Buschbeck
Bau GmbH
Freiberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.624,00 |
27.952,50 |
| I.
Sachanlagen |
14.624,00 |
27.952,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.399,38 |
66.836,29 |
| I.
Vorräte |
1.867,98 |
6.784,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.360,73 |
7.108,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.170,67 |
52.943,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.694,35 |
1.085,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.717,73 |
95.873,98 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.147,33 |
33.558,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
7.582,74 |
7.994,40 |
| B.
Rückstellungen |
4.278,65 |
5.122,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.291,75 |
57.192,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.295,60 |
23.981,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.717,73 |
95.873,98 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Buschbeck Bau GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
der GmbH nach dem BilMoG wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes mit beschränkter Haftung
(GmbHG) zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Ansatz, Bewertung sowie Ausweis der
Jahresabschlussposten und der Anhangsangaben wird vom
Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse)
ausgegangen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Das Wahlrecht für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Wert bis zu € 410,00 nach § 6 Absatz 2 EStG
wurde 2013 angewendet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von € 151,00
bis 1.000,00 € sind nach § 6 Absatz 2a EStG
in einen Jahresbezogenen Sammelposten einzustellen, 2013
wurde kein jahresbezogener Sammelposten eingestellt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Die Gegenstände des
Umlaufvermögens sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bilanziert. Das im Forderungsbestand
enthaltene Ausfallrisiko ist durch eine
Einzelwertberichtigung abgedeckt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der diesem Anhang
als Anlage beigefügt wurde.
3.2 Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Siehe 4.5
3.3 Verbindlichkeiten die erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen
Unter dem Posten Verbindlichkeiten sind keine
Beträge ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
3.4 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von
Herrn Rolf Buschbeck (Maurer- u. Betonbaumeister), Am
Obergöpelschacht 33, 09599 Freiberg ST Zug. Der
Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt.
4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Gesellschafterdarlehen
7.275,64€
4.3 Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt bei Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB
größenabhängige Erleichterungen in
Anspruch.
4.4 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Abstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Jahresergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
4.5 Sonstiges
- Rangrücktritt für Gesellschafterdarlehen
Rolf Buschbeck -
Auszug aus dem Darlehensvertrag
"Die Forderung gegen die Gesellschaft tritt im Rang
zurück zugunsten aller gegenwärtigen und
künftigen Gläubiger der Gesellschaft, indem
Tilgung, Zinsen und Kosten auf die Forderung lediglich aus
einem künftigen Bilanzgewinn oder
Liquidationsüberschuß zu leisten sind. Die
Darlehensgeber verpflichten sich danach insbesondere, diese
Forderung gegenüber der Gesellschaft so lange nicht
geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige
Befriedigung dieser Forderung zu einer rechnerischen
Überschuldung der Gesellschaft i. S. von § 64
GmbHG führt.
(Aufschiebend bedingter Erlaß) Die Forderung
erlischt durch Erlaß, wenn das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft formal
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird. "
Freiberg, den 12.05.2014
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Geschäftsführer Rolf
Buschbeck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2014 festgestellt.
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