanlagen (20.479 TEUR, RGJ 2016: 19.326 TEUR) betreffen hauptsächlich vermietete Kundenterminals. Aufgrund des Abverkaufs und der Auslieferung gebrauchter Modelle im Kalenderjahr 2017 wurde der Bilanzwert im zurückliegenden Geschäftsjahr um 569 TEUR (RGJ 2016: 118 TEUR Zuschreibung) reduziert. Auf eigen genutzte Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt ein Buchwert von 3.818 TEUR (RGJ 2016: 2.135 TEUR). Die Gesellschaft verfügt nicht über Immobilienbesitz. Sie übt ihre Geschäftstätigkeit in gemieteten Räumlichkeiten aus. 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die Gesellschaft hält Schuldverschreibungen im unveränderten Nominalwert von 60.700 TEUR, welche der Treuhandabrede zu Gunsten der Kunden der BS PAYONE unterliegen. Es handelt sich um festverzinsliche Wertpapiere europäischer Emittenten mit guter Bonität (Investment Grade). Die Laufzeit der Wertpapiere beträgt überwiegend länger als 1 Jahr, so dass die Bilanzierung nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften erfolgt, da die Wertpapiere dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen (buy-and-hold Strategie). Dem aktuellen Buchwert der Schuldverschreibungen von 63.071 TEUR (zzgl. Stückzinsen) (RGJ 2016: 63.621 TEUR) steht ein Marktwert von 63.095 TEUR (RGJ 2016: 63.805 TEUR) gegenüber. Außerplanmäßige Abschreibungsgründe, wonach gemäß §§ 340 Abs. 5 i.V.m. 340e Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB bei einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung am Bilanzstichtag auf einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzustellen ist, lagen unverändert nicht vor. Sämtliche Wertpapiere sind börsenfähig und börsennotiert. 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Der Posten enthält Anteile an einem in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds. Der Vorjahresbetrag in Höhe von 35 TEUR wurde auf 10 TEUR aufgrund einer Kurssenkung zum 31.12.2017 abgeschrieben. Eine von der BS PAYONE gehaltene Vorzugsaktie an der Visa Inc., Forster City, Kalifornien, USA (Visa Inc.) ist unter Einhaltung der Buchwertfortführung mit 10 EUR bilanziert. In beiden Fällen liegt weder eine Börsenfähigkeit noch eine Börsennotierung vor. 7. Anteile an verbundenen Unternehmen Die BS PAYONE ist zu 100 % unmittelbar an der ANTHROS Verwaltungs-GmbH, Hamburg, beteiligt. Diese Holdinggesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 TEUR. Das Eigenkapital beträgt 31 TEUR. Die BS PAYONE ist unmittelbar zu 99 % an der B+S Payment Europe SPRL, Waterloo, Belgien beteiligt. Der Minderheitsanteil (1 %) ist mittelbar über die vorgenannte ANTHROS Verwaltungs-GmbH ebenfalls der BS PAYONE zuzurechnen. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft vor Bilanzfeststellung für das Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf 179 TEUR (RGJ 2016: 192 TEUR). Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2017 4.151 TEUR (RGJ 2016: 3.625 TEUR). Die Anteile an den verbundenen Unternehmen sind nicht börsenfähig. Beide sind nicht börsennotiert. 8. Sonstige Vermögensgegenstände Die Gesamtsumme in Höhe von 11.412 TEUR (RGJ 2016: 9.697 TEUR) beinhaltet im Wesentlichen die POS-Terminals in Höhe von 4.341 TEUR (RGJ 2016: 3.727 TEUR) und eine im Jahr 2019 fällige, verzinsliche Forderung gegen die Visa Inc. in Höhe von 5.184 TEUR (RGJ: 4.985 TEUR). 9. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Es sind Vorauszahlungen auf im Folgejahr zu erhaltende Dienstleistungen ausgewiesen. Ausfallrisiken sind aus den Vorauszahlungen nicht erkennbar. 10. Aktive latente Steuern Die latenten Ertragssteueransprüche beziehen sich auf:
Die passive latente Steuer aus der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten wurde mit der aktiven latenten Steuer saldiert. II. Passiva 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 55 TEUR (RGJ 2016: 27 TEUR) sind täglich fällig. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Zahlungsdiensten betreffen Auszahlungsverpflichtungen gegenüber kartenakzeptierenden Händlern und weisen folgende Restlaufzeiten/ Fälligkeiten auf:
Es bestehen weiterhin keine Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Zahlungsdiensten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 698 TEUR mit einer Fälligkeit über einem Jahr sind größtenteils aufgrund inaktiver Bankkonten der Kunden zur Auszahlung gesperrt. Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus sonstigen Tätigkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb von drei Monaten fällig. 3. Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb von drei Monaten fällig. 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf und bestehen gegenüber:
Für Lieferantenverbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte (insbesondere für bezogene Terminals). Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden beinhalten die Umsatzsteuerzahllast und Lohnsteuerverbindlichkeiten mit der gesetzlichen Zahlungsfrist. 5. Andere Rückstellungen Neben den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 20.283 TEUR (RGJ 2016: 17.937 TEUR) und Steuerrückstellungen in Höhe von 11.769 TEUR (RGJ 2016: 7.884 TEUR) wurden folgende Rückstellungen gebildet:
6. Eigenkapital
Im Geschäftsjahr führten zwei Gesellschafterbeschlüsse zu einer Ausschüttung in Höhe von 15.000 TEUR sowie zu einer Vorabausschüttung von 139 TEUR. Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 736 TEUR sowie die Dotierung der Kapitalrücklage in Höhe von 2.500 TEUR resultiert aus den Verschmelzungsverträgen der Fusion der PAYONE Holding GmbH und der PAYONE auf die Gesellschaft. 7. Ausschüttungssperre Die Gewinnrücklagen unterliegen mit einem Betrag von 6.781 TEUR (RGJ 2016: 6.308 TEUR) gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 und § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB wegen der Aktivierung latenter Steuern sowie der handelsrechtlichen Regelung für die Bewertung von Altersvorsorgeverpflichtungen einer Ausschüttungssperre. Der Ausschüttungsbetrag setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Zinserträge Die Zinserträge werden ausschließlich in Deutschland erzielt. Sie entfallen auf die dem Anlagevermögen zugeordneten Finanzanlagen, welche mit den Aufwendungen aus der zeitanteiligen Abschmelzung des Aufgeldes saldiert werden. 2. Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen in Höhe von 2.240 TEUR (RGJ 2016: 427 TEUR) betreffen fast ausschließlich die Änderung des Rechnungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen. 3. Laufende Erträge aus Zahlungsdiensten und sonstigen Tätigkeiten Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine laufende Erträge erzielt (RGJ 2016: 23 TEUR). 4. Provisionserträge Die Provisionserträge werden innerhalb der BS PAYONE aus der Abwicklung von Kartenzahlungen erzielt. Den Erträgen, die mit 216,4 Mio EUR (entsprechend 83,7% der gesamten Provisionserlöse) in erster Linie aus den Zahlungsdiensten resultieren, stehen direkt zurechenbare Provisionsaufwendungen gegenüber. Die sich aus der Verschmelzung ergebenen Provisionserlöse der ehemaligen PAYONE sind mit 92 % in den auf die sonstigen Tätigkeiten im Inland entfallenen Erlösen enthalten. Die Aufgliederung der Provisionserträge nach geographisch bestimmten Märkten ergibt folgendes Bild:
5. Provisionsaufwendungen Der Posten enthält Interchange-Gebühren der kartenausgebenden Kreditinstitute und Gebühren der Kreditkartenorganisationen sowie Provisionen für Sparkassen und andere Vertriebspartner. Die Provisionsaufwendungen entwickeln sich analog zu den Provisionserträgen. 6. Sonstige betriebliche Erträge Hier sind insbesondere enthalten:
Die Erträge lassen sich wie folgt geographisch aufteilen:
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Aggregiert setzt sich der Posten wie folgt zusammen:
Die Anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten eine Vielzahl von Sachkosten, hauptsächlich für ausgelagerte IT, Wartung, Büromieten, Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten, Kfz-Leasing, Personaldienstleistungen sowie Reisekosten. 8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen In der Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB wurden die Aufwände im Rahmen der selbst erschaffenen Software der ehemaligen PAYONE in Höhe von 1,39 Mio. EUR aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf entgeltlich erworbene Software erfolgen entsprechend der üblichen Nutzungsdauer linear über vier Jahre. Die Abschreibungen auf Sachanlagen resultieren aus der planmäßigen Abschreibung der einzelnen Komponenten mit Ausnahme der POS-Terminals, die dem Festwertverfahren unterliegen. Außerplanmäßige Abschreibungen ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Fremdkapitalzinsen sind im Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wie im RGJ 2016 nicht zu aktivieren gewesen. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017der BS PAYONEGmbH, Frankfurt am Main
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten entfällt auf:
Der Anstieg der Verluste aus Währungsumrechnung ist insbesondere durch den höheren Fremdwährungsanteil durch den Wechsel der Kunden von der belgischen Tochtergesellschaft zu BS PAYONE begründet. Unter den übrigen Aufwendungen sind u. a. weitergereichte Marketingzuschüsse an Händler und Kundenkommunikationskosten enthalten. 10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft Der Posten enthält ausschließlich Dotierungen von Wertberichtigungen sowie Ausbuchungen von Forderungen. 11. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft Die Erträge aus Zuschreibungen entfallen auf die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Aufwandsposten entfällt auf:
