HSRpro
GmbH
Hamburg
(vormals: Lüneburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.641,00 |
623,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
853,00 |
623,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.788,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.896,55 |
28.531,11 |
| I.
Vorräte |
43.245,36 |
15.710,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.632,00 |
12.385,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.019,19 |
434,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
178,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.716,05 |
29.154,11 |
Passiva
|
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31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.128,74 |
20.408,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
10.628,74 |
7.908,14 |
| B.
Rückstellungen |
547,58 |
547,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.039,73 |
8.198,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.039,73 |
8.198,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.716,05 |
29.154,11 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. §§ 264, 267 HGB. Von
der Aufstellung eines Lageberichtes wurde gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 EGHGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben. Geringwertige Gegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,- werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Forderungen und anderen Gegenstände des
Umlaufvermögens werden mit dem Nennbetrag oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Fristigkeit und Sicherheiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind
unmittelbar aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
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1 bis 5
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insgesamt
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bis 1 Jahr
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Jahre
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EUR
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TEUR
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TEUR
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1. Verbindlichkeiten
gegenüber
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Kreditinstituten
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0,00
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0,00
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0,00
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2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
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und Leistungen
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48.039,73
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48.039,73
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0,00
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3. Sonstige
Verbindlichkeiten
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0,00
|
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0,00
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0,00
|
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48.039,73
|
|
48.039,73
|
|
0,00
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4. Geschäftsführer
Herr Gift Anthony, Lüneburg
5.
Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2016 endet mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.720,60.
Hamburg, den 27. März 2018
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2018 festgestellt.
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