Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 507415
Eingetragen
22.12.2011
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieHerstellung von PrüfmaschinenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
ist die Entwicklung, Fertigung und Vermarktung von Systemen und Inspektionsdienstleistungen für die Qualitätssicherung in der Industrie und verwandter Geschäfte. Das Unternehmen erbringt IT Dienstleistungen und vertreibt IT Hardware.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kirke Rimbach
seit 11.3.2013
Geschäftsführer
Jan Rimbach
seit 22.12.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
82.50%
17.50%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jan Rimbach
Erfurt
82.50%
K**** R******
17.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

XICRON GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 9.400,00 4.346,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 904,00 904,00
II. Sachanlagen 8.496,00 3.442,00
B. Umlaufvermögen 358.721,27 216.036,70
I. Vorräte 22.372,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.503,14 23.383,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.707,26 1.707,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 288.846,13 192.653,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.938,19 557,00
Aktiva 372.059,46 220.939,70

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 175.654,02 111.855,59
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 36.834,40 40.784,76
III. Jahresüberschuss 38.819,62 -28.929,17
B. Rückstellungen 13.509,24 9.620,00
C. Verbindlichkeiten 182.896,20 99.464,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 180.285,20 91.607,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.611,00 7.857,00
davon gegenüber Gesellschaftern 28.231,00 25.942,00
Passiva 372.059,46 220.939,70

Anhang


Das Unternehmen ist buchführungspflichtig nach § 238 HGB. Die Geschäftsvorfälle wurden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet. Mein Büro hat die anfallenden Geschäftsvorfälle mit Hilfe der Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet. Das Anlagevermögen wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Saldenvorträge zum 1.1.2021 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2020.
Die auf den 31.12.2021 durchgeführte Inventur habe ich nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Durchführungsanweisungen habe ich ebenfalls nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB, insbesondere den §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.

Das Unternehmen bilanziert - soweit zulässig - nach steuerlichen Ansatzvorschriften. Die Bilanzierungsmethode hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Steuerbilanz wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften erstellt. Die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Das Unternehmen nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in seine Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,00 - 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Steuerrückstellungen enthalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss ist vom Geschäftsführer unterschrieben.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Jan Rimbach


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2023 festgestellt.

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