13. Bilanzgewinn und ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ist unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt worden. 25 % (4.008 TEUR, RGJ 2016: 862 TEUR) des Jahresüberschusses (16.030 TEUR, RGJ 2016: 3.447 TEUR) wurde den satzungsmäßigen Rücklagen zugeführt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den verbleibenden Bilanzgewinn von 11.883 TEUR (RGJ: 2.586 TEUR) zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Finanzierung anstehender Investitionsvorhaben den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. D. Sonstige Angaben1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer Das Jahr 2017 war von signifikanten Veränderungen in der Geschäftsausrichtung und -führung geprägt:
Die im Jahresabschluss berücksichtigten Bezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 belaufen sich auf 1.222 TEUR (RGJ 2016: Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB). Für die bereits ausgeschiedene Geschäftsführer sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 785 TEUR gebildet. Aufsichtsrat
Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz:
Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung (inkl. Prüfungsausschusses) für das Geschäftsjahr 2017 wird gemäß Gesellschaftsvertrages im März 2018 festgelegt (RGJ 2016: 23 TEUR). 2. Konzernzugehörigkeit BS PAYONE, Frankfurt am Main, stellt als Mutterunternehmen für die ihr nachgelagerten Tochterunternehmen einen Teilkonzernabschluss auf, da der Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens, Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart, keine befreiende Wirkung im Sinne des § 291 HGB entfaltet. 3. Mitarbeiter BS PAYONE beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 661 Angestellte (RGJ 2016: 512 bei B+S und 144 bei PAYONE). Dabei lag der Frauenanteil bei 244 Mitarbeiterinnen, der Anteil der Männer bei 417 Mitarbeitern. Der davon auf die Teilzeitkräfte entfallende Anteil liegt bei 88 Frauen und 31 Männern. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Für nachfolgende Geschäftsjahre ist mit folgenden Aufwendungen für ausgelagerte IT-Dienstleistungen, die Nutzung der Geschäftsräume sowie das Leasing von Mitarbeiterfahrzeugen und technischen Geräten auszugehen:
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben. BS PAYONE hat zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft B+S Payment Europe SPRL gegenüber einem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft im Rahmen der Intraday Zahlungsabwicklung in Höhe von 5 Mio. EUR abgegeben. Risiken einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für die Tochtergesellschaft sind nicht erkennbar. 5. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2017 für den Abschlussprüfer (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt) als Aufwand erfassten Honorare (exklusive Umsatzsteuer) betrugen für das Geschäftsjahr 2017 197 TEUR (RGJ 2016: 89 TEUR) und entfallen ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. 6. Zahlungsvorgänge und -volumen Über die Systeme der BS PAYONE wurden im Geschäftsjahr 2017 259,6 Mio. Zahlungsvorgänge (RGJ 2016: 46 Mio.) mit einem Zahlungsvolumen von 19,44 Mrd. EUR (RGJ 2016: 3,8 Mrd. EUR) abgewickelt. Trotz nur eingeschränkter Vergleichbarkeit des Geschäftsjahres 2017 ist ein großer Anstieg des Zahlungsvolumens erkennbar. Ein Hauptgrund ist die Übertragung des Kundengeschäfts der belgischen Tochtergesellschaft B+S Payment Europe SPRL im Laufe des 4. Quartals auf die BS PAYONE. 7. Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung Das in Fremdwährung geführte Vermögen betrug am 31. Dezember 2017 umgerechnet 37,7 Mio. EUR (RGJ 2016: 25,4 Mio. EUR). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in Fremdwährung betrug am 31. Dezember 2017 36,4 Mio. EUR (RGJ 2016: 24,4 Mio. EUR). Die Fremdwährungspositionen resultieren fast ausschließlich aus dem Zahlungsdienstegeschäft. 8. Bericht über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht) BS PAYONE gründet zur Ausweitung der Geschäftsaktivitäten in der Schweiz mit notarieller Beurkundung vom 02.02.2018 das Tochterunternehmen "BS PAYONE SWISS AG" in Zürich (Schweiz). Die Gesellschaft hält 100% des Stammkapitals. Die Eintragung ins Handelsregister ist noch nicht vollzogen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung liegen nicht vor.
Frankfurt am Main, 1. März 2018 BS PAYONE GmbH Niklaus Santschi, Chief Executive Officer Dr. Götz Möller, Chief Financial Officer Carl Frederic Zitscher, Chief Commercial Officer Jan Kanieß, Chief Technology Officer Lagebericht 2017 (01.01.2017-31.12.2017)1. Grundlagen der Gesellschaft1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft Die BS PAYONE GmbH (BS PAYONE) ist einer der führenden Anbieter für Lösungen im kartengestützten Zahlungsverkehr in Europa und bündelt als Zahlungsinstitut eine über 30jährige Payment-Expertise im stationären Handel und E-Commerce. Als solches bietet BS PAYONE ihren Kunden ein breites Produktportfolio von Produkten und Dienstleistungen an, welches den Händlern eine durchgängige Zahlungsverkehrslösung vom Point-of-Sale (PoS) oder virtuellen Terminal über den Netzbetrieb bis hin zur Kartenakzeptanz aus einer Hand ermöglicht. BS PAYONE ist im Jahre 2017 entstanden aus der Verschmelzung der PAYONE Holding GmbH und ihrer operativen Tochtergesellschaft PAYONE GmbH (PAYONE), dem Kieler Spezialisten für Zahlungen im E- und M-Commerce, auf die B+S Card Service GmbH (B+S), einem führenden nationalen Acquirer und Dienstleister am PoS, die in diesem Zusammenhang auf BS PAYONE umfirmiert wurde. Die Umsetzung der Verschmelzung erfolgte im August 2017 und wurde rückwirkend zum 1. Januar 2017 rechtswirksam vollzogen. Ziel der Fusion war es, Mehrwerte für die Sparkassen und deren Kunden zu schaffen sowie die Wettbewerbssituation als einer der führenden Omni-Channel-Anbieter in Europa weiter auszubauen. Sowohl bei der B+S als auch bei der PAYONE Holding GmbH waren vor der Fusion die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH (DSV) und deren Tochtergesellschaften Mehrheitsgesellschafter. Gesellschafter von BS PAYONE sind nach der Fusion mehrheitlich Unternehmen der DSV-Gruppe (93,8%), dem Lösungsanbieter für die Sparkassen-Finanzgruppe, sowie die ehemaligen Gründer der PAYONE (6,2%). Hauptsitz von BS PAYONE ist Frankfurt am Main. Die Zentrale in Frankfurt beheimatet sowohl operative als auch strategische Bereiche - vom Kundenservice bis zur Steuerung der europäischen Aktivitäten. Daneben ist das Unternehmen bundesweit an weiteren Standorten mit speziellen Kompetenzschwerpunkten vertreten: In Kiel mit dem Fokus E-Commerce, in Hamburg mit Konzentration auf IT-Lösungen und der Betreuung laufender Systeme. Bochum widmet sich als zweites großes Kundenservice-Zentrum der telefonischen Betreuung von Kunden und Kooperationspartnern. Im Juli 2017 wurde ein weiterer Standort in Berlin eröffnet, der als Zentrum für technische Entwicklung und Softwarelösungen fungiert. Als von der BaFin zugelassenes europäisches Zahlungsinstitut bietet BS PAYONE in zahlreichen Ländern Europas Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr an. In Belgien hat BS PAYONE mit der B+S Payment Europe SPRL eine Tochtergesellschaft für die Abdeckung des belgischen Marktes. Die europäischen Aktivitäten konzentrierten sich 2017 im Besonderen auf die DACH- und die BENELUX-Region. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus der Sparkassen-Finanzgruppe sowie aus Handel und Industrie ein umfassendes Angebot sowohl in Bezug auf standardisierte als auch individuelle Payment-Lösungen für den Point-of-Sale und im E-Commerce - auf allen Endgeräten und über alle Kanäle - an. Dazu gehören die Akzeptanz aller national und international gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten, alternativer Zahlungsmittel (Alternative Payment Methods, APMs), Karten- und Automatenterminals für den stationären Handel sowie vielfältige Lösungen zur automatisierten und ganzheitlichen Abwicklung nahezu aller verfügbarer Zahlungsprozesse und -lösungen im E-Commerce und Mobile Payment. Daneben zählen auch zahlreiche, an den Zahlungsverkehr anknüpfende Mehrwertleistungen wie integriertes Risikomanagement, Debitoren- und Forderungsmanagement, Rechnungsstellung oder die Verwaltung von Abonnements. Hinzu kommen Dienstleistungen rund um die Installation komplexer Zahlungsverkehrslösungen sowie spezifische Unterstützungsleistungen im Bereich der Kartenverarbeitung für Großkunden. 