TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Iris Scheepers seit 11.2.2026 | Prokura |
Ria Kraemer seit 24.7.2024 | Prokura |
Marco Stefan Kriebs seit 3.4.2024 | Prokura |
Katharina Baran seit 20.10.2023 | Geschäftsführer |
Ulrike Rabanus seit 29.6.2023 | Prokura |
Stefanie Maring seit 28.1.2022 | Prokura |
Philipp Kortüm seit 16.9.2021 | Geschäftsführer |
Holger Dr. Feix seit 28.11.2018 | Prokura |
Oliver Patrick Schmon seit 24.11.2016 | Prokura |
Michael Dr. Ing. Fübi seit 27.2.2015 | Geschäftsführer |
Rüdiger Hoppen seit 27.9.2001 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TÜV Rheinland AktiengesellschaftKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021KonzernlageberichtTÜV Rheinland Aktiengesellschaft, KölnTÜV RHEINLAND AUF EINEN BLICK Konzernumsatz
Betriebsergebnis (EBIT)
Konzernergebnis
Cashflow
GRUNDLAGEN DES KONZERNSTÜV Rheinland steht als unabhängiges Prüfunternehmen seit 150 Jahren für Qualität, Effizienz und Sicherheit im Zusammenspiel von Mensch, Technik und Umwelt in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Als neutraler und unabhängiger Dritter prüft TÜV Rheinland technische Anlagen, Produkte sowie Dienstleistungen und begleitet Projekte sowie Prozesse für Unternehmen. Dies erfolgt auf Basis anerkannter Standards sowie nationaler und internationaler rechtlicher Vorgaben. Hinzu kommen Leistungen rund um Informationssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sowie Ausbildung, berufliche Qualifikation und Weiterbildung. Mit neuen Ideen, Fachwissen und einem weltumspannenden Netzwerk unterstützt TÜV Rheinland dabei, Produkte, Dienstleistungen, Systeme und Prozesse sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger zu machen und trägt damit zum Schutz von Mensch und Umwelt bei. Die Arbeit von TÜV Rheinland ist von der Überzeugung getragen, dass die gesellschaftliche und industrielle Entwicklung ohne technischen Fortschritt nicht möglich ist. Gerade deshalb ist der sichere und verantwortungsvolle Einsatz technischer Innovationen, Produkte und Anlagen für die zukünftige Entwicklung entscheidend. TÜV Rheinland begleitet, inspiziert, prüft, trainiert und zertifiziert. Auf diese Weise wird eine Zukunft mitgestaltet, die den Bedürfnissen von Mensch und Umwelt nachhaltig gerecht wird. TÜV Rheinland ist in fünf Geschäftsbereichen organisiert:
INDUSTRIAL SERVICES & CYBERSECURITY Der Geschäftsbereich beinhaltet die Geschäftsfelder Pressure Equipment, Elevators & Lifting Equipment, Electrical Engineering & Building Technology, Industrial Inspection & Materials Testing, Infrastructure & Project Supervision, Energy & Environment und Cybersecurity & Functional Safety. Zu den Leistungen zählen beispielsweise die Überprüfung von Druckbehältern, Aufzügen und gebäudetechnischen Anlagen, die Begleitung von Industrie- und Infrastrukturprojekten, die Bautechnik sowie Werkstoffuntersuchungen, die Umwelt- und Schadstoffanalytik sowie alles rund um das Thema Cybersicherheit. MOBILITY Der Geschäftsbereich umfasst das Kfz-Prüfgeschäft mit seinem Prüfstellennetzwerk in Deutschland, Spanien, Frankreich, Lettland, Chile und demnächst auch in China, die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung, Schaden- und Wertgutachten, Autoservices und Dienstleistungen im Bereich Aftersales, die Prüfung der Zulassungsfähigkeit (Homologation) und das Testen von Fahrzeugkomponenten und Fahrzeugen sowie den Bereich Rail mit den Schwerpunkten Versuchsdurchführung und -begleitung, Begutachtung und Zertifizierung. Der Geschäftsbereich versteht sich als "Wegbereiter einer besseren Mobilität" und beschäftigt sich daher mit der Entwicklung neuer Dienstleistungen für die Sicherheit und Ressourcenschonung in der vernetzten Mobilität der Zukunft. PRODUCTS Der Geschäftsbereich führt unter anderem Prüfungen der Sicherheit, Funktionalität, Gebrauchstauglichkeit, Ergonomie und Ökobilanz von Produkten durch, ebenso die Zertifizierung von Produkten. Dies ist oftmals Voraussetzung dafür, dass Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen ihre Produkte in bestimmten Märkten anbieten können. Der Geschäftsbereich Produkte prüft u.a. Konsumgüter der Unterhaltungselektronik sowie Bauprodukte, Möbel, Textilien, Spielzeug, Freizeitartikel und Haushaltsgeräte. Hinzu kommen weitere Prüfungen wie Tests der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von elektrischen und elektronischen Produkten, Prüfung von Maschinen und Medizinprodukten sowie die Prüfung von Solaranlagen und -modulen, Batterien und Brennstoffzellen. ACADEMY & LIFE CARE Der Geschäftsbereich bündelt die Kompetenzen und Leistungen von TÜV Rheinland rund um das Themenfeld "Mensch und Organisation" in der digitalen Transformation. Der Geschäftsbereich kombiniert die technischen TÜV Rheinland Kompetenzen mit dem Fachwissen in den Bereichen Occupational Health & Safety, Arbeitsmarkt, zeitgemäßer Lernlösungen und Kompetenzentwicklung sowie Beratungs- und Projektleistungen, die das Thema "zukunftsfähige Organisation" direkt adressieren. SYSTEMS Der Geschäftsbereich zertifiziert Managementsysteme sowie Prozesse, bestimmte Dienstleistungen oder ganze Unternehmen als unabhängiger Dritter nach international anerkannten Standards oder individuellen Leistungskriterien. Dazu zählen insbesondere Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001) oder Umweltmanagementsysteme zahlreicher Unternehmen (ISO 14001 und das europäische System EMAS), aber auch Servicequalität, Compliance Management und Energiemanagement. Dienstleistungen in den Lieferketten, insbesondere im Bereich Corporate Social Responsibility bilden einen weiteren Schwerpunkt. Im Rahmen von Regierungsprogrammen bietet TÜV Rheinland als unabhängige Stelle Konformitätsbewertungen im internationalen Warenverkehr an. Damit wird gewährleistet, dass importierte Waren sowie die zugehörige Dokumentation den nationalen Vorschriften und vertraglich festgelegten Anforderungen entsprechen. WIRTSCHAFTGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft erholt sich zunehmend von der Coronakrise, ihre Auswirkungen prägen jedoch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. Nach dem historischen Einbruch des vergangenen Jahres verzeichnete das Berichtsjahr 2021 einen Konjunkturanstieg von insgesamt 5,9 %. Zwar erholte sich ab dem 2. Quartal der private Konsum in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften im Zuge sinkender Neuinfektionen und rascher Impffortschritte. Jedoch führten seit Jahresbeginn zunehmende Liefer- und Kapazitätsengpässe zu Störungen in den globalen Wertschöpfungsketten und bremsten die Industrieproduktion in vielen Ländern. Als Resultat konnte das kräftige Weltwirtschaftswachstum aus dem 2. Halbjahr 2020 im 1. Halbjahr 2021 nicht weiter fortgeführt werden. Allerdings verlief die konjunkturelle Entwicklung regional sehr unterschiedlich. So wurde die Erholung im 1. Quartal 2021 in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften - insbesondere dem Euro-Raum, dem Vereinigten Königreich und Japan - infolge steigender Infektionszahlen unterbrochen. In diesen Wirtschaftsräumen zog das Wachstum im Zuge einer Entspannung der pandemischen Lage und schrittweiser Öffnungen eingeschränkter Dienstleistungsbereiche im 2. Quartal jedoch teilweise wieder kräftig an. Die raschen Impffortschritte in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften trugen zudem dazu bei, dass die Konsumzurückhaltung trotz teils hoher Infektionszahlen geringer ausgefallen ist als im Jahr 2020. In einigen Schwellenländern - allen voran Indien - verschlechterte sich hingegen die pandemische Lage im Frühjahr gegenüber Jahresbeginn, so dass die wirtschaftliche Aktivität im 2. Quartal 2021 dort insgesamt rückläufig war. Die schnelle Ausbreitung der Delta-Variante hat diesen Effekt verstärkt. Die steigende globale Nachfrage und damit verbundene angebotsseitige Engpässe haben zu steigenden Rohstoff- und Energiepreisen und so zu einem starken Anstieg der Inflation geführt. In einigen fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben die stark steigenden Inflationsraten die Diskussion über eine Rückführung der expansiven Geldpolitik verstärkt. Jedoch ist die Reaktion bislang sehr zurückhaltend und die Geldpolitik ist weiter stark expansiv ausgerichtet. Die Lage auf den Arbeitsmärkten hat sich zunehmend normalisiert. Der Erholungsprozess ist jedoch teilweise holprig und weiterhin vom Einfluss der Pandemie geprägt und bleibt bisher hinter der gesamtwirtschaftlichen Erholung zurück. Nachfolgend wird das Wirtschaftswachstum in den wichtigen Märkten des TÜV Rheinland in % dargestellt: Entwicklung der Weltwirtschaft 2021 und 2020 (in %)
USA Die Konjunktur der US-Volkswirtschaft verzeichnete einen Anstieg von 5,6 % in 2021. In den USA setzte sich die wirtschaftliche Erholung von der Coronapandemie im 1. Halbjahr 2021 ungebrochen fort. Vor allem die privaten Konsumausgaben legten um knapp 3,0 % gegenüber dem Vorjahr zu und trugen damit kräftig zum Wachstum bei. Der US-Arbeitsmarkt erholte sich weiter, wobei die Spuren der Pandemie noch deutlich sichtbar waren. Während im Sommer die wirtschaftliche Erholung durch die schnelle Ausbreitung der Delta-Variante etwas gebremst wurde, zeigte sich mit der Abnahme des Einflusses der Pandemie im Schlussquartal wieder ein stärkeres Wachstum. Die Verbraucherpreisinflation war im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr hoch und stieg im September erneut auf 5,4 % an, nachdem der Preisdruck im August etwas nachgelassen hatte, um im Dezember dann neue Rekordwerte von etwa 7,0 % zu erreichen. CHINA Die chinesische Volkswirtschaft verzeichnete in 2021 insgesamt ein Wirtschaftswachstum von 8,1 % (Vorjahr: 2,3 %). In China verlangsamte sich das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal deutlich, gewann im 2. Quartal aber wieder spürbar an Schwung. Dies war maßgeblich auf die Erholung in den zu Jahresbeginn pandemiebedingt stark beeinträchtigten Dienstleistungsbereichen zurückzuführen. Der Einzelhandel zeigte im Juli und August wieder deutliche Schwächen, was auf einen Rückgang im Konsumentenvertrauen zurückzuführen ist. Die Industrieproduktion hat zwar im vergangenen Jahr insgesamt kräftig expandiert, aber im 2. und 3. Quartal 2021 an Dynamik verloren. Ursachen liegen in anhaltenden Engpässen bei Vorprodukten, temporären Produktionsausfällen im Zusammenhang mit lokal ansteigenden Infektionszahlen sowie einer Stromrationierung in weiten Teilen der energieintensiven Produktion. Zudem hat ein Abklingen der pandemiebedingten Sonderkonjunktur bei den Exporten von persönlicher und medizinischer Schutzausrüstung zur Verlangsamung des Wachstums beigetragen. Folglich hat sich die chinesische Wirtschaft im 2. Halbjahr deutlich abgekühlt. Angesichts der schnellen Erholung der chinesischen Wirtschaft im vergangenen Jahr schlug die Geld- und Fiskalpolitik bereits einen weniger expansiven Kurs ein und nahm einen Teil der pandemiebedingten Liquiditätshilfen zurück. Die Verbraucherpreisinflation ist im weltweiten Vergleich mit lediglich 1,0 % auf einem sehr niedrigen Niveau. ASIEN Das Kieler Institut für Weltwirtschaft subsumiert unter der Region Asien neben Ländern wie Indonesien, Thailand, Malaysia, Japan und den Philippinen auch große Schwellenländer wie China und Indien. Im aktuellen Berichtjahr hat insbesondere China mit 8,1 %, aber auch Indien mit 7,6 % zu dem Wachstum von insgesamt 6,9 % in der Region Asien beigetragen. Die anderen vier genannten Länder konnten sich zwar auch von den Effekten der Coronapandemie aus dem Vorjahr erholen, wiesen aber lediglich ein Wachstum von insgesamt 2,9 % auf. Ursächlich hierfür waren weitere erhebliche Einschränkungen in der Tourismusbranche, von der insbesondere Länder wie Thailand und Malaysia wirtschaftlich stark abhängig sind. In Japan blieb die Wirtschaftsaktivität in 2021 gedämpft und es konnte ein moderates Wirtschaftswachstum von 1,6 % erzielt werden. EURORAUM Viele Mitgliedstaaten des Euroraums waren zu Beginn des Jahres 2021 von einer erneuten Verschärfung des Infektionsgeschehens betroffen. Dies machte Einschränkungen notwendig, die sich im Vergleich zum Frühjahr 2020 aber vor allem auf Teile des Dienstleistungsbereichs beschränkten. Aufgrund einer Entspannung der pandemischen Lage und einer Rücknahme der Beschränkungen erfolgte im 2. Quartal 2021 ein Aufschwung, wiederum unterstützt vom Dienstleistungsbereich. Das 2. Halbjahr war durch erneute Eindämmungsmaßnahmen gezeichnet und die Konsummöglichkeiten wurden insbesondere für die nicht geimpfte Bevölkerung eingeschränkt. Insgesamt erholte sich das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 und stieg um 5,2 %. Die Heterogenität zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Raums ist jedoch weiterhin sehr groß. Insbesondere die in 2020 am stärksten von der Coronakrise betroffenen Länder verzeichneten 2021 ein deutliches Wachstum. Dazu gehörten Frankreich (6,7 %), gefolgt von Italien (6,2 %) und Spanien (4,9 %). Die dynamische Erholung der Gesamtwirtschaft im Euro-Raum wird von einem starken Anstieg der Verbraucherpreise begleitet. Die Inflationsrate erreichte im Oktober 2021 mit 4,1 % einen Höchststand seit Juli 2008, was auf die unerwartet starke Preissteigerung von Energie- und Rohstoffen zurückzuführen ist. Die Geldpolitik hat bislang zurückhaltend auf den Anstieg der Verbraucherpreisinflation reagiert. Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken und belief sich auf 7,6 % (Vorjahr: 7,8 %). DEUTSCHLAND Nach dem pandemiebedingten Rückschlag im Winterhalbjahr 2020/21 hat die deutsche Volkswirtschaft ab dem 2. Quartal 2021 ihre Erholung fortgesetzt. Die zunehmende Impfung großer Teile der erwachsenen Bevölkerung unterstützte den raschen Rückgang der Neuinfektionen, wodurch weitreichende Öffnungsschritte in den zuvor eingeschränkten Wirtschaftsbereichen ermöglicht wurden. Infolgedessen hat sich die pandemiebedingten Verhaltensanpassungen der privaten Haushalte teilweise normalisiert, was zusammengenommen insbesondere die Konsumnachfrage stabilisiert hat. Nichtsdestotrotz haben sich im Vergleich zum Frühjahr die kurzfristigen Aussichten für die weitere Erholung eingetrübt. Insbesondere die weltweiten Liefer- und Kapazitätsengpässe trafen die stark in globale Wertschöpfungsketten eingebundene deutsche Industrie. Im Berichtsjahr erreichte Deutschland ein Wirtschaftswachstum von insgesamt 2,7 %. Die Fiskalpolitik war in 2021 weiterhin expansiv ausgerichtet. Die Verbraucherpreise sind im Jahresverlauf deutlich gestiegen. Im November war der Preisanstieg mit 5,2 % so hoch wie seit dem Wiedervereinigungsboom nicht mehr. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich seit Jahresbeginn 2021 positiv und die Arbeitslosenquote ging leicht auf 5,7 % (Vorjahr: 5,9 %) zurück. Marktspezifische EntwicklungTÜV Rheinland bietet seine Test-, Prüf-, Zertifizierungs- und Trainingsdienstleistungen über zahlreiche Gesellschaften auf sechs Kontinenten auf dem weltweiten TIC-Markt (Testing, Inspection, Certification) an. Der Konzern ist damit in der Lage, die vielfach weltumspannenden Wertschöpfungsketten der Kunden vollumfänglich zu bedienen. Dabei besteht bei Kunden aus wirtschaftlich starken Industrieländern weiterhin eine hohe Nachfrage nach Dienstleistungen von TÜV Rheinland, während in den Schwellenländern Nachfrage zunehmend entsteht. Grundsätzlich wird der globale TIC-Markt und damit auch das Geschäft von TÜV Rheinland durch folgende Markteinflussgrößen und Trends beeinflusst:
GLOBALISIERUNG Themen wie Energieversorgung, Infrastruktur, internationale Arbeitsteilung und Mobilisierung sind für eine globalisierte Gesellschaft von großer Bedeutung. Für den TIC-Markt bietet die Globalisierung Chancen und Risiken zugleich. Zunehmende Liberalisierungsbestrebungen in einzelnen Märkten verstärken den weltweiten Handel und eröffnen Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte. Durch weltumspannende Lieferketten sind hochwertige und weltweit möglichst einheitliche Prüfstandards und Zertifizierungsleistungen unabdingbar. TÜV Rheinland ist hier durch seine stark internationale Ausrichtung und seine Präsenz auf nahezu allen Kontinenten sehr gut aufgestellt und daher in der Lage, Produktzulassungen für die meisten Märkte der Welt anzubieten. TECHNISIERUNG UND DIGITALISIERUNG Der Vormarsch neuer Informationstechnologien verändert die Gesellschaft sowie die globalen Märkte und Produkte. TÜV Rheinland sichert auch im Umfeld einer digitalen Transformation die Qualität, Sicherheit und Beherrschbarkeit der entsprechenden Technologien. Hier sind insbesondere die folgenden Technologietrends von Bedeutung:
DEMOGRAFISCHER WANDEL TÜV Rheinland versteht die demografische Entwicklung hin zu einer weltweit alternden Bevölkerungsstruktur auch als Chance. Auf Märkten wie etwa dem Gesundheits- und Pflegebereich ist bereits eine erhöhte Nachfrage nach TIC-Leistungen zu verzeichnen. NACHHALTIGKEIT TÜV Rheinland sorgt seit 150 Jahren für Qualität und Sicherheit im Zusammenspiel von Mensch, Technik und Umwelt. Damit umfasst unser Kerngeschäft schon immer Dienstleistungen, die heute unzweifelhaft dem Begriff Nachhaltigkeit zugeordnet werden. Nachhaltigkeit umfasst nach unserem Verständnis die Inhalte der ESG-Kategorien (Environment, Social, Governance) in Verbindung mit einer ausreichenden wirtschaftlichen Profitabilität, die den langfristigen Fortbestand und Unternehmenserfolg gewährleistet und trägt so zur Erreichung der SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen bei. Viele Entwicklungen in der Welt zeigen, dass das Berücksichtigen von Nachhaltigkeit in allen ihren Facetten heute wichtiger ist als je zuvor. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen zum Klimaschutz. Mit unseren Dienstleistungen unterstützen wir unsere Kunden offensiv, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Daneben stärken wir den Nachhaltigkeitsgedanken intern durch unser eigenes Handeln. M&A-AKTIVITÄTEN / KONSOLIDIERUNGEN AM MARKT Auf dem Markt für technische Dienstleistungen und speziell auf dem TIC-Markt setzen sich Konsolidierungstendenzen fort. Diese beschleunigen den Wandel im TIC-Markt und bieten Unternehmen die Chance zum Erwerb von zum Kerngeschäft passenden Unternehmen. Dienstleistungen im TIC-Bereich erbringt TÜV Rheinland in und für weltweit unterschiedliche Märkte und Branchen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in diesen Märkten ist für TÜV Rheinland grundsätzlich von Bedeutung, wirkt sich jedoch in normalen Jahren durch die branchenübergreifende und regionale Diversifizierung nur mittelbar und verzögert auf den Geschäftserfolg aus. Sowohl das vergangene als auch das aktuelle Berichtsjahr war in dieser Hinsicht außergewöhnlich und wich von der Entwicklung der Vorjahre signifikant ab. Viele Regionen, Länder und Branchen waren in unterschiedlichem Ausmaß von der Coronapandemie betroffen, mit der Folge veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den TÜV Rheinland in seinen globalen und lokalen Märkten. Diese coronabedingt veränderten gesamtwirtschaftlichen und marktspezifischen Rahmenbedingungen wirkten sich im Jahr 2021 auf das Geschäft von TÜV Rheinland wie folgt aus: EUROPAGESCHÄFT Das Europageschäft (inkl. Deutschland) von TÜV Rheinland entwickelte sich in 2021 mit einem Umsatzanstieg von 6,0 % sehr positiv und lag damit etwas über dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld mit einem Wachstum von 5,2 %. Zentral- und Osteuropa verzeichnete einen starken Anstieg von 9,9 %, der insbesondere auf das Geschäft in Polen zurückzuführen ist. Westeuropa verzeichnete ebenso einen deutlichen Umsatzanstieg von 8,3 %, wobei die Länder Großbritannien, Italien, Frankreich und Spanien besonders hervorzuheben sind. Das Deutschlandgeschäft stieg mit 5,5 % ebenfalls, was in der Höhe vor allem durch den Geschäftsbereich MOBILITY getrieben war. GREATER CHINA Vor dem Hintergrund der schnellen gesamtwirtschaftlichen Erholung in China mit einem Anstieg von 8,1 % nimmt das dortige TÜV Rheinland-Geschäft eine bedeutende Rolle im Konzern ein. TÜV Rheinland verzeichnete in der Region sogar einen Umsatzanstieg von 14,6 %, wobei insbesondere der Geschäftsbereich PRODUCTS an den Standorten Shenzhen und Shanghai hervorzuheben ist. ASIEN PAZIFIK Die Region Asien Pazifik schnitt beim TÜV Rheinland mit einem leichten Umsatzrückgang von 0,8 % schlechter ab als das allgemeine wirtschaftliche Umfeld in dieser Region. Diese Entwicklung ist lediglich auf die Kursentwicklung der wesentlichen Währungen in der Region zurückzuführen. Währungsbereinigt konnte Asien Pazifik ein Umsatzplus von circa 3,0 % erzielen. Dabei kompensierten die positiven Entwicklungen in Indonesien im Geschäftsbereich SYSTEMS und in Malaysia nur zum Teil die starken Rückgänge in Ländern wie Japan oder Vietnam. IMEA Trotz der weiterhin existierenden Herausforderungen der Coronapandemie konnte das IMEA-Geschäft von TÜV Rheinland einen Umsatzanstieg von 4,1 % verzeichnen. Ein starker Treiber hierfür war die Entwicklung in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Geschäftsbereich SYSTEMS. NORDAMERIKA Während das Wirtschaftswachstum in den USA 5,6 % betrug, musste das Geschäft des TÜV Rheinlands einen Umsatzrückgang von insgesamt 4,3 % verzeichnen. Der währungsbereinigte Umsatz sank um rund 1,3 % und liegt für die Region weiterhin unter dem Niveau von 2019 (vor der Coronapandemie) und früheren Berichtsjahren. SÜDAMERIKA Die Wirtschaft in Südamerika konnte sich in 2021 gut von der Coronapandemie erholen und wuchs um 6,8 %. TÜV Rheinland verzeichnete in der Region einen deutlich stärkeren Anstieg von insgesamt 25,0 %, wobei Brasilien mit einem Umsatzplus von 39,8 % mit Abstand am stärksten zu der Entwicklung beitrug. Die positive Entwicklung ist auf die guten Ergebnisse aller Geschäftsbereiche zurückzuführen. Lediglich Peru konnte sich nach der Coronapandemie noch nicht erholen und schloss das Berichtsjahr mit einem Umsatzrückgang von 15,0 % ab. Das Ziel von TÜV Rheinland als globalisiertes Dienstleistungsunternehmen besteht in der zielgerichteten Verstärkung seiner weltweiten Geschäftstätigkeit. TÜV Rheinland fokussiert sich dabei auf die Ausweitung seiner Aktivitäten in jenen Märkten, in denen das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit optimal ausbauen kann. Insgesamt sieht sich TÜV Rheinland im internationalen Vergleich gut aufgestellt und ist davon überzeugt, seine Position im weltweiten TIC-Markt weiter ausbauen zu können. UNTERNEHMENSSTEUERUNGBei der Unternehmenssteuerung kommt ein konzernweites Managementinformations- und Controllingsystem zum Tragen, welches eine Kosten- und Ergebnistransparenz in allen Bereichen schafft und damit zu einer profitablen Ergebnisentwicklung beiträgt. Das Berichtswesen ist weltweit harmonisiert und basiert auf den International Financial Reporting Standards (IFRS). Im Fokus stehen jährlich finanzielle Ziel- und Steuerungsgrößen wie Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie Vorgaben für ein optimiertes Working-Capital-Management. Darüber hinaus erfolgt die Steuerung der Arbeitsabläufe über Prozesskennzahlen. Die wertorientierte Unternehmenssteuerung wird durch die Berücksichtigung dieser Ziel- und Steuerungsgrößen in den Vergütungsstrukturen der Führungsebene weiter gestärkt.
