Nickel GmbHLiquidiert

91052 Erlangen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 7120
Eingetragen
22.9.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Zoo- und Aquarianerbedarf. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an und die Übernahme von anderen Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Jahn
seit 29.10.2008
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nickel GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Umlaufvermögen 37.371,61 35.922,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.371,61 35.922,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.371,61 35.922,12

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 36.386,73 34.937,24
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 10.822,14 9.372,65
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 484,88 484,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.371,61 35.922,12

Anhang

HAUPTBERICHT

 
A. Auftrag und Auftragsdurchführung

 

 
1. Auftrag

 
Die Geschäftsführer der Firma

 
Nickel GmbH

 
haben uns mit der Erstellung eines Berichtes für die Offenlegung nach §§ 325 - 328 HGB und § 15 PublG auf Basis des von uns erstellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006 beauftragt.

 
Plausibilitätsprüfungen sowie eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften waren nicht Gegenstand des Auftrages.

 


 
2. Auftragsdurchführung

 
Die Auftragsdurchführung erfolgte nach berufsüblichen Grundsätzen unter Beachtung der Vorschriften des Handels- und Steuerrechts in unseren Kanzleiräumen.

 
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend.

 
Die Erstellung des Berichtes zum Zwecke der Offenlegung erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags.

 


 
B. Rechtliche Verhältnisse

 

 
Firma: Nickel GmbH


 
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 
Sitz: Erlangen

 
Anschrift: Nägelsbachstraße 14
91052 Erlangen

 
Eintragung ins
Handelsregister: Amtsgericht Fürth HRB 7120

 
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Zoo- und Aquarienbedarf sowie auch die Beteiligung an und die Übernahme von anderen Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen.

 
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember

 
Dauer der
Gesellschaft: Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.

 
Geschäftsführung: Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Markus Jahn.

 
Stammkapital: Die Stammeinlagen werden aktuell wie folgt gehalten:

 
Geschäftsanteil davon einbezahlt
Euro Euro

 
Markus Jahn 25.000,00 25.000,00


 
Summe 25.000,00 25.000,00

 


 
C. Steuerrechtliche Verhältnisse

 

 
Die Gesellschaft unterliegt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

 
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG 1993.

 
Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

 
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vorgenommen.

 


 
D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

 
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.

 
Die Erstellung der Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

 
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft, insbesondere auf die Gliederung der Bilanz- und GuV-Posten, finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB mit den Erleichterungen i.S.d. § 288 HGB Anwendung.

 
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

 
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

 
Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB) unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) bewertet.

 
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

 
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

 
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB) Gebrauch gemacht, keinen Lagebericht zu erstellen.

 


 
1. Aktiva

 
Finanzanlagen wurden wie folgt bewertet:

 
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

 
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen Aufwand darstellen, zeitanteilig abgesetzt.

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

 


 
2. Passiva

 
Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

 
Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

 
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

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