1.2 Ziele und Strategie Das Jahr 2017 war von signifikanten Veränderungen in der Geschäftsausrichtung und -führung geprägt. Neben und im Kontext mit der strategisch zentralen Fusion von B+S und PAYONE erfolgte eine Neuausrichtung der Geschäftsführung: Zum 1. Januar 2017 wurde der Schweizer Payment-Experte Niklaus Santschi als Nachfolger von Jürgen Schneider, der sich in den Ruhestand verabschiedete, als Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO, Chief Executive Officer) in das Führungsgremium berufen. Die kaufmännischen Ressorts verantwortete weiterhin Dr. Frank Isfort als CFO (Chief Financial Officer). Im Zuge der Verschmelzung von B+S und PAYONE wurden die beiden Gründer von PAYONE, Carl Frederic Zitscher als CCO (Chief Commercial Officer) und Jan Kanieß als CTO (Chief Technology Officer) in die Geschäftsführung der BS PAYONE bestellt. Zum 1. November 2017 folgte Dr. Götz Möller als kaufmännischer Geschäftsführer Dr. Frank Isfort nach, der nach fast fünf Jahren seinen auslaufenden Vertrag auf eigenen Wunsch nicht verlängerte, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Mit dem Wechsel in der Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr die Geschäftsstrategie komplett überarbeitet. Basierend auf diversen Initiativen soll das Wachstum konsequent verstärkt, die Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen vorangetrieben und damit die finanzielle Performance verbessert werden. Mit der konsequenten Integration unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Elemente beider Unternehmen ("das Beste aus zwei Welten") soll zudem eine zukunftsorientierte Kultur und Organisation entstehen, die mit Service-Exzellenz und Innovation überzeugt. Dabei sollen der Kunde und seine Bedürfnisse konsequent im Mittelpunkt des Handelns stehen. Der Aufbau der neuen Marke BS PAYONE und die Stärkung der Markt- und Ertragssituation sowie der konsequente Ausbau des Geschäftsvolumens in Deutschland und den angrenzenden Märkten waren und bleiben die Schwerpunktthemen des Unternehmens. Die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden neuen Geschäftsmodelle der großen Händler sowie die Integration von PoS und E-Commerce, entlang den sich wandelnden Kundenbedürfnissen, treiben den technologischen Wandel mit hohem Tempo voran. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung In allen europäischen Kernmärkten von BS PAYONE konnte ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2017 verzeichnet werden. Die EU-Kommission prognostiziert für 2017 ein Wachstum in der Euro-Zone von 1,6%, das in 2018 auf 1,8% ansteigen soll. 2016 waren es 1,7%. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2017 um 2,2% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2018 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 2,2%. Für das Jahr 2019 geht man von einem Anstieg von 1,9% aus. Das Marktwachstum von Zahlungstransaktionen in Europa betrug im Jahr 2017 rund 6%, in Deutschland rund 7%. Der Trend vom Bargeld hin zu elektronischen Zahlungen steigt weiterhin kontinuierlich an. In Deutschland beträgt der Anteil der Bargeldtransaktionen noch knapp über 50%. Für die kommenden Jahre wird ein Transaktionswachstum bei elektronischen Zahlungen von rund 7% erwartet, getrieben unter anderem von Kontaktlos-Zahlungen bei Kredit- und Debitkarten, dabei wächst der Anteil von alternativen Zahlungsmitteln stark an. 2.2 Geschäftsverlauf Durch den Zusammenschluss der beiden Unternehmen eröffnet sich ein großes Potenzial, das nun konsequent ausgeschöpft werden soll. Beispielhaft dafür steht der Gewinn des Abwicklungsgeschäfts des E-Commerce Payment Gateways der Deutschen Bahn oder die umfassende Abwicklung für die Cineplex-Gruppe. Das "Alles-aus-einer-Hand-Angebot" gibt aber auch Kunden aus dem KMB-Segment (Klein- und Mittelbetriebe) einfache Möglichkeiten, sich mit Zahlungslösungen auszurüsten. Mit Blue Code hat BS PAYONE zusammen mit dem Mobile Payment-Anbieter Blue Code International AG, Lachen (Schweiz), ein neues mobiles europäisches Bezahlverfahren eingeführt, das sekundenschnelles und anonymes Bezahlen per Smartphone möglich macht. Blue Code wurde in verschiedenen Piloten mit Großkunden und in Kooperation mit diversen Sparkassen getestet. Im Bereich der Terminals - seit 2015 werden Neugeräte in Gesamtheit kontaktlos ausgeliefert - wurde in 2017 über ca. 70% aller Geräte hinweg die girocard-kontaktlos-Fähigkeit ausgerollt. Moderne Reportingleistungen wurden in Form des sogenannten CSV (Commaseparated values)-Format lanciert, mit Hilfe dessen Händler ihre Rechnungen und Transaktionsbelege per Download abrufen und bequem in ihre Systeme und Buchhaltung einiesen und weiterverarbeiten können. Für die Mineralölwirtschaft ist BS PAYONE in Entwicklung und Umsetzung von Lösungen tätig, die die PSD II-Richtlinie an besonderen Auswirkungen für diese Branche - gerade im Flottenkartengeschäft - mit sich bringt. Des Weiteren konzipiert und entwickelt das Unternehmen derzeit für den Mineralölsektor eine spezielle Cloud-Lösung, die die Zahlungsabwicklung von nicht genormten Karten (Tank- und Kundenkarten sowie Gutscheinkarten) möglich machen wird. Märkte / Geschäftsbereiche / Kunden Das Acquiring-Transaktionsvolumen hat in Deutschland im Jahr 2017 um mehr als 7% zugenommen. Das Volumen von Netzbetriebstransaktionen stieg in diesem Zeitraum um 2% im Handelssegment. Damit hat BS PAYONE in beiden Geschäftsfeldern - mit einem Anstieg im Acquiring um 19,1% und Netzbetrieb von 8,9% - das Marktwachstum übertroffen. Die Kundenstruktur des Geschäftsbereichs International ist in sechs verschiedene Segmente gegliedert: Petrol, Fashion & Lifestyle, Food, Retail, Do lt Yourself-Baumärkte sowie Travel & Entertainment. Das Händlervolumen ist im Vergleich zum Vorjahr in den Key Account-Segmenten um 13,7% gestiegen. Allerdings sind durch den Verfall der Transaktionspreise die Transaktionserlöse nicht im Verhältnis zum Volumen gestiegen. Haupttreiber in Bezug auf Transaktionserlöse waren Lebensmittelketten und die Petrol-Branche. In beiden Industriezweigen gab es überdurchschnittliche Transaktionszuwächse einhergehend mit höherem Händlervolumen. Daneben konnten in beiden Branchen größere Kunden dazugewonnen werden. Der Auf- und Ausbau des Kundennetzes im internationalen Bereich wurde vorangetrieben. Dabei wurden vier Kernmärkte - Schweiz, Österreich, Niederlande und Belgien - definiert, wobei 2017 ein Schwerpunkt auf dem Schweizer Markt lag: Hier gab es im letzten Quartal hohe Zuwachsraten im KMB-Sektor, in dem über 1.000 neue Händler gewonnen werden konnten. Dem Cross-Border-Acquiring kommt weiter eine starke Bedeutung zu: Außerhalb des deutschen Marktes existieren sehr große, Kreditkarten-affine E-Commerce-Märkte, die ein hohes Potenzial zur Steigerung der Händlervolumina bieten. Parallel dazu wird durch gezielte Unterstützung von speziellen Geschäftsmodellen in den seitens der Schemes (Kartensysteme wie z.B. Visa oder MasterCard) als High-Risk-Branchen eingestuften Märkten kontinuierlich Aktivitäten unternommen, um weiter Volumen, Transaktionszahlen und auch Margen zu heben. i) girocard Das in 2016 initiierte Projekt zur Umsetzung des TA 7.1 für das Verfahren girocard (electronic cash) wurde termingerecht Ende 2017 abgeschlossen. Bis Ende Dezember 2017 konnten beinahe 100% der Händler auf die entsprechende Infrastruktur umgestellt werden. Dies entspricht mehr als 120.000 Kartenterminals im heimischen Markt. ii) Kontaktloses Kassieren Bereits seit Jahren forciert BS PAYONE das kontaktlose Kassieren via Nahfeldtechnologie NFC mit dem frühzeitigen Einsatz von entsprechenden kontaktlosfähigen Terminals. Unter dem Gedanken "Contactless first" werden im Neugeschäft diesem Gedanken folgend seit geraumer Zeit ausschließlich kontaktlosfähige Geräte angeboten, die die Verfahren der Marktführer Visa, MasterCard und dem Kontaktlosverfahren girogo der Deutschen Kreditwirtschaft unterstützen. Seit April 2017 ist auch das neue Verfahren girocard kontaktlos technisch über Terminals von BS PAYONE möglich. Für die Ausstattung der Bestandskunden startete BS PAYONE im Sommer 2017 sukzessive die Versorgung ihrer Geräte mit der Kontaktlosfunktion. Stand heute sind bereits knapp 100.000 Terminals bei Akzeptanzstellen im heimischen Markt in der Lage, das berührungslose Verfahren girocard kontaktlos anzunehmen. iii) paydirekt Das neue Zahlverfahren ist nun im 2. Jahr seit der Markteinführung. Die Sparkassen-Finanzgruppe und insbesondere BS PAYONE haben wesentlich zur Händlergewinnung beigetragen. Aktuell sind ca. 550 Händler live und rund 650 in der Boarding-Pipeline. Im Laufe des Jahres 2017 wurden verschiedene Maßnahmen zur weiteren Marktdurchdringung gestartet. Auf der Akzeptanz-Seite wurde der Fokus auf die Vereinfachung der vertrieblichen und kaufmännischen (vertraglichen) Händlergewinnung gelegt. BS PAYONE erhielt den Auftrag, dass sogenannte Zentralmodell zu entwickeln und zu pilotieren. Angelehnt an das Acquiring-Modell bei Kreditkarten bündelt es die Beauftragung der Akzeptanz von paydirekt in einem einfachen vertraglichen Dokument. Die Pilotierung des Zentralmodells wurde im Oktober 2017 gestartet. iv) Entwicklung Geschäftsbereich E- und M-Commerce Kern der Weiterentwicklung des Geschäftsfelds E-Commerce ist die Transformation von einem rein technischen Transaktionsabwickler hin zu einem Collecting "Payment Service Provider (PSP)". Dabei wird neben der technischen Abwicklung auch das Acquiring für Karten, aber auch diverse alternative Zahlungsmittel im Rahmen eines einzigen Händlervertrags ermöglicht. Diese Vereinfachung für den Kunden bietet Convenience und Effizienz aus einer Hand. In diesem Bereich konnten im Berichtsjahr knapp 960 Kunden dazugewonnen werden. Das Transaktionswachstum hat im Jahr 2017 um 33%, und damit deutlich über dem Marktwachstum, zugenommen. Neben dem Wachstum der Bestandskunden, die ihrerseits mit steigenden Umsätzen aufwarten konnten, wurden viele neue Kunden gewonnen und aufgeschaltet. Um die Attraktivität als Dienstleister laufend zu steigern, wurde das Angebot an Zahlarten sukzessive weiter ausgebaut. Im 2017 kamen beispielsweise Bancontact und Ratepay dazu. Ein für Deutschland sehr wichtiges Zahlverfahren, der gesicherte Kauf auf Rechnung, wurde ebenfalls im vergangenen Jahr eingeführt. Zu den Neuzugängen im Produktportfolio gehörte 2017 ebenso Boniversum, ein Bonitätsprüfungstool für Online-Händler. Zudem wurden diverse neue Verfahren von globalen Partnern wie Alipay, Amazon payments und Masterpass technisch vorbereitet, die auf finales Go-Live warten. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die Ertragslage ist, ebenso wie die Vermögens- und Finanzlage für das Geschäftsjahr 2017, nicht unmittelbar mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Neben der Übertragung des Kundengeschäfts der belgischen Tochtergesellschaft B+S Payment Europe SPRL und der Verschmelzung der drei Unternehmen ist dies vor allem durch die Umstellung des Berichtsjahres der ehemaligen B+S auf das Kalenderjahr in 2016 begründet, so dass die Zahlen des letzten Abschlusses nur ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 (drei Monate) beinhalten. Durch alle Effekte sind Gewinn- und Verlustrechnungsbezogene Zahlen nur durch eine pro-forma Konsolidierung vergleichbar. Wir haben daher nur in einzelnen Fällen für 2016 pro-forma konsolidierte Zahlen zum Vergleich aufgeführt. Im Berichtsjahr wurden Provisionserträge in Höhe von 258.560 TEUR erzielt, davon 216.403 TEUR mit Acquiring und 42.157 TEUR mit PoS-Netzbetrieb. Als dynamisch wachsendes Unternehmen kann BS PAYONE auch für das abgelaufene Geschäftsjahr eine erfolgreiche Bilanz ziehen. Die gesetzten Ziele wurden erreicht und neue Leistungsangebote für den Markt bereitgestellt. Die zusammengefasste Ertragslage zeigt folgendes Bild:
In einer pro forma-Konsolidierung von B+S und PAYONE unter Berücksichtigung der Umstellung des Geschäftsjahres von B+S in 2016 ergeben sich für 2016 Provisionserträge in Höhe von 198 Mio. EUR, so dass sich für 2017 eine Steigerung von 30% ergibt. Das Provisionsergebnis entwickelte sich im Berichtsjahr positiv und liegt über dem Vorjahresniveau. Zinserträge resultieren aus der Anlage von Tages- und Festgeldern sowie aus Wertpapieren des Anlagevermögens, wodurch die aus dem Diskontierungszinssatz resultierenden Zinsaufwendungen auf die Pensionsverpflichtungen angesichts des sehr niedrigen Marktzinsniveaus nicht kompensiert werden können. Die Personalkosten sind aufgrund von Bonus-Rückstellungen sowie der erhöhten Mitarbeiteranzahl im Zusammenhang mit der auf Wachstum ausgerichteten Geschäftsstrategie leicht angestiegen. Die sonstigen Erträge, die im sonstigen Ergebnis ausgewiesen sind, setzen sich im Wesentlichen aus Vermietungs- und Verkaufsergebnissen bei den PoS-Terminals (25,1 Mio. EUR) zusammen. Darüber hinaus enthalten die sonstigen Erträge die Serviceleistungen an die belgische Tochtergesellschaft, die Auflösung von Rückstellungen, die Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände bei der ehemaligen PAYONE sowie die Erträge aus den beschriebenen drei Verschmelzungen (198 TEUR). Das Risikoergebnis ist bei einer pro forma-Betrachtung weiter rückläufig und belief sich auf -534 TEUR. BS PAYONE schloss das Geschäftsjahr mit einem positiven Geschäftsergebnis in Höhe von 25,9 Mio. EUR vor Steuern und damit deutlich über der Prognose für 2017 ab. Nach Abzug der Ertragsteuern ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Jahresüberschuss von insgesamt 16,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung verbleibt ein vorzutragender Bilanzgewinn von 11,9 Mio. EUR. In ihrer Vorjahresprognose hatte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis vor Steuern und einen Jahresüberschuss im unteren zweistelligen Millionenbereich (10- 20 Mio. EUR) prognostiziert. Die Ergebniserwartungen für das Geschäftsjahr 2017 haben sich somit zur Zufriedenheit der Geschäftsführung bestätigt. 2.3.2 Finanzlage Auch die Finanzlage für das Geschäftsjahr 2017 ist aufgrund der drei Verschmelzungen sowie des Rumpfgeschäftsjahres 2016 nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Die Kapitalstruktur von BS PAYONE ist als gesund zu bezeichnen. Die Bilanz ist stark durch das Acquiring-Geschäft dominiert, in dem Außenstände gegenüber den Kartengesellschaften und Barvermögen bzw. Wertpapiere den Verbindlichkeiten gegenüber den Händlern im gleichen Umfang gegenüber stehen. Das entsprechende Barvermögen und die Wertpapiere sind im Rahmen von Treuhandvermögen gesichert. Neben diesen hatte die Gesellschaft zum 31.12.2017 ein positives Barvermögen in Höhe von 40,5 Mio. EUR (RGJ 2016: 35,4 Mio. EUR). BS PAYONE war in 2017 jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsengpässe sind nicht eingetreten. Investitionen in 2017 wurden primär zur Entwicklung der IT-Applikationen und -Infrastruktur sowie in Terminals getätigt und beliefen sich auf 8,1 Mio. EUR. Die Finanzierung erfolgte aus eigenen Mitteln aus dem operativen Cash-Flow. Darüber hinaus stehen BS PAYONE jederzeit weitere liquide Mittel im zugesagten Rahmen zur Verfügung. Aufgrund zweier Gesellschafterbeschlüsse in 2017 wurde ein Betrag in Höhe von 15,0 Mio. EUR und ein Betrag in Höhe von 139 TEUR ausgeschüttet. Inklusive der Gewinnausschüttungen liegt die Eigenliquidität über dem Vorjahresniveau. 2.3.3 Vermögenslage Die Vermögenslage ist im Jahre 2017 wesentlich durch die Fusionen von BS PAYONE mit der PAYONE Holding GmbH und der PAYONE GmbH im August 2017, die rückwirkend zum 1. Januar 2017 wirksam wurden, geprägt. Operativ wurde zunächst die PAYONE Holding GmbH seitwärts auf die BS PAYONE (ehemals B+S) gegen Gewährung von neuen Anteilen verschmolzen. In diesem Zusammenhang wurden die Vermögenswerte der PAYONE Holding in Höhe von 3,1 Mio. EUR, primär bestehend aus dem Beteiligungsbuchwert der PAYONE GmbH, übertragen. In einem zweiten Schritt wurde die PAYONE GmbH aufwärts auf die ehemalige B+S verschmolzen und das Vermögen der PAYONE GmbH in Höhe von 13,8 Mio. EUR sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 7,0 Mio. EUR eingebracht. BS PAYONE startete somit rückwirkend zum 1. Januar mit der Bilanzsumme in Höhe von 307,5 Mio. EUR (ohne Verschmelzung 293,6 Mio. EUR) und mit dem Eigenkapital in Höhe von 35,2 Mio. EUR (ohne Verschmelzung 34,3 Mio. EUR) ins Geschäftsjahr 2017. Auch wurde das Kundengeschäft der belgischen Tochtergesellschaft B+S Payment Europe SPRL im Laufe des 4. Quartals 2017 auf BS PAYONE übertragen. Die Verschmelzung der drei Unternehmen sowie die Übertragung der Kundenverträge aus Belgien machen die Vermögens- und Finanzlage des Berichtsjahrs 2017 mit den Vorjahreszahlen nicht unmittelbar vergleichbar, da sich bilanzielle Vorjahreszahlen ausschließlich auf die ehemalige B+S beziehen. BS PAYONE als Zahlungsinstitut ist weiterhin von den zahlungsdienstrelevanten Bilanzposten geprägt. Geschäftsbedingt bestehen die größten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Händlern aus dem Kreditkarten-Acquiring sowie den Kreditkartengesellschaften. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartengeschäft unterliegen starken Schwankungen. Entsprechend stehen den Finanzmitteln (Bankguthaben inkl. Eigenliquidität und Wertpapiere) und den Kundenforderungen von insgesamt 484,0 Mio. EUR (RGJ 2016: 251,5 Mio. EUR), die 91% der Bilanzsumme ausmachen, Auszahlungsverpflichtungen gegenüber Händlern in Höhe von 433,9 Mio. EUR (RGJ 2016: 212,4 Mio. EUR) gegenüber. Der signifikante Anstieg der Kundenforderungen und den damit verbundenen Auszahlungsverpflichtungen ist zu einem signifikanten Teil durch die Übertragung der Auszahlungsverpflichtungen und damit verbundenen Aktiva in Belgien (RGJ 2016: 102,8 Mio. EUR), zum anderen durch stichtagsbezogene Schwankungen aus dem Acquiring-Geschäft, zu erklären. Die Vermögenslage, bei der die Zahlen der Geschäftsjahre aus den erwähnten Gründen nicht unmittelbar vergleichbar sind, stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Der Wertpapierbestand und Forderungen an Kreditinstitute werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des ZAG treuhänderisch verwaltet. Die kurzfristig fälligen Kundenforderungen von 26,5 Mio. EUR resultieren aus Serviceentgelten, die mit den Händlern in vereinbarten Rhythmen abgerechnet werden. Die Anteile an verbundenen Unternehmen (3,6 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen unverändert die Tochtergesellschaft B+S Payment Europe SPRL. Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte setzten sich wie folgt zusammen:
BS PAYONE aktiviert die selbst geschaffene Software unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten erstmalig wie zuvor bei PAYONE. Die Ausübung des Wahlrechts wird unternehmensweit angestrebt. Unter den übrigen Aktiva sind hauptsächlich aktive Steuerlatenzen aus temporären Differenzen (2,7 Mio. EUR, nach Saldierung der passiven Steuerlatenzen aus Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen) sowie der noch zu vermietende bzw. zu veräußernde PoS-Terminalvorratsbestand (6,2 Mio. EUR) zusammengefasst. Verbleibende Restbeträge entfallen auf Forderungen an die B+S Payment Europe SPRL (0,9 Mio. EUR) und eine 2019 fällige Forderung gegen Visa Inc., Forster City, Kalifornien, USA (5,2 Mio. EUR). Die Auszahlungsverpflichtungen gegenüber kartenakzeptierenden Händlern sind fast ausschließlich innerhalb von drei Monaten fällig. Die Wertschwankungen im Vergleich zum Vorjahr sind den wochentäglichen Transaktionseinreichungs- und Auszahlungsturni der Kunden geschuldet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben eine Fristigkeit von nicht mehr als 30 Tagen. Da die bei den Kartenorganisationen eingereichten Kartenumsätze überwiegend zeitnah den Settlement-Konten des Unternehmens gutgeschrieben werden und Auszahlungsintervalle von bis zu 30 Tagen mit den Kunden vereinbart sind, bestehen keine bedeutsamen Finanz- und Liquiditätsrisiken. BS PAYONE weist ein positives Eigenkapital von 38,4 Mio. EUR aus. Die maßgebliche Verbesserung ist auf das wiederum positive Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr zurück zu führen. Dem Jahresüberschuss für das Berichtsjahr von 16,0 Mio. EUR ist eine Ausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 15,1 Mio. EUR, primär bedingt durch nicht ausgeschüttete Erträge aus dem Verkauf von Visa-Anteilen in 2016, vorangegangen. Die Eigenkapitalquote beträgt im Geschäftsjahr 2017 7% (Vorjahr: 12%). Der Rückgang ist mit einer schwankenden Bilanzsumme wegen den Forderungen und Verbindlichkeiten an Kreditinstitute zu begründen. Mit einem verfügbaren regulatorischen Eigenkapital von 18,3 Mio. EUR vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter (unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Abzugsposition in Form immaterieller Vermögenswerte (Software) und der nach Bundesbank-Norm vorgesehenen Beteiligung) sind die Eigenkapitalanforderungen gemäß der Methode B des § 4 ZIEV (ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung) von 6,8 Mio. EUR weiterhin sehr deutlich erfüllt. 2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die zentralen finanziellen Leistungsindikatoren von BS PAYONE sind Umsatz, Rohertrag, EBT sowie operatives Betriebsergebnis. Während der Umsatz mit 278,3 Mio. EUR und der Rohertrag mit 123,9 Mio. EUR mit 8% über den Erwartungen lagen, waren das operative Betriebsergebnis mit 26,2 Mio. EUR sowie EBT mit 27,3 Mio. EUR weit übertroffen. Neben den finanziellen Leistungsindikatoren ist für BS PAYONE die Kundenzufriedenheit als nicht finanzieller Leistungsfaktor besonders relevant. Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zufriedenheit der BS PAYONE-Kunden. Die Serviceausrichtung und die Sicht auf den Kunden vergleicht das Unternehmen dabei mit dem Servicegrad des Wettbewerbs in der Branche. BS PAYONE ist für Kunden in Notfällen 24h/365 Tage im Jahr erreichbar. Ein weiterer nicht finanzieller Leistungsindikator ist die Entwicklung des Personals. Am 31. Dezember 2017 beschäftigte BS PAYONE insgesamt 654 Full-time-equivalents (FTE) (2016: 512 FTE bei B+S und 144 FTE bei PAYONE, in Summe (pro-forma) 656 FTE). Dabei lag im Headcount in 2017 der Frauenanteil bei 286 Mitarbeiterinnen, der Anteil der Männer bei 403 Mitarbeitern. Die Anzahl der Auszubildenden und Werkstudenten lag zum 31.12.2017 bei 14 Personen. Der mit Abstand größte Standort mit 457 FTE zum 31.12.2017 war der Hauptsitz Frankfurt, gefolgt von Kiel, dem Stammsitz der ehemaligen PAYONE, mit 149 FTE, Bochum mit 54 FTE, Hamburg mit 44 FTE und Berlin mit 9 FTE. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr bei BS PAYONE 661 FTE beschäftigt, davon 119 Teilzeitkräfte (88 Frauen und 31 Männer). BS PAYONE verfügt über ein transparentes und analytisches Gehaltssystem. Die hier hinterlegten Stellenprofile sind im Detail beschrieben und Entgeltgruppen zugeordnet. Jede Aufgabe ist über ein analytisches System bewertet und entsprechend bepunktet und mündet dadurch in einer Entgeltgruppe. Alle Stellen sind geschlechtsneutral und gänzlich unabhängig von Personen beschrieben. In den jährlichen Gehaltslesungsrunden werden den Entscheidungsträgern über Lohnerhöhungen notwendige Informationen wie Geschlecht, Stellenprofil, Entgeltbestandteile transparent gemacht. Diese Gespräche werden von Human Resources begleitet und moderiert. Dabei wird seitens Human Resources große Achtsamkeit auf Lohngleichheit bei gleichgelagerten Stellen gelegt. BS PAYONE unterliegt keiner Tarifbindung. In allen Standorten, mit Ausnahme des neu gegründeten Standortes Berlin, sind Betriebsräte vorhanden. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestaltete sich konstruktiv. BS PAYONE verfügt über hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Eine systematische Führungskräfte- und Mitarbeiterentwicklung sowie die weitere Optimierung existierender und die Entwicklung neuer Tools zur weiteren Verbesserung der Positionierung von BS PAYONE als attraktiver Arbeitgeber und Integration von B+S und PAYONE sind ein wesentliches Element der Unternehmensstrategie. Die Zusammenführung der ehemaligen B+S und der ehemaligen PAYONE erfolgt durch ein umfassendes Integrationsprojekt mit Unterstützung durch externe Berater und berücksichtigt neben operativen insbesondere auch kulturelle und mitarbeiterrelevante Themen im besonderen Maße. Eine neue Organisationsstruktur zur Integration beider Unternehmen ist aktuell in Vorbereitung und wird in enger Abstimmung mit den Betriebsräten implementiert. Bereits in der Sitzung vom 9. und 30. September 2015 haben der Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat der ehemaligen B+S über die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und der Geschäftsführung entschieden. Die bereits damals empfohlene und definierte Zielquote des Frauenanteils für den Mindestanteil der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Geschäftsführung von 20% bleibt auch für 2017 bestehen. Eine Quotenerfüllung hinsichtlich Gesellschafter und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurde bisher nicht für einen Bezugszeitraum festgelegt. In der BS PAYONE ist bereits aktuell der Führungskreis 2 mit einer Frauenquote von über 50% besetzt. Die Geschäftsführung hat als unternehmensweite Zielgröße eine Frauenquote in Führungsposition von 20% - 40% beschlossen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht Der Zahlungsverkehrsmarkt wird sich aller Voraussicht nach auch in 2018 weiter dynamisch entwickeln. Für Deutschland rechnen Experten mit einem Wachstum von 7% im Zahlungsverkehr, der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet für den Online-Handel in Deutschland ein weiterhin über 10% liegendes Wachstum. Aufgrund einer hohen Marktdynamik durch Innovation, Wettbewerb und Regulatorik zeigt sich der Markt deswegen anspruchsvoll. Insgesamt wird erwartet, dass aufgrund der Attraktivität des Marktes der Wettbewerb und der aus diesem resultierende Konsolidierungsdruck in der DACH-Region und Europa weiter zunehmen. Wie in 2017 geht man davon aus, dass Wettbewerber von BS PAYONE weiter fusionieren oder aufgrund der Attraktivität des Payment-Marktes von Finanzinvestoren übernommen werden. Auch werden regulatorische Anforderungen weiter zunehmen. Mit der erfolgreichen Fusion von B+S und PAYONE hat sich BS PAYONE als einer der größten Omni-Channel-Anbieter in Deutschland im Bereich Payment und Händlerdienstleistungen positioniert. Händler können nun ihre gesamte Infrastruktur rund um das Bezahlen von BS PAYONE beziehen. Hierdurch hat BS PAYONE ihre Marktposition und Reputation weiter ausgebaut und neue Kunden aller Größen gewinnen können. Die Antwort von BS PAYONE auf den existierenden Markt- und Wettbewerbsdruck muss zunächst die konsequente und fokussierte Umsetzung der unter der neuen Geschäftsführung überarbeiteten Gesamtstrategie in Bezug auf Wachstum, Effizienz und Innovation sein. Nach der erfolgreichen Fusion sieht die Planung eine weitere Integration beider Unternehmen vor, um damit das Omni-Channel-Angebot weiter zu verbessern. Weiterhin sieht die Strategie den Ausbau der Marktposition in Deutschland, insbesondere zusammen mit dem Sparkassensektor, vor. Für andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen BS PAYONE durch die Zulassung als Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) mittels "Passporting" den Aufwand für die Erbringung von Zahlungsdiensten vergleichsweise gering halten kann, kann die Gesellschaft die eigenen Bestandskunden in ihren internationalen Wachstumsprozessen begleiten und unterstützen. Auch bietet sich die Chance, neue Kunden aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu gewinnen. Darüber hinaus ist ein weiterer Ausbau des Geschäfts im Ausland, ggf. durch Errichtung eigener Tochtergesellschaften, vorgesehen. Während in 2017 die Acquiringverträge der in Belgien regulierten Tochtergesellschaft von BS PAYONE, die B+S Payment Europe SPRL, zur BS PAYONE transferiert wurden, um Synergien zu heben, wird die belgische Tochter weiterhin Vertriebsaktivitäten und Kundenservice für Kunden in Belgien im Rahmen eines Intercompany-Verhältnisses abwickeln. Auf Ebene des (Teil-) Konzernabschlusses werden sich diese Verschiebungen insgesamt ausgleichen. Eine eventuelle Beteiligung weiterer Investoren muss auf Seite der Gesellschafter entschieden werden. Zusammen mit den positiven Rahmenbedingungen des Marktes erwartet BS PAYONE für 2018 eine weitere Verbesserung ihrer Marktposition und somit einen weiteren Anstieg des Provisionsergebnisses. Im Rahmen der Integration beider Unternehmen sowie durch den Ausbau der Marktposition sind zusätzliche Aufwände und Investitionen geplant, die erst mittelfristig einen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Es besteht daher die Erwartung, dass das Vorsteuerergebnis (EBT) in 2018 unter dem Ergebnis von 2017 liegen wird, um dies in den folgenden Jahren wieder deutlich zu übertreffen. Bei Umsatz und Rohertrag wird in 2018 eine Steigerung von 5-10% erwartet. 