Die langfristigen Ziele des Unternehmens wie auch die strategische Ausrichtung sind in der StrategieTR+ von TÜV Rheinland festgelegt. Profitables Wachstum, Reduzierung von Komplexität, Ausbau von skalierbaren Geschäften, Beschleunigung der Digitalisierung und Beibehalten der Qualitätsführerschaft sind Kernelemente der aktuellen Konzernstrategie. Die Entwicklung der Konzernstrategie TR+ umfasste mehrere Stufen. Auf Basis von Umwelt- und Strategie-Szenarien wurde eine strategische Stoßrichtung erarbeitet, die die strategische Grundlogik des Konzerns festlegt. Damit wird sichergestellt, dass TÜV Rheinland in einem sich weiter konsolidierenden TIC-Markt nachhaltig und erfolgreich tätig ist und das selbstgesteckte Zielbild 2024 erreicht. Ferner wurde eine Portfolioanalyse durchgeführt, in der das wirtschaftliche Umfeld in den Dienstleistungssegmenten analysiert, Entwicklungstendenzen und Risikoprofile beleuchtet und Wachstumsprognosen abgeleitet wurden. Auf dieser Basis wurde entschieden, in welchen Geschäften TÜV Rheinland tätig sein will und wie diese Geschäfte sowohl im Einzelnen als auch als Bündel kurz- und langfristig weiterentwickelt werden sollen. Schließlich wurden entlang der strategischen Stoßrichtung und basierend auf den Erkenntnissen der Portfolioanalyse die Strategien aller Geschäftsbereiche und Geschäftsfelder überprüft und, falls erforderlich, überarbeitet. Das Zielbild für das Jahr 2024 sieht TÜV Rheinland als wesentlichen globalen Anbieter in der Branche. Der Konzern wird durch Erbringung exzellenter Dienstleistungen nachhaltig profitabel und unabhängig bleiben. Investitionsschwerpunkte für nachhaltiges organisches und anorganisches Wachstum werden bei skalierbaren Dienstleistungen liegen sowie bei Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität und Effizienz der Leistungserbringung. Investitionen in Digitalisierung werden kontinuierlich auf einem höheren Niveau sein als bisher. Die Belegschaft wird auf die zunehmende Digitalisierung und voranschreitende Automatisierung vorbereitet. Neben diesen Zielen genießt der Schutz der Marke TÜV Rheinland und deren Reputation weiterhin höchste Priorität. Zudem bleibt es Aufgabe, die Zahl von Unfällen noch weiter zu reduzieren. Die strategische Stoßrichtung von TÜV Rheinland basiert auf strategischen Leitlinien, von denen vier besonders wichtig sind, da sie zentrale Wachstumshebel definieren:
SIMPLIFY! Diese Leitlinie hat mehrere Facetten, die alle dem Ziel der Komplexitätsreduzierung dienen. So definiert SIMPLIFY! den Tätigkeitsschwerpunkt auf die Dienstleistungskategorien Prüfung, Inspektion, Zertifizierung, Beratung und Training. SIMPLIFY! umfasst auch eine regelmäßige Überprüfung unserer Dienstleistungen mit dem Ziel, die Komplexität unseres Dienstleistungsportfolios überschaubar und handhabbar zu halten. Verlustbringende, langfristig nicht erfolgversprechende oder nicht zum Kerngeschäft gehörende Dienstleistungen sollen eingestellt oder verkauft werden, um sich konsequent auf nachhaltig profitable und idealerweise skalierbare Dienstleistungen aus einer Hand zu konzentrieren. SIMPLIFY! steht überdies für die Vereinfachung der internen Aufbauorganisation und die Harmonisierung von Prozessen. Dies gilt nicht nur für die Prozesse der IT-Systemlandschaft, sondern für sämtliche Strukturen und Prozesse des Konzerns - solche in den Geschäftsbereichen ebenso wie in den Regionen und den Service-Funktionen. Die erfolgreiche Umsetzung der Leitlinie in der Praxis lässt sich an drei Konzernprojekten verdeutlichen:
SCALE! Skalierung ist eine Herangehensweise bzw. ein strategisches Grundprinzip, um mit zunehmendem Geschäftsumfang, insbesondere in investitionsintensiven Bereichen, die Rendite zu steigern. Der Ausbau skalierbarer Dienstleistungen ist ein wesentlicher Hebel, um in unseren Geschäftsfeldern weltweit zu den führenden Anbietern aufzuschließen. Investitionen erfolgen vornehmlich in solche Geschäfte, die die größten Skalierungspotenziale bieten. Diese Potenziale werden geschäftsbereichsübergreifend insbesondere bei Inspektionen und Laborprüfungen gesehen. Zur Erzielung von Skaleneffekten sind signifikante Akquisitionen ein probates Mittel, die, sofern sich im Markt entsprechende Möglichkeiten bieten, konsequent verfolgt werden. DIGITALIZE! Ziel von DIGITALIZE! ist die Beschleunigung der digitalen Transformation innerhalb von TÜV Rheinland. Hierunter differenzieren wir drei Themen:
QUALITY! Die Positionierung von TÜV Rheinland als führender Anbieter von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen wird beibehalten und ausgebaut. Sowohl Anforderungen der Kunden, Standardsetter und Regulatoren als auch strenge interne Anforderungen gilt es, konsequent zu erfüllen. Dazu werden Leistungserbringungsprozesse - wo immer möglich - standardisiert und automatisiert, das Verständnis für den Qualitätsanspruch in der Leistungserbringung stetig vorangetrieben und Qualitätskennzahlen - sofern noch nicht erfolgt - systematisch eingeführt, erfasst und zur Steuerung herangezogen. Diese Maßnahmen werden auch zu einer Risikoreduktion beitragen. ERTRAGSLAGEKonzernumsatz Der konsolidierte Umsatz (einschließlich der Bestandsveränderung) von TÜV Rheinland stieg von Mio. € 1.953,2 im Vorjahr auf insgesamt Mio. € 2.090,7 im Geschäftsjahr 2021; das entsprach einem Anstieg von Mio. € 137,4 bzw. 7,0 %. Damit konnte TÜV Rheinland sein in 2020 gestecktes Ziel, ein Umsatzwachstum von etwa 4,0 % zu erreichen, übertreffen. Vom Gesamtumsatz entfielen Mio. € 997,5 auf das Ausland; das entsprach einem Anteil am Gesamtumsatz von 47,7 %. Aufgrund von Wechselkursschwankungen werden im Folgenden zu den unkonsolidierten Umsätzen je Geschäftsbereich zusätzlich währungsbereinigte Werte angegeben sowie Innenumsätze und die zentralen Funktionen in einer gesonderten Position dargestellt:
* Umsätze bei konstanten Wechselkursen Der Anstieg des Gesamtumsatzes um 7,0 % gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen durch die Erholung von den starken Coronapandemie Effekten aus 2020 begründet. Hierzu trugen insbesondere die Geschäftsbereiche PRODUCTS und MOBILITY bei. Die Umsatzrendite vor Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 6,9 % (Vorjahr: -2,0 %). INLAND Deutschland hatte am Gesamtumsatz einen Anteil von 52,3 % und konnte seine Umsätze gegenüber dem Vorjahr steigern. Der Anstieg im Inland gegenüber dem Vorjahr von Mio. € 56,7 auf Mio. € 1.093,2 war vor allem mit Mio. € 28,1 auf den Geschäftsbereich MOBILITY zurückzuführen, bei gleichzeitiger Umsatzsteigerung in allen übrigen Geschäftsbereichen. AUSLAND Der Auslandsumsatz belief sich auf insgesamt Mio. € 997,5 und stieg gegenüber dem Vorjahr um 8,8 % (Vorjahr: Mio. € 916,8). Die Region Greater China hatte am gesamten Konzernumsatz einen Anteil von 19,5 %, gefolgt von den Regionen Westeuropa mit 9,3 % sowie Asien Pazifik mit 6,2 %. Die restlichen Regionen hatten einen Umsatzanteil von jeweils weniger als 6,0 %. Dabei konnten deutliche Umsatzsteigerungen von 4,1 % bis 25,0 % erzielt werden. Eine Ausnahme stellten Asien Pazifik und Nordamerika mit einem Umsatzrückgang von 0,8 % bzw. 4,3 % dar. Im Geschäftsjahr 2021 führten Währungskursveränderungen zu einer Verringerung des Konzernumsatzes um Mio. € 6,4. Dazu trugen insbesondere die Währungen Argentinischer Peso - wie bereits in den vergangenen Berichtsperioden -, Japanischer Yen, US-Dollar, Türkische Lira, Brasilianischer Real und VAE-Dirham bei. Die positive Entwicklung des Chinesischen Yuan konnte diesen Effekt nicht vollständig kompensieren. Nachfolgend eine globale Übersicht der Umsätze nach Regionen in Mio. €:
INDUSTRIAL SERVICES & CYBERSECURITY Der Geschäftsbereich verzeichnete einen Umsatzanstieg von 4,2 % gegenüber dem Vorjahr. Wie schon in den Jahren vor der Coronapandemie verzeichnete Deutschland ein solides Wachstum insbesondere im geregelten Geschäft. Aufgrund des Verkaufs einer Gesellschaft in Deutschland verzeichnete das Geschäftsfeld Infrastructure & Project Supervision in Summe ein gutes Wachstum. In zahlreichen Ländern der Region Westeuropa, die im Vorjahr noch deutlich von der Pandemie beeinflusst war, verzeichnete der Geschäftsbereich eine positive Entwicklung, so dass ein starkes Wachstum erzielt werden konnte. Wachstumsimpulse erzielten zudem die Regionen Osteuropa, Greater China, IMEA und Südamerika. Das Geschäftsfeld Cybersecurity & Functional Safety blieb hinter den Erwartungen für 2021 zurück, was im Wesentlichen auf den Teilbereich Cybersecurity zurückzuführen ist. Das Geschäftsfeld Industrial Inspection & Materials Testing konnte insbesondere zum Jahresende hin ein deutliches Umsatzwachstum generieren. Lediglich die Region Nordamerika blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück, da hier der Fokus auf den Themen Reorganisation und Stabilisierung lag. Das Geschäftsfeld Energy & Environment hingegen konnte im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen zweistelligen prozentualen Zuwachs vorweisen, was unter anderem auf die gute Entwicklung in der Region Westeuropa zurückzuführen ist. Das Geschäftsfeld Electrical Engineering & Building Technology hatte dagegen einen leichten Umsatzrückgang zu verzeichnen. MOBILITY Die Umsatzentwicklung des Geschäftsbereiches war nach wie vor durch geschäftsfeld- und regionalspezifische Auswirkungen der Coronapandemie geprägt. Dennoch konnte gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Mit einem Gesamtumsatz von Mio. € 595,4 und einem Wachstum von 7,5 % wurde das Jahresziel übertroffen. Im größten Geschäftsfeld Periodical Technical Inspection erzielte TÜV Rheinland mit einem Umsatz von Mio. € 346,3 ein Wachstum von 7,1 %. Während die Prüfaktivitäten in Deutschland und Lettland wieder auf Normalniveau zurückkehrten, blieben allerdings das spanische und französische Fahrzeugprüfungsgeschäft markt- und coronabedingt unterhalb der Erwartungen. Chile erwirtschaftete mit optimierten Kundengewinnungsaktivitäten ein signifikantes Wachstum. Im Rahmen der bundesweiten Dienstleistungsoffensive wurde in der deutschen Franchiseorganisation erneut ein deutlicher Zuwachs an Partnern verzeichnet. Auch in diesem Jahr stellte die Pandemie das Geschäftsfeld Driver´s License vor große Herausforderungen. Die hohe Nachfrage nach dem 6-monatigen Lockdown zu Jahresbeginn führte in Teilen zu Kapazitätsengpässen. Hier wurde mit einer deutlichen Ausweitung von Mehrarbeit sowie der Öffnungs- und Prüfungszeiten entgegengewirkt, wodurch der Prüfungsausfall über das restliche Jahr mehr als kompensiert werden konnte. Der durch die Coronapandemie verursachte Rückgang des Verkehrs- und Unfallaufkommens ließ im Geschäftsfeld Car Services & Appraisal die Anzahl der Schadensfälle entsprechend der allgemeinen Marktentwicklung sinken. Ausgelöst durch den Chip-Mangel und die damit verbundenen Produktionsengpässe der Automobilhersteller, sank zudem in der zweiten Jahreshälfte die Zahl der Neuzulassungen, was sich entsprechend negativ auf die Umsatzentwicklung im Bereich der Fahrzeugzulassungsdienstleistungen auswirkte. Der Umsatz des international breit aufgestellten Geschäftsfeldes Engineering & Type Approval konnte um 7,6 % gesteigert werden. Pandemiebedingte Umsatzrückgänge in Asien Pazifik und Südamerika konnten durch die positiven Entwicklungen in den anderen Regionen mehr als kompensiert werden. Im Rahmen der Erweiterung des Serviceportfolios als auch des Labornetzwerks erfolgte in Deutschland der Einstieg in die Prüfung von Fahrzeugantriebsbatterien im Rahmen eines Joint-Ventures. Durch die Inbetriebnahme und den weiteren Ausbau des Labors wird die Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette rund um Traktionsbatterien von Fahrzeugen ermöglicht. Das Geschäftsfeld Rail konnte die internationale Expansion fortsetzen und verzeichnete ein Umsatzwachstum von 20,0 %. Sowohl national als auch international konnten neue und langfristige Projekte gewonnen werden, wobei der internationale Anteil auf etwa 63,3 % stieg. PRODUCTS Der Geschäftsbereich konnte, trotz der Coronakrise, sein Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr auf 8,5 % fast verdoppeln und leistete über alle Geschäftsbereiche hinweg den größten Umsatzbeitrag mit Mio. € 604,1. Wesentliche Treiber waren die Regionen Deutschland und Greater China. Die Geschäftsfelder Softlines (unter anderem Prüfung von Spielzeug, Kosmetik und Textilien) und Solar & Commercial Products (unter anderem Prüfung von Maschinen, Komponenten und Solarmodulen) konnten ihr Umsatzwachstum auf über 10,0 % steigern. Das Geschäftsfeld Medical konnte mit einem Umsatzplus von 7,1 % ebenfalls ein gutes Wachstum erzielen. Hardlines (Möbel- und Haushaltswaren sowie Prüfung von mechanischen Produkten) und Electrical konnten mit über 6,0 % Umsatzwachstum auch zu einem starken Gesamtergebnis beitragen. ACADEMY & LIFE CARE Die stetige Weiterentwicklung des Bereichs wurde zwar auch im Jahr 2021 durch die globalen Auswirkungen der Coronapandemie erschwert, dennoch konnte im Vergleich zum Vorjahr Umsatzwachstum generiert und die Ertragslage wieder deutlich verbessert werden. Dabei zahlten sich abermals die bisherigen Investitionen von Academy & Life Care in die Digitalisierungsstrategie deutlich aus. Im ersten Halbjahr 2021 war die grundsätzliche Marktsituation nahezu unverändert gegenüber 2020. Während das Geschäftsfeld Occupational Health & Safety weiter eine steigende Nachfrage verzeichnete und zudem in die Umsetzung der nationalen Impfstrategie eingebunden war, hatten im Geschäftsfeld Training & HR Development Lockdowns die Durchführung von Präsenzgeschäften mit Seminaren, Aus- und Weiterbildungen sowie Trainings immer wieder ausgeschlossen. Die Nachfrage nach digitalen Angeboten war in dem gesamten Berichtszeitraum infolgedessen ungebrochen hoch, so dass hier überproportionales Wachstum generiert werden konnte. Mit sinkenden Inzidenzraten öffneten sich, beginnend in China, zudem die Möglichkeiten zum Präsenzbetrieb zunehmend wieder, so dass insbesondere im Herbst (unter Einhaltung von 3G- / 2G-Regeln) Umsatzerlöse auf Vorkrisenniveau erreicht wurden. Im Geschäftsfeld Digital Transformation zeigte die zurückliegende Restrukturierung gute Erfolge. Die Umsatzerlöse liegen zwar noch unter dem Vorjahreswert, aber deutlich über den gesteckten Zielen. Dabei profitierte das Geschäftsfeld auch von den Fördermittelprogrammen des Bundes und der Länder zum Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland. In Summe führten diese Entwicklungen zu einem Gesamtumsatz von Mio. € 244,7. Bereinigt um Restrukturierungseffekte entspricht dies einem Wachstum gegenüber 2020 um 10,3 %. SYSTEMS Der Geschäftsbereich konnte trotz der fortwährenden Unsicherheiten aufgrund der Coronapandemie seine gesteckten Wachstumsziele übererfüllen und verzeichnete einen Umsatzzuwachs von insgesamt 11,9 % gegenüber dem Vorjahr. Das größte Geschäftsfeld Certification of Management Systems lag mit einem Umsatz von Mio. € 143,6 (Vorjahr: Mio. € 129,1) deutlich über dem Vorjahresniveau. Der überproportionale Umsatzanstieg wurde zyklusbedingt durch eine vermehrte Anzahl von Re-Zertifizierungen (u. a. ISO 9001, IATF) getrieben. Wegen des pandemiebedingten Umsatzeinbruchs in 2020 und damit verbundener Nachholeffekte in 2021 fällt der Vorjahresvergleich besonders positiv aus. Das Geschäftsfeld Customized Services (Auditierung gemäß interner Regelwerke sowie individueller Anforderungen von Unternehmen an Lieferanten und Geschäftspartner) konnte den Umsatz um 8,2 % auf Mio. € 50,6 steigern. Wesentliches Wachstum wurde bei Supply Chain Audits, insbesondere in Greater China und Asien Pazifik, bei kundenspezifischen Audits (z. B. e-Commerce) sowie im Bereich Automotive erzielt. Das Geschäftsfeld Government Inspections & International Trade erreichte trotz global verschlechterter Rahmenbedingungen ein Wachstum von 19,1 %, so dass ein Umsatz von Mio. € 45,6 erzielt wurde. Die größten Umsatzzuwächse verzeichnete erneut die Region IMEA, vor den Zukunftsmärkten Europa und Asien Pazifik. Die Hauptwachstumstreiber waren das irakische CoR-Program (Certificate of Registrations) und Konformitätsprüfungen für Marokko, gefolgt vom Pre-Shipment-Inspektionsgeschäft in Indonesien und dem Zulassungsprogramm SALEEM in Saudi-Arabien. Betriebsergebnis (EBIT)Das Betriebsergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt Mio. € 157,8 und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von Mio. € -23,6. Nach Bereinigung von Sondereinflüssen, dazu zählten Personal- und Restrukturierungsmaßnahmen von Mio. € -22,5, Effekte aus der Veränderung des Konsolidierungskreises von Mio. € 3,4 sowie Effekte aus vergangenen Kaufpreisallokationen (PPA) von Mio. € -8,7, belief sich das bereinigte EBIT auf Mio. € 185,6 (Vorjahr: Mio.€ 133,4). Die EBIT-Rendite belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 7,5 % und erhöhte sich damit um 8,7 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr. Damit konnte TÜV Rheinland sein in 2020 gestecktes Ziel, eine EBIT-Marge zwischen 5,5 % und 6,0 % zu erreichen, sichtlich übertreffen. Im Vorjahr war das EBIT vor allem durch die Unterdeckung aus einem laufenden Gerichtsverfahren von Mio. € -90,3 sowie Personal- und Restrukturierungsmaßnahmen von Mio. € -56,0 negativ beeinflusst. Nachfolgend die Entwicklung des Betriebsergebnisses im Vergleich zum Vorjahr:
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug im Geschäftsjahr Mio. € 310,9 und lag mit 161,9 % über dem Vorjahreswert von Mio. € 118,7. Das Betriebsergebnis sowie das Ergebnis vor Steuern lagen deutlich über dem Vorjahresniveau. Die EBIT-Rendite belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 7,5 % (Vorjahr: -1,3 %). Zusätzlich beinhaltete das Betriebsergebnis von Mio. € 157,8 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von per Saldo Mio. € 0,4 im Vergleich zum Vorjahreswert von Mio. € 7,0. Die nachfolgende Darstellung der Betriebsergebnisse (EBIT) je Geschäftsbereich bzw. nach Regionen versteht sich ohne Konsolidierungs- und Sondereffekte. INDUSTRIAL SERVICES& CYBERSECURITY Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung und weil der Fokus weiterhin auf der Optimierung der Kostenstrukturen lag, konnte der Geschäftsbereich eine weitere Ergebnissteigerung auf Mio. € 73,7 (Vorjahr: Mio. € 55,6) erzielen, was eine verbesserte Ergebnismarge von 13,1 % zur Folge hatte, die auch die Erwartungen übertraf. Zudem führte der Verkauf einer Gesellschaft in Deutschland zu einem deutlichen Abgangsgewinn. Bis auf das Geschäftsfeld Infrastructure & Project Supervision, welches durch den Verkauf der Einheit in Deutschland geschwächt war, konnten alle Geschäftsfelder ein positives Ergebnis verzeichnen. MOBILITY Der Geschäftsbereich generierte einen Ergebnisbeitrag von insgesamt Mio. € 42,5 (Vorjahr: Mio. € 32,5). Damit stieg das Ergebnis nach dem letztjährigen Einbruch wieder an und blieb trotz der geschäftsfeld- und regionalspezifischen Auswirkungen der Coronapandemie nur leicht unter dem Jahresziel. Dabei leidet nach wie vor das Geschäftsfeld Car Services & Appraisal am Stärksten unter der Pandemie. Insgesamt wirkte sich das Projekt Mobility 2022, welches zur Optimierung von Managementebenen und Führungsspannen bereits im Vorjahr aufgesetzt worden war, in 2021 positiv auf die Profitabilität aus. Als Resultat konnte die EBIT-Marge von 5,9 % auf 7,1 % verbessert werden. PRODUCTS Der Geschäftsbereich verzeichnete insgesamt weiter eine gesunde Nachfrage, auch wenn in einigen Märkten die gesteckten Ergebnisziele nicht ganz erreicht wurden. Der Bereich erwirtschaftete ein Ergebnis von Mio. € 115,4 (Vorjahr: Mio. € 92,8) und leistete damit weiterhin den größten Ergebnisbeitrag beim TÜV Rheinland. Alle Geschäftsfelder konnten ihren Ergebnisbeitrag im Vergleich zum Vorjahr steigern. Dank des Abschlusses des Umstrukturierungsprojekts SPRING wurden konsequent Strukturen angepasst und Effizienzgewinne realisiert. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei den EBIT-Margen, die insgesamt einen Anstieg von 16,6 % auf 19,1 % verzeichneten und damit auch leicht über den Erwartungen lagen. Die durch die Coronapandemie verursachten Lockdowns sowie Unterbrechungen der globalen Lieferketten und die damit einhergehenden schwierigen Rahmenbedingungen führten zu regional unterschiedlichen Entwicklungen; vor allem Südostasien erreichte ein schwächeres Ergebnis als im Vorjahr. ACADEMY & LIFE CARE Den coronabedingt schwierigen Rahmenbedingungen wurde weiterhin mit umfangreichen Gegenmaßnahmen und Kostenkontrolle begegnet sowie mit Zurückhaltung bei Investitionen. Wichtige Digitalisierungsprojekte, wie die im Geschäftsfeld Occupational Health & Safety und die Modernisierung der IT Landschaft im Geschäftsfeld Training & HR Development wurden hingegen wie geplant umgesetzt. Infolgedessen und aufgrund der starken Geschäftsentwicklung im Herbst konnte operativ ein Ergebnis von Mio. € 10,5 erreicht werden. Dies übertraf den Vorjahreswert (Mio. € 4,0) deutlich. Außerordentlich belastet wurde dieses Ergebnis durch einen periodenfremden Aufwand von Mio. € 6,1. Das Geschäftsfeld Occupational Health & Safety lieferte mit Mio. € 9,5 den höchsten Ergebnisbeitrag. Auch die Geschäftsfelder Training & HR Development und Labour Market Services erreichten mit Mio. € 3,3 bzw. Mio. € 0,4 ein positives Ergebnis. Im Geschäftsfeld Digital Transformation konnte insbesondere durch die erfolgreiche Entwicklung im Bereich Forschungsmanagement und durch die Stilllegung des Geschäftes der Arbeitnehmerüberlassung ebenfalls eine Ergebnissteigerung von Mio. € -1,0 auf nunmehr Mio. € 1,8 erreicht werden. SYSTEMS In dem Geschäftsbereich haben sich die im Vorjahr durchgeführten Struktur- und Prozessanpassungen weiter positiv ausgewirkt. Im Geschäftsfeld Certification of Management Systems führte der zyklusbedingt hohe Umsatz aus Re-Zertifizierungen zu einem überdurchschnittlichen Ergebnisanstieg bei deutlich gesteigerter Profitabilität in allen Regionen. Das Geschäftsfeld Customized Services verzeichnete in IMEA einen projektbezogenen Umsatz- und Ergebnisrückgang während das Ergebnis und die Rendite in allen anderen Regionen deutlich gesteigert werden konnten. Im Geschäftsfeld Government Inspections & International Trade konnte erneut ein Ergebniszuwachs bei gleichbleibend hoher Rendite erzielt werden. Das Ergebnis des Geschäftsbereichs insgesamt lag mit Mio. € 40,2 deutlich über dem Vorjahr (Mio. € 30,0) und die Marge stieg von 13,9 % auf 16,8 %. REGIONEN Alle Regionen, mit Ausnahme von Asien Pazifik, konnten das Ergebnis vor Zinsen und Steuern im Vergleich zum Vorjahr steigern. Besonders hervorzuheben ist die Region Greater China, die das Ergebnis vor Zinsen und Steuern um 26,8 % auf Mio. € 91,0 verbessern konnte. FREMDLEISTUNGEN Die Fremdleistungen im Geschäftsjahr 2021 beliefen sich auf insgesamt Mio. € 324,5 und waren im Vergleich zum Vorjahr um Mio. € 26,1 höher. Die Fremdleistungsquote betrug 15,5 % und war damit nahezu auf dem Vorjahresniveau von 15,3 %. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand erhöhte sich leicht gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % und belief sich auf insgesamt Mio. € 1.167,5. Die Personalaufwandsquote betrug 55,8 % und sank im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 %-Punkte. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten (Vollzeit) reduzierte sich im Berichtsjahr 2021 auf insgesamt 20.241 Mitarbeitende, was im Jahresvergleich einen Rückgang von 2,0 % bedeutete. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich auf insgesamt Mio. € 153,1 und erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 %. Ohne die Abschreibungen auf Nutzungsrechte nach IFRS 16 beliefen sich die Abschreibungen auf Mio. € 94,4 (Vorjahr: Mio. € 87,4). AUFWENDUNGEN Die sonstigen Aufwendungen im Berichtsjahr 2021 verringerten sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um 45,6 % und beliefen sich auf Mio. € 366,7. Der Rückgang ist darin begründet, dass im vergangenen Berichtsjahr Aufwendungen für laufende Gerichtsverfahren von Mio. € 306,8 den Posten stark belasteten. Ohne diesen Sondereffekt lagen die sonstigen Aufwendungen im aktuellen Berichtsjahr auf dem Vorjahresniveau. Die um Mio. € 8,3 gestiegenen sonstigen Steuern wurden durch um Mio. € 6,8 geringere Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie um Mio. € 6,1 niedrigere Währungskursverluste vollständig kompensiert. ERTRÄGE Die sonstigen Erträge verringerten sich deutlich um Mio. € 218,7 auf Mio. € 78,9. Der Rückgang ist damit begründet, dass im vergangenen Berichtsjahr Erträge aus rechtlich noch nicht entstandenen Rückgriffsansprüchen gegen Versicherungsunternehmen von Mio. € 216,4 den Posten stark verbesserten. Ohne diesen Sondereffekt lagen im aktuellen Berichtsjahr insgesamt die sonstigen Erträge fast auf dem Vorjahresniveau. Erhöhte Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen um Mio. € 2,7 wurden vollständig durch um Mio. € 3,2 geringere Erträge aus Zuschüssen und Zulagen kompensiert. FINANZERGEBNIS Das negative Finanzergebnis belief sich im Berichtsjahr 2021 auf Mio. € 13,1 und verbesserte sich damit um Mio. € 2,5. Im Gegensatz zum Vorjahr sind im Berichtsjahr 2021 keine Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen. Die Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten beliefen sich auf Mio. € 12,8, worin Mio. € 3,5 Zinsaufwand aus der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 enthalten sind. STEUERN Das Ergebnis vor Ertragsteuern betrug Mio. € 144,7 und lag damit Mio. € 183,9 über dem Vorjahreswert von Mio. € -39,2. Der Ertragsteueraufwand belief sich im Geschäftsjahr auf Mio. € 26,4. Die verhältnismäßig niedrige effektive Steuerbelastung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vergleich zum Vorjahr höhere steuerliche Verlustvorträge steuermindernd genutzt werden konnten. KONZERNERGEBNIS Das Konzernergebnis belief sich auf insgesamt Mio. € 118,3 (Vorjahr: Mio. € -64,0). FINANZLAGEDie Finanzierungsaktivitäten von TÜV Rheinland sind so ausgestaltet, dass jederzeit ausreichend Liquidität vorhanden ist und sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang hat TÜV Rheinland im Geschäftsjahr 2021 das kontinuierliche effektive Management des Währungsrisikos sowie der Zinsoptimierung noch stärker vorangetrieben. Ein Grund hierfür war unter anderem die langfristige und nachhaltige Deckung der Pensionsverpflichtungen, die sich zum 31. Dezember 2021 auf insgesamt Mio. € 714,4 beliefen und damit 28,9 % der Bilanzsumme ausmachten. Nachfolgend ist die Entwicklung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt.
CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr mit Mio. € 205,9 unter dem Vorjahreswert von Mio. € 223,2, was einem Rückgang um Mio. € 17,3 entspricht. Das Konzernergebnis von Mio. € 118,3 lag mit Mio. € 182,3 über dem Vorjahreswert. Darüber hinaus erhöhten sich die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen von Mio. € 145,0 auf Mio. € 153,1 im Berichtsjahr. Dem gegenüber beeinflusste die Erhöhung des Net Working Capitals auf 4,8 % (Vorjahr: 4,2 %) den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit negativ. Das Verhältnis zwischen dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und dem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) normalisierte sich von 188,1 % auf 66,2 % aufgrund wesentlicher, nicht zahlungswirksamer, Sondereffekte im Vorjahr. CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um Mio. € 13,7. Wie bereits im vergangenen Berichtsjahr, fanden auch in diesem Jahr keine wesentlichen Unternehmensakquisitionen und somit keine wesentlichen Auszahlungen statt. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen im Berichtsjahr bei Mio. € 57,7 und damit unter dem Vorjahresniveau. CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war in diesem Geschäftsjahr negativ, belief sich auf Mio. € 153,6 und verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um Mio. € 226,0. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der im Vorjahr getätigten Emission eines grünen Schuldscheindarlehens von Mio. € 200,0. Höhere Tilgungen von Krediten von Mio. € 86,6 (Vorjahr: Mio. € 49,7) belasteten den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zusätzlich. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel betrugen zum Bilanzstichtag Mio. € 451,9 und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Kredittilgungen nur leicht um Mio. € 7,1. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen, beliefen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 auf insgesamt Mio. € 174,6. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um flüssige Mittel, welche Kapitalverkehrsbeschränkungen in China unterlagen. Zur Sicherstellung der Liquidität verfügt TÜV Rheinland darüber hinaus über eine für fünf Jahre syndizierte Kreditlinie von Mio. € 155,0. Diese Kreditlinie ist im März 2020 unterzeichnet worden und ist bis 2026 zugesagt. Zum Bilanzstichtag wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. VERMÖGENSLAGEDas Vermögen (in Mio. €) des TÜV Rheinland im Überblick:
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Im Geschäftsjahr 2021 erhöhte sich die Bilanzsumme minimal um Mio. € 6,0 bzw. 0,2 % auf insgesamt Mio. € 2.468,4 (Vorjahr: Mio. € 2.462,4). Die langfristigen Vermögenswerte (ohne Goodwill) gingen um Mio. € 79,5 auf Mio. € 1.122,9 zurück. Der Rückgang ist im Wesentlichen mit Mio. € 39,1 auf die Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen zurückzuführen. Die Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) beliefen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 auf Mio. € 251,2 (Vorjahr: Mio. € 242,4) und machten 18,3 % der langfristigen Vermögenswerte aus. Die Veränderung des Goodwills gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung zweier deutscher Gesellschaften mit Mio. € 4,2 sowie aus der Währungsumrechnung. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Die Vorräte und Kundenforderungen erhöhten sich vor allem infolge eines um Mio. € 29,7 höheren Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um insgesamt 15,8 % gegenüber dem Vorjahr. Die in der obigen Darstellung innerhalb der Kundenforderungen ausgewiesenen Vertragsvermögenswerte lagen mit Mio. € 103,1 (Vorjahr: Mio. € 82,6) über dem Vorjahresniveau. Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insgesamt um Mio. € 20,0 gegenüber dem Vorjahr. Unter den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten erfasste Ertragsteuerforderungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um Mio. € 12,0. Die, ebenfalls in den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen, als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte stiegen gegenüber dem Vorjahr um Mio. € 5,4. Der Bestand der flüssigen Mittel betrug zum 31. Dezember 2021 insgesamt Mio. € 451,9 und lag damit leicht über dem Vorjahreswert von Mio. € 444,8. Die Schulden und das Eigenkapital (in Mio. €) des TÜV Rheinland im Überblick:
EIGENKAPITAL Das Eigenkapital erhöhte sich um Mio. € 151,2 auf insgesamt Mio. € 436,2. Dieser Anstieg resultierte neben dem positiven Konzernergebnis von Mio. € 118,3 auch aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen von insgesamt Mio. € 33,1. Darüber hinaus wirkten sich Währungskursgewinne von Mio. € 11,3 erhöhend im Eigenkapital aus. Die Eigenkapitalquote stieg von 11,6 % im Geschäftsjahr 2020 auf 17,7 % im aktuellen Berichtsjahr. LANGFRISTIGE SCHULDEN Innerhalb der langfristigen Schulden verringerten sich die Pensionsrückstellungen von Mio. € 820,7 im Vorjahr auf Mio. € 714,4 im aktuellen Geschäftsjahr. Damit machten die Pensionsrückstellungen 28,9 % der Bilanzsumme aus. Den Pensionsrückstellungen stand ein Deckungskapital in Form von Rückdeckungsversicherungen von insgesamt Mio. € 288,1 gegenüber, dass unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen wird. Der Rückgang der Pensionsverpflichtungen ist unter anderem auf eine Erhöhung des Rechnungszinses von 0,50 % im Vorjahr auf 1,00 % zum Stichtag 31. Dezember 2021 zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten von insgesamt Mio. € 88,7 ausgewiesen, was einem Rückgang von Mio. € 211,2 entsprach. Im Zusammenhang mit einem Schuldscheindarlehen wurde eine Tranche von Mio. € 70,2 im Juli 2021 vorzeitig zurückgezahlt. Darüber hinaus gab es aufgrund einer in 2022 fälligen Tranche eines weiteren Schuldscheindarlehens eine Umgliederung von Mio. € 63,4 aus den langfristigen in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zusätzlich wurde, in Abstimmung mit dem Kreditinstitut, zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine weitere vorzeitige Rückzahlung eines Schuldscheindarlehens im Januar 2022 von Mio. € 70,0 vereinbart. Die Veränderungen der Pensionsrückstellungen und der Finanzverbindlichkeiten waren die wesentlichen Treiber für den Rückgang der langfristigen Schulden um 24,1 % gegenüber dem Vorjahr. Die langfristigen Schulden enthielten darüber hinaus langfristige Leasingverbindlichkeiten von Mio. € 132,0 (Vorjahr: Mio. € 125,6). KURZFRISTIGE SCHULDEN Die kurzfristigen Schulden stiegen gegenüber dem Vorjahr um Mio. € 170,0. Dabei resultierte die Zunahme im Wesentlichen aus dem Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten von Mio. € 26,3 auf Mio. € 156,0 im aktuellen Berichtsjahr infolge der zuvor erläuterten Umgliederungen der nun kurzfristigen Schuldscheindarlehen. Zusätzlich stiegen auch die Vertragsverbindlichkeiten um Mio. € 34,0. INVESTITIONENDas Investitionsvolumen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lag im Geschäftsjahr 2021 bei insgesamt Mio. € 57,7. TÜV Rheinland konzentriert sich seit 2019 verstärkt auf seine Innovationsfähigkeit und investierte in Zukunfts- und Digitalisierungsthemen (wie Wireless, Cybersecurity oder Autonomes Fahren). Im Gegensatz zum vergangenen Berichtsjahr, in dem trotz der Coronapandemie das Investitionsvolumen nahezu konstant auf dem Investitionsvolumen von 2019 gehalten wurde, zeigte sich im aktuellen Berichtsjahr eine zurückhaltende Investitionstätigkeit. Die größten Investitionen wurden in den zentralen Funktionen und den Geschäftsbereichen PRODUCTS und MOBILITY getätigt. Zu einer wichtigen strategischen Investition gehörte in dem Geschäftsbereich PRODUCTS die Eröffnung eines neuen Prüflabors in Budapest. Für 13 Laborsektionen stehen nun 5.000 m 2 Fläche zur Verfügung, die den Einsatz von zusätzlicher industrieller Messtechnik erlauben. Für das Labor wurden Investitionen von insgesamt Mio. € 5,0 getätigt, wobei auf das aktuelle Berichtsjahr Mio. € 2,8 entfielen. Darüber hinaus investierte der Geschäftsbereich weltweit Mio. € 13,8 in Prüfgeräte und feste Einbauten von Prüfeinrichtungen. Ende 2019 wurde durch den Aufsichtsrat der Bau eines neuen Bürogebäudes in Belval (Luxemburg) genehmigt. Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf etwa Mio. € 34,0. In 2021 wurden hierfür insgesamt Mio. € 4,8 investiert. Die Fertigstellung des Projektes ist für Anfang 2024 geplant. Die bereits 2019 genehmigten Renovierungs- und Sanierungsarbeiten für die Kantine im TÜV Rheinland Tower wurden im Vorjahr aufgrund der Coronapandemie auf 2021 verschoben. Im aktuellen Berichtsjahr wurden insgesamt Mio. € 2,4 investiert. Die Wiedereröffnung der Kantine ist für das zweite Quartal 2022 geplant. Zusätzlich stärkte TÜV Rheinland wie auch im vergangenen Berichtsjahr, die Leistungsfähigkeit der IT-Infrastruktur insbesondere durch Investitionen in verbesserte Hardware, speziell erhöhte Serverkapazitäten, sowie in eine leistungsfähigere Telekommunikationsausstattung. Dazu gehören der Ausbau und die Stärkung der IT-Infrastruktur sowie die Anschaffung hochspezialisierter Prüfsoftware und -technologie. Im Geschäftsjahr wurden hierfür rund Mio. € 1,6 investiert. Neben den Ersatzinvestitionen in Prüfgeräte von Mio. € 3,4, investierte der Geschäftsbereich MOBILITY Mio. € 1,5 in die Einführung eines anwenderfreundlichen, modernen und neuen Führerschein-Portals im Geschäftsfeld Driver´s Licenses. Des Weiteren wurden Mio. € 1,4 in neue PTI-Stationen in Südamerika, Mio. € 1,2 in die Hardware in Frankreich und Mio. € 1,2 in ein neues Batterielabor zur Prüfung von Antriebsbatterien für batterieelektrische Fahrzeuge im Bereich Engineering & Type Approval in Aachen investiert. MITARBEITENDEZum Jahresende 2021 waren beim TÜV Rheinland insgesamt 20.300 Mitarbeitende (Vollzeit) bzw. 20.962 Mitarbeitende (Köpfe) beschäftigt. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten (Vollzeit) betrug im Berichtsjahr 20.241 Mitarbeitende; im Jahresvergleich bedeutete dies, aufgrund globaler Umstrukturierungsprojekte, einen Rückgang von 416 Mitarbeitenden bzw. 2,0 %. Gesamtbelegschaft im Durchschnitt nach FTE
Während 62,2 % der beim TÜV Rheinland beschäftigten Mitarbeitenden männlich waren, belief sich der Frauenanteil auf 35,0 % und für die übrigen 2,8 % der beschäftigten Mitarbeitenden erfolgt keine Angabe.
Im Ausland waren im Durchschnitt 11.755 Mitarbeitende (Vollzeit) beschäftigt, was einem Anteil von rund 58,1 % entsprach. Die Anzahl der Beschäftigten im Ausland war mit 1,3 % leicht rückläufig. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl in Deutschland sank ebenfalls von 8.745 auf 8.486, was einem Rückgang von 3,0 % entsprach. Die Abnahme der Mitarbeitendenzahl in Deutschland ging vor allem auf einen signifikanten Personalrückgang in den zentralen Servicefunktionen zurück. Im Ausland trug insbesondere die Region Westeuropa zu dem Personalrückgang bei. Angaben im Zusammenhang mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Diversity, Employee Development & Non Discrimination sind Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie von TÜV Rheinland. Dazu gehört auch, dass wir bis 2025 mindestens 30,0 % der Führungspositionen im Konzern weiblich und 20,0 % der oberen Führungsgremien international besetzen wollen. Im Berichtsjahr lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen bereits bei 27,0 % und die oberen Führungsgremien waren zu 32,0 % international besetzt. In Zukunft will der TÜV Rheinland noch stärker die Besetzung der lokalen Managementpositionen in den Regionen in den Fokus nehmen und den Anteil der Manager, die aus der lokalen Belegschaft stammen, bis 2025 auf durchschnittlich 75,0 % steigern. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der TÜV Rheinland AG wurde eine Quote von 30,0 % bis zum Jahresende 2025 festgelegt. Mit 4 von 16 durch Frauen besetzte Stellen wurde diese Quote im Berichtsjahr nicht erreicht. Für den Frauenanteil im Vorstand der TÜV Rheinland AG wurde vom Aufsichtsrat eine Zielgröße von 25,0 % festgelegt, zu erreichen bis zum Jahresende 2025. Dies war auch der aktuelle Stand im Berichtsjahr. Die Zielgröße des Frauenanteils in der ersten Führungsebene der TÜV Rheinland AG beträgt bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 30,0 %. Im aktuellen Berichtsjahr erreichten wir auf dieser Ebene 19,0 %. Eine zweite Führungsebene ist in der TÜV Rheinland AG nicht eingerichtet. Auch für die fünf deutschen Konzerngesellschaften, die durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zur Festsetzung einer Quote verpflichtet sind, wurden Ziele bis zum 31. Dezember 2025 definiert. Diese sind auf der Website www.tuv.com hinterlegt. RISIKOMANAGEMENTSYSTEME UND CORPORATE GOVERNANCEFür ein global agierendes Unternehmen wie TÜV Rheinland sind ein umfassendes internes Kontrollsystem (IKS) im Umfeld IT-gestützter Geschäftsprozesse, gepaart mit einem effektiven und effizient gestalteten Risikomanagement, unabdingbare Steuerungselemente, die den Rahmen für Führung und Überwachung abstecken. Durch das IKS wird sichergestellt, dass die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen und mit TÜV Rheinland-spezifischen Richtlinien sowie den Unternehmenszielen gewährleistet ist. Das primäre Ziel des Risikomanagements ist es, dass der Vorstand geeignete Maßnahmen trifft, um potenziell gefährdende Entwicklungen der Gesellschaften frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, so dass geeignete Vorsorge-, Kontroll- und Absicherungsmaßnahmen sowie eine proaktive Gegensteuerung eingeleitet werden können. Eine detaillierte Beschreibung im Qualitätsmanagementsystem sowie eine explizite Behandlung im Management-Rahmenhandbuch definieren den Risikomanagementprozess von TÜV Rheinland. Darüber hinaus werden Risiken als Prozessausprägung im Sinne von Qualitätsmanagementdokumenten (Standard Operating Procedure (SOP)) im konzernweiten Qualitätsmanagementsystem "EtQ" erfasst. Die Unterlagen hierzu sind über das konzernweite Intranet weltweit verfügbar. Die Risikobewertung unserer Dienstleistung erfolgt nach einheitlichen Kriterien und ermöglicht den Geschäftsfeldern gezielt risikomindernde Maßnahmen in der Dienstleistungserbringung zu entwickeln. Daneben besteht bei TÜV Rheinland seit Langem ein interdisziplinär zusammengesetzter Risikostab, welcher sich aus den Service-Funktionen Corporate Audit, Corporate Controlling, Finance & Accounting (einschließlich Insurance), Legal & Compliance, QHSE (Quality Management, Health, Safety and Environmemt sowie Accreditation & Certification), Human Resources (HR) und IT zusammensetzt. Der zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 eingeführte Corona-Krisenstab hatte auch in dem aktuellen Berichtsjahr eine wesentliche Bedeutung. Die deutschen Führungskräfte werden in regelmäßigen Abständen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Anlehnung an die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards für die unterschiedlichen Bereiche und über die globalen Infektions- und Verdachtsfallzahlen bei TÜV Rheinland informiert. Dieser Krisenstab hat zudem die Funktion, die aktuellen Schutzmaßnahmen für den täglichen Betrieb anzuweisen und zum Schutz der Mitarbeitenden und unserer Kunden konsequent zu beachten. In 2021 wurden über diese Instanz zudem Schutzimpfungen für TÜV Rheinland-Mitarbeitende organisiert. Darüber hinaus arbeitet auch in jeder Auslandsregion ein entsprechender Krisenstab, der regelmäßig die Lage analysiert, notwendige Maßnahmen definiert, koordiniert und intern kommuniziert. Im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wird im Einklang mit internationalen Standards gefordert, dass vom Vorstand geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, damit Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, frühzeitig identifiziert werden. Dieser Anforderung tragen sowohl ein effektives IKS als auch das installierte Risikofrüherkennungssystem in den Gesellschaften bzw. Geschäftsfeldern von TÜV Rheinland Rechnung. Darüber hinaus überprüft die interne Konzernrevision auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes und basierend auf international anerkannten Prüfungsstandards das IKS der weltweiten TÜV Rheinland-Gesellschaften. Zusätzlich werden die gewonnenen Informationen aus der quartalsweisen Risikoberichterstattung der Verantwortlichen der Geschäftsbereiche (Executive Vice Presidents) in Verknüpfung mit den Regionen eingehend analysiert. Wesentliche Risiken werden auch anlassbezogen ("ad hoc") an den Vorstand gemeldet. Auf Basis der gewonnenen Informationen erfolgt anschließend in aggregierter Form die Zusammenführung der Informationen zu einem Risikobericht. Dieser wird unter Portfolio- sowie Konzerngesichtspunkten einer Würdigung unterzogen. Die Risikoabfrage basiert auf TÜV Rheinland-spezifischen Risikofeldern. Diese umfassen die Kategorien Markt/Kunde, Prozesse, Mitarbeiter, Finanzen, Akkreditierungen/Standards/rechtliche Rahmenbedingungen und Sonstiges. Die Quantifizierung der Risiken erfolgt anhand der erwarteten Ergebnisauswirkung sowie der zugehörigen Eintrittswahrscheinlichkeit. Zudem bildet die Nennung vorgesehener Gegenmaßnahmen und Zuordnung der Monitoring- und Umsetzungsverantwortung einen zentralen Bestandteil des Risikomanagementprozesses. Der Umgang mit Risiken ist zudem ein Bestandteil des laufenden Berichtsprozesses. Das Berichtswesen folgt den Anforderungen der Matrixstruktur und berücksichtigt neben einer regelmäßigen Aktualisierung des wirtschaftlichen Ausblicks auch geschäftsspezifische Frühindikatoren. Dies bildet eine wesentliche Basis für die Erkennung von Risiken sowie die Einleitung und konsequente Verfolgung von zielgerichteten Maßnahmen, um mögliche Schäden von TÜV Rheinland abzuwenden. Bei Geschäftsvorfällen, die sich signifikant auf die Geschäftsentwicklung von Konzerneinheiten auswirken können, sorgt ein weltweit etabliertes Zustimmungsverfahren für Transparenz und Risikoreduzierung. Das Risikomanagement ist damit integraler Bestandteil der unternehmenseinheitlichen Planungs-, Berichts- sowie Kontrollprozesse - und damit eng eingebunden in das Informations- und Kommunikationssystem von TÜV Rheinland. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Damit ist das Risikomanagement geeignet, existenzgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern. TÜV Rheinland folgt den Grundprinzipien einer ordnungsgemäßen Corporate Governance, die den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen der Leitung und Überwachung des Unternehmens in den Fokus rückt. Insbesondere existiert ein auf Prävention angelegtes professionelles Compliance-Management-System, das den diesbezüglichen Rahmen für TÜV Rheinland absteckt. Konkret zählen hierzu ein Verhaltenskodex, eine Compliance-Richtlinie, eine Richtlinie zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruption, eine Richtlinie zu Spenden und Sponsoring sowie eine externe Helpline für Compliance-Angelegenheiten. Zudem wurde ein weltweit aktives Netzwerk von Compliance-Beauftragten etabliert, die unseren Mitarbeitern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. TÜV Rheinland ist überzeugt, dass eine ordnungsgemäße Corporate Governance für den nachhaltigen Unternehmenserfolg von großer Bedeutung ist und die Implementierung und Einhaltung der entsprechenden Leitlinien einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Festigung des Vertrauens aller Interessengruppen in das Unternehmen leisten. Wertemanagement und geschäftsrelevante Umwelt- und Sozialfaktoren TÜV Rheinland hat sich verpflichtet, nach den Prinzipen des UN Global Compact und des Weltverbandes für Prüfdienstleister, TIC Council, zu handeln. Zu diesen Prinzipien gehören insbesondere die explizite Beachtung der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, der Belange des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung sowie deren Umsetzung in die Praxis. TÜV Rheinland führte im Geschäftsjahr 2021 seine Aktivitäten zu gesellschaftlicher Verantwortung und Nachhaltigkeit weiter systematisch fort. Dabei steuert TÜV Rheinland die Themen "Corporate Social Responsibility (CSR)" und Compliance auf Basis eines Nachhaltigkeitsmanagements und eines Compliance-Management-Systems. