Nova-Tax Control GmbH

Birkenhof 37, 28759 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 26071 HB
Eingetragen
25.1.2010
Branche
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenPraxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und BuchprüfungsgesellschaftenAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Die Anfertigung von Finanzund Lohnbuchhaltungen, die Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, die Erstellung von Kostenleistungsrechnungen und Controllingabrechnungen sowie die Finanzplanung von Unternehmen und Privatpersonen.

Historie

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Management

NameRolle
René Mayer
seit 6.2.2015
Geschäftsführer
Ulrich Mayer
seit 25.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Birkenhof 37, 28759 Bremen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nova-Tax Control GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.662,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.610,50 0,00
II. Sachanlagen 3.051,50 0,00
B. Umlaufvermögen 29.678,58 0,00
I. Vorräte 575,20 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.611,13 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.492,25 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 996,55 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.337,13 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.136,22 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Gewinnvortrag 51,75 0,00
III. Jahresüberschuss 1.084,47 0,00
B. Verbindlichkeiten 11.200,91 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.337,13 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt


Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.6.2011.

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