3.2 Risikobericht Als Zahlungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG unterliegt BS PAYONE der regulatorischen Aufsicht durch die BaFin und der Bundesbank und ist gemäß § 22 ZAG verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagementsystem vorzuhalten. Das Management und die Steuerung sämtlicher Risiken bei BS PAYONE liegt im Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung von BS PAYONE und steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie. BS PAYONE übernimmt Risiken, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erwarteten wirtschaftlichen Erfolg sowie im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehen. Kernaufgabe des zu diesem Zweck eingerichteten Risikomanagementsystems ist die unabhängige Risikoüberwachungs- und Risikosteuerungsfunktion zur Vermeidung bzw. Minderung unerwarteter Verluste oder anderer unvorhersehbarer Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit von BS PAYONE sowie ihrer Position am Markt. Aufgrund der Fusion von B+S und PAYONE zu BS PAYONE im August des Geschäftsjahres erfolgte eine Analyse und Bewertung der Risikomanagementsysteme beider Firmen. Aufgrund hoher inhaltlicher Übereinstimmungen der Systeme durch die Aktivität beider Unternehmen als regulierte Zahlungsinstitute konnten bereits früh notwendige Harmonisierungen erzielt werden. Im Rahmen einer gemeinsamen Risikobewertung der fusionierten BS PAYONE konnte die erste gemeinsame Risikoberichtserstattung für das dritte Quartal des Geschäftsjahres erfolgen. Die ursprünglich getrennten Risikomanagementsysteme wurden im Berichtsjahr konsequent in den Linien weiterentwickelt sowie sukzessive harmonisiert und stellen die umfassenden allgemeinen Anforderungen aus dem ZAG, ergänzt und konkretisiert durch die lizenzrechtlichen Auflagen der Kreditkartenorganisationen, in den Fokus des Risikomanagements. Aufbauorganisatorisch ist das Risikomanagement, als Teil des Fachbereiches Payment & Compliance Services, dem CFO untergeordnet, und erfüllt somit die funktionale Trennung zum Marktbereich. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der Integrationsphase beider Unternehmen erfolgt die Steuerung in enger Abstimmung mit den noch bestehenden operativen Linien, jedoch bereits auf Grundlage der Vorgaben und der Führung des Bereiches Payment & Compliance Services. In den Verantwortungsbereich des Risikomanagements fällt die Identifikation, Messung, Analyse und Steuerung sämtlicher Risiken, sowie die Erstellung des unternehmensweiten Risikoberichtswesens, in dessen Mittelpunkt die Risikotragfähigkeit steht. Im Rahmen der Berichtsstruktur berichtet das Risikomanagement neben enger laufender Abstimmung mit der Geschäftsführung quartalsweise an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss in Form eines umfangreichen Risikoberichts. Dieser enthält die laufende Berechnung der Risikotragfähigkeit und die Entwicklung und Bewertung der identifizierten Risikoarten. Damit wird sichergestellt, dass BS PAYONE jederzeit über ausreichend Risikodeckungspotenzial zum Ausgleich unvorhergesehener Schadensereignisse verfügt. Organisation des Risikomanagement Die kontinuierliche Weiterentwicklung, Steuerung und Optimierung des bestehenden Risikomanagementsystems ist in der Verantwortung der Bereichsleitung Payment & Compliance Services, erfolgt durch die dieser zugeordneten Abteilung Strategic Risk Controlling & Reporting und wird laufend mit der Geschäftsleitung abgestimmt. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden im Fachbereich Payment & Compliance Services bereichsinterne Organisationsmaßnahmen umgesetzt, um einer schärferen Funktionstrennung zwischen operativen und strategischen Aufgabeninhalten nachzukommen. Neben der Verantwortung für das Risikomanagementsystem als Zahlungsinstitut ist der Fachbereich für BS PAYONE in der Rolle eines Acquirers auch für die pflichtgemäße Umsetzung aller mandatorischen Regularien und Programme der internationalen Kreditkartenorganisationen verantwortlich. Im Fokus des laufenden Geschäftsjahres standen Aktivitäten und Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikobewertung, -überwachung und -berichterstattung sowie zur Steuerung der Unternehmensrisiken. Schwerpunkte der Tätigkeiten lagen in der Weiterentwicklung der Berechnung der Adressenausfallrisiken aus dem Acquiringgeschäft und dem der alternativen Zahlverfahren, in der Erweiterung der Quartalsrisikoberichtserstattung um Payment-spezifische Aspekte wie Compliance der Kreditkartenorganisationen sowie in der stetigen Verbesserung der existierenden Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Prozesse und Handbücher für das Risikomanagement. Risikoinventur Die mittels einer jährlich überarbeiteten Risikoinventur identifizierten Risikoarten lassen sich wie folgt spezifizieren. Geschäftsrisiken Geschäftsrisiken bezeichnen die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus Managemententscheidungen zur geschäftspolitischen Positionierung von BS PAYONE ergeben. Die Risiken resultieren des Weiteren aus Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage, die nicht in gleichem Umfang durch Kostenreduktionen aufgefangen oder durch alternative beziehungsweise komplementäre Ertragsquellen kompensiert werden können. Soweit möglich, begegnet die Geschäftsführung diesen durch regelmäßige Validierung der Marktposition von BS PAYONE und Initiierung entsprechender Initiativen. Die Fusion mit PAYONE war ein wesentlicher Schritt, um die Marktpositionierung weiter zu verbessern. Risiken aus dieser wurden durch ein systematisches Fusionsprojekt, u.a. zur Anpassung der Unternehmensstruktur und -kultur begleitet. Darüber hinaus wurden unterschiedliche Projekte von der Geschäftsleitung initiiert, um die Wettbewerbsfähigkeit und somit den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten. Adressenausfallrisiken BS PAYONE versteht unter dem Adressenausfallrisiko mögliche Wertverluste, die durch Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit eines Geschäftspartners verursacht werden können. Um dem Risiko eines Ausfalls vertraglicher Zahlungsverpflichtungen der Händler gegenüber BS PAYONE vorzubeugen, werden die Händler vor Abschluss einer Geschäftsbeziehung und in Abhängigkeit vom Risikogehalt einer fortlaufenden Bonitätsprüfung unterzogen. Risikobehaftete Forderungen gegen Händler können unter anderem durch die Rückbelastung nach einer Insolvenz, durch Händler mit erhöhtem Risiko aufgrund deren Geschäftsmodells, durch Verstöße des Händlers gegen geltende Regularien sowie durch Betrug durch den Händler verursacht werden. Karteninhaber haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, einer Transaktion zu widersprechen und diese zurück zu belasten. In Einzelfällen, in denen weder der Sicherheiteneinbehalt gegenüber dem Händler ausreicht, noch der Händler den zurückzuzahlenden Betrag erstatten kann, verbleibt das Risiko der Rückbelastung bei BS PAYONE. BS PAYONE überwacht ihre Händler und deren Geschäftsmodelle, um die Einhaltung der Regularien der Kartengesellschaften sicherzustellen. Trotz sorgfältiger Überprüfung und laufender Überwachung verbleibt ein Restrisiko aus möglichen Verstößen des Händlers gegen geltende Regularien der Kreditkartenorganisationen. BS PAYONE ist dem daraus resultierenden Risiko ausgesetzt, sofern es mangels Haftungs- bzw. Aufrechnungsmasse nicht gelingt, finanzielle Belastungen an die Händler weiterzureichen. Mögliche Emittentenrisiken (Adressenausfallrisiko) aus Wertpapieren werden dadurch ausgeschlossen, indem nur in Anleihen mit guter Bonität (> A-Rating) in soliden EU-Ländern investiert wird und diese einer fortlaufenden Überwachung unterliegen. Operationelle Risiken Die operationellen Risiken sind die bedeutendste Risikoposition von BS PAYONE. Unter dem Begriff der operationellen Risiken versteht die Gesellschaft die Gefahr von Verlusten, die aufgrund von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen, Menschen oder durch externe Einflussfaktoren eintreten können. Weiterhin werden vertragliche Vereinbarungen und rechtliche Rahmenbedingungen unter diese Risikoart subsumiert. Die Überwachung der operationellen Risiken erfolgt grundsätzlich durch alle Unternehmensbereiche und wird durch das Risikomanagement zentral gesteuert. Hierzu hat jeder Bereich einen OP-Risk Manager benannt, der an regelmäßigen OP-Risk Meetings teilnimmt und an den zentralen Ansprechpartner im Risikomanagement berichtet. Die Aufgabe des OP-Risikomanagementsystems erstreckt sich auf sämtliche Prozesse, Systeme und Organisationsstrukturen. Risiken werden systematisch im Rahmen einer Risikoinventur gesammelt und bewertet. Maßnahmen zur Risikoreduzierung werden systematisch erarbeitet. Deren Umsetzung wird überwacht. Die Ergebnisse fließen in die laufende Gesamtrisikobetrachtung und das Berichtswesen mit ein. Aufgrund der europäischen Geschäftsausrichtung von BS PAYONE ergeben sich Risiken aus der Vielzahl an national unterschiedlich vorherrschenden Rechtslagen und Regularien. Im Geschäftsjahr hat BS PAYONE entschieden, ein Compliance Management-System aufzubauen, um negativen Auswirkungen auf unvorhergesehene und/oder kurzfristig vorgenommene Veränderungen in der