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025, die 2020 auf der Grundlage einer umfangreichen Wesentlichkeitsanalyse erarbeitet und verabschiedet wurde, trägt mit ihren drei Dimensionen "People, Profession & Planet" dazu bei, zentrale Erfolgsfaktoren zu stärken und somit das Ziel zu erreichen, der weltweit beste nachhaltige und unabhängige Dienstleistungskonzern für Prüfung, Inspektion, Zertifizierung, Beratung und Training zu werden. Die für TÜV Rheinland gesetzten Ziele in den Bereichen Sicherheit der Mitarbeitenden, Arbeitsrechte, Nicht-Diskriminierung, Vielfalt, Mitarbeiterentwicklung, Rechtskonformität, Unternehmensethik, Datenintegrität, Servicequalität und Treibhausgasemissionen bestimmten auch in 2021 die inhaltliche Fortführung des Programms für CSR und Nachhaltigkeit. Hierüber gibt der Nachhaltigkeitsbericht detailliert Auskunft. CHANCEN UND RISIKENIm Rahmen des Risikomanagements werden insbesondere die Chancen und Risiken behandelt, die nicht explizite Bestandteile der Planungen sind. Wesentliche Positionen ergeben sich aus der globalen Ausrichtung von TÜV Rheinland und betreffen vor allem Kunden und Märkte sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen. Im Rahmen unserer strategischen Planung identifizieren und bewerten wir regelmäßig die Chancen und Risiken, die sich in unseren zahlreichen Geschäftsfeldern ergeben und handeln entsprechend. Im Folgenden beschreiben wir unsere wesentlichen Chancen und Risiken. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die Chancen und Risiken auf alle unsere Geschäftsbereiche. CHANCEN Die Reihenfolge der dargestellten Chancen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Ausmaßes für TÜV Rheinland wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Chancen für uns. Die beschriebenen Chancen sind nicht notwendigerweise die einzigen, die sich uns bieten. Des Weiteren ist unsere Einschätzung der Chancen Änderungen unterworfen, da sich TÜV Rheinland, unsere Märkte und Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Es ist auch möglich, dass Chancen, die wir heute sehen, sich nicht verwirklichen werden. TÜV Rheinland sieht seine Chancen weiterhin in Dienstleistungsinnovationen, im internationalen Wachstum, im regulatorischen Umfeld sowie in den M&A-Aktivitäten. DIENSTLEISTUNGSINNOVATIONEN Chancen sind unverändert vor allem mit Dienstleistungsinnovationen verbunden, zum Beispiel durch Automatisierung und Digitalisierung. Dabei treiben wir weiterhin Innovationen voran, indem wir in neue Technologien investieren, um insbesondere nachhaltige Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und gleichzeitig unsere eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bringen wir unsere Expertise und Erfahrung ein, um Anlagen, Produkte und Prozesse im Interesse von Mensch und Umwelt sicherer zu machen und mit unseren Dienstleistungen den Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind dabei die bestimmenden Themen der kommenden Jahre und entscheiden über die Zukunftsfähigkeit des TÜV Rheinland. Unsere Geschäftsaktivitäten und Dienstleistungen richten wir an sozialen und ökologischen Standards aus. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir zudem eine neue Nachhaltigkeitsstrategie auf den Weg gebracht und mit der Festlegung von zehn wesentlichen Handlungsfeldern noch stärker in der TÜV Rheinland-Organisation verankert. Ein innovativer Konzern zu sein und ständig neue Dienstleistungstechnologien anzubieten, die den heutigen und künftigen Anforderungen unserer Kunden gerecht werden, ist eines unserer Ziele. Der Ausbau unserer digitalen Kundenplattformen wird die Verfügbarkeit digitaler Produkte und Systeme für unsere Kunden weiter verbessern und somit deren Produktivität und Effizienz steigern. Unverändert zu den Vorjahren werden weiterhin Investitionen in neue Labore, in Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie digitale Datensicherheit vorgenommen. Durch die institutionalisierte enge Abstimmung zwischen geschäftsspezifischem und regionalem Know-how ergeben sich weitere Chancen, etwa bei der Identifizierung neuer Betätigungsfelder, sowie der effektiven und effizienten Bearbeitung grenzüberschreitender Projekte (z. B. innovative, den Kundenwünschen folgende IT-Applikationen). Die Chancen aus der Digitalisierung bzw. Industrie 4.0 sind im Abschnitt "Marktspezifische Entwicklung" dargestellt (Seite 12 ff.). Ein positiver Aspekt der Coronapandemie ist die Nachfrage nach neuen Dienstleistungen. Zum Beispiel erfuhr die Digitalisierungsstrategie im Geschäftsbereich ACADEMY & LIFE CARE einen deutlichen Schub und kundenseitig eine bis dato nie da gewesene Akzeptanz digitaler Dienstleistungen, Formate und Servicemodelle. Ferner konnten neue Beratungsdienstleistungen zur Umsetzung der Arbeitsschutzstandards oder Beratungsdienstleistungen zum Ausbau der digitalen Netze erfolgreich platziert werden und bieten auch in Zukunft weiter Chancen. Im Bereich SYSTEMS hat sich im akkreditierten Bereich ein Trend hin zu digitalen Auditverfahren entwickelt, der durch das Angebot von Remote Audits erfolgreich genutzt werden konnte. In den Bereichen sicherer Tourismus und Umsetzung von Gesundheits- und Hygieneanforderungen werden neue Auditdienstleistungen mit Ausbaupotenzial angeboten. INTERNATIONALES WACHSTUM Durch Vertriebsinitiativen und eine kundenorientierte Betreuung streben wir kontinuierlich danach, unsere Dienstleistungen in etablierten Märkten auszudehnen. Zusätzlich erschließen wir neue Märkte, um in unserem Kerngeschäft langfristige Wachstumspotenziale zu generieren. In der verstärkten Akquisition von Großaufträgen auf internationalen Märkten, etwa die Begleitung von Infrastrukturprojekten, sehen wir ebenfalls großes Potenzial. Wir fokussieren uns weiterhin stark auf die Region Greater China, wo die laufend ausgebaute Präsenz sowie eine kontinuierliche Diversifizierung des Dienstleistungsspektrums fortgeführt werden soll. REGULATORISCHES UMFELD Wir sehen Verbesserungsmöglichkeiten im geopolitischen Umfeld, die schnell wieder zu einem positiveren Investitionsklima in der Industrie beitragen und so die Nachfrage nach unseren Prüfdienstleistungen begünstigen werden. Darüber hinaus werden staatliche Initiativen, zum Beispiel im Bereich Infrastruktur, Energie (z. B. Wasserstoff) oder Digitalisierung und insbesondere der Nachhaltigkeit, Nachfragepotenziale generieren. M&A-AKTIVITÄTEN Als TÜV Rheinland beobachten wir kontinuierlich unsere gegenwärtigen und potenziellen Märkte im Hinblick auf Chancen für strategische Zusammenschlüsse, Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften, mit denen wir unser organisches Wachstum ergänzen können. Derartige Aktivitäten können uns dabei unterstützen, unsere Position in unseren derzeitigen Märkten zu stärken, neue oder unterversorgte Märkte zu erschließen oder unser Dienstleistungsportfolio in strategischen Bereichen zu ergänzen. In Zusammenarbeit mit einem Partner bzgl. eines Prüflabors für Antriebsbatterien für batterieelektrische Fahrzeuge in Deutschland wird sowohl das Labornetzwerk als auch das Dienstleistungsspektrum erweitert. RISIKEN Nachfolgend beschreiben wir Risiken, die nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der vier Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes für TÜV Rheinland wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir jetzt noch als unwesentlich einschätzen, können unsere Geschäftsaktivitäten und -ziele ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle Gesellschaften von TÜV Rheinland. STRATEGISCHE RISIKEN Wir sehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der globalen Konjunkturaussichten. Die jüngsten Ereignisse rund um den Ukraine-Russland-Konflikt stellen global und geopolitisch ein erhöhtes Risiko dar. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine droht laut dem Institut der deutschen Wirtschaft wieder eine deutlich steigende Inflation in Deutschland. Daneben könnten drohende Liefereinschränkungen zu weiteren Preiserhöhungen führen mit entsprechenden Folgen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Ein weiteres Hauptrisiko für den globalen Konjunkturzyklus besteht, wie auch bereits im Vorjahr erläutert, in dem weiteren Verlauf der Coronapandemie. Es besteht die Gefahr von weiteren Lockdowns, welche sich direkt durch die Nachfrage unserer Dienstleistungen, aber auch indirekt, wie bspw. durch Produktionsengpässe, auf unser Geschäft auswirken können (siehe unter anderem Prognose auf Seite 51 ff.). Des Weiteren identifizieren wir Risiken, die mit wesentlichen Veränderungen von Strukturen, Richtlinien oder des Managements des Unternehmens verbunden sind, um unsere Schnelligkeit, Agilität oder Unternehmenskultur zu verbessern. Dies beinhaltet erhöhte Kosten, verfehlte Finanz- oder Leistungsziele, den Verlust von qualifiziertem Personal, den Verlust von Synergieeffekten und den Vertrauensverlust seitens unserer Kunden. Wir sehen das Risiko, nicht flexibel genug zu sein, um unsere Organisation und Prüflabore rechtzeitig an sich ändernde Marktbedingungen anzupassen. Notwendige Restrukturierungen könnten nicht in dem geplanten Maße und Zeitrahmen umgesetzt werden (zum Beispiel aufgrund lokaler Mitbestimmungsgesetze), was erwartete Verbesserungen auf der Kostenseite verzögert sowie zu einem Verlust von qualifiziertem Personal führen kann. Wir minimieren solche Risiken, indem wir die Umsetzung der Maßnahmen im Detail planen, überwachen, ein striktes Kostenmanagement pflegen und laufende Gespräche mit allen betroffenen Interessengruppen führen. Auch die nicht rechtzeitige Erteilung von Akkreditierungen beziehungsweise deren möglicher Entzug stellt ein Risiko für uns dar. Hinzu kommt in verschiedenen Märkten die Herausforderung, ausreichend Fachkräfte für weitere Innovationen und Wachstum zu finden beziehungsweise Personal unter Vermeidung hoher Fluktuationsraten zu qualifizieren. Insbesondere zu nennen ist hier weiterhin die schwierige Suche nach Arbeitsmedizinern in Deutschland sowie spezialisierten Ingenieuren. FINANZIELLE RISIKEN Die finanziellen Risiken unterteilen sich beim TÜV Rheinland in das Fremdwährungs-, Zins-, Translations- und Liquiditätsrisiko. FREMDWÄHRUNGSRISIKO TÜV Rheinland ist Risiken aus Wechselkursänderungen ausgesetzt, wenn eine Gesellschaft des TÜV Rheinland Geschäfte mit internationalen Vertragspartnern abschließt, innerhalb des Konzerns Darlehen abgeschlossen oder Gewinnausschüttungen vereinnahmt werden und daraus in der Zukunft Zahlungsströme in Fremdwährungen resultieren, die nicht der funktionalen Währung der jeweiligen operativen Gesellschaft des TÜV Rheinland entsprechen. Das Fremdwährungsrisiko wird weitestgehend als gering angesehen, da die einzelnen Konzernunternehmen ihre operativen Tätigkeiten überwiegend in ihrer funktionalen Währung abwickeln. Den operativen Gesellschaften ist es nicht gestattet, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen. Konzerninterne Finanzierungen oder Investitionen der TÜV Rheinland-Gesellschaften werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis durchgeführt. Zum Abschlussstichtag werden stets Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen würde eine Aufwertung des Euros um 10,0 % gegenüber sämtlichen Währungen zum Abschlussstichtag nur zu unwesentlichen Auswirkungen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital führen. ZINSRISIKO Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert von künftigen Zahlungsmittelflüssen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinssatzes schwankt. Das Risiko tritt immer dann auf, wenn sich die Zinskonditionen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterscheiden. Ein Zinsänderungsrisiko besteht unter anderem bei den Pensionsverpflichtungen, welche in der Konzernbilanz den größten Posten ausmachen. Wir führen, gegebenenfalls unter Einsatz derivativer Finanzinstrumente, ein umfassendes konzernweites Zinsrisikomanagement mit dem Ziel durch, das Zinsrisiko, die Zinserträge und die Zinsaufwendungen des Unternehmens zu steuern. Soweit länderspezifische Regelungen dem nicht entgegenstehen, erfolgt die konzerninterne Finanzierung in Form von Darlehen oder über konzerninterne festverzinsliche Verrechnungskonten. Zum Abschlussstichtag sind derivative Finanzinstrumente vom Volumen und Risikopotenzial eher von untergeordneter Bedeutung; dabei würde sich der Marktwert des Zinsswaps zum Bilanzstichtag bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +100 bzw. -100 Basispunkte um Mio. € +0,1 bzw. Mio. € 0,1 verändern. TRANSLATIONSRISIKO Viele Gesellschaften des TÜV Rheinland befinden sich außerhalb der Eurozone. Da die Berichtswährung beim TÜV Rheinland der Euro ist, rechnet TÜV Rheinland für die Erstellung des Konzernabschlusses die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Zur Berücksichtigung der translationsbezogenen Fremdwährungsrisiken im Risikomanagement wird generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Eigenkapital bzw. im sonstigen Konzernergebnis des Konzernabschlusses von TÜV Rheinland erfasst. LIQUIDITÄTSRISIKO Das Liquiditätsrisiko für TÜV Rheinland besteht darin, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Als TÜV Rheinland folgen wir einer wohlüberlegten Finanzierungspolitik, die auf ein ausgewogenes Finanzierungsportfolio, ein diversifiziertes Fälligkeitsprofil und ein komfortables Liquiditätspolster ausgerichtet ist. Wir begrenzen das Liquiditätsrisiko durch die Umsetzung einer effektiven Steuerung des Nettoumlaufvermögens und der Zahlungsmittel, durch vereinbarte Kreditlinien bei Finanzinstituten mit hohem Rating sowie durch langfristige Schuldscheindarlehen. Ergänzend verfolgen wir kontinuierlich die sich an den Finanzmärkten bietenden Finanzierungsmöglichkeiten und beobachten, wie sich Verfügbarkeit und Kosten der Finanzierungsmöglichkeiten entwickeln. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, die finanzielle Flexibilität des TÜV Rheinland zu sichern. Innerhalb des TÜV Rheinland erfolgt die Finanzierung mittels Cash-Pooling und Inhouse-Banking. COMPLIANCE RISIKEN Als TÜV Rheinland sind wir mit unserem globalen Geschäft unterschiedlichen Dienstleistungs- und länderbezogenen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien verpflichtet, die unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse beeinflussen. Wir beobachten die politische und regulatorische Lage in allen unseren wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche zu antizipieren mit dem Ziel, unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse schnell an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichwohl können sich Änderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien nachteilig auf unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse sowie auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. TÜV Rheinland ist und kann möglicherweise auch künftig in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit verschiedenen Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren konfrontiert werden; schließlich entstehen Risiken sowohl aus eigenem unternehmerischen Handeln als auch durch externe Faktoren. So wird TÜV Rheinland im Falle von Brustimplantaten der französischen Gesellschaft Poly Implant Prothèse (PIP) - im Zusammenhang mit durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren nach der zwischenzeitlich abgelösten europäischen Richtlinie für Medizinprodukte - als Benannte Stelle erwähnt. PIP hat die Benannte Stelle der TÜV Rheinland LGA Products GmbH (TRLP) fortgesetzt und vorsätzlich getäuscht, indem PIP bei der Herstellung der Implantate teilweise ein Silikongel verwendet hat, das für diesen Zweck nicht zugelassen und von der Zertifizierung durch die TRLP nicht erfasst war. Die deutschen Gerichte bestätigten bisher übereinstimmend, dass TRLP die Aufgaben einer Benannten Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen in Europa geltenden Gesetzen und Rechtsnormen wahrgenommen hat. In einem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen, welche die Auslegung der Medizinprodukterichtlinie zur Vorabentscheidung betreffen, vorgelegt. In seinem Urteil vom 16. Februar 2017 hat der EuGH die Rechtsauffassung des TÜV Rheinland im Wesentlichen bestätigt und entschieden, dass einer Benannten Stelle keine generelle Pflicht obliegt, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen des Herstellers zu sichten. Nur wenn der Benannten Stelle Hinweise vorliegen, dass ein Medizinprodukt die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllt, muss die Benannte Stelle dem nachgehen. In der Angelegenheit PIP haben die deutschen Gerichte bisher stets festgestellt, dass der Benannten Stelle der TRLP keine solchen Hinweise vorlagen. Auf Grundlage der Antworten des EuGHs hat schließlich der BGH mit Urteil vom 22. Juni 2017 die Revision der Klägerseite vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil des BGH ist rechtskräftig. In der Folge haben eine Reihe weiterer deutscher Gerichte in erster und zweiter Instanz Urteile zugunsten der TRLP gesprochen. In Frankreich wurde in 2015 durch ein Urteil des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence die Rechtsauffassung von TÜV Rheinland ebenfalls für zutreffend erklärt. Das Berufungsgericht stellte fest, dass TRLP die Aufgaben als Benannte Stelle gesetzes- und normenkonform erfüllt hat und die Benannte Stelle keine Hinweise auf Konformitätsmängel hatte. Andere Gerichte in Frankreich haben in erster Instanz wiederholt abweichende Entscheidungen getroffen und Klägern Entschädigungsansprüche zugestanden. Gegen diese erstinstanzlich getroffenen Entscheidungen hat TÜV Rheinland Berufung eingelegt. In 2018 war erstmals das oberste französische Zivilgericht (Kassationsgerichtshof) mit der Angelegenheit befasst. In sechs Entscheidungen vom 10. Oktober 2018 hielt dieses die Begründung der Entscheidung des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence aus 2015 in drei Punkten für unrichtig oder rechtlich unzureichend begründet. Der Kassationsgerichtshof hat die Rechtssache an das Berufungsgericht in Paris verwiesen. Dieses hat am 20. Mai 2021 entschieden, dass TÜV Rheinland im Rahmen seiner Überwachung der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems von PIP ab dem 1. September 2006 Pflichtverletzungen vorzuwerfen seien. Infolgedessen bestehe eine Schadensersatzpflicht gegenüber denjenigen Klägerinnen, die nach dem 1. September 2006 eines der streitgegenständlichen Implantate erhalten hätten. TÜV Rheinland hat gegen dieses Urteil Revision vor dem Kassationsgerichtshof eingelegt. Das erstinstanzliche Handelsgericht Toulon hatte mit zwei Urteilen vom 20. Januar 2017 eine Haftung der Benannten Stelle TRLP und der TÜV Rheinland France SAS im Fall PIP gegenüber Frauen, die angaben, Silikongel-Brustimplantate von PIP erhalten zu haben, bejaht. Gegen diese Urteile hatte TÜV Rheinland Berufung zum Berufungsgericht Aix-en-Provence eingelegt. Mit dem Berufungsgericht Aix-en-Provence in Frankreich hat am 11. Februar 2021 ein weiteres Berufungsgericht in einem Verfahren gegen TÜV Rheinland im Zusammenhang mit Silikongel-Brustimplantaten des französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse ein Urteil verkündet. Abweichend von seiner früheren Berufungsentscheidung erkannte das Berufungsgericht in Aix-en-Provence eine Haftungsverantwortlichkeit seitens zweier TÜV Rheinland-Gesellschaften. TÜV Rheinland hat daraufhin seine Anwälte umgehend mit der Einlegung der Revision beauftragt. Das Berufungsgericht hat eine Haftung der beiden betroffenen Gesellschaften im vorliegenden Verfahren in mehr als 13.000 Fällen bestätigt. Hingegen wies das Gericht die Klage von über 6.000 Frauen ab. In diesen Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass Brustimplantate von PIP verwendet wurden, die Gegenstand des Betrugs waren