Gallilei Consulting GmbH
Kirschenweg 8, 75447 Sternenfels, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Stopfkuchen seit 7.8.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gallilei Consulting GmbHSternenfelsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ zum 31. Dezember 2019 für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGBGallilei Consulting GmbHSternenfelsAKTIVA
PASSIVA
gez. Karlsruhe, den 5. Juni 2020 Herr Harald Stopfkuchen, Dipl. Kaufmann Anhang für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB zum 31.12.2019Gallilei Consulting GmbHSternenfelsA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht vorgenommen. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a und § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Von der Befreiung bezüglich der Aufstellung des Lageberichtes wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registereintrag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs Die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie zeigen erste leichte Auswirkungen auf die geschäftlichen Aktivitäten. Aufgrund der noch äußerst dynamischen Lage, sind konkrete Auswirkungen noch nicht verlässlich abzuschätzen. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern). Die erworbenen immaterielle Vermögensgegenstände und die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Diese beträgt im Durchschnitt 3 Jahre für die immateriellen Vermögengegenstände und für die Sachanlagen zwischen 3 und 5 Jahre. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bis zu einem Wert von Euro 800,00 ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 % gebildet. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf Grundlage des BilMoG auf Basis der Bewertungsmethode "PUC-Methode" unter Anwendung der Richttafel 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Hierbei wurde der Rechnungszinssatz von 2,71 % zu Grunde gelegt. Die zu erwartende Renten- und Einkommenssteigerungen wurden bei der Berechnung mit jährlich 1 % berücksichtigt. Als rechnungsmäßige Versorgungsendalter wurde das vollendete 65. Lebensjahr zugrunde gelegt. Die Rückdeckungsansprüche wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen saldiert. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 49. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz B.1 Bilanz B.1.1 Anlagevermögen Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB wurde nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. B.1.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. B.1.3 Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich bezüglich der Restlaufzeiten wie folgt:
C. Sonstige Angaben C.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 sechs Arbeitnehmer. C.2 Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. C.3 Unternehmensorgane Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2019 Dipl. Kfm. Harald Stopfkuchen tätig. Auf die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird in Hinblick auf § 286 Abs. 4 und § 288 HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat oder Beirat gebildet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 19. Juni 2020 festgestellt. |
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