jeweils vorherrschenden Gesetzeslage rechtzeitig begegnen zu können und ggf. Veränderungen in den Vertriebstätigkeiten und dem Produktportfolio einzuleiten. Des Weiteren wurde eine eigene Rechtsabteilung implementiert, um den Fokus auf rechtliche und regulatorische Anforderungen weiter zu verbessern. Ein weiteres Risiko besteht in der möglichen Abkündigung der Lizenzverträge der internationalen Kreditkartenorganisationen. Durch Einhaltung der vertraglichen und regulatorischen Vorgaben stuft BS PAYONE das Gesamtrisiko derzeit als gering ein. Im Rahmen der definierten Risikostrategie geht BS PAYONE moderat Risiken ein, die sich als überwach- und steuerbar erweisen. Um das Gesamtrisiko weiterhin gering zu halten, baut BS PAYONE ihre zentrale Scheme-Compliance und operative Händlerüberwachung weiter aus. Betrügerische Handlungen durch Händler können BS PAYONE als Acquirer Schäden zufügen (z.B. Gutschriftsbetrug, betrügerische Insolvenz, Einreichung fremder Belege, Wiederverwendung von Kartendaten, Erbringung von Scheinleistungen an Endkunden). Diesem Risiko wirkt BS PAYONE durch umfangreiche Prüfungen, bezogen auf Bonität, Reputation und Erfahrungen aus der Geschäftshistorie sowie den Einsatz von externen Dienstleistern zur Überwachung von E-Commerce-Händlern entgegen. Besonders auffällige Handlungsmuster werden überwacht, nachverfolgt und bei bestätigtem Anlass entsprechend geahndet. Um eine noch bessere zeitliche Verarbeitung der genannten Anforderungen zu gewährleisten, hat BS PAYONE ein zeitgemäßes Betrugspräventionssystem zur Überwachung sämtlicher Händlertransaktionen und zur Stärkung der bereits bestehenden Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung implementiert. Betrügerische Handlungen durch Karteninhaber können Rückbelastungen auslösen und damit zu erhöhten Gebühren durch die Kartenorganisationen führen. BS PAYONE begegnet diesem Risiko durch ein Transaktionsrisikomanagement, um Betrugsmuster frühzeitig aufzudecken und Zahlungen ablehnen zu können. Aufgrund umfassender Maßnahmen zur Betrugsprävention, auch durch die Kartenorganisationen, schätzt BS PAYONE das Risiko als steuerbar ein. Zur Minimierung der Risiken in der Informations- und IT-Landschaft hat BS PAYONE zahlreiche Maßnahmen ergriffen. BS PAYONE führt regelmäßig Notfalltests durch, um auch im nicht auszuschließenden Fall von Systemausfällen die Funktionsfähigkeit und das Umschalten auf vorgehaltene Ersatzsysteme zu gewährleisten. Die Implementierung dieser Notfallmaßnahmen sichert eine angemessene Geschäftsfortführung auch in Krisensituationen. Die Funktionsfähigkeit der Notfall-Maßnahmen wird regelmäßig mit Hilfe von Notfall-Übungen (z.B. Evakuierungsübungen) und IT-Tests überprüft. Darüber hinaus hat BS PAYONE Sicherungsmaßnahmen für die Einhaltung interner und externer Standards (Vertraulichkeit von Informationen, Veröffentlichung, technologische Sicherungs- und Schutzmaßnahmen) implementiert. Risiken aus der Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten und daraus resultierende Reputationsschäden steuert BS PAYONE konsequent sowohl durch Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Prozessabläufen als auch durch Schutzmaßnahmen externer Dienstleister. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken entstehen bei BS PAYONE durch mögliche negative Zins-, Kurs- und Wechselkursentwicklungen. Überschüssige Liquidität wird ausschließlich in Wertpapiere mit guter Bonität angelegt, so dass Ausfallrisiken als extrem gering eingeschätzt werden. Durch die verwendete Buy-and-Hold-Anlagestrategie für das vorhandene Anlageportfolio werden eventuelle Wertveränderungen aufgrund von möglichen Zinsänderungen nicht bilanzwirksam. Zusätzlich vermeidet BS PAYONE durch die Beschränkung auf Euro-Papiere Fremdwährungsrisiken im Anleihenportfolio. Wechselkursrisiken aus zahlungsdiensterelevanten Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden auf Portfoliobasis durch die werktägliche Schließung des aktiven oder passiven Überhangs im Wege von Kassakäufen bzw. -verkäufen in den jeweiligen Währungen gesteuert und fortlaufend überwacht, so dass keine wesentlichen Währungsrisiken bestehen. Marktpreisrisiken sind aufgrund der unternommenen Maßnahmen aus Sicht von BS PAYONE nicht vollumfänglich als wesentlich zu betrachten. Liquiditätsrisiken Um möglichen Risiken aus einer Volatilität der Liquidität zu begegnen, hat BS PAYONE eine Analyse des Liquiditätszu- und -abflusses im Geschäftsjahr vorgenommen. Auf dieser Basis wurde eine Verfeinerung der Liquiditätssteuerung eingeleitet, um entsprechenden Hot-Spots im Kalendarium präventiv Rechnung zu tragen. 3.3 Chancenbericht Digitalisierung, Vernetzung und die Tendenz zu "mobile" prägen das Verhalten sowie die Erwartung von Endkunden und dementsprechend das Anforderungsniveau für die Händler. Payment-Prozesse werden einfacher und neue Zahlverfahren ergänzen den bekannten kartenbasierten Zahlungsmarkt. Weiteres Marktwachstum wird dank diverser Trends im bargeldlosen Zahlungsverkehr gefördert: Dazu gehört eine sich kontinuierlich verdichtende Infrastruktur (z.B. die Verbreitung von PoS-Terminals) sowie eine steigende Attraktivität der Kartenakzeptanz sowohl am PoS wie im E-Commerce für Handel und Gewerbe dank der Deckelung der sogenannten "Multilateral Interchange Fees" (MIF-Regulierung) und damit einhergehender Senkung der Kosten für Händler. Der E-Commerce boomt. Neue Technologien - ob Mobile- und In-App-Payments oder auf Bar- oder QR-Code basierende Verfahren - werden zunehmend adaptiert. Der "Enabling Channel" via Terminals oder Kassenintegrationen, E-Commerce oder Smart Phones wird in greifbarer Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die Welten von PoS und E-Commerce werden in Zukunft immer mehr verschmelzen und alternative Bezahllösungen (gerade optische Verfahren wie beispielsweise Alipay, weChat oder Blue Code, die viele Mehrwertleistungen ermöglichen) integrieren. Zusammen mit NFC (Near Field Communication)-Verfahren werden sie neue Treiber für den Payment-Markt. Auch die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD (Payment Services Directive) II eröffnet neue Chancen: Mit dem Zugang zu den bislang für Drittanbieter verschlossenen Konto- und Kundendaten macht die neue Richtlinie den Weg für die Entstehung von relativ günstigen Zahlverfahren auf Basis des Payment Initiation Service (Nutzung von Anwendungsprogrammierstellen (APIs), also Schnittstellen, die Banken zur Verfügung stellen müssen, um Zahlungen für Händler zu initiieren), frei. Gleichzeitig ermöglicht diese Zahlungsdienstleistern, dem Endverbraucher bei Kundenauthentifizierungsvorgängen im Online-Handel Zusatz-Services bieten zu können. Durch die MIF-Verordnung und die damit verbundene stärkere Harmonisierung der Zahlungsmärkte, sowie durch die PSD II, sinken die Markteintrittsbarrieren in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die großen europäischen Acquirer setzen zunehmend auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und antworten so auf die Anforderungen der Großkunden nach einem Gesamtlösungsanbieter für ganz Europa. BS PAYONE ist mit einer breiten Länderabdeckung gut für die Europäisierung des Kartenmarktes aufgestellt. Um langfristig die nötige Skalierung zu erzielen, muss der eingeschlagene Wachstumskurs allerdings beschleunigt werden. Innerhalb der EU kommen die volumenseitig größten Payment-Dienstleister aus Großbritannien, Frankreich, Spanien und Schweden. Durch die hohen Kreditkartenvolumina der anderen europäischen Länder erhöht sich insgesamt der Preisdruck im europäischen Wettbewerb. Angebotsseitig finden Konsolidierungen auf der Acquirer-Ebene seit einigen Jahren statt. Neben den Trends im Markt gibt es auch deutliche Strömungen, die über alle Branchen hinweg zu beobachten sind. Dies gilt im Speziellen für den Bereich Fashion & Lifestyle. Hier ist ein wachsender Trend zu individuell zugeschnittenen Omni-Channel-Lösungen zu beobachten, ein Thema bzw. eine Aufgabenstellung, die aktiv von Händler-Kunden nachgefragt wird. Daneben ist eine wachsende Anzahl gerade von Großkunden zu beobachten, die eigene Bezahllösungen in ihre Apps integrieren und diese dann mit Loyalty-Programmen zu verbinden wünschen - gleichermaßen einsetzbar am PoS wie im E-Commerce. Herausforderung hier ist die sogenannte "User Experience", die möglichst einfach und schnell gestaltet sein muss. Der Endkunde soll beim Bestell- bzw. Bezahlprozess - ohne Unterschied in Bezug auf den Händler - in gleicher schneller und komfortabler Art abgewickelt werden. Damit einhergehend nimmt die Geschäftsexpansion von Kunden in andere europäische Märkte sowie die Internationalisierung der Händleraktivitäten - insbesondere getrieben durch geringe Markteintrittsbarrieren im E-Commerce - weiter zu: In diesem Zusammenhang suchen Handelsunternehmen Zahlungsanbieter, die vom stationären Handel über klassische Terminals bis hin zu individuellen E-Commerce-Lösungen alles aus einer Hand bieten und deren internationale Expansion unterstützten können. Neben den marktbedingten Chancen bietet die konsequente Verfolgung der Unternehmensstrategie und damit die Nutzung und der Ausbau des Omni-Channel-Angebotes von BS PAYONE, der weitere Ausbau und die Nutzung der Sparkassenorganisation als Vertriebskanal, die geplante weitere Expansion in Europa sowie die interne Optimierung der Prozesse, signifikante Chancen.
