Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 242905
Eingetragen
13.8.2018
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Vermietung bzw. Verpachtung und Verwaltung von Grundbesitz sowie Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Leurs
seit 16.6.2023
Geschäftsführer
Verena Heinrich
seit 13.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

München
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

VH Invest GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 5.270.011,03 3.485.262,17
I. Finanzanlagen 5.270.011,03 3.485.262,17
B. Umlaufvermögen 1.919.116,08 1.543.440,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.224.016,44 1.206.016,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 695.099,64 337.424,45
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 124.162,78 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.313.289,89 5.028.703,06

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 18,13
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.981,87 0,00
III. Jahresfehlbetrag 124.180,91 24.981,87
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 124.162,78 0,00
B. Rückstellungen 5.500,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 7.307.789,89 5.025.684,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.313.289,89 5.028.703,06

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019



Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die VH Invest GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 242905 eingetragen.


Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
 - Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.


Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.


Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung begründet sich wie folgt:
  

Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich, da im Folgejahr eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 5.000.000 Euro erfolgt ist.


Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten zum 31.12.2019
Gesamtbetrag TEuro 7.307,8 (Vorjahr TEuro 5.025,7)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 75,2 (Vorjahr TEuro 5.025,7)
1 - 5 Jahre TEuro 5.000,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
> 5 Jahre TEuro 2.232,6 (Vorjahr TEuro 0,0)



In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro  5.075.000,00 enthalten.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

sonstige Berichtsbestandteile


München, den 16. Juli 2020


 Geschäftsführung:

gez. Verena Heinrich
gez. Bernd Glönkler
gez. Sven Stebinger
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2020 festgestellt.

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