und von den durch die TRLP ausgestellten Zertifikaten erfasst sind. In einem anderen Verfahren hat das Berufungsgericht Versailles im Urteil vom 14. Januar 2021 zugunsten von TÜV Rheinland entschieden, dass TRLP "bei der Wahrnehmung ihrer Zertifizierungsaufgaben ihre Sorgfalts- und Kontrollpflichten nicht verletzt hat". Gemäß den Feststellungen des Berufungsgerichts Versailles lagen der Benannten Stelle der TRLP zu keinem Zeitpunkt Anhaltspunkte vor, dass die Brustimplantate von PIP möglicherweise nicht konform waren und das Urteil kommt zu dem Schluss, die TLRP hat "angemessen auf die ihr vorliegenden Informationen reagiert". Zu einem im Wesentlichen gleichen Ergebnis wie das Berufungsgericht Versailles kam auch das Berufungsgericht Poitiers in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2021, mit der Folge der Abweisung einer Einzelklage gegen die TRLP. Am 13. Januar 2022 verurteilte das erstinstanzliche Handelsgericht Toulon TÜV Rheinland hingegen erneut zu Vorauszahlungen auf Schadensersatz gegenüber ca. 1.500 Klägerinnen. TÜV Rheinland hat auch in diesem Verfahren Berufung vor dem Berufungsgericht Aix-en-Provence eingelegt. Da aufgrund der vorgenannten Urteile in den Gerichtsbezirken der Berufungsgerichte in Aix-en-Provence und Paris eine zukünftige Belastung des TÜV Rheinland überwiegend wahrscheinlich war, wurden im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 Rückstellungen für laufende Gerichtsverfahren gebildet. Diese wurden im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 unter Berücksichtigung der aktuellen Fallentwicklungen erneut bewertet und im Ergebnis aufrechterhalten. Die Gesamtsumme dieser Rückstellungen beläuft sich auf Mio. € 255,7 zum 31. Dezember 2021. Demgegenüber stehen rechtlich noch nicht entstandene Rückgriffsansprüche gegen Versicherungsunternehmen von Mio. € 166,9. Diese entstehen nach unserer Beurteilung als so gut wie sicher (virtually certain), wenn sich die bilanzierten Belastungen aus schwebenden Gerichtsverfahren materialisieren. Weitere mögliche Rückgriffsansprüche im Sinne von IAS 37.53 wurden nicht angesetzt, da diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als so gut wie sicher eingestuft werden können. Eine Ausstrahlungswirkung auf andere Fälle in anderen Ländern bzw. anderen Gerichtsbezirken besteht nicht (z. B. aufgrund von eingetretenen Verjährungen) bzw. ist unwahrscheinlich. Die Bestimmung der Risikoposition der betroffenen TÜV Rheinland-Gesellschaften unterliegt wesentlichen Unsicherheiten, da diese von der Gesamtzahl gestellter Ansprüche, der Höhe des zugebilligten Schadensersatzes und von bestehenden Rückgriffsansprüchen abhängt. Aufgrund einer fehlenden Vollstreckungshemmung und der faktischen Folgen können in der Zwischenzeit zu leistende Vorauszahlungen selbst im Falle des Obsiegens zu einer wirtschaftlichen Belastung führen. In einem Worst-Case-Szenario könnte TÜV Rheinland im mittleren dreistelligen Millionenbereich belastet werden. Umgekehrt ist es aber auch möglich, dass TÜV Rheinland keine bzw. nur eine sehr geringe Belastung treffen wird. Sollte das theoretische Worst-Case-Szenario eintreten, wäre die Liquidität des TÜV Rheinland durch die aktuell verfügbaren Mittel sowie durch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten nicht gefährdet. GESAMTBEURTEILUNG Aufgrund der Integration des Risikomanagements in das Managementinformationssystem des TÜV Rheinland findet die Risikosteuerung mit entsprechender Gewichtung durchgängig in allen Geschäftsbereichen und Gesellschaften sowie auf Konzernebene statt. Mit gezielten Maßnahmen wird frühzeitig und umfassend gegengesteuert, um Risiken zu minimieren. Dabei ist die Fokussierung der Maßnahmen zur Risikovorsorge auf die Qualität der Dienstleistungen ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Damit sollen nicht zuletzt negative Auswirkungen auf die Reputation der Marke TÜV vermieden werden. Dies betrifft neben Markt-, Kunden- und Wettbewerbsthemen insbesondere interne Prozesse, wie beispielsweise die systematische Integration nach erfolgten M&A-Transaktionen. Eine laufende Maßnahmenverfolgung sowie eine unterjährige Aktualisierung der Risikoberichte sind obligatorisch. Der Vorstand hat einen Risikostab installiert, dem die Funktionen Corporate Audit, Corporate Controlling, Finance & Accounting (einschließlich Insurance), Legal & Compliance, QHSE (Quality Management, Health, Safety and Environment sowie Accreditation & Certification), Human Resources (HR) sowie Information Technology (IT) angehören. Dieser ist damit beauftragt, eine Analyse und Bewertung der Risiken vorzunehmen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle oben genannten Risiken Auswirkung auf die Unternehmensziele und entsprechend auf die Unternehmensstrategie TR+ haben können und daher kontinuierlich vom Vorstand mit Hilfe des Risikostabs analysiert und bewertet werden. Die Gesamtrisikosituation des TÜV Rheinland blieb im Vergleich zum Vorjahr, auch in Bezug auf Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten zu PIP, unverändert. Ein potenzielles Liquiditätsrisiko, insbesondere aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage, adressierte der Konzern mit punktuellen Reduzierungen von Ausgaben und der Aufnahme neuer Finanzmittel bereits im Vorjahr. TÜV Rheinland ist weiterhin finanziell solide und gut aufgestellt. Eine wichtige Kennzahl im Rahmen des Kapitalmanagements des TÜV Rheinland ist die Nettofinanzposition. Diese stellt die flüssigen Mittel, welche zum Bilanzstichtag Mio. € 451,9 betragen, sowie die kurzfristigen Finanzanlagen den Finanzverbindlichkeiten gegenüber und beträgt zum 31. Dezember 2021 insgesamt Mio. € 207,1 (Vorjahr: Mio. € 118,6). Darüber hinaus verfügt TÜV Rheinland über fest zugesagte und noch nicht ausgenutzte Kreditlinien. Wann eine Rückkehr zur Normalität möglich ist, kann infolge der weiterhin andauernden Coronapandemie aktuell noch nicht abgesehen werden. Eine abschließende und zweifelsfreie Risikoeinschätzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht möglich. Gleiches gilt auch für den aktuellen Ukraine-Russland-Konflikt. Ungeachtet dessen sehen wir unverändert keine bestandsgefährdenden Risiken, welche die Fähigkeit des TÜV Rheinland zur Fortführung der Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. PROGNOSEEntwicklung der Weltwirtschaft: Prognose 2022 bis 2023 (in %)
Nachdem sich die Weltwirtschaft in 2021 deutlich von der Coronapandemie erholte und ein Wachstum von 5,9 % verzeichnen konnte, prognostiziert der Internationale Währungsfonds im IMF World Economic Outlook im Januar 2022 lediglich ein moderates Wachstum von 4,4 % in 2022 bzw. 3,8 % in 2023. Die Dynamik der weltweiten Konjunkturerholung hat sich im Jahr 2021 als Folge von neuen Covid-19-Schüben und Problemen in den Lieferketten deutlich verlangsamt. Aufgrund der immer wieder neu auftretenden Virusvarianten wie z. B. der Delta- und der Omikron-Variante wird auch in 2022 von neuen Infektionswellen ausgegangen. Die konjunkturellen Auswirkungen dürften aber mit der Zeit immer geringer werden, weil entweder die Impfquoten zum einen hoch sind oder ein hoher Anteil der Bevölkerung bereits in Kontakt mit dem Virus gekommen ist und die gesundheitlichen Folgen mit möglichen weiteren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen dadurch begrenzt sind. So dürfte die Annäherung an ein Normalniveau der Geschäftstätigkeit in den Bereichen, die in der bisherigen gesamtwirtschaftlichen Erholung noch zurückhängen, wie Tourismus, Reiseverkehr und Unterhaltungsgewerbe, im Prognosezeitraum weiter fortschreiten, wenngleich vermutlich langsamer und weniger stetig als bislang erwartet. Die Lieferengpässe haben sich in den vergangenen Monaten als immer stärkerer Bremsfaktor erwiesen, sie dürften aber im Verlauf des kommenden Jahres mit zunehmender Anpassung der Produktionskapazitäten und der Wertschöpfungsketten allmählich überwunden werden. Der gesamte Ausblick berücksichtigt noch nicht die Auswirkungen des derzeitigen Ukraine-Russland-Konflikts auf die globale Volkswirtschaft und ist daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Mit dem Krieg in der Ukraine haben sich neue Belastungen für die Weltkonjunktur ergeben. Die Angst vor einem Ausbleiben russischer Rohstofflieferungen hat die Rohstoffpreise stark steigen lassen und erhöht die ohnehin bereits beträchtlichen Risiken für die Preisstabilität. Die von der westlichen Staatengemeinschaft verhängten Sanktionen belasten nicht nur die russische Wirtschaft beträchtlich, sondern werden auch zu teils empfindlichen Exporteinbußen in den sanktionierenden Ländern führen. Die Produktion droht wieder verstärkt durch Probleme in den Lieferketten behindert zu werden. Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung wird Investitionen und das Konsumklima belasten. USA Nachdem in den USA die Konjunktur im 4. Quartal wieder deutlich angestiegen ist, wird für das Jahr 2022 ein Wirtschaftswachstum von 4,0 % prognostiziert. Nach diesem Anstieg wird eine Abschwächung des Wachstums auf 2,6 % in 2023 erwartet. Die Finanzpolitik bleibt weiterhin expansiv ausgerichtet. Die Arbeitslosigkeit dürfte weiter sinken und am Ende des Prognosezeitraums wieder in etwa so niedrig sein wie vor der Pandemie. Die steigende gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung wird dazu beitragen, dass die Preissteigerung trotz im Prognosezeitraum fortfallender Inflationsimpulse von den Energiepreisen höher bleibt als von der Notenbank angestrebt. CHINA Nach einem starken Konjunkturanstieg in 2021 mit 8,1 %, wird erwartet, dass das Wirtschaftswachstum in den Folgejahren abflachen wird. Für 2022 wird lediglich ein Wachstum von 4,8 % prognostiziert und in 2023 von 5,2 %. Als wesentlicher Treiber wird die Konsolidierung des Immobiliensektors gesehen, welche die gesamtwirtschaftliche Produktion dämpfen wird. Um die Konjunktur zu stützen, sollen Geld- und Fiskalpolitik expansiver ausgerichtet werden. Die Verbraucherpreise in China steigen im Prognosezeitraum nur moderat, auch weil die Energiepreise auf Verbraucherseite - in stärkerem Maße als anderswo - staatlich reguliert sind. Da Chinas Wirtschaft nicht so stark wächst wie erwartet, hat die Zentralbank den Leitzins zu Anfang des Jahres 2022 gesenkt. ASIEN Es wird prognostiziert, dass der Aufwärtstrend aus 2021 auf 6,3 % in 2022 abflachen wird und im Folgejahr erneut auf 5,9 %. Der wesentliche Treiber für die Prognose ist die Volkswirtschaft Chinas. Wird die Region Asien ohne die zwei großen Schwellenländer China und Indien betrachtet und der Fokus lediglich auf Indonesien, Thailand, Malaysia und die Philippinen gelegt, wird mit einem deutlichen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 6,1 % für das Jahr 2022 gerechnet, welches in 2023 um weitere 6,4 % steigen soll. Für Japan wird prognostiziert, dass sich das Wirtschaftswachstum aufgrund der hohen Impfraten und der damit einhergehenden Lockerung der Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen auf 3,3 % erhöhen wird. Für 2023 wird erwartet, dass sich das Wirtschaftswachstum auf 1,8 % verlangsamt, da der Schub aus dem Nachholbedarf allmählich abflacht. EURORAUM Die Prognose für den Euroraum unterstellt, dass sich die Lieferengpässe allmählich auflösen und kräftige Wertschöpfungszuwächse im Verarbeitenden Gewerbe im Jahresverlauf ermöglichen. Es wird mit einem Zuwachs von 3,9 % in 2022 sowie 2,5 % in 2023 gerechnet. Zudem wird davon ausgegangen, dass im kommenden Jahr der Preisdruck vonseiten der Energiepreise abflauen wird, dafür dürfte sich der Preisauftrieb bei Industriegütern verstärken. DEUTSCHLAND Die Erholung der deutschen Wirtschaft wurde Ende 2021 aufgrund des Infektionsgeschehens im Winterhalbjahr abermals ausgebremst. Im Ergebnis wird es zu einem Rückschlag bei den privaten Konsumausgaben kommen und wohl auch zu geringen Rückgängen beim Bruttoinlandsprodukt. Wenn die Belastungen seitens der Pandemie mit dem Frühjahr 2022 nachlassen, wird ähnlich wie in 2021 eine kräftige Erholung erwartet. Die wirtschaftliche Aktivität dürfte dann auch deshalb besonders viel Schwung entfalten, weil die Lieferengpässe, die die Industrieproduktion derzeit massiv belasten, voraussichtlich nachlassen. Demnach wird für 2022 ein Anstieg des Bruttoinlandproduktes von 3,8 % angenommen, welches sich in 2023 wieder auf ein Niveau von 2,5 % reduzieren soll. Die Ereignisse rund um den Ukraine-Russland-Konflikt werden auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Neben einer steigenden Inflation könnten drohende Liefereinschränkungen zu weiteren Preiserhöhungen führen mit entsprechenden Folgen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Künftige Entwicklung des TÜV Rheinland Die künftige Entwicklung des TÜV Rheinland basiert auf der strategischen Planung TR+, die vom Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2019 verabschiedet und vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 unterstützend zur Kenntnis genommen wurde. Dabei ist zu erwähnen, dass die folgenden Erwartungen für das Geschäftsjahr 2022 über die Entwicklung des TÜV Rheinland von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können, unter anderem da die globale Coronapandemie noch nicht vollständig überstanden ist und diese folglich weiterhin ein nicht absehbares Planungsrisiko darstellt. Aus der Strategieplanung, die bis in das Jahr 2024 reicht, wurden Teilziele abgeleitet, die entsprechend in die Prognose für 2022 eingeflossen sind. Die globale volkswirtschaftliche Entwicklung wurde dabei analysiert, ausgewertet und bei der Erwartungsbildung für 2022 bei den einzelnen Geschäftsbereichen berücksichtigt. Die Coronapandemie wird uns im Geschäftsjahr 2022 weiter herausfordern. Doch wir sehen unseren TÜV Rheinland gut aufgestellt, diese Situation weiterhin gut zu überstehen. Die Coronapandemie hat aber auch Chancen geschaffen, neue Dienstleistungen im Markt zu platzieren. Im Geschäftsjahr 2021 haben wir bewiesen, dass wir durch unsere globale Präsenz in der Lage sind, temporäre regionale Probleme insbesondere infolge der Coronapandemie in Teilen positiv zu kompensieren. Hinzu kommt, dass uns die Reorganisation, die wir in den letzten Jahren begonnen und - mit leichtem Überhang noch in 2022 - im Geschäftsjahr 2021 in weiten Teilen abgeschlossen haben, mit den daraus entstandenen Potenzialen beim Erreichen der Wachstumsziele für 2022 zusätzlich unterstützen soll. Das bedeutet, dass wir erwarten, die Vorteile einer schlanken und effizienten Organisation in Wettbewerbsvorteile umzusetzen. Der Ukraine-Russland-Konflikt wird sich, aufgrund seiner Folgen für die globale Volkswirtschaft, auch auf den TÜV Rheinland auswirken. Da die Geschäftstätigkeit des Konzerns in Russland nur einen sehr geringen Anteil des Konzernumsatzes ausmacht, werden keine erheblichen Folgen auf die zukünftige Geschäfts- und Ergebnisentwicklung erwartet. Die Wechselkursänderungen wesentlicher Währungen bleiben auch im Geschäftsjahr 2022 für den weltweit operierenden TÜV Rheinland eine volkswirtschaftliche Prämisse, die wir in der Prognose für 2022 nach bestem Ermessen berücksichtigt haben. Für das Geschäftsjahr 2022, dem Jahr unseres 150-jährigen Bestehens, erwarten wir ein moderates Umsatzwachstum von etwa 2 %. Weitere Ergebnisverbesserungen werden durch die größtenteils umgesetzten globalen Konzernprojekte erwartet, dem gegenüber stehen wieder anziehende Kosteneffekte bei den Personalkosten und steigende Sachkosten sowie Investitionen in langfristige Wachstums- und Innovationsprojekte, sodass wir eine EBIT-Marge auf dem Niveau des aktuellen Berichtsjahres erwarten. SIMPLIFY!, SCALE!, DIGITALIZE! und QUALITY! sind die Schwerpunkte unserer strategischen Ausrichtung TR+, wobei nachhaltige Profitabilität und Unabhängigkeit für uns als TÜV Rheinland, als effizienter und digitaler Anbieter von Dienstleistungen weltweit, weiterhin unerlässlich sind. In Bezug auf die fünf Geschäftsbereiche des TÜV Rheinland erwarten wir folgende Entwicklung: INDUSTRIAL SERVICES& CYBERSECURITY Die positive Umsatzentwicklung zusätzlich zu den Restrukturierungs- und Stabilisierungsmaßnamen aus dem abgeschlossenen Jahr haben dazu beigetragen, den Geschäftsbereich auf ein stabiles zweistelliges Margenniveau zu heben. Diese positive Entwicklung ermöglicht es im Jahr 2022 die Investitionen in langfristige Wachstums- und Innovationsprojekte zu verstärken. Es wird ein Umsatzwachstum im unteren einstelligen Prozentbereich erwartet mit Fokus auf die langfristige Wachstumsstrategie, bei einer stabilen Ergebnismarge von etwa 12 %. MOBILITY Es ist davon auszugehen, dass die Coronapandemie auch in 2022 noch Auswirkung auf den Geschäftsbereich haben wird. Dennoch erwarten wir als TÜV Rheinland in dem Geschäftsbereich für das Geschäftsjahr 2022 ein Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. Alle Geschäftsfelder sollen zum Umsatzwachstum beitragen, wobei das Hauptaugenmerk auf die Geschäftsfelder Periodical Technical Inspection, Engineering & Homologation sowie die weitere internationale Expansion im Bereich Rail gelegt wird. Im Bereich Car Services & Appraisal wird mit einer verbesserten Marktsituation gerechnet. Entsprechend dem Umsatzwachstum wird auch ein Ergebnisanstieg in allen Geschäftsfeldern erwartet. Trotz der Pandemie verfolgt der Geschäftsbereich konsequent seine Wachstumsstrategie und investiert sowohl in Expansions- als auch Innovationsprojekte. Für das Geschäftsjahr 2022 wird eine Ergebnismarge von etwa 8 % erwartet. PRODUCTS Für das Geschäftsjahr 2022 wird ein Umsatzwachstum im unteren einstelligen Prozentbereich erwartet. Alle Geschäftsfelder und Regionen werden voraussichtlich zu diesem Wachstum beitragen. Das Vorantreiben diverser Digitalisierungsprojekte wird zusätzliche Effizienzsteigerungen ermöglichen. Großinvestitionen in Laborstandorte sind ebenfalls geplant oder befinden sich in der Umsetzung (z. B. Erweiterungen des Chemielabors in den USA) und sollen somit das zukünftige Wachstum sichern, insbesondere im asiatischen Raum. Der Fokus auf Neueinstellungen in schnell wachsenden Bereichen, vor allem im Geschäftsbereich Medical, sollen zusätzlich die gute Marktposition des TÜV Rheinland ausbauen. Diese Wachstumsaktivitäten sollen bei gleichzeitig weitergeführter Kostenkontrolle eine Ergebnismarge von etwa 20 % ermöglichen. ACADEMY & LIFE CARE Der Qualifizierungsbedarf sowie das Bewusstsein und der Bedarf an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird weiter steigen. Für 2022 wird in Deutschland aber auch international, vor allem in Europa, Asien und IMEA, ein weiter wachsendes Geschäft erwartet. Dabei ist die Prämisse, dass Virusmutationen, wie aktuell die Omikron Variante, keine langanhaltenden Lockdowns des Seminargeschäfts und bei den Arbeitsmarktdienstleistungen erforderlich machen. Grundsätzlich muss aber mit pandemiebedingten Einschränkungen gerechnet werden. Es wird insgesamt von einem Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich ausgegangen mit einer Ergebnismarge von etwa 8 %. SYSTEMS Für das Geschäftsfeld Certification of Management Systems wird nach einem Re-Zertifizierungsjahr mit überproportionalem Umsatzanstieg die Zielsetzung sein, das derzeitige Umsatzniveau im Folgejahr durch Ausbau von Neugeschäft zu halten. Im Geschäftsfeld Customized Services ist eine weitere Erholung im Segment "Social Compliance Audits" zu erwarten. Das Wachstum in Europa wird wesentlich durch Dienstleistungen rund um das neue Lieferkettengesetz geprägt sein. Aufgrund anstehender Großprojekte wird das stärkste Wachstum in der Region IMEA erwartet. Im Geschäftsfeld Government Inspections & International Trade wird der Wettbewerb in verschiedenen Regierungsprogrammen (Marokko, SALEEM/Saudi Arabien) zunehmen. Es ist geplant, die daraus resultierenden Effekte zu kompensieren und die positive Umsatzentwicklung der vergangenen Jahre fortzusetzen. Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir noch einen Umsatz annähernd auf dem Niveau 2021 und eine Ergebnismarge von etwa 15 %.
