ALPA Bau GmbHLiquidiert

Nordstraße 42, 63450 Hanau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 93476
Eingetragen
18.9.2009
Branche
Alle anderen spezialisierten Bautätigkeiten a. n. g.Architekturbüros für HochbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Fußbodenbau und Bauausführungen aller Art, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Servicearbeiten, sofern für alle diese Tätigkeiten keine Genehmigungen erforderlich sind; genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden von Drittunternehmen ausgeführt.

Historie

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Management

NameRolle
Muhittin Akkus
seit 3.4.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Muhittin Akkus
Waldstraße 54, 63071 Offenbach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alpa Bau GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
1.1.2011
EUR
A. Anlagevermögen 3.649,00 0,00
I. Sachanlagen 3.649,00 0,00
B. Umlaufvermögen 71.140,75 37.548,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.583,32 3.322,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.557,43 34.226,20
C. sonstige Aktiva 6.158,27 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.948,02 37.548,78

Passiva

31.12.2011
EUR
1.1.2011
EUR
A. Eigenkapital 47.432,85 28.027,60
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.027,60 3.027,60
III. Jahresüberschuss 19.405,25 0,00
B. Rückstellungen 14.878,93 2.911,73
C. Verbindlichkeiten 18.636,24 6.609,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.948,02 37.548,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 3.188,66 .

Stammkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Meliha Akkus

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.10.2011.

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