ALUWO
Restaurant-GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.179,00 |
35.262,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
31.625,00 |
33.925,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.554,00 |
1.337,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
596.045,44 |
481.951,21 |
| I.
Vorräte |
29.291,41 |
23.343,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.095,66 |
65.345,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.968,25 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
2.968,25 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
466.658,37 |
393.262,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.240,46 |
24.254,85 |
| Aktiva |
652.464,90 |
541.468,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
378.055,04 |
304.887,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
279.322,87 |
293.211,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
73.167,58 |
-13.888,19 |
| B.
Rückstellungen |
19.364,00 |
12.187,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
254.320,86 |
223.668,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
254.320,86 |
223.668,60 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
725,00 |
725,00 |
| Passiva |
652.464,90 |
541.468,06 |
I. Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
I.1
allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firma:
|
ALUWO Restaurant-GmbH
|
Sitz:
|
42719 Solingen
|
Gericht:
Eintragung ins Handelsregister:
|
Amtsgericht Wuppertal
Amtsgericht Wuppertal HRB 16033
|
Der Jahresabschluss der Firma ALUWO Restaurant-GmbH
in Solingen auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie der Satzung zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden gemäß § 274a HGB in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft macht für Zwecke der
Veröffentlichung von den Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
I.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
I.3
Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr beläuft sich auf 254.320,86 €
(Vorjahr: 223.668,60 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis
zu 5 Jahren bestanden keine.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden keine.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Anfertigung der Steuererklärungen,
der Erstellung des Jahresabschlusses, sowie für die
Aufbewahrungskosten der Geschäftsunterlagen und
Tantieme.
I.4
Sonstige Angaben
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Im Geschäftsjahr wurden weniger als 50 Personen
beschäftigt.
Die durch die Coronakrise entstandenen
Umsatzrückgänge konnten im Berichtsjahr wieder
aufgeholt und sogar übertroffen werden, im
Geschäftsjahr 2023 sind die Energiekosten wieder
deutlich gesunken, sodass das Ergebnis positiv ausgefallen
ist. Für das Folgegeschäftsjahr wird aufgrund
sich stabilisierender Energiekosten und einer weiteren
Umsatzsteigerung, wieder mit einem Gewinn gerechnet.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresfehlbetrag mit den Gewinnvorträgen zu
verrechnen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Geschäftsführer bestellt:
Herr Lothar Wolny , Solingen
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Solingen, den 13.06.2024
……………………………………..
ALUWO Restaurant-GmbH
gezeichnet Lothar Wolny, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
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