Köln, den 31. März 2022 TÜV Rheinland Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Fübi, Vorsitzender Philipp Kortüm, Finanzen und Controlling Ralf Scheller, Chief Operating Officer Ruth Werhahn, Personal, Recht und Arbeitsdirektorin Konzernabschluss 2021TÜV Rheinland Aktiengesellschaft, KölnKonzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-BilanzAKTIVA
Konzern-Kapitalflussrechnung
Zusätzliche Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung siehe Konzern-Anhang, Tz. (39) Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Zusätzliche Angaben zur Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung siehe Konzern-Anhang, Tz. (30) Konzern-AnhangAllgemeine Informationen zum Unternehmen und zum Abschluss(1) Grundlagen Der TÜV Rheinland-Konzern (im Folgenden: TÜV Rheinland) ist ein international führender Dienstleistungskonzern, der seine Serviceleistungen in den Geschäftsbereichen INDUSTRIAL SERVICES & CYBERSECURITY, MOBILITY, PRODUCTS, ACADEMY & LIFE CARE sowie SYSTEMS anbietet. Das Leistungsspektrum umfasst die Bereiche Beraten, Testen, Zertifizieren und Ausbilden. Die TÜV Rheinland Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in 51105 Köln, Am Grauen Stein, Deutschland, ist als Mutterunternehmen des Konzerns im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der HRB-Nr. 23392 eingetragen. Der Konzernabschluss wurde freiwillig nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union angewendet werden müssen, und den zusätzlich gemäß § 315e HGB zu beachtenden Vorschriften aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Vorstand der TÜV Rheinland AG wird den Konzernabschluss für das Berichtsjahr 2021 am 27. April 2022 dem Aufsichtsrat zur Freigabe vorlegen. Die Berichtswährung ist €, die Berichtseinheit lautet T€. In Einzelfällen erfolgt der Ausweis zum Zwecke der besseren Lesbarkeit in Mio. €. Aufgrund kaufmännischer Rundung kann es vereinzelt in Summen zu Differenzen kommen. TÜV Rheinland bemüht sich um eine geschlechtergerechte Sprache. Wenn nur eine grammatische Form verwendet wurde, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. (2) Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen einbezogen, es sei denn, die Kosten der Aufbereitung des für eine Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidierung erforderlichen Berichtswesens überwiegen den Nutzen des entsprechenden Berichtswesens, was insbesondere bei Tochterunternehmen der Fall ist, die aus Sicht des Konzerns unwesentlich sind. In den Konzernabschluss 2021 sind neben der TÜV Rheinland AG, Köln, 46 inländische (Vorjahr: 47) und 95 ausländische (Vorjahr: 101) Tochterunternehmen einbezogen worden, bei denen die TÜV Rheinland AG über die direkte oder indirekte Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder auf andere Weise die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Darüber hinaus wurden analog zum Vorjahr zwei ausländische Gemeinschaftsunternehmen unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, siehe Tz. (23). Die TÜV Rheinland Grundstücksgesellschaft Nürnberg mbH & Co. KG und die TÜV Rheinland Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG werden gemäß IFRS 10 als strukturierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konsolidierungskreis hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl durch Unternehmensabgänge, einen Unternehmenserwerb als auch durch sechs Verschmelzungen verändert. Darüberhinaus wurden drei Gesellschaften, aufgrund der Überschreitung von Wesentlichkeitsgrenzen, erstmals in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Der Konsolidierungskreis wurde durch den Abgang von einem Unternehmen aus dem Inland sowie vier Unternehmen aus dem Ausland reduziert. Aus den Entkonsolidierungen dieser Gesellschaften resultiert insgesamt ein Gewinn von T€ 3.425. Es entfallen hierbei T€ +3.545 auf die TÜV Rheinland Schniering GmbH, T€ -7 auf die ICICT Serveis S.L. und T€ -113 auf die TÜV Rheinland Slovensko s.r.o.. Sowohl bei der Risktec Solutions (Glasgow) Ltd. als auch bei der TÜV Rheinland Česká republika s.r.o. entstand weder ein Entkonsolidierungsgewinn noch ein Entkonsolidierungsverlust. Nachfolgend eine Übersicht der Vermögenswerte und Schulden der TÜV Rheinland Schniering GmbH, Essen, zum Entkonsolidierungszeitpunkt 30. April 2021:
Der Verkaufspreis für die TÜV Rheinland Schniering GmbH betrug insgesamt T€ 4.286. Es wurden keine Barzahlungen vereinbart. Der Unternehmenserwerb im Geschäftsjahr 2021 ist in Tz. (3) erläutert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sind in Tz. (43) mit der angewandten Konsolidierungsmethode aufgelistet. Die angewandten Konsolidierungsmethoden sind in Tz. (4) beschrieben. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes des Konzerns als Bestandteil des Anhangs wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (3) Unternehmenszusammenschlüsse und -beteiligungen Pegasus Fachgesellschaft Arbeitsmedizin mbH Am 1. Januar 2021 erwarb die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH TÜV Rheinland Group 100 % der Anteile an der Pegasus Fachgesellschaft Arbeitsmedizin mbH (kurz "Pegasus Arbeitsmedizin") und der Pegasus Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Hechingen. Zum Erwerb sämtlicher Anteile an den Pegasus Gesellschaften hat die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH TÜV Rheinland Group insgesamt T€ 4.859 geleistet (übertragene Gegenleistung), wovon T€ 1.000 als nachträgliche Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit Earn-Out-Klauseln geleistet wurden. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses wurden Transaktionskosten von insgesamt T€ 122 als Aufwand erfasst. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hat die Pegasus Fachgesellschaft Arbeitsmedizin mbH Umsätze von T€ 3.194 erwirtschaftet sowie ein Konzernergebnis von T€ 651 erzielt. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Pegasus Dienstleistungs GmbH wurde zum 31. Dezember 2021 ausschließlich die Pegasus Fachgesellschaft Arbeitsmedizin mbH in den Konsolidierungskreis der TÜV Rheinland AG aufgenommen. Die nachfolgend dargestellte Kaufpreisallokation zum 1. Januar 2021 bezieht sich daher ausschließlich auf die "Pegasus Arbeitsmedizin", der ein Kaufpreis von T€ 4.373 zugeordnet wurde:
Die "Pegasus Arbeitsmedizin" ist dem Geschäftsbereich ACADEMY & LIFE CARE zugeordnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerb ist steuerlich nicht abzugsfähig. Assetkaufvertrag TÜV Rheinland Automotive Component Testing GmbH Am 1. Januar 2021 erwarb die TÜV Rheinland Automotive Component Testing GmbH im Rahmen eines Assetkaufvertrages die Vermögensgegenstände des Geschäftsbereichs "Batterietestgeschäft" der PEM Motion GmbH mit Sitz in Aachen. Mit dem Erwerb wird das Ziel verfolgt, den Bereich der unabhängigen Prüfung von Automobilkomponeten und -systemen, insbesondere im Bereich Batterietestungen, aufzubauen. Da die übertragene Gegenleistung den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte übersteigt, resultiert aus dem Erwerb ein Geschäfts- oder Firmenwert von T€ 980, vgl. Tz. (20). (4) Konsolidierungsgrundsätze (a) Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (inkl. strukturierter Unternehmen), die von dem Mutterunternehmen, der TÜV Rheinland AG, beherrscht werden. Beherrschung erfordert kumulativ das Vorliegen von Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen sowie die Fähigkeit, die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Investors beeinflusst wird. Bei der Beurteilung, ob die Möglichkeit zur Beherrschung vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschungsmöglichkeit auf die TÜV Rheinland AG übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschungsmöglichkeit endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Konzerninterne Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen werden eliminiert. Bei Vorhandensein unrealisierter Verluste wird dies jedoch als Indikator für die Notwendigkeit der Durchführung eines Impairment-Tests für den übertragenen Vermögenswert genommen. Die Ansatz- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften werden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. (b) Gemeinschaftsunternehmen Als Gemeinschaftsunternehmen gelten Unternehmen, die unter gemeinschaftlicher Führung von mindestens zwei Gesellschaftern stehen, wobei diese Gesellschafter Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. (c) Assoziierte Unternehmen Wie im Vorjahr wurde kein Unternehmen, auf welches die TÜV Rheinland AG maßgeblichen Einfluss ausüben konnte, in den IFRS-Konzernabschluss einbezogen. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die in der Anteilsbesitzliste der Tz. (43) ausgewiesenen Kapitalanteile den Stimmrechtsanteilen. (5) Währungsumrechnung Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in € umgerechnet. Da es sich bei den ausländischen Tochtergesellschaften um selbstständig operierende Unternehmen handelt, gilt als funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Entsprechend werden Bilanzposten grundsätzlich zum Mittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Hiervon ausgenommen ist das Eigenkapital, das zu historischen Kursen umgerechnet wird. Der Ansatz von Aufwands- und Ertragsposten erfolgt zu Jahresdurchschnittskursen. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen werden erfolgsneutral behandelt und unter den übrigen Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse der wichtigsten Währungen entwickelten sich wie folgt:
Nach IAS 29 sind Abschlüsse von Unternehmen in Hochinflationsländern unter Anwendung einer zum Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit aufzustellen. TÜV Rheinland hat Argentinien als Hochinflationsland identifiziert. Aufgrund der Unwesentlichkeit für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 erfolgte keine zweckmäßige Anpassung im Sinne des IAS 29. (6) Ansatz- und Bewertungsgrundlagen Die Abschlüsse der TÜV Rheinland AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der konzerneinheitlich geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Sie sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Die Vermögenswerte und Schulden sind in der Bilanz entsprechend ihrer Fälligkeit in langfristig - bei Fälligkeiten über einem Jahr - und kurzfristig gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren - d. h. nach Aufwandsarten - gegliedert. Dabei werden alle im Berichtsjahr zur Leistungserstellung entstandenen Aufwendungen den erzielten Erträgen gegenübergestellt. UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Dienstleistungsgeschäften. Erlöse aus Verträgen mit Kunden sind dann zu erfassen, wenn das Unternehmen eine Leistungsverpflichtung erfüllt hat, d. h. das vereinbarte Gut bzw. die Dienstleistung übertragen hat. Entscheidend ist, wann der Kontrollübergang, d. h. der Übergang der Verfügungsmacht, stattfindet. So ist unter anderem bei Abschluss eines Vertrages nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu erfassen sind. Im Zuge dessen ist eine Prüfung der Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung für langfristige Kundenaufträge vorzunehmen. Im Falle des TÜV Rheinland beruht jene Prüfung in erster Linie auf der Bewertung, ob es sich um kundenspezifische Dienstleistungen ohne alternative Nutzenmöglichkeit handelt, für welche ein jederzeit durchsetzbarer Zahlungsanspruch besteht. Kommt TÜV Rheinland zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht vorliegen, so wird für diese Aufträge der Umsatz erst in späteren Perioden realisiert. Zeitraumbezogener Umsatz im TÜV Rheinland wird überwiegend im Projektgeschäft realisiert. TÜV Rheinland bestimmt für Dienstleistungen, bei welchen ein Dritter an der Leistungserbringung beteiligt ist, ob er als Prinzipal oder Agent tätig ist und berücksichtigt dies beim Umsatzausweis. Eine signifikante Finanzierungskomponente bleibt für die Höhe und den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung unberücksichtigt, wenn die Zeitspanne zwischen der Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags mit Kunden, deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, werden grundsätzlich sofort als Aufwand erfasst. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich auf Anzeichen einer Wertminderung analysiert, wobei die Impairment-Tests auf Basis geschäftswerttragender zahlungsmittelgenerierender Einheiten ("Cash-Generating Units") durchgeführt werden. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des TÜV Rheinland sind dem Management Approach entsprechend die einzelnen Geschäftsbereiche (INDUSTRIAL SERVICES & CYBERSECURITY, MOBILITY, PRODUCTS, ACADEMY & LIFE CARE sowie SYSTEMS). Grundlage für die Berechnung des erzielbaren Betrags ist der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Dieser ergibt sich mithilfe der "Discounted-Cash-Flow-Methode" (DCF-Methode) aus den Daten der genehmigten Mittelfrist- bzw. Strategieplanung des Managements (2022 bis 2024). Bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der funktionalen Währung der jeweiligen erworbenen ausländischen Einheit geführt. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung ergebniswirksam vereinnahmt. ENTGELTLICH ERWORBENE ÜBRIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene übrige immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software und Akkreditierungen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen von Kaufpreisallokationen identifizierte Vermögenswerte, wie vertragliche Kundenbeziehungen, Markenrechte und Wettbewerbsverbote, werden, sofern die Kriterien des IFRS 3 und des IAS 38 erfüllt sind, als erworbene immaterielle Vermögenswerte bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. SELBST ERSTELLTE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software oder Entwicklungsprojekte, werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt, wenn sie die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllen. Die Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten sowie Fremdkapitalkosten (bewertet mit projektbezogenen Finanzierungskostensätzen), sofern diese gemäß IAS 23 zu aktivieren sind. Forschungskosten werden als laufender Aufwand berücksichtigt. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt linear, wobei die Nutzungsdauer für Software drei Jahre beträgt und für Patente, Lizenzen, Kundenstamm und Konzessionen unter Berücksichtigung etwaiger vertraglicher Beschränkungen im Einzelfall festgelegt wird. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. SACHANLAGEN Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (inkl. Fremdkapitalkosten (bewertet mit projektbezogenen Finanzierungskostensätzen), sofern diese gemäß IAS 23 zu aktivieren sind), vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich nach der linearen Methode. Gebäude und Gebäudekomponenten werden längstens über 80 Jahre, die übrigen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens über 3 bis 15 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Inland bei Zugang in einen Jahressammelposten eingestellt. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgt zu je ⅕ im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben. Sind die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Für Leasingverhältnisse (Verträge, die das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt übertragen) bilanziert TÜV Rheinland als Leasingnehmer in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Bei Ermittlung der Leasingverbindlichkeiten werden folgende Zahlungen berücksichtigt:
Bei den Leasingaufwendungen des TÜV Rheinland handelt es sich um fixe künftige Zahlungen, variable Leasingzahlungen sind nicht enthalten. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bekannt bzw. ohne Weiteres bestimmbar ist. Ansonsten - das ist der Regelfall im TÜV Rheinland - wird die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz vorgenommen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für verschiedene Laufzeitbänder aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge sowie angepasst um eine Länderrisikoprämie, abgeleitet. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Nutzungsrechte werden linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses abgeschrieben. Ausgenommen sind Leasingverträge mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten und Leasingvermögenswerte von geringem Wert (mit einem Anschaffungswert unter € 5.000), da TÜV Rheinland entsprechende Wahlrechte in Anspruch nimmt und die Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Des Weiteren werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewandt. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird der Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelpreise zugeordnet. Nicht-Leasingkomponenten werden in der Folge nach den jeweils für sie zutreffenden Standards bilanziert. Eine Reihe von Leasingverträgen - insbesondere Immobilienleasingverträge - enthalten Verlängerungs- und/oder Kündigungsoptionen. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nichtausübung dieser Optionen werden bei der Ermittlung der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. TÜV Rheinland ist hauptsächlich Leasingnehmer. Im Berichtsjahr 2021 gibt es keine wesentlichen Leasingverhältnisse, in denen TÜV Rheinland als Leasinggeber auftritt. FREMDKAPITALINSTRUMENTE Ausgehend von der Kategorisierung des IFRS 9 werden innerhalb des TÜV Rheinland Fremdkapitalinstrumente dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet. Das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" liegt nicht vor. Da ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen, sind Fremdkapitalinstrumente der Bewertungskategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten" zugeordnet. Von der Option zur Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert (Fair-Value-Option) wird kein Gebrauch gemacht. EIGENKAPITALINSTRUMENTE Für Eigenkapitalinstrumente besteht regelmäßig keine Handelsabsicht. Der Konzern macht von der Option zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Fair-Value-OCI-Option) Gebrauch. Sonstige Beteiligungen und Wertpapiere werden der Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet. Entsprechende Eigenkapitalinstrumenmte liegen derzeit nicht vor. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegendem Zeitwert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis gemäß IFRS 15 bewertet. Die Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen Forderungen und der in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. SONSTIGE BETEILIGUNGEN UND WERTPAPIERE Die Erstbewertung der überwiegend in den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Beteiligungen und Wertpapiere, bei denen nicht wenigstens maßgeblicher Einfluss besteht, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Werden diese Wertpapiere oder Unternehmensanteile an einem aktiven Markt gehandelt, ergibt sich der beizulegende Zeitwert aus dem Börsenkurs zum Abschlussstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, so gilt in der Regel der vereinbarte Transaktionspreis als beizulegender Zeitwert. In der Folge wird nach IFRS 9 grundsätzlich erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Falls sich der beizulegende Zeitwert aufgrund der Kriterien "Schwankungsbreite" und "Eintrittswahrscheinlichkeiten" nicht verlässlich bemessen lässt, kann das nicht-börsennotierte Eigenkapitalinstrument mit den Anschaffungskosten bewertet werden. Liegen objektive Hinweise auf eine wesentliche oder andauernde Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte vor, so werden diese abgeschrieben. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE Im TÜV Rheinland werden weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von wirksamen Sicherungsgeschäften gemäß IAS 39 angewendet. Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind, werden der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten" zugeordnet. Die Erst- und Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Veränderungen ergebniswirksam erfasst werden. In eine wirksame Sicherungsbeziehung ("Hedge Accounting") eingebundene derivative Finanzinstrumente werden ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei die Erfassung in Abhängigkeit von der Art bzw. von den Merkmalen der Sicherung entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfolgt. Innerhalb des TÜV Rheinland werden derivative Finanzinstrumente grundsätzlich für die Sicherung von Fremdwährungsrisiken und zur Zinssicherung verwendet. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps und Devisentermingeschäften wird über externe Bankgutachten bestimmt. Hierbei wird auf einschlägige DCF-Bewertungsmodelle zurückgegriffen. Die erforderlichen Parameter stellen ausschließlich am Markt beobachtbare Größen dar. Derivative Finanzinstrumente werden von dem Zeitpunkt an in der Bilanz angesetzt, zu dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. TÜV Rheinland wendet zur Absicherung künftiger Zahlungsströme Hedge Accounting nach den einschlägigen Regelungen des IAS 39 an. Der effektive Teil der Marktwertänderung des als Sicherungsinstrument eingesetzten Derivats wird im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst. Der ineffektive Teil, sowie Marktwertänderungen von Derivaten, die nicht die Voraussetzungen des Hedge Accounting erfüllen, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente mit negativen Marktwerten entspricht der Bilanzierung und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. DECKUNGSKAPITAL Deckungskapitalanteile, die unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen werden, stellen Erstattungen im Sinne von IAS 19 dar und werden dem Standard entsprechend zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der Ertrag aus den Erstattungsansprüchen wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) berücksichtigt. LATENTE STEUERABGRENZUNGEN Auf temporäre (einschließlich quasi-permanenter) Differenzen zwischen den Wertansätzen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz sowie auf bestimmte Konsolidierungsmaßnahmen werden latente Steuerabgrenzungen vorgenommen. Außerdem werden latente Steuern auf Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuervergütungsansprüche abgegrenzt, soweit die Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Keine latenten Steuern werden hingegen angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld zu einem Geschäftsvorfall resultieren, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst. Durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen entstehende passive latente Steuern setzt TÜV Rheinland an, außer wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen nicht bestimmt werden kann und es unwahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses umkehren werden. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf der Anwendung der zum Realisationszeitpunkt zu erwartenden Steuersätze. Aktive latente Steuern werden wertberichtigt, wenn die zukünftige Realisierung der entsprechenden Steuervorteile unwahrscheinlich ist. Zur Beurteilung werden die zu versteuernden Einkünfte der nächsten Jahre herangezogen, die aufgrund der Planung der jeweiligen Gesellschaft als wahrscheinlich gelten. Aktive und passive latente Steuern werden in der Bilanz saldiert, sofern die Saldierungsbedingungen erfüllt sind. Der Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt unter den langfristigen Posten. VORRÄTE Bilanzierte Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - sofern vorhanden - dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte werden nach der Durchschnittsmethode bewertet. Die Herstellungskosten unfertiger Leistungen umfassen die Kosten für Materialeinsatz, Fremdleistungen, direkte Personalkosten, andere direkte Kosten sowie der Leistungserbringung zurechenbare Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erfordert es jedoch der Sachverhalt, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Dabei kommt sowohl die individuelle Einzelwertberichtigung als auch die Wertberichtigung in Gruppen (pauschalierte Einzelwertberichtigung) zum Einsatz. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Zur Ermittlung von pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte, für die ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, anhand gleichartiger Ausfalleigenschaften gruppiert und zusammen auf Wertberichtigungen untersucht sowie ggf. wertberichtigt. Wertberichtigungen sind grundsätzlich in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Die Ableitung der hierbei erwarteten Verluste erfolgt im TÜV Rheinland je Region und basiert auf Fälligkeitsanalysen der zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Aus so ermittelten Anteilen in verschiedenen Laufzeitbändern werden rechnerische Übergangs- und Ausfallwahrscheinlichkeiten je Laufzeitband ermittelt. Anschließend werden die rechnerisch ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten um ein Forward-Looking-Element erweitert. Dieses wird durch den Ansatz von regionenspezifischen Risikoprämien, die aus gewichteten Länderrisikoprämien abgeleitet werden, abgebildet. Der Expected-Credit-Loss je Laufzeitband ergibt sich in einem letzten Schritt als Produkt aus dem Wert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in dem jeweiligen Laufzeitband, der um das Forward-Looking-Element angepassten Ausfallwahrscheinlichkeit je Laufzeitband sowie einer durchschnittlichen konzernweiten Verlustquote. Bezüglich der Wertberichtung werden angemessene und belastbare Informationen berücksichtigt, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind. Bei den dazu notwendigen Ermittlungen der erwarteten zukünftigen Cashflows werden neben vertraglich vorgesehenen Zahlungsströmen auch historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Bilanzierte Vertragsvermögenswerte stellen Ansprüche auf Gegenleistung aus an den Kunden übertragenen Gütern oder Dienstleistungen dar, die nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst werden. Die den Vertragsvermögenswerten zugehörigen Erlöse aus Kundenverträgen werden über einen Zeitraum nach dem Leistungsfortschritt ("Revenue Recognition over time") vereinnahmt. Der anzusetzende Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der aufgelaufenen Kosten zu den kalkulierten Gesamtkosten ("Cost-to-Cost-Methode") berechnet. Ist das Ergebnis eines Kundenauftrages nicht angemessen zu bewerten, werden Erlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Methode"). Bei Laufzeitverträgen zahlt der Kunde regelmäßig einen mittels Zahlungsplan festgelegten Betrag. Überschreiten die erbrachten Leistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Leistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Beinhaltet ein Vertrag mit Kunden einen festen Stundensatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der ein Anspruch auf Rechnungsstellung besteht. Drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden berücksichtigt, wenn sie absehbar sind. Schätzungen hinsichtlich der Erlöse, Kosten oder des Auftragsfortschritts werden korrigiert, wenn sich Umstände ändern. Etwaige daraus resultierende Erhöhungen bzw. Verminderungen der geschätzten Erlöse oder Kosten werden in der Periode im Gewinn oder Verlust abgebildet, in der dies bekannt wird. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden im Rahmen der erwarteten Ausfallrisiken vorgenommen. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel werden in Einklang mit IFRS 9 der Bewertungskategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet und umfassen Zahlungsmittel sowie andere kurzfristige liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der dem Nominalwert entspricht. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt für leistungsorientierte Altersversorgungspläne nach der Methode der laufenden Einmalprämien ("Projected-Unit-Credit-Methode"). Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen bewertet. Pensionszusagen werden entweder in Form von beitragsorientierten Leistungszusagen gewährt oder in Form von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Die Leistungszusagen des TÜV Rheinland variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und werden entweder in Form von beitragsorientierten Leistungszusagen gewährt oder sie basieren auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Pensionsverpflichtung wird in der Bilanz mit etwaigem Planvermögen saldiert ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Bestandsänderungen und Abweichungen der tatsächlichen Trends (z. B. Einkommens- und Rentenerhöhungen) gegenüber den Bewertungsannahmen. Sie werden unter Berücksichtigung latenter Steuern im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst. Die Erfassung von Dienstzeitaufwand erfolgt im Personalaufwand. Der Zinsaufwand sowie der Ertrag aus Planvermögen bzw. aus Erstattungsansprüchen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen zugrundeliegenden Gutachten werden fast ausschließlich von der Heubeck AG, Köln, erstellt. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden, und sich die Höhe der Verpflichtungen verlässlich schätzen lässt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt und über den Zeitraum bis zu ihrer erwarteten Inanspruchnahme aufgezinst. Falls sich aufgrund der Änderung einer Schätzung die hochgerechnete Verpflichtung verringert, wird die Rückstellung entsprechend aufgelöst. Soweit vertragliche Rückbau- oder Abbruchverpflichtungen innerhalb des TÜV Rheinland vorgesehen sind, werden diese beim betreffenden Vermögenswert aktiviert, wobei sich die zusätzliche planmäßige Abschreibung und der Zinsaufwand aus der ratierlichen Zuführung der Rückstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. VERBINDLICHKEITEN Die in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen finanziellen Schulden und den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen nicht-derivativen Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug der Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden dann als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und eine Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Sie werden mit ihrem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Spezifisch von dieser Regelung ausgenommen sind Vermögenswerte wie latente Steueransprüche, Vermögenswerte die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren und finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Ein Wertminderungsaufwand wird für die erstmalige oder spätere außerplanmäßige Abschreibung des Vermögenswerts oder der Veräußerungsgruppe auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfasst. Ein bis zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht erfasster Gewinn oder Verlust wird zum Zeitpunkt des Abgangs erfasst. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sowie die Veräußerungswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe, werden in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten angesetzt. Die Verbindlichkeiten einer Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist, werden getrennt von anderen Verbindlichkeiten in der Bilanz dargestellt. (7) Schätzungen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert bei verschiedenen Posten, dass für die Bewertung in der Bilanz, für die Angabe von Eventualschulden sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen, Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Höhe der Pensionsverpflichtungen und der sonstigen Rückstellungen, die Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte, die Nutzungsdauern des Anlagevermögens sowie den Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt mindestens einmal jährlich auf Basis der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, sowie der genehmigten operativen Mittelfrist- bzw. Strategieplanung des Managements unter der Annahme von langfristigen Wachstumsraten der jeweiligen Berichtseinheiten für den nachfolgenden Zeitraum. Auch eine 10 %ige Verringerung der abgeleiteten Cashflows, die der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt werden, würde zu keinen außerplanmäßigen Abschreibungen führen. Die Verpflichtung aus den leistungsorientierten Pensionszusagen sowie die Pensionskosten des Folgejahres werden auf Basis der in Tz. (31) genannten versicherungsmathematischen Parameter ermittelt. Die Veränderung von Parametern hätte jedoch keinen Einfluss auf den Konzernjahresüberschuss des laufenden Jahres, da versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst werden. Bei der Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist der Zinssatz zur Abzinsung der künftigen Zahlungsverpflichtungen eine maßgebliche Schätzgröße. Nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften ist der Zinssatz in Höhe der Verzinsung hochwertiger, laufzeitkongruenter Unternehmensanleihen anzusetzen. Der Rechnungszins beträgt zum 31. Dezember 2021 insgesamt 1,00 % (Vorjahr: 0,50 %). (8) Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften Im Berichtsjahr wurden die folgenden Verlautbarungen des IASB erstmals angewandt:
IFRS 16 TÜV Rheinland macht von der Bilanzierungserleichterung, nicht zu beurteilen, ob eine Mietkonzession aufgrund der Covid-19-Pandemie eine Mietvertragsänderung darstellt, keinen Gebrauch. Vielmehr werden Mietkonzessionen in diesem Zusammenhang als Mietvertragsänderung abgebildet. Alle aufgeführten Regeländerungen haben für den TÜV Rheinland keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. auf die Cashflows. (9) Nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgend aufgelisteten Verlautbarungen werden innerhalb des TÜV Rheinland erstmals zum Zeitpunkt ihrer verpflichtenden Anwendung berücksichtigt. Die Anwendung der IFRS setzt voraus, dass die Europäische Union die zu Teilen noch ausstehenden Anerkennungen erteilt. Es wurden für den IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Interpretationen, neuen Standards oder Überarbeitungen von Standards angewandt, die für Berichtsjahre verpflichtend werden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Dies betrifft die folgenden Standards und Interpretationen: Verpflichtende Erstanwendung im Berichtsjahr 2022:
Die vorstehend aufgeführten Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. auf die Cashflows des TÜV Rheinland haben. Verpflichtende Erstanwendung im Berichtsjahr 2023 oder später:
Alle vorstehend aufgeführten Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. auf die Cashflows des TÜV Rheinland haben. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung(10) Umsatzerlöse Die Umsätze beziehen sich ausschließlich auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden einschließlich Bestandsveränderungen und teilen sich wie folgt auf: Umsatz nach Geschäftsbereichen
Umsatz nach Regionen
Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Dienstleistungsaufträge. Darin enthalten sind noch nicht endgültig abgerechnete Dienstleistungsaufträge von T€ 22.740 (Vorjahr: T€ 12.380), die nach dem Leistungsfortschritt realisiert werden. Von der Angabe der Gesamthöhe der Leistung, die auf eine zum Geschäftsjahresende ausstehende Leistungsverpflichtung entfällt, wird abgesehen, da regelmäßig der Wert der erbrachten Leistung dem Rechnungsbetrag entspricht. (11) Personalaufwand
Im Personalaufwand des TÜV Rheinland sind T€ 9.159 (Vorjahr: T€ 9.909) für Mitarbeitende enthalten, deren Verträge bei der LGA KdöR geführt werden. Bei den Konzernmitarbeitenden handelt es sich überwiegend um Angestellte.