Frankfurt am Main, 1. März 2018 BS PAYONE GmbH Niklaus Santschi, Chief Executive Officer Dr. Götz Möller, Chief Financial Officer Carl Frederic Zitscher, Chief Commercial Officer Jan Kanieß, Chief Technology Officer Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für das Jahr 2016Gemäß § 21 Abs. 1 Entgelttransparenz-Gesetz (EntgTranspG) ist die BS Payone GmbH für den Berichtszeitraum erstmals verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen, der dem Lagebericht als Anlage beizufügen ist. Da BS Payone GmbH als Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, ist dieser Bericht künftig alle drei Jahre zu erstellen. Nach den Übergangsbestimmungen in § 25 Abs. 3 EntgTranspG umfasst der Berichtszeitraum dieses Berichts das Kalenderjahr 2016. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern In unserem Unternehmen sind männliche und weibliche Arbeitnehmer grundsätzlich gleich gestellt. Alle haben, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, die gleichen Chancen und Möglichkeiten, ihren beruflichen Werdegang bei der BS Payone GmbH zu gestalten. Unsere Führungskräfte verfolgen gemeinsam mit Human Relations bei der Definition und Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen einen integrativen, von Geschlechtern und Funktionen unabhängigen Ansatz. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Die Entlohnung unserer Mitarbeiter erfolgt nach dem Prinzip "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit". Die Regelungen des BS Payone-Vergütungssystems (Vergütungsstruktur und Bonusregelungen) sind in Richtlinien dokumentiert, welche gemeinsam mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern definiert und vereinbart werden. Die Angemessenheit der Vergütung wird in regelmäßigen Abständen unter Zuhilfenahme von externen Vergütungsvergleichen systematisch überprüft und ggf. an die marktüblichen Vergütungen (Vergütungsbandbreiten) angepasst. Für jede Stelle bei BS Payone existieren Stellenbeschreibungen und Stellenprofile. Die Bewertung und Eingruppierung dieser Stellen erfolgt unabhängig des Geschlechtes des Stelleninhabers. Die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ausschließlich von der Bewertung der jeweiligen Stelle und der individuellen Leistung abhängig. Auch bereits vor Inkrafttreten des EntgTanspG wurde "Vielfalt" bei BS Payone gefördert und gelebt. Das Unternehmen ermöglicht seinen Mitarbeitern gleiche Chancen und Möglichkeiten, unabhängig von Lebenslauf, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Statistische Angaben für das Kalenderjahr 2016 Die im Berichtszeitraum Beschäftigten der BS Payone GmbH lassen sich wie folgt untergliedern:
Stand zum Geschäftsjahresende (30.09.2016) Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017der BS PAYONE GmbHAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017der BS PAYONE GmbH
Bericht des Aufsichtsratsder BS PAYONE GmbHIm abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung zufallenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung beraten und ihre Maßnahmen unter Einschluss der Wahrung der aufsichtsrechtlichen Pflichten überwacht. Die Geschäftsführung hat über die Geschäftsentwicklung, die aktuelle Ertragssituation sowie die Risiken und deren Management regelmäßig wie auch anlassbezogen schriftlich und mündlich berichtet. Ebenso wurde über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im fortlaufenden Kontakt mit der Geschäftsführung. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde auch außerhalb seiner Sitzungen über alle Angelegenheiten der Gesellschaft und ihr verbundenen Unternehmen Auskunft erteilt. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat war satzungsgemäß nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat besetzt. Aufgrund des plötzlichen und unerwarteten Todes des bisherigen Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herr Prof. Michael IIg, am 13. Dezember 2016 übernahm seine Aufgaben Herr Kai Uwe Peter in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender. Die notwendige Nachwahl und die Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgten Anfang 2017. Durch Gesellschafterbeschluss, zuletzt unterschrieben am 25. Januar 2017, wurde Herr Stefan Roesler von den Gesellschaftern zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Herr Ottmar Bloching wurde durch Wahl des Aufsichtsrats am 6. Februar 2017 zum Vorsitzenden bestimmt. Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahre 2017 die im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss genannten neun Mitglieder an. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, dem grundsätzlich vier der neun Mitglieder des Plenums angehören. Aufgrund des Todes von Herrn Prof, IIg wählte der Aufsichtsrat zu Beginn des neuen Geschäftsjahres im Februar 2017 das Mitglied Frau Maria Wenzel in den Prüfungsausschuss. Interessenkonflikte. Im Rumpfgeschäftsjahr lagen keine Mitteilungen zu Interessenkonflikten der Aufsichtsratsmitglieder vor. Sitzungen des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2017 haben vier Aufsichtsratssitzungen stattgefunden (5. April 2017,28. Juni 2017,27. September 2017 und 13. Dezember 2017). An allen Sitzungen nahmen jeweils alle neun Aufsichtsratsmitglieder teil. Der Aufsichtsrat befasste sich regelmäßig mit der finanziellen Lage des Unternehmens, laufenden juristischen Verfahren, aktuellen Entwicklungen im Payment-Markt sowie mit der Einhaltung und den Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens gewidmet. In der Sitzung vom 28. Juni 2017 wurde insbesondere die mit Rückwirkung zum 1. Januar 2017 angestrebten Verschmelzungen der PAYONE Holding GmbH und der PAYONE GmbH auf die B+S Card Service GmbH sowie die Integration der Unternehmen vorbesprochen. Die Verschmelzungen wurden im August durch Eintragung in den Handelsregistern wirksam; zugleich trat die Änderung der Firma in BS PAYONE GmbH in Kraft. Die Integrationsfortschritte wurden in den folgenden Sitzungen umfassend weiter verfolgt. In der Sitzung vom 27. September 2017 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Strategie, dem gestarteten Investorenprozess sowie der Planung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 und dem Ausblick auf die Jahre 2019 und 2020 und den hierin vorgesehenen Initiativen zur Weiterentwicklung der Gesellschaft befasst und diese verabschiedet. Sitzungen des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss tagte fünfmal im Geschäftsjahr 2017 (15. März 2017, 31. März 2017, 7. Juni 2017, 6. September 2017 und 22. November 2017). An vier Sitzungen nahmen alle Mitglieder teil, an einer Sitzung drei Mitglieder. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich regelmäßig intensiv mit den Quartalsberichten einschließlich der Quartalsrisikoberichte und in seiner Sitzung vom 15. März 2017 eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss sowie dem Lage- und Konzernlagebericht des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2016. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres teil und berichtete dabei über das Ergebnis seiner Prüfung. Der Prüfungsausschuss gab dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Gesellschafter zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und bereitete außerdem die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer vor. Es wurden Prüfungsschwerpunkte und die Honorarvereinbarung vorgeschlagen. Sein besonderes Augenmerk richtete der Prüfungsausschuss auf die Systeme des Risikomanagement sowie der internen Kontrolle und Revision sowie auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen - namentlich zur Geldwäscheprävention - durch die Geschäftsführung. In mehreren Sitzungen hat der Prüfungsausschuss sich intensiv über die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems von der Geschäftsführung berichten lassen. Darüber hinaus befasste er sich mit Compliance-Fragen im Bereich der Card-Schemes sowie mit der personellen Ausstattung, der Planung und den Ergebnissen der Internen Revision. Im Nachgang zur Verschmelzung von B+S Card Service und den PAYONE-Gesellschaften wurde die Zusammenführung von Risikomanagement, Geldwäscheprävention und Internen Revision beleuchtet. Jahres- und Konzernabschluss 2017. Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, hat den von der Geschäftsführung nach den Regeln des HGB (einschließlich der für Zahlungsinstitute geltenden ergänzenden geschäftszweigspezifischen Rechnungslegungsvorschriften) aufgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung und regulatorischen Anforderungen geprüft und am 2. März 2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen; gleiches gilt für den Konzernabschluss nebst -lagebericht, dem unter dem 8. März der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Abschlussprüfer wurde von den Gesellschaftern im Wege des Umlaufbeschlusses, zuletzt unterschrieben am 10. September 2017, gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses beauftragt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen und den jeweiligen Prüfungsbericht zum Jahres- und Konzernabschluss rechtzeitig erhalten. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vom 11. April 2018 hat die Geschäftsführung die Unterlagen erläutert. Der Abschlussprüfer hat in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 21. März 2018 ebenfalls in Gegenwart des Abschlussprüfers mit dem Jahres- und Konzernabschluss sowie dem jeweiligen Prüfungsbericht eingehend befasst und die Prüfung der Abschlussunterlagen durch den Aufsichtsrat vorbereitet. Die Bilanzierung hinsichtlich der Ausübung von Wahlrechten, Wertansätzen und dergleichen entspricht den strategischen Zielen des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei seiner Prüfung im Wesentlichen auf die Berichte des Abschlussprüfers gestützt; sonstiger Anlass zu weiteren Prüfungshandlungen ist nicht erkennbar geworden. Gewinnverwendungsbeschluss. Nach § 12 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 12. Juni 2017 ist ein Viertel des Jahresergebnisses den Gewinnrücklagen zuzuweisen; im übrigen ist das Jahresergebnis an die Gesellschafter auszuschütten. Soweit die Geschäftsführung zur Gewinnverwendung weiteren Einbehalte vorschlägt, erfolgt die Entscheidung darüber durch Beschluss der Gesellschafterversammlung mit qualifizierter Mehrheit. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats erheben sich angesichts der gegenwärtigen und zu erwartenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft keine Bedenken gegen eine satzungsgemäße Ausschüttung. Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Der Aufsichtsrat erklärt, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung vom 11. April 2018 Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzernabschluss einschließlich Lageberichten zum Geschäftsjahr 2017 nicht erhebt und diese billigt. Sachverhalte, die einer Entlastung der Geschäftsführung für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entgegenstehen, sind nicht bekannt; die Entlastung kann von den Gesellschaftern beschlossen werden. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern des Konzerns für die im Jahr 2017 gezeigten Anstrengungen und Leistungen.
Frankfurt, den 11. April 2018 Für den Aufsichtsrat der Aufsichtsratsvorsitzende Ottmar Bloching Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 11. April 2018 festgestellt. ErgebnisverwendungsbeschlussAm 28.06.2018 beschlossen die Gesellschafter, für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Jahresüberschuss von EUR 16.030.448 satzungsgemäß ein Viertel (EUR 4.007.612) den Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.883.311 auszuschütten. Die Ausschüttung wurde am 29.06.2018 durchgeführt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der BS PAYONE GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 2. März 2018 KPMG
AG
Hell, Wirtschaftsprüfer Rodriguez Gonzalez, Wirtschaftsprüfer |
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