VC Vollwertkost GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Benke seit 30.6.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VOLLWERTIA GmbHWolznachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2014Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB. Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) / Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen, geleistete Anzahlungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Zugänge, kumulierten Abschreibungen sowie Buchwerte sind im Brutto- Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben hinsichtlich ihrer Fälligkeit folgende Struktur:
Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Grundsätzlich werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten. Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich. Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 11, 11a, 13, 14, 16, 18, 20, 23, 24, 25, 26 und 28 HGB sind nicht zu erteilen. Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB waren Verbindlichkeiten dem Mietaval in Höhe von Euro 7.758,00 für das Mietobjekt "Friederich Hofmannstr. Hohenbrunn" bei der Stadtsparkasse München zu vermerken. Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten. Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht: Zum 31.12.2014 bestand keine Forderung gegenüber der Gesellschafter- Geschäftsführerin Sandra Benke. Zum Geschäftsführer der VOLLWERTIA GmbH ist bestellt: Frau Sandra Benke, Wolnzach Vorschlag über die Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von Euro 23.963,46 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wolnzach 09. Juli 2015 Sandra Benke Geschäftsführer A N L A G E N sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2015 festgestellt. |
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