Im Ausland sind im Durchschnitt 11.755 Mitarbeitende beschäftigt, in Deutschland liegt die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl bei 8.486 Mitarbeitenden. Während 62,2 % der beim TÜV Rheinland beschäftigten Mitarbeitenden männlich sind, beläuft sich der Frauenanteil auf 35,0 % und der Anteil divers auf 2,8 %. (12) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
(13) Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen betragen im Berichtsjahr T€ 366.699 (Vorjahr: T€ 674.388). Im Vorjahr waren T€ 306.764 laufende Aufwendungen für Gerichtsverfahren enthalten, siehe auch Tz. (35). Die sonstigen Aufwendungen umfassen Beträge für Mieten, Pachten, Leasingkosten und Kfz-Kosten, die aufgrund entsprechender Wahlrechtsausübungen im Rahmen des IFRS 16 weiterhin linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (Short-Term Leases, Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögensgegenstand von geringem Wert ist, sowie Nicht-Leasingbestandteile), siehe auch Tz. (34). Darüber hinaus umfassen die sonstigen Aufwendungen insbesondere Reisekosten von T€ 36.469 (Vorjahr: T€ 38.461), Prüfungs- und Beratungskosten von T€ 24.619 (Vorjahr: T€ 25.815), Kosten für die Unterhaltung von Liegenschaften von T€ 28.700 (Vorjahr: T€ 25.809), Reparatur- und Wartungskosten von T€ 24.359 (Vorjahr: T€ 27.489), Postkosten T€ 15.903 (Vorjahr: T€ 16.971), Verbrauchsmaterial von T€ 18.212 (Vorjahr: T€ 16.800), Währungskursverluste T€ 12.359 (Vorjahr: T€ 18.431) sowie Werbekosten von T€ 13.146 (Vorjahr: T€ 10.898). Zudem sind in diesem Posten Aufwendungen für sonstige Steuern von T€ 15.022 (Vorjahr: T€ 6.690) ausgewiesen. (14) Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge betragen im Berichtsjahr T€ 78.942 (Vorjahr: T€ 297.644). Im Vorjahr waren Erträge aus rechtlich noch nicht entstandenen Rückgriffsansprüchen gegen Versicherungsunternehmen von T€ 216.414 enthalten. Im Wesentlichen beinhalten die Erträge Auflösung von Rückstellungen von T€ 14.142 (Vorjahr: T€ 11.405), Währungskursgewinne von T€ 11.939 (Vorjahr: T€ 11.407), Erträge aus Zuschüssen von T€ 10.509 (Vorjahr: T€ 13.672), Erträge aus Serviceleistungen von T€ 7.085 (Vorjahr: T€ 6.763) sowie Mieterträge von T€ 8.860 (Vorjahr: T€ 8.603). Im Geschäftsjahr 2021 wurden Zuwendungen aus öffentlicher Hand von T€ 1.798 (Vorjahr: T€ 6.898) erfasst. (15) Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen (Vorjahr: T€ 875). (16) Finanzergebnis
* Ohne Zinserträge, die im Finanzierungssaldo aus Pensionsrückstellungen enthalten sind. Der Finanzierungssaldo aus Pensionsrückstellungen beinhaltet die Zinskosten der Pensionsverpflichtungen nach Abzug von Erträgen aus Planvermögen und Erstattungen. Der Gesamtzinsaufwand aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beträgt im Berichtsjahr 2021 T€ 12.605 (Vorjahr: T€ 9.700), der Gesamtzinsertrag dagegen beläuft sich auf T€ 3.257 (Vorjahr: T€ 2.776). (17) Ertragsteuern
Bei der folgenden Überleitungsrechnung für den TÜV Rheinland werden die einzelnen, gesellschaftsbezogenen und mit dem jeweiligen länderspezifischen Steuersatz erstellten Überleitungsrechnungen unter Berücksichtigung von Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst. Dabei wird der erwartete Steueraufwand auf den effektiv ausgewiesenen Steueraufwand übergeleitet.
Beim erwarteten Steuersatz wurde der Steuersatz des Mutterunternehmens, der TÜV Rheinland AG, unterstellt. Dieser beträgt 31,575 % und ergibt sich bei Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes von 450,0 %. Die ausländischen Steuersätze liegen in einer Bandbreite zwischen 0,0 % und 40,0 %. Die latenten Steuerabgrenzungen resultieren aus den folgenden Bilanzposten und Verlustvorträgen:
Die Summe der aktiven latenten Steuern setzt sich aus kurzfristigen aktiven latenten Steuern von T€ 30.385 (Vorjahr: T€ 20.947) und aus langfristigen aktiven latenten Steuern von T€ 88.135 (Vorjahr: T€ 102.329) zusammen. Die Summe der passiven latenten Steuern setzt sich aus kurzfristigen passiven latenten Steuern von T€ 105 (Vorjahr: T€ 230) und aus langfristigen passiven latenten Steuern von T€ 18.936 (Vorjahr: T€ 20.972) zusammen. Die latenten Steuern enthalten in Summe einen Betrag von T€ 92.903 (Vorjahr: T€ 107.604), der mit dem Eigenkapital verrechnet wurde. Im Berichtsjahr wurden latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste von T€ -15.108 (Vorjahr: T€ 11.792) im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst. In Bezug auf erfolgsneutrale zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte sind analog zum Vorjahr keine Beträge gebucht worden. Darüber hinaus wurden hinsichtlich der Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cash Flow Hedges) im Berichtsjahr latente Steuern von T€ -14 (Vorjahr: T€ -188) im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst. Innerhalb des TÜV Rheinland bestehen zum Abschlussstichtag nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von insgesamt T€ 416.613 (Vorjahr: T€ 446.565). Hierauf wurden latente Steuern von T€ 22.152 (Vorjahr: T€ 17.187) aktiviert. Bei der Erfassung der latenten Steueransprüche auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge wurde ein steuerlicher Planungszeitraum von 5 Jahren zu Grunde gelegt. Die Verlustvorträge sind überwiegend zeitlich unbegrenzt nutzbar. Auf temporäre Differenzen von Tochterunternehmen ergeben sich passive latente Steuern von T€ 5.885 (Vorjahr: T€ 4.915). Diese wurden nicht gebildet, da TÜV Rheinland den zeitlichen Verlauf der Umkehrung steuern kann und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. (18) Nicht beherrschende Anteile
Die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Verluste betreffen im Wesentlichen die TÜV Rheinland Automotive Component Testing GmbH, Aachen; die Gewinne sowie die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Dividenden betreffen im Wesentlichen die FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co. KG in Geltow, die TÜV Rheinland Arabia LLC in Dschidda (Saudi Arabien), die LUXCONTROL S.A. in Eschsur-Alzette (Luxemburg), die TÜV Rheinland/CCIC (Ningbo) Co., Ltd. in Ningbo (China), die SECTA S.A. in Courbevoie (Frankreich), die TÜV Rheinland/CCIC (Quingdao) Co., Ltd. in Quingdao (China) sowie die TÜV Rheinland Plus GmbH, Köln. Die zuvor genannten Gesellschaften mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen weisen im Berichtsjahr in Summe Vermögenswerte von T€ 118.381 (Vorjahr: T€ 84.610) sowie Schulden von T€ 69.599 (Vorjahr: T€ 52.163) aus. (19) Ergebnis je Aktie
Potenzielle Aktien, die das Ergebnis verwässern können, wurden bei der TÜV Rheinland AG wie im Vorjahr nicht ausgegeben. Damit entsprechen sich das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz(20) Immaterielle Vermögenswerte
Die Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte von T€ 2.569 sind im Wesentlichen im Rahmen der Abwertung von Software angefallen. Im Berichtsjahr sind in den immateriellen Vermögenswerten keine zu aktivierenden Fremdkapitalkosten angefallen. Im Geschäftsjahr 2021 belaufen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Bereich der immateriellen Vermögenswerte auf T€ 644 (Vorjahr: T€ 882). Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte sind folgenden Geschäftsbereichen, die auch gleichzeitig zahlungsmittelgenerierende Einheiten darstellen, zugeordnet:
Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und Einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Die Veränderung der Geschäfts- oder Firmenwerte zum Vorjahr resultiert aus der Erstkonsolidierung der Pegasus Fachgesellschaft Arbeitsmedizin mbH von T€ 3.483, der TÜV Rheinland Automotive Component Testing GmbH von T€ 980 sowie aus der Währungsumrechnung. In den Konzessionen ist eine Marke mit unbestimmter Nutzungsdauer mit einem Buchwert von T€ 10.675 enthalten, welcher auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Wertminderung geprüft wird. Hierbei handelt es sich um eine Unternehmensmarke, deren Nutzungsdauer aufgrund ihrer flächendeckenden Bedeutung für das Unternehmen sowie ihrer langen Historie als unbestimmt eingeschätzt wird. Grundlage für die Berechnung des erzielbaren Betrags ist der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Software und um Entwicklungsprojekte. Für die Ermittlung des Nutzungswerts wurde konzernweit ein gewogener durchschnittlicher Diskontierungszinssatz von 4,5 % (Vorjahr: 4,0%) verwendet. Nach dem Planungszeitraum wurde eine Wachstumsrate von 0,5 % (Vorjahr: 0,0%) prognostiziert. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die Ergebnisse vor Zinsen und Steuern (EBIT) der einzelnen Unternehmensbereiche um 20,0 % verringert. Darüber hinaus wurde der Diskontierungssatz von 4,5 % auf 5,5 % angehoben (WACC). Die Änderung der Parameter hatte keine Auswirkung auf das Ergebnis des Impairment-Tests. (21) Sachanlagen
Die Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen von T€ 4.226 sind im Rahmen der Abwertung von Laborequipment angefallen. Im Berichtsjahr sind im Sachanlagevermögen keine zu aktivierenden Fremdkapitalkosten angefallen. (22) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Im Berichtsjahr besitzt TÜV Rheinland - wie im Vorjahr - keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. (23) Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen Der Konzernabschluss der TÜV Rheinland AG enthält - wie im Vorjahr - zwei Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden: Auteko & Latvija GmbH, Riga Die TÜV Rheinland AG hält über die Tochtergesellschaft TÜV International GmbH - Unternehmensgruppe TÜV Rheinland, Köln, eine 49 %ige Beteiligung an der Auteko & Latvija GmbH, Riga. Die Beteiligung wird seit 1994 gehalten. Die Auteko & Latvija GmbH umfasst mehrere Kfz-Prüfstellen in Riga, Lettland. Die Kapitalquote der Auteko & Latvija GmbH entspricht der Stimmrechtsquote. Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen der Auteko & Latvija GmbH auf Basis eines Anteilsbesitzes von 100,0 % zum 31. Dezember 2021:
Der Buchwert der Beteiligung beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf T€ 2.411 (Vorjahr: T€ 2.892) , der zugleich dem Fair Value entspricht. Risktec Solutions (Muscat) LLC, Muscat Neben der oben genannten Beteiligung hält die TÜV Rheinland AG des Weiteren über die Tochtergesellschaft Risktec Solutions Ltd., Warrington, eine Beteiligung von 50,0 % an der Risktec Solutions (Muscat) LLC, Muscat im Oman. Diese Beteiligung wurde im Jahr 2014 im Rahmen der Übernahme der Risktec-Gruppe erworben. Risktec Solutions ist ein etabliertes und spezialisiertes Risikomanagement-Beratungs- und Trainingsunternehmen und hat in zahlreichen Ländern Niederlassungen, darunter im Oman. Die Kapitalquote der Risktec Solutions (Muscat) LLC entspricht der Stimmrechtsquote. Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen der Risktec Solutions (Muscat) LLC auf Basis eines Anteilsbesitzes von 100,0 % zum 31. Dezember 2021:
Der Buchwert der Beteiligung beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf T€ 153 (Vorjahr: T€ 141), der zugleich dem Fair Value entspricht. Aus Gründen der Wesentlichkeit werden für die Darstellung der Beteiligungsentwicklung beide oben genannten Gemeinschaftsunternehmen zusammengefasst:
(24) Übrige Finanzanlagen
Im Berichtsjahr wurden keine Wertminderungsaufwendungen auf Beteiligungen erfasst (Vorjahr: T€ 2.799). (25) Sonstige Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte von T€ 18.274 (Vorjahr: T€ 24.489) enthalten keine Wertminderungen. (26) Vorräte
Die Vorräte sind - wie im Vorjahr - kurzfristig. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen auf Vorräte erfasst. (27) Forderungen und sonstige Vermögenswerte
In den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sind analog zum Vorjahr im Wesentlichen Forderungen aus rechtlich noch nicht entstandenen Rückgriffsansprüchen gegen Versicherungsunternehmen von T€ 166.889 (Vorjahr: T€ 171.414) unter Berücksichtigung von bereits geleisteten Vorauszahlungen enthalten. Diese entstehen nach unserer Beurteilung als so gut wie sicher (virtually certain), wenn sich die bilanzierten Belastungen aus schwebenden Gerichtsverfahren materialisieren. Für weitere Einzelheiten siehe Tz. (35). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
* Veränderungen des Konsolidierungskreises, Währungsänderungen und Umbuchungen. ** Entspricht dem Expected Credit Loss auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Lifetime Expected Credit Loss (ECL) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte beträgt T€ 14.036 zum 31. Dezember 2021 und verteilt sich wie folgt auf entsprechende Fälligkeitsbänder:
(28) Flüssige Mittel In diesem Posten sind wie im Vorjahr Kassenbestände sowie Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten enthalten, soweit diese innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen, belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt T€ 174.612 (Vorjahr: T€ 141.094). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um flüssige Mittel, welche Kapitalverkehrsbeschränkungen in China unterliegen. (29) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden Zum Bilanzstichtag sind innerhalb des TÜV Rheinland gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte von T€ 7.878 (Vorjahr: T€ 2.522) sowie als zur Veräußerung eingestufte Schulden von T€ 1.696 (Vorjahr: T€ 481) im Bestand. Bei den als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerten handelt es sich zum einen um zur Veräußerung gehaltene Grundstücke und Gebäude in Ungarn, welche zwecks lokaler Aktivitäten und der Verlagerung an neue, moderne Standorte veräußert werden. Eine entsprechende Verkaufsvereinbarung wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 unterzeichnet, enthält jedoch aufschiebende Bedingungen mit Eigentumsübergang, welcher - nach bisheriger Einschätzung - frühestens in 2022 vollzogen wird. Des Weiteren beschloss der Vorstand zum Abschlussstichtag den Verkauf der hundertprozentigen Tochtergesellschaften TÜV Rheinland Peru S.A.C. sowie TÜV RHEINLAND COLOMBIA S.A.S. Gemäß IFRS 5 wurden die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften als "Veräußerungsgruppe" klassifiziert und entsprechend als "zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehalten eingestufte Schulden" ausgewiesen. Die Veräußerungsgruppen sollen jeweils in einer einzigen Transaktion im Geschäftsjahr 2022 verkauft werden. Die Verhandlungen mit den potenziellen Käufern sind in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2022 fortgeschritten, sodass die Veräußerungen höchstwahrscheinlich im Laufe des Geschäftsjahres 2022 abgeschlossen sein werden. Gleiches gilt für den Verkauf der 49 %igen Beteiligung an der TUV Rheinland Algeria SARL, deren Verkauf der Vorstand ebenfalls zum Abschlussstichtag beschloss. Die Beteiligung wird zum 31. Dezember 2021 als zur Veräußerung gehaltenes Finanzanlagevermögen klassifiziert. Die wichtigsten Klassen der Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, setzen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
Die wichtigsten Klassen der Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, setzen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
(30) Eigenkapital Das Grundkapital der TÜV Rheinland AG beträgt wie im Vorjahr T€ 35.000 und ist eingeteilt in 35.000 auf den Namen lautende Stückaktien à € 1.000. Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Ausgabeaufgeld aus verschiedenen seit 1993 durchgeführten Kapitalerhöhungen. Die übrigen Rücklagen umfassen die Gewinnrücklagen und die sonstigen übrigen Rücklagen. Unter den Gewinnrücklagen werden die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. In den Gewinnrücklagen wird darüber hinaus der Nettobetrag der erfolgsneutralen Anpassungen im Rahmen der erstmaligen Anwendung der IFRS ausgewiesen. Des Weiteren werden Auswirkungen der Verrechnung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen/Planvermögen sowie aus Erstattungsansprüchen mit dem Eigenkapital in den Gewinnrücklagen dargestellt. Unter den sonstigen übrigen Rücklagen werden die Unterschiedsbeträge aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen und die Effekte aus der Bewertung von Posten der Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Diesbezüglich wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine wesentlichen Beträge vom Eigenkapital bzw. vom sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die sonstigen übrigen Rücklagen beinhalten darüber hinaus die effektiven Beträge im Rahmen von Cash Flow Hedges, die dem Eigenkapital zugeführt wurden. Das Kapitalmanagement des TÜV Rheinland - welches sich auf das bilanzierte IFRS-Eigenkapital bezieht - zielt neben der Sicherstellung der Unternehmensfortführung darauf ab, eine adäquate Verzinsung über die Kapitalkosten hinaus zu erreichen und damit den Unternehmenswert dauerhaft zu steigern. Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen (Umsatz, EBIT) sind überwiegend erfolgsorientiert. Eine wichtige Kennzahl im Rahmen des Kapitalmanagements des TÜV Rheinland ist die Netto-Finanzposition. Diese stellt die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Finanzanlagen den Finanzverbindlichkeiten gegenüber. Zum 31. Dezember 2021 beträgt diese Mio. € 207,1 (Vorjahr: Mio. € 118,5). In der genannten Netto-Finanzposition sind finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V. von Mio. € 17,4 (Vorjahr: Mio. € 35,9) nicht enthalten. Die Kennzahl Netto-Finanzposition ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards und kann in der Definition und Berechnung dieser Größe bei anderen Unternehmen abweichend sein. Eine weitere wesentliche Kennzahl ist das Net Working Capital, eine Liquiditätskennzahl die Auskunft darüber gibt, inwieweit Teile des Vermögens kurzfristig zur Generierung von Umsatz zur Verfügung stehen und nicht durch Fremdkapital finanziert sind. Zum 31. Dezember 2021 beträgt das Net Working Capital 4,8 % (Vorjahr: 4,2 %). Diese Kennzahl ist ebenfalls nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards und kann in der Definition und Berechnung dieser Größe bei anderen Unternehmen abweichend sein. Im Allgemeinen sind die Ziele, die Methoden und die Prozesse des Kapitalmanagements den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet. Zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. (31) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die betriebliche Altersversorgung erfolgt innerhalb des TÜV Rheinland im Wesentlichen auf Basis leistungsorientierter Pläne ("Defined Benefit Plans"). Daneben bestehen auch beitragsorientierte Pläne ("Defined Contribution Plans"). Bei den beitragsorientierten Plänen zahlt das Unternehmen aufgrund vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Im Inland sind dies die Rentenversicherungsträger Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, München, Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes, Saarbrücken, und die Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Personalaufwand ausgewiesen. Im Berichtsjahr belaufen sich die erfassten Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne auf T€ 16.950 (Vorjahr: T€ 15.694). Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als beitragsorientierter Plan einzustufen. Die hierfür im Berichtsjahr erfassten Aufwendungen belaufen sich auf T€ 52.183 (Vorjahr: T€ 52.545). Das Finanzierungsverfahren der Zusatzversorgungskassen hat Elemente des Umlageverfahrens. Zusatzversorgungskassen gewähren Leistungen für Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen, es handelt sich insofern um einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber. Das System der Zusatzversorgungskassen setzt eine stabile Gesamtmitgliedschaft voraus. Es ist nicht erkennbar, dass diese Prämisse in Frage gestellt ist. Darüber hinaus schreitet die Kapitaldeckung fort. Für die Zusatzversorgungskassen sowie für die Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder wurde für das Jahr 2021 ein Betrag von insgesamt T€ 3.722 (Vorjahr: T€ 2.413) abgeführt. Der Betrag für 2022 wird voraussichtlich in gleicher Höhe liegen. Für eventuelle Risiken aus den leistungsorientierten Plänen und anderen Deckungslücken liegen den Zusatzversorgungskassen und der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder Bürgschaften vor. Neben den beitragsorientierten Plänen in Deutschland unterhält TÜV Rheinland auch bei ausländischen Tochterunternehmen beitragsorientierte Pensionspläne. Bei den leistungsorientierten Plänen im Inland handelt es sich teilweise um beamtenähnliche Gesamtversorgungssysteme, auf welche die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet wird. Die Gesamtversorgungssysteme sind 1986 für neue Mitarbeiter geschlossen worden. Für Anwärter, die noch unter die Gesamtversorgung fielen, wurden die Systeme in den Jahren 2000 bis 2004 geändert. Es wurden Besitzstände zum Änderungsstichtag ermittelt. Für die Jahre ab dem Änderungsstichtag wurden beitragsorientierte Zusagen erteilt, für die Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen wurden. Mitarbeitern, die nach 1986 eintraten, wurden Versorgungszusagen mit gespaltener Rentenformel erteilt. Die Höhe der Versorgungsbezüge richtet sich nach der anrechnungsfähigen Dienstzeit und dem ruhegehaltsfähigen Einkommen, wobei für ruhegehaltsfähige Einkommen unterhalb und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung gelangen. Dieses Versorgungswerk wurde für neue Mitarbeiter in den Jahren 1993 bis 1998 geschlossen. Für Anwärter wurde das System in den Jahren 2000 bis 2004 geändert ("Alter Plan"). Auch hierfür wurden Besitzstände zum Änderungsstichtag ermittelt und für die Jahre ab dem Änderungsstichtag beitragsorientierte Zusagen erteilt, für die Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen wurden. Seit dem 1. Januar 2007 gibt es für neue Mitarbeiter und für Mitarbeiter, die bisher über keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung verfügten, eine beitragsorientierte Leistungszusage. Der jährliche Versorgungsbeitrag ist hierbei für jeden Mitarbeiter sowohl abhängig von seinem Jahreseinkommen als auch vom Geschäftsergebnis des Unternehmens. Zugesagt ist eine Altersleistung (in Abhängigkeit von der Höhe als Renten- oder Kapitalzahlung) sowie ggf. eine Kapitalleistung an Hinterbliebene ("Neuer Plan"). Einzelne Mitarbeiter haben darüber hinaus einen überwiegend arbeitnehmerfinanzierten, in Teilen auch arbeitgeberfinanzierten, Versorgungsplan. Mögliche Leistungsfälle entstehen durch Invalidität, Tod oder Erreichen der Altersgrenze. Die Auszahlung der Leistung erfolgt entweder als Kapitalabfindung oder als lebenslänglich zahlbare Rente ("Funded Plan"). Die in der Bilanz ausgewiesene Nettoschuld für die deutschen Pensionspläne setzt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
Neuer Plan und Funded Plan sind durch kongruente Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert, wobei die Rückdeckungsversicherungen beim Funded Plan in der Regel verpfändet sind und Planvermögen gemäß IAS 19.8 darstellen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 konnten für den Neuen Plan seitens der Rückdeckungsversicherer im Gegensatz zu den in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Daten nun auch detailliertere zusage- und bewertungsrelevante Informationen bereitgestellt werden. Insbesondere betrifft dies den Wert des zugesagten Alterskapitals (Deckungskapital) zum Stichtag bzw. einer Hochrechnung zum Ablauf für jeden Versicherten inklusive Garantiezins sowie für einen Großteil der Verpflichtungen das Todesfallkapital bei Anwärtertod (Beitragsrückgewähr inklusive Überschüsse). Hierdurch konnte die Bewertung in folgenden Punkten näher an die tatsächlich zugesagten Leistungen angepasst und somit in folgenden Punkten verbessert werden: a) Bei der Altersleistung wird nun unterschieden, ob es sich bei Leistungsbeginn um eine Bagatellanwartschaft handelt oder nicht. Die Bagatellanwartschaften werden der Zusage entsprechend als Kapitalauszahlungen bewertet (vorher immer Rentenauszahlung). Für die Bewertung nach IFRS werden dazu die von der Versicherung gelieferten zukünftig noch zu erdienenden Leistungsansprüche ("Future Service"), die auf Mindestbeiträgen und konstantem Gehalt basieren, unter Berücksichtigung eines erhöhten Beitragssatzes und des Gehaltstrends umgewichtet. Diese Umstellung betrifft in der IFRS-Bewertung etwa ein Viertel der Anwartschaften (nach Personenanzahl, vorwiegend unverfallbar Ausgeschiedene). b) Bei den Hinterbliebenenleistungen - sowohl bei Anwärter- als auch Rentnertod - wird nun die Anwartschaft auf das Todeskapital bewertet (vorher stattdessen 100,0 % Hinterbliebenenrente). Durch die beschriebene Umstellung der Bewertungsmethode kommt es - u. a. bedingt durch den Rechnungszins, der nicht dem Versicherungszins entspricht - in der IFRS-Bilanz zu einem deutlichen Rückgang des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung ("Defined Benefit Obligation" (DBO)) um etwa 30,0 %, da sowohl Punkt a) als auch b) in Summe über alle Verträge rückstellungsmindernd wirken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bei einem Rechnungszins von 1,0 % entspricht dies über alle Gesellschaften einer Reduktion von T€ 25.949, die als Gewinn aus erfahrungsbedingten Berichtigungen über das sonstige Konzernergebnis erfasst wurde. Der Effekt ist letztendlich allerdings bilanzneutral, da die DBO auch auf der Aktivseite angesetzt wird. Auf den laufenden Dienstzeitaufwand ("Current Service Cost") hat die Umstellung keine Wirkung, da diese in Höhe der Beiträge angesetzt werden. Die restlichen Pensionsverpflichtungen (Alter Plan) werden zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert, wobei hier nur ein geringer Teil (T€ 10.342; Vorjahr: T€ 10.723) verpfändet ist und Planvermögen darstellt. Die nicht verpfändeten Rückdeckungsversicherungen stellen nach IFRS Erstattungsansprüche ("Reimbursement Rights") gemäß IAS 19.116 dar. Neben den leistungsorientierten Pensionsplänen in Deutschland verfügt TÜV Rheinland noch über weitere Pensionspläne im Ausland. Die materiell bedeutenden Pensionspläne im Ausland befinden sich in Taiwan (leistungsorientierte Verpflichtung: T€ 11.173; Vorjahr: T€ 11.083) und Japan (leistungsorientierte Verpflichtung: T€ 2.089; Vorjahr: T€ 2.378). Der überwiegende Teil dieser Pensionspläne wurde aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingerichtet und dient dem Zwecke der Auszahlung einer (gesetzlich definierten) Leistung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber bei Verlassen des Unternehmens. Für die ausländischen Pensionsverpflichtungen wird in der Regel kein Planvermögen gebildet. Die Duration der Pensionsverpflichtungen des TÜV Rheinland beträgt 12,5 Jahre (Vorjahr: 14,4 Jahre). Bei der Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung ("Defined Benefit Obligation") werden Parameter, welche die tatsächlichen Kosten für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen, berücksichtigt. Es handelt sich neben den für Deutschland unverändert zum Vorjahr verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen, den HEUBECK RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck (die Aussagen über Sterblichkeit, Hinterbliebene und Invalidisierung beinhalten), im Wesentlichen um finanzielle Annahmen, z. B. in Bezug auf den Diskontierungszinssatz sowie das künftige Gehalts- und Leistungsniveau. Die wesentlichen Annahmen sind in folgender Übersicht dargestellt:
Die folgende Tabelle zeigt, welche Auswirkungen individuelle Veränderungen einzelner Annahmen auf die leistungsorientierte Verpflichtung zum 31. Dezember 2021 hätten. Dabei wird unterstellt, dass die jeweils anderen Annahmen unverändert bleiben.
