Eka Erd-
und Kabelbau GmbH
Hösbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
209.383,50 |
178.941,00 |
| I.
Sachanlagen |
59.383,50 |
78.941,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150.000,00 |
100.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
428.800,81 |
451.837,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.087,11 |
206.940,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
234.713,70 |
244.896,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
406,54 |
2.243,08 |
| Summe
Aktiva |
638.590,85 |
633.021,34 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
425.780,99 |
422.886,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
397.322,25 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.894,15 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
397.322,25 |
| B.
Rückstellungen |
193.084,88 |
192.544,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.724,98 |
17.590,40 |
| Summe
Passiva |
638.590,85 |
633.021,34 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde
gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266
ff. HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung
eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear in der steuerlich zulässigen Höhe unter
Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten
Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden in die Rückstellungen
eingestellt. Basis der Bewertung sind
versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der
Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Unterschiedsbetrag § 253 Abs. 6 HGB: 13.263,00 Euro
Die Steuerrückstellungen weisen die für das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB:
Forderungen 16.832,86 Euro
Die Angaben beziehen sich auf Beträge, die den
Geschäftsführern zuzuordnen sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Hösbach, 18.12.2020
Gebhard Keller
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020
festgestellt.
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