Brunner
Electronic GmbH
Euerbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
301.945,05 |
342.604,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
1.026,50 |
| II.
Sachanlagen |
178.586,66 |
218.836,53 |
| III.
Finanzanlagen |
123.355,39 |
122.741,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.845.797,66 |
2.291.337,81 |
| I.
Vorräte |
1.292.663,98 |
1.212.525,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
904.461,82 |
532.390,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
648.671,86 |
546.421,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.693,76 |
5.229,97 |
| Summe
Aktiva |
3.186.436,47 |
2.639.172,49 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.590.993,19 |
828.607,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
600,00 |
500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.577.893,19 |
815.607,93 |
| B.
Rückstellungen |
399.125,93 |
207.164,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.196.107,35 |
1.602.172,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.196.107,35 |
1.602.172,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
0,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
210,00 |
1.227,00 |
| Summe
Passiva |
3.186.436,47 |
2.639.172,49 |
Anhang
zur Bilanz zum 31.12.2018 der Firma Brunner
Electronic GmbH
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 enthält keine wesentlichen Abweichungen von der
Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr, die
an dieser Stelle gemäß § 265 HGB zu
erläutern sind.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 31.07.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Es liegen keine besonderen Umstände vor, die
dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Grundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
richten sich nach den Vorschriften der §§ 242 bis
256 und 264 bis 268 HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Als kleine
Kapitalgesellschaft wurde von den laut 288 HGB
möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch
gemacht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinn des §
267 Abs. 1 HGB sind angewendet worden.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt
dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.
2. Sachanlagen
Das Sachanlagenvermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Beim Sammelposten handelt es sich um
Wirtschaftsgüter von untergeordneter Bedeutung der
nach steuerlichen Vorschriften linear abgeschrieben wird.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 € (geringfügige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert aktiviert. Die Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 €.
4. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten
angesetzt.
5. Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen 1.196.107,35 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als
fünf Jahre betragen 0,00 €.
C. Sonstiges
1. Geschäftsführung
Im Berichtsjahr war Herr Stephan Brunner
Geschäftsführer.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2019 genehmigt.
Euerbach, 26.08.2019
gez. Stephan Brunner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2019
festgestellt.
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