Bei einer Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr verändert sich der leistungsorientierte Verpflichtungsumfang um +7,9 % (Vorjahr: +8,1 %). Die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen Erstattungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Vermögenswerte der Erstattungsansprüche wie auch des Planvermögens beinhalten Rückdeckungsversicherungen (bei der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine - VVaG, Essen, der ERGO Lebensversicherung AG, Düsseldorf, sowie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG, Wiesbaden). Dabei wird im Inland der beizulegende Zeitwert für das Planvermögen im Funded Plan und für Erstattungsansprüche im Rahmen des Neuen Plans gemäß IAS 19.115 bzw. IAS 19.119 entsprechend der Höhe der Defined Benefit Obligation bestimmt. Für das Berichtsjahr 2022 werden Beiträge an die Rückdeckungsversicherungen von T€ 8.336 (Vorjahr: T€ 7.657) erwartet. Ferner werden für das Berichtsjahr 2022 Rentenzahlungen abzüglich Erstattungen von T€ 24.973 (Vorjahr: T€ 26.019) erwartet. Für den Alten Plan im Inland sowie für die Auslandspläne bestehen neben den allgemeinen Zins-, Inflations-, Langlebigkeits- und Kapitalanlagerisiken keine besonderen unternehmensspezifischen Risiken. Dem Langlebigkeitsrisiko wird durch die Verwendung von Generationentafeln bei der Kalkulation der Verpflichtung Rechnung getragen. Die Generationentafeln berücksichtigen durch geeignete Annahmen insbesondere die zukünftig steigende Lebenserwartung. Das Langlebigkeitsrisiko wird durch die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen verringert. Aufgrund der Vorschriften zur Kalkulation des Deckungskapitals unterliegen die anzusetzenden Barwerte der Erstattungsansprüche nur geringen Schwankungen und sind insbesondere nur in geringem Maße zinssensitiv, was zu Schwankungen des Ausfinanzierungsgrades (bei Einbeziehung der Erstattungsansprüche) führt, da im Gegensatz dazu die Verpflichtungsseite bei Zinsänderungen entsprechend den angegebenen Sensitivitäten volatil ist. Durch die kongruenten Rückdeckungsversicherungen wurden für den Neuen Plan und den Funded Plan die mit diesen Plänen einhergehenden Risiken minimiert. (32) Übrige Rückstellungen
Die Personalrückstellungen betreffen vor allem variable Vergütungen der Mitarbeiter und des Managements einschließlich hierauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge, Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen, Beihilfen sowie Jubiläumszahlungen und Restrukturierungsmaßnahmen. Die langfristigen Rückstellungen werden im Wesentlichen innerhalb der nächsten fünf Jahre in Anspruch genommen. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für laufende Gerichtsverfahren von T€ 255.731 (Vorjahr: T€ 261.764) enthalten, für Einzelheiten siehe Tz. (35). Darüber hinaus enthalten die sonstigen Rückstellungen unter anderem Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie Rückstellungen für Garantieleistungen. Die Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
* Veränderungen des Konsolidierungskreises, Währungsänderungen, Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sowie Saldierungen mit dem Deckungskapital. Im Berichtsjahr gab es - wie im Vorjahr - keine wesentlichen Aufzinsungen von langfristigen Rückstellungen. (33) Verbindlichkeiten
Aufgrund der Laufzeiten von Verträgen mit Kunden, werden Vertragsverbindlichkeiten im folgenden Geschäftsjahr zu Umsatzerlösen. (34) Leasingverhältnisse Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Nutzungsrechte nach Klassen zugrundeliegender Vermögenswerte, die im Rahmen von Leasingverhältnissen in den Sachanlagen enthalten sind:
Es werden künftig folgende Zahlungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen fällig:
Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten, siehe Tz. (33). Mögliche zukünftige Mittelabflüsse von T€ 18.762 (Vorjahr: T€ 21.783) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Verträge verlängert werden. Folgende Aufwendungen sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im Zusammenhang mit IFRS 16 erfasst worden:
(35) Rechtsverfahren Im Zusammenhang mit den fehlerhaften Brustimplantaten der französischen Gesellschaft Poly Implant Prothèse (PIP) sind zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen für laufende Gerichtsverfahren von T€ 255.731 (Vorjahr: T€ 261.764) passiviert. Demgegenüber stehen Forderungen aus rechtlich noch nicht entstandenen Rückgriffsansprüchen gegen Versicherungsunternehmen von T€ 166.889 (Vorjahr: T€ 171.414). Weitere mögliche Rückgriffsansprüche im Sinne von IAS 37.53 werden nicht angesetzt, da diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als so gut wie sicher eingestuft werden können. (36) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen ausschließlich aus Lizenzgebühren für Software sowie PC-Mieten. Hieraus werden künftig folgende Mindestzahlungen fällig:
Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen, denen keine immateriellen Vermögenswerte zugrunde liegen, werden gemäß den Anforderungen des IFRS 16 bilanziert. (37) Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten In den nachfolgenden Tabellen ist - ausgehend von den Posten der Bilanz - für das Berichts- und für das Vergleichsjahr die Bewertung der nach IFRS 7 relevanten Kategorien von Finanzinstrumenten dargestellt.
Die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt gemäß Verfügbarkeit relevanter Informationen auf Grundlage der drei in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Fair-Value-Bewertungshierarchie. Für die erste Stufe sind notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am Markt beobachtbare Größen einfließen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen, sieht die dritte Stufe vor. Alle derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten fallen unter die Stufe zwei. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegt im Berichtsjahr um T€ 1.659 über dem Buchwert (Vorjahr: T€ 13.552). Der beizulegende Zeitwert für Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten und für Finanzderivate entspricht Level 2. Die Bewertung erfolgte anhand anerkannter Discounted Cash Flow Methoden mittels beobachtbarer Marktdaten. Für kurzfristige Kredite und Forderungen sowie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert näherungsweise entspricht. Das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:
Unter den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden Marktwertänderungen von Derivaten erfasst. Der Ausweis erfolgt im übrigen Finanzergebnis. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte beinhalteten Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zinsen aus Forderungen und gewährten Darlehen. Wertberichtigungen bzw. Wertaufholungen auf Forderungen werden im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. sonstigen betrieblichen Ertrag gezeigt. Im Gegensatz dazu werden Zinsen aus Forderungen und gewährten Darlehen als Zinsertrag erfasst. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte beinhalten außerdem Wertberichtigungen auf Wertpapiere, deren beizulegender Zeitwert sich nicht verlässlich bemessen lässt. Diese Wertberichtigungen werden im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Zinsen aus erhaltenen Darlehen werden unter den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Der Ausweis dieses Postens erfolgt im Zinsaufwand. (38) Finanzielle Risiken TÜV Rheinland ist finanziellen Risiken in Form von Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Aufgrund der Integration des Risikomanagements in das Management-Informations-System des TÜV Rheinland findet die Risikosteuerung mit entsprechender Gewichtung durchgängig in allen Gesellschaften und auf Gruppenebene statt. Ausfallrisiken existieren sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sowie aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Leistungsbeziehungen aus dem operativen Geschäft gilt, dass zur Vermeidung von Ausfallrisiken in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten vereinbart, Kreditauskünfte eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt, die sich an objektiven Hinweisen im Einzelfall oder der Fälligkeitsstruktur sowie den tatsächlichen Forderungsausfällen der Vergangenheit orientieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Ausleihungen können maximal in Höhe ihres Buchwerts zum 31. Dezember 2021 ausfallen. Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Tz. (27) zu entnehmen. Das maximale Kreditrisiko bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und derivativen Finanzinstrumenten entspricht zum 31. Dezember 2021 den Marktwerten dieser Posten. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit Kontrahenten mit einem hohen Rating abgeschlossen, bei denen nicht mit einem Ausfall der Vertragsverpflichtung gerechnet werden muss. Die wesentlichen Marktrisiken aus Finanzinstrumenten sind das Währungs- und Zinsänderungsrisiko. Der Abschluss eines derivativen Finanzgeschäfts darf nur in Zusammenhang mit einem Grundgeschäft getätigt werden. Zur Begrenzung der Risiken dürfen Tochtergesellschaften keine Wertpapierkäufe tätigen. TÜV Rheinland setzt Derivate ein, um sich gegen das Risiko von Marktzinsänderungen und Währungsrisiken abzusichern. Für Zinssicherungen wendet TÜV Rheinland auch die Vorschriften des IAS 39 zum "Cash Flow Hedge Accounting" an. Dabei werden die variablen Zins-Cashflows verschiedener Darlehen gegen Schwankungen der variablen Referenzzinssätze geschützt. Um die Einhaltung des verfolgten Risikomanagementziels zu gewährleisten, dokumentiert TÜV Rheinland die Effektivität der Sicherungsbeziehungen zum Zeitpunkt der Designation (prospektive Effektivität) sowie zu jedem Abschlussstichtag (retrospektive Effektivität). Der Handlungsrahmen für das Währungsmanagement ist in einer internen Richtlinie festgelegt. Währungsrisiken bestehen innerhalb des TÜV Rheinland mehrheitlich aus konzerninternen Finanztransaktionen wie zum Beispiel konzerninternen Darlehen. Da die einzelnen Konzernunternehmen ihre operative Tätigkeit überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung abwickeln, ist das operative transaktionelle Währungsrisiko vergleichbar gering. Etwaige Währungsrisiken werden durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Währungsrisiken zum Abschlussstichtag wurden durch Sensitivitätsanalysen untersucht. TÜV Rheinland sichert nachfolgend dargestellte Darlehen mit Devisentermingeschäften gegen das Risiko von Wechselkursschwankungen ab:
Im Berichtsjahr 2021 wurde insgesamt ein Ertrag nach latenten Steuern von T€ 29 (Vorjahr: T€ 421) im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst. Sämtliche Devisentermingeschäfte sind innerhalb des nächsten Geschäftsjahres fällig. Eine Ausnahme stellt das Devisentermingeschäft für den russischen Rubel dar, welches Anfang 2023 fällig ist. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des sonstigen Ergebnisses aus Cash Flow Hedges:
Einem Zinsswap mit einem Nominalwert von T€ 13.500 und einer Laufzeit bis zum 21. Juli 2022 steht kein zugehöriges Grundgeschäft mehr gegenüber. Zum Abschlussstichtag wird der Zinsswap mit einem beizulegenden Zeitwert ("Dirty Price") von T€ -223 (Vorjahr: T€ -433) ausgewiesen. Aufgrund einer Marktwertänderung im Vergleich zum Vorjahr hat sich ein Betrag von T€ 210 auf das Ergebnis des TÜV Rheinland ausgewirkt. Die anfallenden Zinszahlungen werden halbjährlich fällig und wirken sich dementsprechend ebenfalls auf das Ergebnis des TÜV Rheinland aus. Im Berichtsjahr 2021 wurden analog zum Vorjahr keine Erträge nach latenten Steuern im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) erfasst. Der Marktwert des Zinsswaps würde sich bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +100 (-100) Basispunkte um T€ 68 (T€ -69) verändern. Zur Steuerung von Liquiditätsrisiken existieren innerhalb des TÜV Rheinland stets eine aktuelle Liquiditätsplanung und eine ausreichende Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln und einer syndizierten Kreditlinie (Revolver) in Höhe von Mio. €155, die am 23. März 2020 abgeschlossen wurde. Zum Bilanzstichtag ist diese Kreditlinie bis 2026 zugesagt und bildet somit einen wesentlichen Baustein der Konzernliquidität. Bankguthaben werden ausschließlich bei Kreditinstituten mit hoher Bonität gehalten. Eine Risikominimierung wird bei kurzfristig gehaltenen Wertpapieren durch eine Diversifikation der Emittenten erreicht. Ausgehend vom 31. Dezember 2021 ist die Fälligkeitsstruktur der zu erwartenden und undiskontierten Zahlungsströme (Zins und Tilgung) der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
* Einschließlich Zahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten (Zinsswaps). Ausgehend vom 31. Dezember 2020 ist die Fälligkeitsstruktur der zu erwartenden, undiskontierten Zahlungsströme (Zins und Tilgung) der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
* Einschließlich Zahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten (Zinsswaps). (39) Angaben zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelbestand der Kapitalflussrechnung umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel (d. h. Kassenbestände sowie Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten), soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen, belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt T€ 174.612 (Vorjahr: T€ 141.094). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um flüssige Mittel, welche Kapitalverkehrsbeschränkungen in China unterliegen. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind die folgenden Zahlungen enthalten:
Die finanziellen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Die finanziellen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
* Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ** Sonstige Änderungen einschließlich Aufzinsung aus Effektivzinsmethode und Zinsabgrenzung (40) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen des TÜV Rheinland kommen alle nicht in Form der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in Betracht. Der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. gilt als nahestehende juristische Person. Als nahestehende natürliche Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Business Executive Vice Presidents (EVPs) sowie die Regional EVPs. Der Vorstand, die Business EVPs sowie die Regional EVPs bilden zusammen das Management in Schlüsselpositionen. Die Gesellschaften des TÜV Rheinland haben in 2021 folgende Geschäftsbeziehungen mit dem TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V. unterhalten:
Bei den Leistungsbeziehungen handelt es sich im Wesentlichen um Mietverhältnisse sowie Service- und Finanzleistungen. Die Transaktionen werden zu marktüblichen Konditionen abgerechnet. Die Leistungsbeziehungen zwischen dem TÜV Rheinland und den nahestehenden Unternehmen sind von untergeordneter Bedeutung. Gesamtbezüge des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Managements in Schlüsselpositionen Der Vorstand, der Aufsichtsrat und das übrige Management in Schlüsselpositionen (Zusammensetzung siehe oben) des Konzerns stellen nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 dar, deren Vergütungen gemäß IAS 24.17 gesondert anzugeben sind. Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands und des übrigen Managements in Schlüsselpositionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt T€ 9.163 (Vorjahr: T€ 7.153), davon entfallen T€ 4.905 (Vorjahr: T€ 3.584) auf die aktiven Mitglieder des Vorstands. In den Gesamtbezügen sind kurzfristig fällige Leistungen von T€ 8.834 (Vorjahr: T€ 6.665), andere langfristige Leistungen von T€ 193 (Vorjahr: T€ 317) und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von T€ 136 (Vorjahr: T€ 171) enthalten. Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Barwert der Gesamtverpflichtung für Pensionen (DBO) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.469 (Vorjahr: T€ 1.524). Der Aufwand für kurzfristig und andere langfristig fällige Leistungen enthält auch Rückstellungen für Tantiemen. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anteilsbasierte Vergütung sind nicht entstanden. Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtvergütung von T€ 1.573 (Vorjahr: T€ 1.526) erhalten. Der Gesamtaufwand beträgt einschließlich der Rückstellung für noch auszuzahlende Aufsichtsrat-Vergütung T€ 1.330 (Vorjahr: T€ 1.658). Die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat erhalten zudem marktübliche Gehälter. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen aus Rentenzahlungen und sonstigen Bezügen beliefen sich auf T€ 1.044 (Vorjahr: T€ 1.044). Es bestehen Pensionsverpflichtungen (DBO) gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sowie des übrigen Managements in Schlüsselpositionen (GEC-Mitglieder) und ihren Hinterbliebenen von T€ 18.942 (Vorjahr: T€ 20.902), davon entfallen T€ 18.040 (Vorjahr: T€ 19.906) gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen. Im Berichtsjahr wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des übrigen Managements in Schlüsselpositionen gewährt. (41) Ereignisse nach der Berichtsperiode Aufgrund der sehr positiven Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 und der guten Liquidität zum Bilanzstichtag, wurde am 20. Januar 2022 ein bestehendes Schuldscheindarlehen von T€ 70.000 vorzeitig zurückgeführt. Der jüngste Ukraine-Russland-Konflikt wird sich, aufgrund seiner Folgen für die globale Volkswirtschaft, auch auf den TÜV Rheinland auswirken. Da die Geschäftstätigkeit des Konzerns in Russland nur einen sehr geringen Anteil des Konzernumsatzes ausmacht, werden keine erheblichen Folgen auf die zukünftige Geschäfts- und Ergebnisentwicklung erwartet. Abschließend schlägt der Vorstand der TÜV Rheinland AG der Hauptversammlung vor, an den alleinigen Aktionär, den TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., aus dem Bilanzgewinn 2021 von T€ 68.316 eine Dividende von T€ 7.000 auszuschütten und den Restbetrag von T€ 61.316 auf neue Rechnung vorzutragen. (42) Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüfer Das für die Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
(43) Einbezogene Unternehmen
1 Für die Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. 2 Die Stimmrechtsanteile entsprechen den ausgewiesenen Anteilen am Kapital mit Ausnahme der Gesellschaften unter 3. 3 Die Stimmrechtsanteile entsprechen nicht den ausgewiesenen Anteilen am Kapital. 4 Vollkonsolidierung auf Grund von Organbestellungsrechten. 5 Abweichende Berichtsperiode zum 31.03.2021 aufgrund der Bestimmung des indischen Gesellschaftsrechts für Kapitalgesellschaften (Company Act 2013). Organe des Konzerns Aufsichtsrat
Vorstand
Köln, 31. März 2022 TÜV Rheinland Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr.-Ing. Michael Fübi, Vorsitzender Philipp Kortüm, Finanzen und Controlling Ralf Scheller, Chief Operating Officer Ruth Werhahn, Personal, Recht und Arbeitsdirektorin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TÜV Rheinland Aktiengesellschaft, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der TÜV Rheinland Aktiengesellschaft, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TÜV Rheinland Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 7. April 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Bernd Boritzki, Wirtschaftsprüfer ppa. Robert Hartlapp, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder TÜV Rheinland AGZusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und vollumfänglich wahrgenommen. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch sowie gegenseitiges Vertrauen gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Maßnahmen überwacht. Er war in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden und wurde vom Vorstand in schriftlichen und mündlichen Berichten insbesondere über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die wirtschaftliche Lage und Ertragssituation, die Strategie des Unternehmens und seiner Geschäftsfelder und Beteiligungen informiert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und berichtete dem Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen über die Risiken und das Risikomanagement des Unternehmens. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten legte der Vorstand anhand von Unterlagen rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Der Aufsichtsrat hatte ausreichend Zeit, sich mit den Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen sowie seine Anregungen einzubringen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats wurden nach gründlicher Prüfung und eingehender Beratung der Berichterstattung und der Beschlussvorschläge des Vorstands gefasst. Soweit vorgesehen, ließ der Aufsichtsrat seine Entscheidungen durch die entsprechenden Ausschüsse vorbereiten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats behandelte außerdem in zahlreichen Einzelgesprächen mit dem Vorstand wichtige geschäftspolitische Angelegenheiten und ließ sich regelmäßig über die Lage und Entwicklung des Unternehmens informieren. Anhaltspunkte von Interessenskonflikten von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die auch die Hauptversammlung zu informieren ist, gab es nicht. Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Der Personalausschuss kam insgesamt sechsmal zusammen, davon vier ordentliche Sitzungen sowie zwei zusätzlich anberaumte Sitzungen im Zusammenhang mit der Auswahl möglicher Kandidaten für die Rolle CFO TR AG. Das Audit Committee tagte insgesamt fünfmal, davon vier ordentliche Sitzungen sowie eine zusätzlich anberaumte Sitzung im Zusammenhang mit der Entscheidung des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence im PIP Fall, aus welcher das Erfordernis einer bilanziellen Berücksichtigung des PIP Sachverhalts im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 resultierte. Aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch einzuhaltenden Hygienemaßnahmen wurden die Sitzungen flexibel je nach Infektionsgeschehen in komplett virtueller, hybrider oder Präsenzform durchgeführt. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 MitbestG musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter haben die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in jeweils getrennten Vorgesprächen beraten. Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand der TÜV Rheinland AG aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung am 15. April 2021 zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der von der TÜV Rheinland AG aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die Berichte des Abschlussprüfers über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sind allen Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung am 27. April 2022, wie gewünscht, nicht mehr als gedrucktes Exemplar ausgehändigt, sondern elektronisch im Datenraum zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus hat das Audit Committee sich in seiner Sitzung am 7. April 2022 von der Richtigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses überzeugt. PricewaterhouseCoopers hat in dieser Sitzung bereits über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses detailliert berichtet. Hiernach entsprechen der Jahres- und der Konzernabschluss dem HGB bzw. den IFRS sowie den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahres- und Konzernabschluss vermitteln unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht und der Konzernlagebericht stehen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Audit Committee hat dem Aufsichtsrat empfohlen, sich dieser Bewertung anzuschließen. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen des Jahres- und des Konzernabschlusses teil; er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der TÜV Rheinland AG geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen erhoben worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat hat es im Berichtsjahr 2021 nicht gegeben. Personelle Veränderungen im Vorstand Das Vorstandsmitglied Vincent Giesue Furnari hat die TÜV Rheinland AG zum 30. April 2021 verlassen. In der Aufsichtsratssitzung vom 15. April 2021 wurde auf Vorschlag des Personalausschusses Herr Philipp Kortüm spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2022 bzw. zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Mitglied des Vorstands der TÜV Rheinland AG für die Ressorts Finanzen und Real Estate Management berufen. Herr Kortüm übernahm die Verantwortung für die beiden Ressorts ab dem 13. September 2021. Für die Interimszeit bis zur Neubesetzung wurden das Finanzressort durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Dr. Michael Fübi, und das Ressort Real Estate Management, durch das, für das Ressort Personal zuständige, Mitglied des Vorstands, Frau Ruth Werhahn, kommissarisch wahrgenommen. In der Aufsichtsratssitzung vom 9. Dezember 2021 wurde auf Vorschlag des Personalausschusses Herr Ralf Scheller mit Wirkung zum 1. April 2022 als Mitglied des Vorstands der TÜV Rheinland AG abberufen und der Vorstand auf drei Ressorts verringert. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, Führungskräften und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Konzerns weltweit für die Anstrengungen im vergangenen Geschäftsjahr und die erbachten Leistungen.
Köln, 27. April 2022 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Michael Hüther, Vorsitzender Feststellung des Jahresabschlusses 2021Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 27.4.2022 vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021Der für das Jahr 2021 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 68.316.280,88 Euro wird wie folgt verwandt:
Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde am 27.4.2022 gebilligt. |
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