Stammdaten

Register
Amtsgericht Stadthagen HRB 744
Eingetragen
5.2.1991
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiGlasergewerbeHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Ausführung von Dachdeckerarbeiten, Abdichtungen, Fassadenbekleidungen und Bauklempnereien, sowie der Handel mit Dachbaustoffen und Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Wagner
seit 13.8.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Breiten Graben 10, 31558 Hagenburg
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klaus Wagner GmbH

Hagenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 49.933,00 47.717,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.097,00 2.097,00
II. Sachanlagen 41.676,00 39.460,00
III. Finanzanlagen 6.160,00 6.160,00
B. Umlaufvermögen 173.210,36 179.741,04
I. Vorräte 109.238,00 82.865,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.262,76 34.236,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.709,60 62.639,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.073,00 1.235,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 177.874,99 117.779,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 402.091,35 346.472,11

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 224,00 224,00
III. Bilanzverlust 203.663,58 143.567,66
davon Verlustvortrag 143.567,66 162.525,30
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 177.874,99 117.779,07
B. Rückstellungen 202.569,00 192.996,00
C. Verbindlichkeiten 199.522,35 153.476,11
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 156.360,24 100.140,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 43.162,11 53.335,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 402.091,35 346.472,11

Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 18.156,00 21.299,00

Anhang



I. Allgemeine Angaben zum Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG unter Zugrundelegung des SKR 03 ausgewertet.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 28.02.2020 bestätigt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung des Programms Lohn und Gehalt der DATEV eG geführt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Vermögensgegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Organisation der Buchhaltung, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die Saldenvorträge zum 01.01.2019 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2018.

Die auf den 31.12.2019 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.


II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Klaus Wagner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes, des Steuerrechts und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Der Steuerbilanzgewinn wurde per gesonderter Steuerbilanz ermittelt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften iSd §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten worden und wie nachstehend angewendet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugegangene bewegliche Vermögensgegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Vermögensgegenstände werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, werden in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen in Anspruch genommen.

Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 250,00 bis Euro 1.000,00 wurden in einen Sammelposten - bei von untergeordneter Bedeutung - eingestellt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von 5 Jahre abgeschrieben, hingegen bei einem Wert bis zu Euro 250,00 als sofortiger Aufwand berücksichtigt. Soweit auf die Einstellung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in den Sammelposten verzichtet wurde, sind die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten, Nennwert, Barwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, höchstens jedoch mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Leistungen iSd § 255 HGB wurden die unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigen Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste Abschreibung einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Beachtung aller erkennbaren Risiken abzüglich Pauschalwertberichtigungen für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet, soweit Zusagen erteilt worden sind. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz verrechnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions- und sonstigen längerfristigen Personalrückstellungen ist im Zinsergebnis iSd § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB auszuweisen. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Der Zuführungsbetrag wurde auf 15 Jahre verteilt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Disagiobeträge für aufgenommene Darlehen werden gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz


Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag iSd § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 18.156,00.

Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind in Höhe von EUR 0,00 rückgedeckt und erfüllen die Verrechnung iSd §§ 285 Abs. 25, 246 Abs. 2 HGB.

Haftungsverhältnisse nicht bilanzierter Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Euro 3.590,00 (3.590,00)
gegenüber der R + V Versicherung.

Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 8.924,29 (Vorjahr: EUR 14.339,58).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 65.034,08.

Latente Steuern iSd §§ 274 HGB und 274 a HGB

Das Unternehmen bzw. die Gesellschaft und die Gesellschaften iSd § 264 a HGB sind von der Abgrenzung der latenten Steuern als kleine Gesellschaft befreit. Gleichwohl werden soweit zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten und ihren steuerlichen Werten Differenzen bestehen, die eine relevante Aussagekraft und Auswirkungen auf den jeweiligen Jahresabschluss und nicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden aktive und passive latente Steuern abgegrenzt.

Eigenkapital § 272, § 268 Abs. 3 HGB

Der buchmäßige nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von EUR 177.874,99 (117.779,07) ist vollumfänglich durch Eigenkapitalersatzmittel, Zweckerklärungen zu Grundschulden von Grundstücken von Gesellschaftern ausgeglichen.

V.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Form des Gesamtkostenverfahrens gewählt.

VI.  Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden  12,00 (11,00) Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben zur Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Olaf Wagner geführt.

Hagenburg, den 21. Juli 2020

...................................................................
( Olaf Wagner )

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2019 - 31.12.2019

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.551,35 EUR.

1.1.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.380,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2020 festgestellt.

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