Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
IMS Worldwide GmbHLiquidiert
Wilischblick 32, 01728 Bannewitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Steiner seit 6.1.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IMS Worldwide GmbHBannewitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Grundlagen der RechungslegungDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs, und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 276 Abs. 2 HGB auf. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungswerten lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Wurden zu Nennwerten abzüglich des auf das Geschäftsjahr entfallenden Anteils bewertet. Dabei wurde die buchhalterische Methode angewendet. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen betreffen Finanz- und Lohnbuchhaltungskosten sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft 2015. Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Angaben gemäss §264 Abs. 1 Satz 5 HGB Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Uwe Steiner
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bannewitz, den 12. Januar 2017 gez. Steiner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.01.2017 |
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