XICRON
GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.400,00 |
4.346,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
904,00 |
904,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.496,00 |
3.442,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
358.721,27 |
216.036,70 |
| I.
Vorräte |
22.372,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.503,14 |
23.383,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.707,26 |
1.707,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
288.846,13 |
192.653,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.938,19 |
557,00 |
| Aktiva |
372.059,46 |
220.939,70 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
175.654,02 |
111.855,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
36.834,40 |
40.784,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.819,62 |
-28.929,17 |
| B.
Rückstellungen |
13.509,24 |
9.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.896,20 |
99.464,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
180.285,20 |
91.607,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.611,00 |
7.857,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
28.231,00 |
25.942,00 |
| Passiva |
372.059,46 |
220.939,70 |
Anhang
Das Unternehmen ist buchführungspflichtig nach
§ 238 HGB. Die Geschäftsvorfälle wurden nach
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung aufgezeichnet. Mein Büro hat die
anfallenden Geschäftsvorfälle mit Hilfe der
Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Das Anlagevermögen wird mit Hilfe des Programms ANLAG
der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung
des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das
Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle
weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen
geführt.
Die Buchführung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften. Die Saldenvorträge zum 1.1.2021
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2020.
Die auf den 31.12.2021 durchgeführte Inventur
habe ich nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen
und Durchführungsanweisungen habe ich ebenfalls nicht
vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB, insbesondere den §§ 266 und
275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem
Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Das
Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich
nicht mitgewirkt.
Das Unternehmen bilanziert - soweit zulässig -
nach steuerlichen Ansatzvorschriften. Die
Bilanzierungsmethode hat sich gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert. Die Steuerbilanz wurde unter Beachtung
der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften erstellt.
Die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden
beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Das Unternehmen
nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und
übernimmt diese "soweit zulässig" in seine
Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das
abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert von Euro 150,00 - 1.000,00 wurden im Jahr des
Zugangs in einem Sammelposten aktiviert und über
fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind mit
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss ist vom Geschäftsführer
unterschrieben.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jan Rimbach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2023
festgestellt.
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