Gebr. Reibrich GmbHLiquidiert

90562 Kalchreuth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 1143
Eingetragen
7.9.1976
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Verwaltung von Betrieben der Baubranche für Hoch- und Tiefbau sowie von Baustoffgroßhandlungen, vornehmlich durch die Einnahme der Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften, vor allem bei der Firma Gebr. Reibrich Hoch- u. Tiefbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Röckenhof bei Nürnberg. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Reibrich
seit 26.1.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Wolfgang Reibrich
33.33%
Thomas Reibrich
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Wolfgang Reibrich
17000
33.33%
Thomas Reibrich
17000
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gebr. Reibrich GmbH

Kalchreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

ANHANG

Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluß

Besondere Umstände, die dazu führen, daß der Jahresabschluß kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) sind nicht vorhanden.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB), sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen Berichtsjahrs angepaßt wurden (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung oder von Verbrauchsfolgeverfahren nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 Satz 1 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der angewandten Bewertungsmethode für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente (§ 285 Satz 1 Nr. 18b HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

Angaben zum Vermögen und zu aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf einen in der Bilanz ausgewiesener Vermögensgegenstand, der zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Gründe für eine planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) betragen € 0,00.

Die Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 Satz 2 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Finanzanlagen, die durch Nutzung des Wahlrechts des § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB oberhalb ihres beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen werden, sind nicht vorhanden.

Angaben zum Eigenkapital

Der Gewinn- und Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB) zum 1.1.07 beträgt € -39.754,30.

Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld, die zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Vorschriften, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurde (§ 273 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die gesonderte Angabe einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) betragen: € 0,00

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB) beträgt € 0,00.

Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 0,00 durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Satz 1 Nr.1b, 2 HGB).

Das unter den Verbindlichkeiten ausgewiesene Verrechnungskonto der Gebr. Reibrich GmbH & Co. KG von € 19.091,25 ist aufgrund der Komplementäreigenschaft der Gebr. Reibrich GmbH als Eigenkapital zu behandeln.

Weitergehende Pflichtangaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen und ni cht bilanzierten Verpflichtungen

Die gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zu Organen

Die Angabe der an Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Herren Wolfgang Reibrich (Kaufmann), Thomas Reibrich (Kaufmann) und Jürgen Reibrich (Kaufmann).

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Die Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

 

Röckenhof, 30.10.2008

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